Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU: AT zu Ergänzungsantrag VO/2023/12772-02 zu VO/2023/12772 Die Unabhängige Volt-PARTEI Antrag: Potentiale der Festen Fehmarnbelt-Querung in Lübeck nutzen  

8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 10.2.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 30.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2023/12772-02-01 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU: AT zu Ergänzungsantrag VO/2023/12772-02 zu VO/2023/12772 Die Unabhängige Volt-PARTEI Antrag: Potentiale der Festen Fehmarnbelt-Querung in Lübeck nutzen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Döring, Nicolas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dieser Ergänzungsantrag wurde von der Fraktion UVP übernommen. Abstimmungsergebnis über den Antrag in der ergänzten und geänderten Fassung s. unter Top 10.2.
 


Beschluss:


 

Der Antrag wird durch die kursiv abgebildeten Abschnitte ergänzt:

 

Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen der Hinterlandanbindung der FFBQ und die mögliche Gleiserweiterung zwischen HBF und Bad Schwartau auf die Hansestadt Lübeck darzustellen.

 

Dabei sind die stadträumlichen Auswirkungen entlang der Bahntrasse fokussiert in den Blick zu nehmen und den sich ankündigenden Verfestigungen von Barrieren langfristige Chancen zur Stadtentwicklung gegenüber zu stellen.

 

Der Bericht soll Auskunft darüber geben, an welchen Abschnitten mit welchen Veränderungen hinsichtlich der Emissionen, Lärm- und Erschütterungsbelastungen, sowie der Zunahme des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist. Diese Einflüsse sind unter Berücksichtigung der bestehenden und geplanten Nutzungen (bspw. Wohnbebauung auf dem Schlachthofgelände) zu analysieren, darzustellen und mit möglichen Lösungsansätzen zu beschreiben.

Zusätzlich soll dargestellt werden, welche Förderungen in diesem Rahmen möglich sind. (bspw. das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes)

 

Der Bericht ist bis März 2024 der Bürgerschaft vorzulegen. Dabei ist auch anzugeben, inwieweit und bis zu welchen Zeitpunkten eine aktive Mitwirkung der Stadt als Betroffene im Rahmen übergeordneter Planungen möglich ist. Insbesondere auch, inwieweit Einflussnahmen auf den geplanten Verzicht der direkten Anbindung an die Orte entlang der Lübecker Bucht (Bäderbahn) noch möglich wären.