Auszug - Fraktion LINKE & GAL, AT zu: Lübeck bekennt sich zu Inhalten und Zielen der Istanbul-Konvention  

9. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 07.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:39 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13018-01 Fraktion LINKE & GAL, AT zu: Lübeck bekennt sich zu Inhalten und Zielen der Istanbul-Konvention
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Siegenbrink erläutert die Rücknahme des Ursprungsantrag unter TP 6.3 und berichtet von verschiedenen Terminen zu dem Thema. Es besteht die Hoffnung auf Seiten der Antragsteller:innen, dass durch die „Runterreduzierung“ zu Ziffer 1 des Antrags eine schnelle Hilfe erfolgen kann.

Zu Ziffer 2 des Antrages führt Frau Siegenbrink aus, dass als nächster Schritt zur Umsetzung der Instanbul Konventionen ein Aktionsplan zu erarbeiten wäre.

 

Zu TOP 6.4 stellt Frau Siegenbrink klar, dass ein drittes Frauenhaus wichtig wäre, sieht aber die Finanzierung und Zuständigkeit beim Land, so dass diesem Antrag ebenfalls nicht zugestimmt wird.

 

Sie führt weiter aus, dass der TOP 6.2 nur ein Bekenntnis zur Instabul Konvention ist und erneut ein Arbeitskreis gebildet werden sol. Man müsse hier aber konkreter werden, und daher der Antrag zum Aktionsplan. Diesem Antrag wird ebenfalls nicht zugestimmt.

 

Zu TOP 6.5 teilt Frau Siegenbrink mit, dass diese Punkte mit den in den Aktionsplan aufgenommen werden sollen.

 

Sie wirbt für die Unterstützung des Antrags unter TOP 7.4

 

Herr Müller bemerkt, dass der Antrag nur „eine Schutzwohnung“ gefordert ist, was nicht ausreichend ist und begründet seinen weitergehenden Antrag unter 7.4.1.

 

Zudem erklärt er, wenn der Ausschuss den Antrag gem. TOP 6.2 ablehnt, würde man sich nicht zu den Instabul Konventionen bekennen.

 

Frau Aykurt verweist noch einmal auf die vorbereitende Sitzung und gibt das Ergebnis aus der Arbeitsgruppe wieder.

 

Frau Siegenbrink erklärt, dass es natürlich wünschenswert wäre, mehr als seine Schutzwohnung haben, aber gut wäre doch schon mal zumindest eine.

Sie stellt dar, dass dieses Antrags kurzfristig und langfristige Maßnahmen beinhaltet und wirbt für den Antrag.

 

Herr Voht verweist detailliert auf die Unterscheide der beiden Anträge TOP 7.4 und TOP 7.4.1 hin und schlägt die Änderung des Antrags unter TOP 7.4 Ziffer 1 Buchstabe b vor, dass mindestens eine Schutzwohnung gefordert wird. Somit könnten es mehrere Wohnungen werden, aber eine doch gewiss.

 

Die Ausschussvorsitzende lässt den Ausschuss abstimmen, Frau Schäfer vom Frauenhaus das Rederecht zu erteilen. Der Ausschuss beschließt einstimmig das Rederecht zu erteilen.

 

Frau Schäfer begrüßt das politische Interesse zu dem Thema und erklärt, dass kurzfristige Lösungen geschaffen werden müssen:

-          Es wird Wohnraum benötigt, für Frauen, die nicht mehr schutzbedürftig sind.

-          Die Erreichbarkeit der Behörden muss für die Klientel der Frauenhäuser besser werden. Es wird viel Zeit des Fachpersonals aufgewendet, um für diese Frauen etwas behördlich zu regeln.

-          Allein die Bereitstellung einer Wohnung ist nicht ausreichend. Es muss zudem ein Konzept dazu vorhanden sein, damit es eine Schutzwohnung ist.

 

Der Aktionsplan wird begrüßt, aber auch nicht nur für Frauen.

 

Frau Prüß äußert den Wunsch, dass man sich auf einen interfraktionellen gemeinsamen Antrag verständigen kann.

Frau Siegenbrink erläutert, dass die Grundidee ein gemeinsamer Antrag war und stellt klar, dass der bestehende Antrag auf die Formulierung „mindestens 1 Schutzwohnung“ geändert werden kann.

Sie bekräftigt aber weiter, dass die Sofortmaßnahmen den Frauen helfen soll und nicht alle besonderen Personengruppen.

 

Herr Voht hinterfragt, da es sich bei Ziffer 1 Buchstabe c nur um die telefonische Erreichbarkeit geht, warum hier nicht die Öffnung gem. des Antrages von AM Müller unter TOP 7.4.1 gewählt werden kann.

 

Frau Senatorin Steinrücke erklärt, dass man in diesem Punkt bereits mit den Frauenhäusern im Gespräch sein und hier eine sog. Fast-Lane für die schnelle telefonische Erreichbarkeit der Behörde geplant wird, damit für die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser Entlastung geschaffen werden kann.

 

Frau Prüß erklärt für die SPD+FW, das die Fraktion mit auf den Antrag unter TOP 7.5 raufgeht.

 

Die Vorsitzende lässt über die Anträge abstimmen:

 

TOP 6.2

Der Ausschuss beschließt mit 8 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen.

Die Abstimmung muss wiederholt werden, da eine Stimme zuviel abgegeben wurde.

Bei der zweiten Abstimmung beschließt der Ausschuss mit 7 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen, diesen Antrag mehrheitlich abzulehnen.

 

TOP 6.4

Der Ausschuss beschließt mit 1 Ja-Stimme, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung diesen Antrag mehrheitlich abzulehnen.

 

TOP 6.5

Der Ausschuss beschließt mit 1 Ja-Stimme, 9 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen den Antrag mehrheitlich abzulehnen.

 

TOP 7.4.1

Der Ausschuss beschließt diesen Antrag mit 1 Ja-Stimme, 10 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen den Antrag mehrheitlich abzulehnen.

 

TOP 7.4

Der Ausschuss beschließt diesen Antrag in der geänderten Form unter Ziffer 1 Buchstabe b die „Einrichtung mindestens einer Schutzwohnung.“ mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung diesen Antrag mehrheitlich anzunehmen.
 


Beschluss:

Der Bürgermeister lädt zu einem Arbeitskreis ein, um über konkrete Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu beraten und notwendige Maßnahmen auch zur Bewältigung der Folgen von Gewalt gegen Frauen und ggf. mit betroffener Kinder auf den Weg zu bringen.

 

An dem Arbeitskreis sollen möglichst Mitarbeitende aller tangierenden Fachbereiche, Frauenbüro, Vertreter*innen demokratischer Fraktionen, der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser teilnehmen.

 

Erste Maßnahmen sollen bis zur Haushaltssitzung im September 2024 identifiziert werden.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

7

Nein-Stimmen

8

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum