Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen
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Wortprotokoll |
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.
Der Vorsitzende verpflichtet das stellvertretende bürgerliche Ausschussmitglied Frau Ruth Funke mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“
Der Vorsitzende erläutert kurz den Ablauf der Sitzung und schlägt vor die Tagesordnungspunkte 3.2, 3.3.1, 3.3.3, 3.4.1, 6.1 und 7.1 gemeinsam mit dem Schul- und Sportausschuss zu beraten. In Absprache der Vorsitzenden leitet der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses die Beratung der gemeinsam zu beratenden Tagesordnungspunkte.
Herr Puhle weist aber darauf hin, dass die Abstimmungen der Ausschüsse, auch bei den gemeinsam zu beratenden Tagesordnungspunkten, getrennt durchgeführt werden.
Weiterhin weist er auf die Nachtragstagesordnungspunkte 2.2 und 3.4.1 hin, über deren Dringlichkeit jeweils beschlossen werden muss.
Herr Puhle lässt über Dringlichkeit von TOP 2.2 abstimmen:
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 12 | |
Nein-Stimmen | 0 | |
Enthaltungen | 0 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Herr Puhle lässt über die Dringlichkeit von TOP 3.4.1 abstimmen:
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 12 | |
Nein-Stimmen | 0 | |
Enthaltungen | 0 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Die Tagesordnung wird unter Bejahung der Dringlichkeit einstimmig um die Tagesordnungspunkte 2.2 und 3.4.1 erweitert.
Der Vorsitzende fragt, ob weitere mündliche Anträge zur Tagesordnung gestellt werden und ob es Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit gibt. Dies ist nicht der Fall.
Die Tagesordnung ist damit unter Bejahung der vorgeschlagenen Änderungen einstimmig festgestellt.
Ein stimmberechtigtes Ausschussmitglied trifft verspätet ein.