Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP, LINKE & GAL, Lothar Möller BfL: Dringlichkeitsantrag Förderung von Barrierefreiheit in Bürgerschaftssitzungen durch Gebärdensprachdolmetscher:innen
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Antrag hat vor Eintritt in die Tagesordnung einstimmig die Dringlichkeit erhalten und wurde gemeinsam mit TOP 10.8.1 im Rahmen des Haushaltsblockes der Fraktion SPD + Freie Wähler unter TOP 9.8 beraten..
Beschluss:
Präambel:
Der Stadtpräsident und die Mitglieder der Bürgerschaftsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und CDU laden alle demokratischen Parteien der Lübecker Bürgerschaft ein, diesen Antrag zu unterstützen.
Es ist die Verantwortung aller Parteien, sicherzustellen, dass alle Lübecker:innen und Lübecker an politischen Entscheidungsprozessen teilnehmen können und somit den Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu verwirklichen.
Dies ist ein wesentlicher Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft.
Um die Barrierefreiheit in unseren Bürgerschaftssitzungen zu fördern und die Kommunikation für gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen zu verbessern, soll ein Medienwagen angeschafft werden. Dieser ermöglicht die Live-Übertragung der Gebärdensprachdolmetscher :innen während der Sitzungen.
Die Umsetzung dieses Antrags wird die Barrierefreiheit in unseren Sitzungen erheblich erhöhen und die Teilhabemöglichkeiten für gehörlose und hörgeschädigte Personen stärken. Wir bitten um die Unterstützung aller Fraktionen, um diesen bedeutenden Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft zu gehen.
Antrag:
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Übersetzung der Bürgerschaftssitzungen in Gebärdensprache sicherzustellen.
- Anschaffung eines Medienwagens:
Die erforderliche Anschaffung eines Medienwagens, mit einem geschätzten Kostenrahmen von ca. 35.000 EUR, soll haushaltsneutral durch die Einwerbung von Drittmitteln, insbesondere durch ansässige Stiftungen oder andere gemeinnützige Träger, erfolgen.
- Finanzierung der Gebärdensprachdolmetscher: innen:
Die Vergütung der Gebärdensprachdolmetscher: innen, die ca. 1.500 EUR pro Sitzung beträgt, soll aus dem laufenden Haushalt des Büros der Bürgerschaft bereitgestellt werden. Dazu sind Mittel in Höhe von 15.000 EUR im Haushalt 2025 zu ordnen und dem Büro der Bürgerschaft bereitzustellen.
- Zwei Jahre nach Einführung der Maßnahme erfolgt eine Evaluierung im Hinblick auf Zugriffe etc. Die Ergebnisse der Evaluierung werden dem Hauptausschuss berichtet.
- Berichtspflicht
Für den Fall, dass eine drittmittelfinanzierte Anschaffung oder Nutzung des Medienwagens nicht möglich ist, ist eine Berichtspflicht einzuführen. Der Bürgermeister soll der Bürgerschaft bzw. im Hauptausschuss Bericht erstatten.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
|
einstimmige Ablehnung |
| |
Ja-Stimmen | 44 | |
Nein-Stimmen |
| |
Enthaltungen | 4 | |
Kenntnisnahme |
| |
Vertagung |
| |
Ohne Votum |
|
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|
Beschluss: | 26.09.2024 | Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | unverändert beschlossen | ||||
![]() |
Koordinierung: | 1.101 - Bürgermeisterkanzlei | Bearbeitung: | 1.100 - Büro der Bürgerschaft | |||
Status: | in Bearbeitung | ||||||
Auftrag: |