Auszug - CDU, SPD+FW, Bündnis 90/Grüne, FDP, LINKE+GAL, Unabhängige Volt-PARTEI: AT - Abberufung und Neuwahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH durch die Gesellschafterversammlung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Gruppe GmbH (SWL Gruppe)
- für die Abberufung folgender Mitglieder aus dem Aufsichtsrat der SWL Gruppe zum 31.12.2023 zu stimmen:
- Frau Michelle Akyurt
- Frau Tanja Gutzmann
- Herr Dr. Hermann Junghans
- Herr Ulrich Pluschkell
- Herr Thomas Rathcke
- Frau Ursula Wind-Olßon
- mit Wirkung zum Beginn des Folgetags jeweils für eine neue volle Amtszeit folgende Personen in den Aufsichtsrat der SWL Gruppe zu wählen:
- Frau Michelle Akyurt
- Frau Sonja Lengen
- Frau Birte Duggen
- Herr Andreas Zander
- Herr Ulrich Pluschkell
- Herr Bruno Hönel
Begründung:
Im Hinblick auf die Kommunalwahl 2023 hat die Bürgerschaft am 30.03.2023 beschlossen, Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeiten im Sommer 2023 sonst ausgelaufen wären, erneut zu bestellen, um die Handlungsfähigkeit der Aufsichtsräte zu wahren (VO/2023/11942). Im Zuge dessen hat die Bürgerschaft auch beschlossen:
„Die Bürgerschaft entscheidet in ihrer neuen Zusammensetzung nach der Kommunalwahl über eine Neubesetzung der Aufsichtsräte unter Beachtung von § 15 Gleichstellungsgesetz (Geschlechterquote).“
Nach § 15 Gleichstellungsgesetz „sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden […]. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.“
Der Aufsichtsrat der SWL Gruppe besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen durch die Gesellschafterversammlung sechs Mitglieder auf Vorschlag der Hansestadt Lübeck gewählt werden.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag ist jedes neue Mitglied für eine volle Amtszeit zu bestellen; also bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die o. g. Mandate enden also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2027
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 41 | |
Nein-Stimmen | 1 | |
Enthaltungen | 1 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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