6.1.1 Grundstücksangebot auf der Website der HL (AM Lamaack) – 5.691
TOP 6.2.4 am 15.01.2024
Frage: Warum wurde das im beiliegenden Expose im November 2023 angebotene Grundstück am Konstinkai zum Verkauf gestellt anstatt es im städtischen Eigentum zu belassen? Gab es bis zum Ende der Angebotsfrist am 30.11.2023 akzeptable Kaufangebote hierfür?
Antwort:
Das Grundstück wurde von der Eigentümerin Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH – über das städtische Portal – zum Verkauf angeboten.
Die LPA sieht keinen Bedarf an einer eigenwirtschaftlichen, hafenbezogenen Nutzung der ca. 1.335 m ² großen Teilfläche an der nördlichen Grenze des Konstinkais. Dieses ergibt sich aus der Hafenentwicklungsplanung 2030 und dem dazugehörigen
Bürgerschaftsbeschluss vom 28.05.2020 (VO/2020/08588). In dem gutachterlichen
Schlussbericht vom 30. August 2019, der auch Gegenstand der Vorlage war, heißt es auf Seite 160:
„… Nach Einschätzung der HEP-Gutachter erfolgt in den nächsten 10 Jahren hier eine Anpassung in Form einer hafennahen Nutzung. …“
Die LPA hat – nach entsprechender Einbindung seitens der LHG – keinen Anlass für die Ausübung des Vorkaufsrechtes. Zu Kaufangeboten Dritter gegenüber der Eigentümerin liegen der LPA keine Informationen vor.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.2 Immissionsschutzanlagen in der Erschließungssatzung (AM Mählenhoff) –
5.660 TOP 3.3 am 09.10.2023
AM Mählenhoff bittet die Verwaltung, zu erklären, wie der Wegfall des §7 in der alten
Satzung und der §11 der neuen Satzung zusammenhängen und wie die Regelung in
Zukunft aussehe. Dies könne von der Verwaltung als Anfrage aufgenommen werden.
Antwort
Die in der Erschließungsbeitragssatzung von 1996 enthaltenen Regelungen zum
umlagefähigen Aufwand von Immissionsschutzanlagen sind seit Inkrafttreten nicht
angewandt worden. Eine Beitragserhebung für Immissionsschutzanlagen ist bis heute
nicht erfolgt. Mangels praktischer Anwendung soll für die Abrechnung von
Immissionsschutzanlagen eine separate Satzungsregelung geschaffen werden, sobald eine Satzung erforderlich wird, so dass zukünftig die Abrechnung von
Immissionsschutzanlagen in einer eigenen, zu erlassenden Erschließungsbeitragssatzung für Immissionsschutzanlagen geregelt wird. Hiermit wird dem Beispiel anderer Kommunen, die derartige Regelungen ebenfalls in ihren Satzungen festschreiben, gefolgt.
Eine solche Beitragssatzung gilt nur für selbständige Immissionsschutzanlagen, die
Erschließungsanlage sind und die im Rahmen der Erschließungslast der Stadt errichtet werden. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Prioritäts- und Veranlasserprinzip. Die Schutzwirkung muss dabei mindestens 3 dB (A) ausmachen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.3 Linden am Bismarckdenkmal (AM Mählenhoff) – 5.660
TOP 6.2.4 am 19.02.2024
AM Mählenhoff möchte wissen, wie es den Linden geht, die im Zuge des Umbaus der
Bahnhofsbrücke in das Areal des Bismarck-Denkmals umgepflanzt wurden. Außerdem stehe eine neue Linde im Park am Holstentor, die auch nicht sonderlich gesund aussehe, weswegen sie fragt, wie sich der Bum besser erhalten lasse.
Antwort:
Im Zuge des Umbaus der Bahnhofsbrücke wurde festgelegt, dass die Linden vor der IHK umgepflanzt werden sollten. Die Straßenbäume hatten sich bis dahin hervorragend entwickelt und waren in einem sehr guten Pflegezustand. Eine Verpflanzung wurde aufgrund der guten Vitalitätswerte der Bäume und der guten Zufahrtsmöglichkeit positiv bewertet und entsprechend beauftragt.
Eine auf Großbaumverpflanzungen spezialisierte Fachfirma hatte den Auftrag erhalten und die Bäume termin- und fachgerecht umgepflanzt.
Eine Großbaumverpflanzung erfolgt mit einem Ballenstech-LKW, der zwar alle
stammnahen Wurzeln erhalten kann, jedoch alle Wurzeln außerhalb des Stechkübels
abschneidet.
Zum Ausgleich dieses Wurzelverlustes und des daraus entstandenen Pflanzschocks
erhielten die Bäume einen Auslichtungsschnitt, der die Regeneration unterstützt und das Gleichgewicht zwischen Baumkrone und Wurzelvolumen wiederherstellt.
Direkt nach der Pflanzung hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr die Kontrolle und
Unterhaltung der Bäume wieder übernommen und führt u.a. die regelmäßige
Bewässerung durch. Zur Optimierung der Bewässerungsgaben wurden zusätzlich
Bodenfeuchtesensoren an den umgepflanzten Bäumen eingebaut, die wichtige Daten für die städtischen Baumpfleger:innen liefern.
Bis zum heutigen Tag kann man von einer erfolgreichen Aktion ausgehen. Die aktuell
etwas schwächere Blattfärbung und die etwas kleineren Blattgrößen werden sich in den kommenden Jahren stabilisieren und mit der Neubildung von Feinwurzeln verbessern.
Der derzeit sichtbare Knospenbesatz bestätigt diese Erwartung.
Um diesem Prozess noch weiter zu unterstützen wird der Bereich Stadtgrün und Verkehr in diesem Jahr die Großbaumstandorte mit einer Druckluftlanze auflockern und die Bäume erneut düngen.
Die Linde am Holstentorplatz musste im Zuge des Zeltaufbaus des Zirkus Roncalli stark eingekürzt werden. Ein natürlicher Habitus einer Linde konnte leider nicht
wiederhergestellt werden, sodass dieser Baum nun entfernt wurde.
Da der Zirkus Roncalli sich für 2024 wieder angekündigt hat, wird derzeit ein neuer,
dauerhafter Standort für die entfallene Linde gesucht.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.4 Travemünde Kombibahnsteig / Baufeld Bertlingstraße (AM Pluschkell) – 5.610
TOP 6.2.5 am 05.02.2024 (VO/2022/11299-03-03)
In ihrer Sitzung am 29.09.2022 hat die Lübecker Bürgerschaft in der VO/2022/11299-03-02 u. a. wie folgt beschlossen:
1. Das Projekt Travemünde Kombibahnsteig / Baufeld Bertlingstraße wird aus dem
Wartestand der Bauleitplanverfahren herausgenommen.
2. Ein freiraumplanerischer Wettbewerb Strandbahnhof / Bertlingstraße mit den Themenfelder Kombibahnsteig, Buswende, Baufeld ehem. Ladenzeile, Bertlingstraße / Am Kurgarten (vgl. auch Maßnahmenkatalog zum Mobilitätskonzept Travemünde) wird ausgeschrieben.
3. Planungskosten in Höhe von 80.000 € sind im Haushalt 2023 einzustellen. Im März
2023 ist dem Bauausschuss ein Zwischenbericht zu geben.
Dieses vorausgeschickt frage ich wie folgt:
1. Wann wurde ein freiraumplanerischer Wettbewerb ausgeschrieben?
2. Wann werden die Ergebnisse des Wettbewerbs vorliegen?
3. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Wettbewerbsergebnisse bis zur
Beschlussreife für eine entsprechende Umgestaltung des öffentlichen Raums und
ggf. Bebauung des Areals zu bringen?
4. Ist hierfür ein Bauleitplanverfahren erforderlich?
5. Welche Priorität hat diese Maßnahme heute im Vergleich zu anderen städtebaulichen Maßnahmen?
6. Wie hoch werden die Kosten des Projekts nach vorläufiger Schätzung der Verwaltung sein?
7. Wann ist mit einem Baubeginn und einem Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen?
Antwort
Die Hansestadt Lübeck hat sich mit dem Projekt Wettbewerb „Strandbahnhof/
Bertlingstraße“ auf den 2. Projektaufruf 2023 im Rahmen des Landesprogramms
Wirtschaft 2021 – 2027 (LPW 2021) Projekte der nachhaltigen Stadtentwicklung –
nachhaltige städtische Mobilität beworben und im Dezember 2023 die Unterlagen für die Interessenbekundung abgegeben. Zunächst ist die Rückmeldung abzuwarten, bevor die nächsten Schritte für die Auslobung des Wettbewerbs in die Wege geleitet werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.5 Bertlingstraße (AM Mauritz) – 5.610 TOP 6.2.3 am 18.12.2023
AM Mauritz fragt nach dem aktuellen Sachstand des Wettbewerbs für die Bertlingstraße.
Antwort:
Siehe Antwort unter TOP 6.1.4.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.6 Baudenkmal Strandbahnhof in Travemünde sichern (AM Ramcke) – 4.491 TOP 6.2.7 am 07.12.2020
Auf dem Dach des Standbahnhofs in Travemünde wachsen an zwei Stellen kleine Bäume
als Wildwuchs, ca. 1 m groß.
1. Ist der Stadtverwaltung (untere Denkmalschutzbehörde/ Bauaufsichtsbehörde)
dieser Missstand bekannt und was hat sie ggf. unternommen?
2. Wurde der Eigentümer aufgefordert die Mängel an dem Baudenkmal zu entfernen?
3. Wie ist der aktuelle Sachstand?
Antwort:
Der Vorgang ist bei der Abteilung Denkmalpflege aktenkundig. Der Eigentümer wurde
zweimalig (am 09.09.2021 und 20.09.2022) aufgefordert der Erhaltungspflicht
nachzukommen bzw. erneut zur Kontaktaufnahme angeschrieben um die Beseitigung
des Missstandes vorzunehmen.
Seitens des Eigentümers erfolgte diesbezüglich keine Reaktion, die Beseitigung des
Missstandes ist weiterhin offen. Die Verzögerung ist auf die fachliche Umstrukturierung
der bearbeitenden Abteilung sowie die gleichzeitige Fluktuation von Stellen
zurückzuführen. Es werden bereits die erforderlichen Schritte unternommen, um den
Kontakt wiederherzustellen und sicherzustellen, dass der Vorgang angemessen
bearbeitet wird.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.7 Taler im Rathausinnenhof (Herr Leber) – 4.041 TOP 6.2.12 am 06.03.2023
Herr Leber sagt, dass der gestiftete Taler, der im Rathausinnenhof in den Boden
eingelassen sei, deutliche Abnutzungen habe, und fragt, wie hier weiter vorgegangen
werden solle.
Antwort:
Das Bodenrelief stammt von dem 2006 verstorbenen Lübecker Künstler Rolf Goeler:
https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-luebeck.de/kunstwerkedetails/bildstein.html
Es wurde der Hansestadt Lübeck 1983 anlässlich des damals stattfindenden Hansestages von dem Steinmetzbetrieb Rechtglaub-Wolf GmbH und dem Künstler geschenkt. Der Stein zeigt im Flachrelief die Wahrzeichen Lübecks: die sieben Türme und das Holstentor und besteht aus Kalkstein.
Es muss geprüft werden, welche Schritte für die Sanierung erforderlich sind.
Gegebenenfalls wird die Arbeit eines Restaurators für die Wiederherstellung des Reliefs benötigt. Zudem muss wahrscheinlich die urheberrechtliche Schutzfrist berücksichtigt werden, die erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/Künstlers abläuft. Daher würde die Frau des verstorbenen Künstlers in die Maßnahme mit einbezogen bzw. über die Sanierung informiert werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.8 Anfrage zu studierenden Wohnsituation (AM Lamaack)
TOP 6.2.2 am 18.12.2023 (VO/2023/12848)
AM Lamaack bittet die Verwaltung folgende Fragen bis Anfang Februar zu beantworten:
1. Gibt es derzeit Projekte/Bauprojekte der Stadt zum Thema Studentisches Wohnen?
2. Wenn ja, wie sehen diese aus und in welchem Stadium befinden diese sich?
Antwort
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wirkt beim Land darauf hin, Flächen für die
Errichtung von Studierendenwohnheimen im Bereich des Hochschulcampus (Uni, TH,
UKSH) zur Verfügung zu stellen.
So sollen Flächen nördlich der Universitätsstraße, die im Zuge der Konzentration von
UKSH- und Uni-Einrichtungen südlich der Straße mittelfristig frei gezogen werden, auch für die Errichtung von Studierendenunterkünften genutzt werden.
Des Weiteren soll auf der nördlichen Wallhalbinsel im Rahmen des PIH-Konzeptes einer der Hafenschuppen zu einem Wohnheim für Studierende umgebaut werden.
Das Bebauungsplanverfahren Bornkamp wird derzeit erneut durchgeführt, der
Bebauungsplan wird vsl. Ende 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Baufelder für Geschosswohnungsbau sollen ab 2025 für eine Bebauung für studentisches Wohnen ausgeschrieben werden.
In der Paul-Ehrlich- Straße wurde ein Studentenwohnheim mit 188 Wohnungen
genehmigt. Das Vorhaben befindet sich in Bau.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.9 Volksfestplatz und Schlachthof als Standorte für den Neubau eines
Verwaltungszentrums (AM Prieur) – 5.651 TOP 5.1 am 05.02.2024
AM Prieur bittet darum, dass die Standorte Volksfestplatz und Schlachthof noch als mögliche Optionen [als Standorte für den Verwaltungsneubau] geprüft werden.
Herr Bunk erklärt, dass die Standorte bereits geprüft worden seien, aber aus
unterschiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt worden seien. Bei dem Volksfestplatz sei es die Ferne zur Innenstadt gewesen, die Gründe die gegen den Schlachthof gesprochen hätten müsse er nachreichen.
Antwort
Nachdem das GMHL den Auftrag erhielt, im Rahmen der Ausarbeitung des Zwischenberichts Raumplanung III den Standort Roddenkoppel zu priorisieren, hat das GMHL in Bezug auf die Anfrage von AM Prieur den Bereich 5.610 – Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung 2 –Stadtentwicklung kontaktiert, um eine erneute Stellungnahme zu den Standorten „Volksfestplatz“ und „Schlachthof“ zu erhalten.
Die Abteilung Stadtentwicklung hat daraufhin die seinerzeitige Standortuntersuchung
überprüft und dabei folgende Kriterien berücksichtigt:
• Grundstücksgröße in m²
• Eigentum: Es wird zwischen privatem und städtischem Eigentum unterschieden.
• Erreichbarkeit: Grobeinschätzung zur Erreichbarkeit des Standortes in den
Abstufungen gut, mittel und schlecht mit den Verkehrsmitteln zu Fuß, Fahrrad, MIV
und dem ÖPNV
Beispielhaft „gute Erreichbarkeit“:
o zu Fuß: Nähe zu anderen frequentierten Einrichtungen und/oder
wichtigen fußläufigen Wegebeziehungen (Kunden), Nähe zu anderen
Verwaltungseinheiten (Mitarbeiter)
o Fahrrad: Erreichbarkeit für möglichst viele Menschen von zu Hause aus
(Mitarbeiter und Kunden)
o Auto: Lage an Hauptverkehrsstraße, Stellplätze
o ÖPNV: Lage an Bushaltestelle mit möglichst hoher Bedienfrequenz oder
Bahnhaltepunkt
• Baurecht: Dieses Kriterium umfasst eine Prüfung des bestehenden
Bauplanungsrechtes und der Erforderlichkeit ein Verfahren zur Aufstellung eines BPlans oder zur Entwidmung planfestgestellter Flächen einzuleiten.
• Maß der baulichen Nutzung: Es wurden grobe Annahmen zum Maß der baulichen
Nutzung getroffen, um die max. erreichbare Geschossfläche und die Anzahl der
notwendigen Stellplätze für das Verwaltungsgebäude zu berechnen. Für einzelne
Standorte wurden verschiedene Varianten entwickelt, um das Spektrum der max.
baulichen Ausnutzung der Grundstücke in Abhängigkeit der Ausgestaltung der
Stellplatzanlage (ebenerdige Stellplatzanlage; Parkhaus und Tiefgarage) aufzuzeigen.
Die Annahmen können keine detaillierten Baumassenstudien oder städtebauliche
Entwürfe ersetzten, insbesondere da die Standorte weitestgehend innerhalb von
städtebaulich sensiblen Bereichen liegen.
• Weitere Anmerkungen: Unter diesem Aspekt werden weitere städtebauliche
Rahmenbedingen (bspw. Städtebauförderung, Nutzungskonflikte,
stadtgestalterische Bedeutung, Sichtachsen auf das UNESCO Welterbe etc.)
stichpunktartig aufgelistet.
• Beurteilung: Abschließend wird die Eignung als potentieller Verwaltungsstandort in
Die Kategorien (A= geeignet, B = bedingt geeignet und C = ungeeignet) beurteilt.
Die Analyse des Volksfestplatzes ergibt basierend auf den Kriterien folgendes Ergebnis:
Kategorie C: Der Standort ist für ein Verwaltungszentrum bedingt bis nicht geeignet. Trotz ausreichender Grundstücksfläche für die Entwicklung eines Verwaltungsneubaus, weist das Grundstück kaum attraktive Lage- und Standorteigenschaften auf, die einer Entwicklung des Standortes mit dem Schwerpunkt Büro entsprechen. Für Mitarbeitende von anderen Verwaltungsstandorten sowie den Großteil der Lübecker Bürger:innen wäre der Standort ohne Auto nicht gut zu erreichen. | Volksfestplatz |
Grundstücksgröße | Grundstück: 61.700 m2 Baugrundstück (Grundstücksfläche abzgl. Fläche für Waldabstand): 49.700 m2 |
Eigentum | Hansestadt Lübeck |
Aktuelle Nutzung | - Restnutzung Schützenverein
- Seit 2021: Obdachlosenunterkunft 1
- Seit 2022: Landgericht
(Genehmigung bis 03/2024) - Seit 2022: Obdachlosenunterkunft 2
(geplant bis 2026) |
Erreichbarkeit | zu Fuß: schlecht Fahrrad: mittel Auto: gut ÖPNV: mittel |
Baurecht | Aufstellungsbeschluss B-Plan 06.12.00 B-Plan-Verfahren erforderlich |
Maß der baulichen Nutzung (Annahmen): | GRZ: 0,4 Vollgeschosse: III Überbaubare Grundfläche: 19.880 m2 Max. BGF gesamt: 59.640 m2 Notwendige Stellplätze: 667 SP (á 25 m2) Fläche für Stellplätze: 16.700 m2 |
Anmerkungen | Altlastensanierung auf Grundstück erforderlich; Verlagerung Schützenverein erforderlich (Finanzierung offen); Bedarf als Multifunktionsfläche für Zwischennutzungen, Entwicklung als Wohnquartier mit überwiegend Geschosswohnungsbau und ggf. mit Integration eines Altenpflegeheims beabsichtigt |
Die Analyse des Standorts Ehem. Seegrenzschlachthof ergibt basierend auf den vorgenannten Kriterien folgendes Ergebnis:
Kategorie B: Der Standort ist für ein Verwaltungszentrum bedingt geeignet. Der private Eigentümer plant entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses (VO/2019/08051) einen Verbrauchermarkt und Wohnnutzungen. Die max. realisierbare Geschossfläche ist abhängig von dem Umgang mit dem Baudenkmal „Sachgesamtheit Seegrenzschlachthof“ und der Schaffung von zusätzlichen Grün- und Wegeverbindungen. Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen und der Anforderungen an ein Verwaltungszentrum sind zwingend vertiefende städtebauliche Entwürfe erforderlich, um die max. realisierbare Geschossfläche zu ermitteln. | Ehemaliger Seegrenzschlachthof |
Grundstücksgröße | rd. 30.990 m² |
Eigentum | privates Eigentum |
Aktuelle Nutzung | Gewerbebrache (ehemaliger Schlachthof) |
Erreichbarkeit | zu Fuß: mittel Fahrrad: gut Auto: gut ÖPNV: gut |
Baurecht | Aufstellungsbeschluss B-Plan 04.41.00 B-Plan-Verfahren erforderlich |
Maß der baulichen Nutzung: | Vollgeschosse: II - V Stellplätze: Tiefgarage Geschossfläche: nicht bezifferbar Es sind vertiefende städtebauliche Entwürfe erforderlich, um die max. realisierbare Geschossfläche zu ermitteln. |
Anmerkungen | Städtebauförderung Lübeck Nordwest; Gesamtkonzept erforderlich; Fördermittel aus Städtebauförderung ggfs. nutzbar; Sachgesamtheit Seegrenzschlachthof (Gebäude inkl. Freiflächen); Nachnutzung der Bestandgebäude erforderlich (daher wahrscheinlich kein kompaktes Verwaltungsgebäude); Altlastensanierung erforderlich; Eigentümer plant die Errichtung eines Verbrauchermarktes und Wohnungsbau; Grünflächenanteil erforderlich aufgrund Defizit im angrenzenden Quartier Brolingplatz; direkte Anbindung Richtung Roddenkoppel/ Altstadt fehlt; langfristig ggfs. Lage am Bahnhaltepunkt und Radschnellweg |
Ergänzend zu der Beurteilung des Bereichs 5.610 – Stadtplanung und Bauordnung zum Schlachthof weist das GMHL darauf hin, dass am 12.02.2024 ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Eigentümer und der Wirtschaftsförderung Lübeck erfolgt ist. Der FB 5 wurde über die Ergebnisse dieses Gesprächs seitens der Wirtschaftsförderung informiert.
So wurde berichtet, dass der Eigentümer keinerlei Interesse an einer Veräußerung oder Teilveräußerung des Grundstücks verfolgt. Vielmehr möchte man das Areal weiterentwickeln. In dem Zuge wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück ein Baufeld mit einer Grundfläche von ca. 1.000 qm noch ohne Planung ist. Der Eigentümer möchte auf diesem Baufeld ein Gebäude errichten und dieses vermieten, vorzugsweise an die HL. Hierzu wurde die Wirtschaftsförderung Lübeck von dem Eigentümer gebeten, Kontakt zur HL aufzunehmen, was auch erfolgt ist.
Da dieses Baufeld weder für die Umsetzung des mittelgroßen Neubaus aus Variante 2 mit einem Flächenbedarf von ca. 35.000 qm, noch für den kleinen Neubau aus Variante 3 mit einem Flächenbedarf von ca. 4.750 qm geeignet ist, scheidet diese Option für die Errichtung eines Verwaltungsstandorts aus.
Zu TOP 6.1.9 reden, zum Teil mit mehreren Wortbeiträgen, AM Prieur, Frau Kempke und Senatorin Hagen.
Senatorin Hagen sagt eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Entwickler und eine erneute Information im Bauausschuss zu.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.