Auszug - Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

13. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

 

6.1.1  Grundstücksangebot auf der Website der HL (AM Lamaack) – 5.691

TOP 6.2.4 am 15.01.2024

 

Frage: Warum wurde das im beiliegenden Expose im November 2023 angebotene Grundstück am Konstinkai zum Verkauf gestellt anstatt es im städtischen Eigentum zu belassen? Gab es bis zum Ende der Angebotsfrist am 30.11.2023 akzeptable Kaufangebote hierfür?

 

Antwort:

Das Grundstück wurde von der Eigentümerin Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH – über das städtische Portal – zum Verkauf angeboten.

Die LPA sieht keinen Bedarf an einer eigenwirtschaftlichen, hafenbezogenen Nutzung der ca. 1.335 m ² großen Teilfläche an der nördlichen Grenze des Konstinkais. Dieses ergibt sich aus der Hafenentwicklungsplanung 2030 und dem dazugehörigen

Bürgerschaftsbeschluss vom 28.05.2020 (VO/2020/08588). In dem gutachterlichen

Schlussbericht vom 30. August 2019, der auch Gegenstand der Vorlage war, heißt es auf Seite 160:

„… Nach Einschätzung der HEP-Gutachter erfolgt in den nächsten 10 Jahren hier eine Anpassung in Form einer hafennahen Nutzung. …“

Die LPA hat – nach entsprechender Einbindung seitens der LHG – keinen Anlass für die Ausübung des Vorkaufsrechtes. Zu Kaufangeboten Dritter gegenüber der Eigentümerin liegen der LPA keine Informationen vor.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.2  Immissionsschutzanlagen in der Erschließungssatzung (AM Mählenhoff) –
5.660 TOP 3.3 am 09.10.2023

 

AM Mählenhoff bittet die Verwaltung, zu erklären, wie der Wegfall des §7 in der alten

Satzung und der §11 der neuen Satzung zusammenhängen und wie die Regelung in

Zukunft aussehe. Dies könne von der Verwaltung als Anfrage aufgenommen werden.

 

Antwort

Die in der Erschließungsbeitragssatzung von 1996 enthaltenen Regelungen zum

umlagefähigen Aufwand von Immissionsschutzanlagen sind seit Inkrafttreten nicht

angewandt worden. Eine Beitragserhebung für Immissionsschutzanlagen ist bis heute

nicht erfolgt. Mangels praktischer Anwendung soll für die Abrechnung von

Immissionsschutzanlagen eine separate Satzungsregelung geschaffen werden, sobald eine Satzung erforderlich wird, so dass zukünftig die Abrechnung von

Immissionsschutzanlagen in einer eigenen, zu erlassenden Erschließungsbeitragssatzung für Immissionsschutzanlagen geregelt wird. Hiermit wird dem Beispiel anderer Kommunen, die derartige Regelungen ebenfalls in ihren Satzungen festschreiben, gefolgt.

Eine solche Beitragssatzung gilt nur für selbständige Immissionsschutzanlagen, die

Erschließungsanlage sind und die im Rahmen der Erschließungslast der Stadt errichtet werden. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Prioritäts- und Veranlasserprinzip. Die Schutzwirkung muss dabei mindestens 3 dB (A) ausmachen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.3  Linden am Bismarckdenkmal (AM Mählenhoff) – 5.660

TOP 6.2.4 am 19.02.2024

AM Mählenhoff möchte wissen, wie es den Linden geht, die im Zuge des Umbaus der

Bahnhofsbrücke in das Areal des Bismarck-Denkmals umgepflanzt wurden. Außerdem stehe eine neue Linde im Park am Holstentor, die auch nicht sonderlich gesund aussehe, weswegen sie fragt, wie sich der Bum besser erhalten lasse.

 

Antwort:

Im Zuge des Umbaus der Bahnhofsbrücke wurde festgelegt, dass die Linden vor der IHK umgepflanzt werden sollten. Die Straßenbäume hatten sich bis dahin hervorragend entwickelt und waren in einem sehr guten Pflegezustand. Eine Verpflanzung wurde aufgrund der guten Vitalitätswerte der Bäume und der guten Zufahrtsmöglichkeit positiv bewertet und entsprechend beauftragt.

Eine auf Großbaumverpflanzungen spezialisierte Fachfirma hatte den Auftrag erhalten und die Bäume termin- und fachgerecht umgepflanzt.

Eine Großbaumverpflanzung erfolgt mit einem Ballenstech-LKW, der zwar alle

stammnahen Wurzeln erhalten kann, jedoch alle Wurzeln außerhalb des Stechkübels

abschneidet.

Zum Ausgleich dieses Wurzelverlustes und des daraus entstandenen Pflanzschocks

erhielten die Bäume einen Auslichtungsschnitt, der die Regeneration unterstützt und das Gleichgewicht zwischen Baumkrone und Wurzelvolumen wiederherstellt.

Direkt nach der Pflanzung hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr die Kontrolle und

Unterhaltung der Bäume wieder übernommen und führt u.a. die regelmäßige

Bewässerung durch. Zur Optimierung der Bewässerungsgaben wurden zusätzlich

Bodenfeuchtesensoren an den umgepflanzten Bäumen eingebaut, die wichtige Daten für die städtischen Baumpfleger:innen liefern.

Bis zum heutigen Tag kann man von einer erfolgreichen Aktion ausgehen. Die aktuell

etwas schwächere Blattfärbung und die etwas kleineren Blattgrößen werden sich in den kommenden Jahren stabilisieren und mit der Neubildung von Feinwurzeln verbessern.

Der derzeit sichtbare Knospenbesatz bestätigt diese Erwartung.

Um diesem Prozess noch weiter zu unterstützen wird der Bereich Stadtgrün und Verkehr in diesem Jahr die Großbaumstandorte mit einer Druckluftlanze auflockern und die Bäume erneut düngen.

Die Linde am Holstentorplatz musste im Zuge des Zeltaufbaus des Zirkus Roncalli stark eingekürzt werden. Ein natürlicher Habitus einer Linde konnte leider nicht

wiederhergestellt werden, sodass dieser Baum nun entfernt wurde.

Da der Zirkus Roncalli sich für 2024 wieder angekündigt hat, wird derzeit ein neuer,

dauerhafter Standort für die entfallene Linde gesucht.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.4  Travemünde Kombibahnsteig / Baufeld Bertlingstraße (AM Pluschkell) – 5.610

TOP 6.2.5 am 05.02.2024 (VO/2022/11299-03-03)

In ihrer Sitzung am 29.09.2022 hat die Lübecker Bürgerschaft in der VO/2022/11299-03-02 u. a. wie folgt beschlossen:

1. Das Projekt Travemünde Kombibahnsteig / Baufeld Bertlingstraße wird aus dem

Wartestand der Bauleitplanverfahren herausgenommen.

2. Ein freiraumplanerischer Wettbewerb Strandbahnhof / Bertlingstraße mit den Themenfelder Kombibahnsteig, Buswende, Baufeld ehem. Ladenzeile, Bertlingstraße / Am Kurgarten (vgl. auch Maßnahmenkatalog zum Mobilitätskonzept Travemünde) wird ausgeschrieben.

3. Planungskosten in Höhe von 80.000 € sind im Haushalt 2023 einzustellen. Im März

2023 ist dem Bauausschuss ein Zwischenbericht zu geben.

Dieses vorausgeschickt frage ich wie folgt:

1. Wann wurde ein freiraumplanerischer Wettbewerb ausgeschrieben?

2. Wann werden die Ergebnisse des Wettbewerbs vorliegen?

3. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Wettbewerbsergebnisse bis zur

Beschlussreife für eine entsprechende Umgestaltung des öffentlichen Raums und

ggf. Bebauung des Areals zu bringen?

4. Ist hierfür ein Bauleitplanverfahren erforderlich?

5. Welche Priorität hat diese Maßnahme heute im Vergleich zu anderen städtebaulichen Maßnahmen?

6. Wie hoch werden die Kosten des Projekts nach vorläufiger Schätzung der Verwaltung sein?

7. Wann ist mit einem Baubeginn und einem Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen?

 

Antwort

Die Hansestadt Lübeck hat sich mit dem Projekt Wettbewerb „Strandbahnhof/

Bertlingstraße“ auf den 2. Projektaufruf 2023 im Rahmen des Landesprogramms

Wirtschaft 2021 – 2027 (LPW 2021) Projekte der nachhaltigen Stadtentwicklung –

nachhaltige städtische Mobilität beworben und im Dezember 2023 die Unterlagen für die Interessenbekundung abgegeben. Zunächst ist die Rückmeldung abzuwarten, bevor die nächsten Schritte für die Auslobung des Wettbewerbs in die Wege geleitet werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.5 Bertlingstraße (AM Mauritz) – 5.610 TOP 6.2.3 am 18.12.2023

AM Mauritz fragt nach dem aktuellen Sachstand des Wettbewerbs für die Bertlingstraße.

 

Antwort:

Siehe Antwort unter TOP 6.1.4.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.6 Baudenkmal Strandbahnhof in Travemünde sichern (AM Ramcke) – 4.491 TOP 6.2.7 am 07.12.2020

Auf dem Dach des Standbahnhofs in Travemünde wachsen an zwei Stellen kleine Bäume

als Wildwuchs, ca. 1 m groß.

1. Ist der Stadtverwaltung (untere Denkmalschutzbehörde/ Bauaufsichtsbehörde)

dieser Missstand bekannt und was hat sie ggf. unternommen?

2. Wurde der Eigentümer aufgefordert die Mängel an dem Baudenkmal zu entfernen?

3. Wie ist der aktuelle Sachstand?

 

Antwort:

Der Vorgang ist bei der Abteilung Denkmalpflege aktenkundig. Der Eigentümer wurde

zweimalig (am 09.09.2021 und 20.09.2022) aufgefordert der Erhaltungspflicht

nachzukommen bzw. erneut zur Kontaktaufnahme angeschrieben um die Beseitigung

des Missstandes vorzunehmen.

Seitens des Eigentümers erfolgte diesbezüglich keine Reaktion, die Beseitigung des

Missstandes ist weiterhin offen. Die Verzögerung ist auf die fachliche Umstrukturierung

der bearbeitenden Abteilung sowie die gleichzeitige Fluktuation von Stellen

zurückzuführen. Es werden bereits die erforderlichen Schritte unternommen, um den

Kontakt wiederherzustellen und sicherzustellen, dass der Vorgang angemessen

bearbeitet wird.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.7 Taler im Rathausinnenhof (Herr Leber) – 4.041 TOP 6.2.12 am 06.03.2023

Herr Leber sagt, dass der gestiftete Taler, der im Rathausinnenhof in den Boden

eingelassen sei, deutliche Abnutzungen habe, und fragt, wie hier weiter vorgegangen

werden solle.

 

Antwort:

Das Bodenrelief stammt von dem 2006 verstorbenen Lübecker Künstler Rolf Goeler:

https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-luebeck.de/kunstwerkedetails/bildstein.html

Es wurde der Hansestadt Lübeck 1983 anlässlich des damals stattfindenden Hansestages von dem Steinmetzbetrieb Rechtglaub-Wolf GmbH und dem Künstler geschenkt. Der Stein zeigt im Flachrelief die Wahrzeichen Lübecks: die sieben Türme und das Holstentor und besteht aus Kalkstein.

Es muss geprüft werden, welche Schritte für die Sanierung erforderlich sind.

Gegebenenfalls wird die Arbeit eines Restaurators für die Wiederherstellung des Reliefs benötigt. Zudem muss wahrscheinlich die urheberrechtliche Schutzfrist berücksichtigt werden, die erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/Künstlers abläuft. Daher würde die Frau des verstorbenen Künstlers in die Maßnahme mit einbezogen bzw. über die Sanierung informiert werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.8 Anfrage zu studierenden Wohnsituation (AM Lamaack)

TOP 6.2.2 am 18.12.2023 (VO/2023/12848)

AM Lamaack bittet die Verwaltung folgende Fragen bis Anfang Februar zu beantworten:

1. Gibt es derzeit Projekte/Bauprojekte der Stadt zum Thema Studentisches Wohnen?

2. Wenn ja, wie sehen diese aus und in welchem Stadium befinden diese sich?

 

Antwort

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wirkt beim Land darauf hin, Flächen für die

Errichtung von Studierendenwohnheimen im Bereich des Hochschulcampus (Uni, TH,

UKSH) zur Verfügung zu stellen.

So sollen Flächen nördlich der Universitätsstraße, die im Zuge der Konzentration von

UKSH- und Uni-Einrichtungen südlich der Straße mittelfristig frei gezogen werden, auch für die Errichtung von Studierendenunterkünften genutzt werden.

Des Weiteren soll auf der nördlichen Wallhalbinsel im Rahmen des PIH-Konzeptes einer der Hafenschuppen zu einem Wohnheim für Studierende umgebaut werden.

Das Bebauungsplanverfahren Bornkamp wird derzeit erneut durchgeführt, der

Bebauungsplan wird vsl. Ende 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Baufelder für Geschosswohnungsbau sollen ab 2025 für eine Bebauung für studentisches Wohnen ausgeschrieben werden.

In der Paul-Ehrlich- Straße wurde ein Studentenwohnheim mit 188 Wohnungen

genehmigt. Das Vorhaben befindet sich in Bau.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.9 Volksfestplatz und Schlachthof als Standorte für den Neubau eines

Verwaltungszentrums (AM Prieur) – 5.651 TOP 5.1 am 05.02.2024

AM Prieur bittet darum, dass die Standorte Volksfestplatz und Schlachthof noch als mögliche Optionen [als Standorte für den Verwaltungsneubau] geprüft werden.

Herr Bunk erklärt, dass die Standorte bereits geprüft worden seien, aber aus

unterschiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt worden seien. Bei dem Volksfestplatz sei es die Ferne zur Innenstadt gewesen, die Gründe die gegen den Schlachthof gesprochen hätten müsse er nachreichen.

 

Antwort

Nachdem das GMHL den Auftrag erhielt, im Rahmen der Ausarbeitung des Zwischenberichts Raumplanung III den Standort Roddenkoppel zu priorisieren, hat das GMHL in Bezug auf die Anfrage von AM Prieur den Bereich 5.610 – Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung 2 –Stadtentwicklung kontaktiert, um eine erneute Stellungnahme zu den Standorten „Volksfestplatz“ und „Schlachthof“ zu erhalten.

Die Abteilung Stadtentwicklung hat daraufhin die seinerzeitige Standortuntersuchung

überprüft und dabei folgende Kriterien berücksichtigt:

• Grundstücksgröße in m²

• Eigentum: Es wird zwischen privatem und städtischem Eigentum unterschieden.

• Erreichbarkeit: Grobeinschätzung zur Erreichbarkeit des Standortes in den

Abstufungen gut, mittel und schlecht mit den Verkehrsmitteln zu Fuß, Fahrrad, MIV

und dem ÖPNV

Beispielhaft „gute Erreichbarkeit“:

o zu Fuß: Nähe zu anderen frequentierten Einrichtungen und/oder

wichtigen fußläufigen Wegebeziehungen (Kunden), Nähe zu anderen

Verwaltungseinheiten (Mitarbeiter)

o Fahrrad: Erreichbarkeit für möglichst viele Menschen von zu Hause aus

(Mitarbeiter und Kunden)

o Auto: Lage an Hauptverkehrsstraße, Stellplätze

o ÖPNV: Lage an Bushaltestelle mit möglichst hoher Bedienfrequenz oder

Bahnhaltepunkt

• Baurecht: Dieses Kriterium umfasst eine Prüfung des bestehenden

Bauplanungsrechtes und der Erforderlichkeit ein Verfahren zur Aufstellung eines BPlans oder zur Entwidmung planfestgestellter Flächen einzuleiten.

• Maß der baulichen Nutzung: Es wurden grobe Annahmen zum Maß der baulichen

Nutzung getroffen, um die max. erreichbare Geschossfläche und die Anzahl der

notwendigen Stellplätze für das Verwaltungsgebäude zu berechnen. Für einzelne

Standorte wurden verschiedene Varianten entwickelt, um das Spektrum der max.

baulichen Ausnutzung der Grundstücke in Abhängigkeit der Ausgestaltung der

Stellplatzanlage (ebenerdige Stellplatzanlage; Parkhaus und Tiefgarage) aufzuzeigen.

Die Annahmen können keine detaillierten Baumassenstudien oder städtebauliche

Entwürfe ersetzten, insbesondere da die Standorte weitestgehend innerhalb von

städtebaulich sensiblen Bereichen liegen.

• Weitere Anmerkungen: Unter diesem Aspekt werden weitere städtebauliche

Rahmenbedingen (bspw. Städtebauförderung, Nutzungskonflikte,

stadtgestalterische Bedeutung, Sichtachsen auf das UNESCO Welterbe etc.)

stichpunktartig aufgelistet.

• Beurteilung: Abschließend wird die Eignung als potentieller Verwaltungsstandort in

Die Kategorien (A= geeignet, B = bedingt geeignet und C = ungeeignet) beurteilt.

 

Die Analyse des Volksfestplatzes ergibt basierend auf den Kriterien folgendes Ergebnis:

 

 

 

 

 

Kategorie C:

Der Standort ist für ein Verwaltungszentrum bedingt bis nicht geeignet.

Trotz ausreichender Grundstücksfläche für die Entwicklung eines Verwaltungsneubaus, weist das Grundstück kaum attraktive Lage- und Standorteigenschaften auf, die einer Entwicklung des Standortes mit dem Schwerpunkt Büro entsprechen. Für Mitarbeitende von anderen Verwaltungsstandorten sowie den Großteil der Lübecker Bürger:innen wäre der Standort ohne Auto nicht gut zu erreichen.

 

Volksfestplatz

Grundstücksgröße

Grundstück: 61.700 m2
Baugrundstück (Grundstücksfläche abzgl. Fläche für Waldabstand): 49.700 m2

 

Eigentum

Hansestadt Lübeck

Aktuelle Nutzung

  • Restnutzung Schützenverein
  • Seit 2021: Obdachlosenunterkunft 1
  • Seit 2022: Landgericht

(Genehmigung bis 03/2024)

  • Seit 2022: Obdachlosenunterkunft 2

(geplant bis 2026)

Erreichbarkeit

zu Fuß: schlecht

Fahrrad: mittel

Auto: gut

ÖPNV: mittel

Baurecht

Aufstellungsbeschluss B-Plan 06.12.00

B-Plan-Verfahren erforderlich

Maß der baulichen Nutzung

(Annahmen):

 

GRZ: 0,4

Vollgeschosse: III

Überbaubare Grundfläche: 19.880 m2

Max. BGF gesamt: 59.640 m2

Notwendige Stellplätze: 667 SP (á 25 m2)

Fläche für Stellplätze: 16.700 m2

 

Anmerkungen

Altlastensanierung auf Grundstück erforderlich; Verlagerung Schützenverein erforderlich (Finanzierung offen); Bedarf als Multifunktionsfläche für Zwischennutzungen, Entwicklung als Wohnquartier mit überwiegend Geschosswohnungsbau und ggf. mit Integration eines Altenpflegeheims beabsichtigt

 

 

Die Analyse des Standorts Ehem. Seegrenzschlachthof ergibt basierend auf den vorgenannten Kriterien folgendes Ergebnis:

 

Kategorie B:

Der Standort ist für ein Verwaltungszentrum bedingt geeignet. Der private Eigentümer plant entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses (VO/2019/08051) einen Verbrauchermarkt und Wohnnutzungen. Die max. realisierbare Geschossfläche ist abhängig von dem Umgang mit dem Baudenkmal „Sachgesamtheit Seegrenzschlachthof“ und der Schaffung von zusätzlichen Grün- und Wegeverbindungen. Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen und der Anforderungen an ein Verwaltungszentrum sind zwingend vertiefende städtebauliche Entwürfe erforderlich, um die max. realisierbare Geschossfläche zu ermitteln.

 

Ehemaliger Seegrenzschlachthof

Grundstücksgröße

rd. 30.990 m²

Eigentum

privates Eigentum

Aktuelle Nutzung

Gewerbebrache (ehemaliger Schlachthof)

Erreichbarkeit

zu Fuß: mittel

Fahrrad: gut

Auto: gut

ÖPNV: gut

Baurecht

Aufstellungsbeschluss B-Plan 04.41.00

B-Plan-Verfahren erforderlich

Maß der baulichen Nutzung:

 

Vollgeschosse: II - V

Stellplätze: Tiefgarage

Geschossfläche: nicht bezifferbar

Es sind vertiefende städtebauliche Entwürfe erforderlich, um die max. realisierbare Geschossfläche zu ermitteln.

Anmerkungen

Städtebauförderung Lübeck Nordwest; Gesamtkonzept erforderlich; Fördermittel aus Städtebauförderung ggfs. nutzbar; Sachgesamtheit Seegrenzschlachthof (Gebäude inkl. Freiflächen); Nachnutzung der Bestandgebäude erforderlich (daher wahrscheinlich kein kompaktes Verwaltungsgebäude); Altlastensanierung erforderlich; Eigentümer plant die Errichtung eines Verbrauchermarktes und Wohnungsbau; Grünflächenanteil erforderlich aufgrund Defizit im angrenzenden Quartier Brolingplatz; direkte Anbindung Richtung Roddenkoppel/ Altstadt fehlt; langfristig ggfs. Lage am Bahnhaltepunkt und Radschnellweg

 

Ergänzend zu der Beurteilung des Bereichs 5.610 – Stadtplanung und Bauordnung zum Schlachthof weist das GMHL darauf hin, dass am 12.02.2024 ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Eigentümer und der Wirtschaftsförderung Lübeck erfolgt ist. Der FB 5 wurde über die Ergebnisse dieses Gesprächs seitens der Wirtschaftsförderung informiert.

 

So wurde berichtet, dass der Eigentümer keinerlei Interesse an einer Veräußerung oder Teilveräußerung des Grundstücks verfolgt. Vielmehr möchte man das Areal weiterentwickeln. In dem Zuge wurde festgestellt, dass auf dem Grundstück ein Baufeld mit einer Grundfläche von ca. 1.000 qm noch ohne Planung ist. Der Eigentümer möchte auf diesem Baufeld ein Gebäude errichten und dieses vermieten, vorzugsweise an die HL. Hierzu wurde die Wirtschaftsförderung Lübeck von dem Eigentümer gebeten, Kontakt zur HL aufzunehmen, was auch erfolgt ist.

 

Da dieses Baufeld weder für die Umsetzung des mittelgroßen Neubaus aus Variante 2 mit einem Flächenbedarf von ca. 35.000 qm, noch für den kleinen Neubau aus Variante 3 mit einem Flächenbedarf von ca. 4.750 qm geeignet ist, scheidet diese Option für die Errichtung eines Verwaltungsstandorts aus.

 

Zu TOP 6.1.9 reden, zum Teil mit mehreren Wortbeiträgen, AM Prieur, Frau Kempke und Senatorin Hagen.

Senatorin Hagen sagt eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Entwickler und eine erneute Information im Bauausschuss zu.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.