Auszug - Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

86. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll


 

6.1.1 Pumptrackanlage am Drägerpark (Herr Lötsch) – 5.660

TOP 6.2.1 am 15.05.2023 (VO/2023/12105)

In der Bauausschuss-Sitzung am 03.04.2023 wurde uns die Planung für eine Pumptrackanlage am Drägerpark vorgestellt. Der Ausschuss hatte die Planung für gut befunden.

Zwei Tage später rief mich ein Bieter an, der mir mitteilte, dass er ein Angebot abgegeben hätte und bereits eine Absage erhalten habe.

Wie und wann ist die Vergabe erfolgt?Wie viele Bieter gab es?

 

Antwort

Die Vergabe ist am 05.04.2023 erfolgt, die Beauftragung am 06.04.2023. Das Verfahren konnte so zügig durchgeführt werden, da die Abfragen bereits im März 2023 stattfanden.

Es wurden drei Bieter angefragt. Zwei Firmen haben vergleichbare Angebote abgegeben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

6.1.2 Straßenbeleuchtung Travemünder Allee (Herr Wisotzki) – 5.660

TOP 6.2.6 am 15.05.2023 (VO/2023/12237)

Im Rahmen der Sanierungsarbeiten an der Travemünder Allee wurde die dort vorhandene Straßenbeleutung demontiert ohne Ersatz zu schaffen. Im gesamten Bereich zwischen Glashüttenweg und Am Schellbruch ist entsprechend momentan keine Straßenbeleuchtung vorhanden.

Ist hier eine Lösung des Problems vorgesehen? Wenn ja wann?

 

Antwort

Der Bereich von „Am Schellbruch“ bis zum „Eichenweg“ wird derzeit bereits ausgebaut und wird auch leuchten, sobald die Asphaltfläche hergestellt wurde und die Masten gestellt werden können.

Die Beleuchtung für die restliche Fläche befindet sich gerade in der Ausschreibung. Auch hier wird in diesem Jahr eine neue Beleuchtung aufgebaut.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

6.1.3 Flächen für sozialen Wohnungsbau (Herr Mauritz)

TOP 6.2.6 am 22.08.2022

Herr Mauritz sagt, dass das Land für ein paar Jahren angeboten habe, Flächen für den sozialen Wohnungsbau günstig zu verkaufen. Er fragt ob es seitens der Hansestadt Lübeck dazu Anfragen gegeben habe.

 

Antwort

Das Land hat der Hansestadt Lübeck keine Flächen zum vergünstigten Erwerb angeboten. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass im Stadtgebiet Landesliegenschaften hierfür nicht zur Disposition standen bzw. stehen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

6.1.4 Bauvorhaben Baggersand 25 (Herr Matthies)

TOP 6.2.1 am 16.1.2023 (VO/2022/11220-01) und

TOP 6.2.4 am 15.05.2023 (VO/2022/11220-01-01)

  1.                                              Der Antwort der Verwaltung vom 10.10.2022 zur Anfrage vom 20.06.2022 VO/2022/11220 ist zu entnehmen, dass die Verwaltung bei dem Bauvorhaben Baggersand 25 (neben Dockside) statt der ursprünglichen 90-95 Wohneinheiten jetzt 108 Wohneinheiten genehmigt hat. Dieses entspricht einer Steigerung von 15-20%.

Frage: Warum wurde der Bauausschuss nicht vor Genehmigung des Bauvorhabens über diese gravierende Änderung unterrichtet?

 

  1.                                              Durch die vergrößerte Anzahl der Wohneinheiten ist auch mit einer - nicht geringen - zusätzlichen Anzahl von Fahrzeugen der Feriengäste zu rechnen.

Fragen: Wie viele Parkplätze waren inkl. Tiefgarage ursprünglich auf dem Gelände geplant? Wird diese Anzahl wegen der Erhöhung der Wohneinheiten ebenfalls erhöht? Wenn ja, um wie viele Parkplätze? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort

zu 11.1.1: Der Bauantrag wurde geprüft und auf Grundlage von § 31 BauGB genehmigt, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Eine Berichtspflicht an den Bauausschuss ist damit nicht verbunden. Ergänzend ist anzumerken, dass 108 gewerbliche Ferienwohnungen im Vergleich zu 90 bis 95 gewerblichen Ferienwohnungen seitens der Verwaltung nicht als gravierende Änderung beurteilt werden.

 

zu 11.1.2: Es war nicht Gegenstand der vorangehenden Erörterungen mit dem Bauherrn, wie viele Stellplätze für den Hochbau-Entwurf mit ca. 90 bis 95 gewerblichen Ferienwohnungen in der Tiefgarage vorgesehen sind. Folglich kann auch nicht ermittelt werden, ob im Bauantrag mehr und wenn ja wie viele Stellplätze mehr beantragt worden sind.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.5 Sachstand am Gustav-Radbruch-Platz (Herr Leber)

TOP 6.2.7 am 05.09.2022 (VO/2022/11434)

Die Abbrucharbeiten am Gustav-Radbruch-Platz sind mehr oder weniger abgeschlossen. Wie ist der Sachstand bei diesem Projekt? Wann geht es weiter?

 

Antwort

Der Stadtverkehr hat einen Bauantrag für die Errichtung eines Gebäudes mit u.a. Kioskverkauf gestellt. Das Vorhaben wurde genehmigt und befindet sich kurz vor der Fertigstellung.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.6 Bahnübergang Niederbüssauer Weg (Herr Lötsch)

TOP 6.2.3 am 16.01.2023 (VO/2023/11817)

Wie ist der Sachstand bezüglich des Bahnübergangs Niederbüssauer Weg?

 

Antwort

Die Maßnahme wurde erstmal durch die DB Netz und NAH.SH im Oktober 2020 vorgestellt – seinerzeit noch unter Inaussichtstellung eines Ersatzweges für den dann unterbrochenen Fuß-, Rad- und Wirtschaftsweg. Im Folgenden schwenkte die DB Netz um und verfolgte das Ziel der Auflassung ohne Beplanung eines Ersatzweges mit dem Verweis auf die zumutbare Umleitung Geniner Dorfstraße – Baltische Allee. Mangels Einvernehmen mit der Hansestadt Lübeck wurde das Vorhaben zur Genehmigung in ein Planfeststellungsverfahren überführt. Die Anhörungs- und Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt.

Im Rahmen des offiziellen Anhörungsverfahrens hat die Hansestadt Lübeck sich gegen das Vorhaben ohne die Schaffung eines Ersatzweges positioniert. Eine Rückmeldung ist bislang nicht erfolgt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.7 Variantenuntersuchung für 2. Zufahrt nach Travemünde (Herr Matthies)

TOP 6.2.3 am 15.05.2023 (VO/2023/12233)

Wann hat die Verwaltung die beim Ingenieurbüro Inross Lackner in Auftrag gegebene Beurteilung der bei der Ortsratsitzung am 17.08.2022 erneut vorgeschlagenen Variante entlang des Skandinavienkais erhalten?

Wann soll diese Beurteilung definitiv dem Bauausschuss zur Verfügung gestellt werden?

 

Antwort

Die Verwaltung hat die Machbarkeitsuntersuchung der Variante 6 noch nicht erhalten, die Lieferung soll jedoch kurzfristig erfolgen. Grund für den langen Bearbeitungszeitraum ist, dass es sich um eine deutlich anspruchsvollere Planung handelt als in den anderen Varianten und die Bearbeitungstiefe dadurch erheblich umfangreicher ausfiel. Hintergrund ist, dass sich die seitens der Bewohnerschaft der Teutendorfer Siedlung vorgeschlagene Variante exakt im Bereich des erheblichen Geländesprungs befindet. Daher musste zunächst ein digitales Höhenmodell erstellt werden. Dabei stellte sich heraus, dass die vorgeschlagene Variante so nicht umgesetzt werden kann. Das Büro Inros-Lackner musste daher eine eigene Variante erstellen, die der vorgeschlagenen Variante möglichst nahekommt und dabei Beeinträchtigungen auf die Hafenlogistik möglichst geringhält.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.8 Brahmsstraße und Brucknerstraße (Herr Pluschkell)

TOP 6.2.3 am 06.02.2023 (VO/2023/11859)

Ist es möglich und sinnvoll, die Brahmsstraße und Brucknerstraße als Einbahnstraße auszuweisen?

Begründung:

Beide Straßen bilden eine Ringstraße von der Beethovenstraße aus. Konflikte durch Begegnungsverkehr sind an der Tagesordnung. Durch eine Einbahnstraßenregelung könnten diese Konflikte vermieden und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Wesentliche Verschlechterungen scheinen mit einer solchen Regelung nicht verbunden zu sein.

 

Antwort

Die Anfrage auf Ausweisung der Brahmsstraße und Brucknerstraße als Einbahnstraße wurde durch die Polizei, die Straßenbaubehörde, das Ordnungsamt, die Abteilung Urbane Mobilitätsprojekte und die Straßenverkehrsbehörde geprüft.

Beide Straßen liegen in einer Tempo-30-Zone und sind als Ringstraße an die Beethovenstraße angebunden.

In den Straßen finden keine Durchgangsverkehre statt, sodass das Verkehrsaufkommen gering ist.

Bei einseitiger Parkweise ist in den Straßen kein Begegnungsverkehr möglich, jedoch ergeben sich durch zahlreiche Grundstückszufahrten ausreichend Lücken, die zum Ausweichen genutzt werden können.

Die Ausweisung als Einbahnstraße (Verkehrszeichen 220) ist gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung nur dort zulässig, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

Den beteiligten Dienststellen sind keine Probleme in den Straßen bekannt. In der polizeilichen Unfallauswertung sind keine Verkehrsunfälle oder Konflikte im Begegnungsverkehr durch die Polizei erfasst.

Eine Erforderlichkeit zur Ausweisung als Einbahnstraße konnte nicht festgestellt werden.

 

Durch die aktuelle Situation ist davon auszugehen, dass das Geschwindigkeitsniveau eher gering ist.

Bei der Einrichtung von Einbahnstraßenregelungen könnte dies zu einer Steigerung des Geschwindigkeitsniveaus führen, da nicht mit Gegenverkehr zu rechnen wäre und im weiteren die Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt werden könnte.

Je nach Lage der Zufahrten würden für einzelne Grundstücke mit einer Einbahnstraßenregelung auch Umwege entstehen, die insgesamt zu Mehrbelastungen führen würden.

Abschließend ist daher festzustellen, dass eine Einbahnstraßenregelung in den benannten Straßen weder rechtlich möglich noch zu einer Verbesserung vor Ort führen würde.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.9 Verkehrsberuhigung in der Straße an der Mauer (Herr Pluschkell)

TOP 6.2.6 am 21.03.2022 (VO/2022/11020)

Die Straße An der Mauer verbindet als Einbahnstraße u. a. die Mühlenstraße mit der Krähenstraße und wird in Spitzenzeiten von bis zu 50 Kfz/Std. durchfahren. Dieser Abschnitt ist eine Wohnstraße und wegen der dort lebenden und spielenden Kinder als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung wird - so das Ergebnis von der Hansestadt Lübeck durchgeführter Messungen - von rund zwei Drittel der durchfahrenden Kfz z. T. deutlich überschritten. Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

Welche Möglichkeiten gibt es, um die die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Straße An der Mauer sicherzustellen oder zumindest deutlich zu verbessern? Ist eine dauerhafte Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit machbar und sinnvoll? Gibt es andere Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung, z. B. bauliche Maßnahmen im Verkehrsraum? Kann der erhebliche Anteil des Durchgangsverkehrs reduziert werden, z. B. durch eine abschnittsweise Veränderung der Verkehrsrichtung der Einbahnstraße?

 

Antwort

Bei der Straße „An der Mauer“ handelt es sich um einen Verkehrsberuhigten Bereich, in dem nur mit Schritt-Geschwindigkeit gefahren werden darf. Lt. geltender Rechtsprechung entspricht das einer Geschwindigkeit zwischen 4 und max. 10 km/h.

Der bauliche Zustand der Straße lässt auch kaum höhere Geschwindigkeiten als 10 km/h zu. Zudem verläuft die Straße nicht gerade, was zusätzlich geschwindigkeitsmindernd wirkt. Bauliche Maßnahmen könnten hier kaum zu einer weiteren Beruhigung führen.

Von der Straßenverkehrsbehörde kann eine regelmäßige Überschreitung im zweitstelligen Prozentbereich nicht festgestellt werden. Die vom Ordnungsamt übersandten bzw. im Internet veröffentlichten Messergebnisse ergaben nur einmalig eine Beanstandungsquote von 10 %, da 4 von 40 gemessenen Fahrzeugen zu schnell fuhren. Ansonsten kam es zu maximal zu 2 Beanstandungen.

Eine dauerhafte Überwachung ist nach den vorliegenden Messergebnissen kaum nötig. Wären aber regelmäßig Überschreitungen ab dem zweistelligen Prozentbereich festgestellt worden, so wäre von der Reihenfolge her zunächst die Geschwindigkeitsüberwachung zu intensivieren. Erst wenn dies keinen Erfolg zeigt, kann ggf. überlegt werden, ob bauliche Maßnahmen erforderlich wären.

Aktuelle Beschwerden hinsichtlich der überhöhten Geschwindigkeiten und des Durchgangsverkehrs von dort Wohnenden liegen der Straßenverkehrsbehörde im Übrigen nicht vor.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.10 Sichere Querung der Kolberger Straße im Einmündungsbereich Stettiner Straße (Herr Pluschkell)

TOP 6.2.2 am 07.11.2022 (VO/2022/11612)

Die Hansestadt Lübeck hat das Nachbarschaftsbüro St. Lorenz Süd von der Ladenzeile Hansering in das Hochhaus Kolberger Platz verlagert. Das Programmangebot des Nachbarschaftsbüros wird besonders stark von älteren Menschen in Anspruch genommen, welche größtenteils aus dem Wohngebiet nördlich des Kolberger Platzes kommen und somit - vielfach von der Stettiner Straße kommend - die Kolberger Straße queren müssen. Dort ist aufgrund des ruhenden Verkehrs die Sicht auf den Straßenraum stark behindert. Die meisten Senior:innen fühlen sich bei der Querung der Straße nicht sicher. - Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

 

  1. Wurde bei der Verlagerung des Nachbarschaftsbüros zum Kolberger Platz daran gedacht, die Zuwegung zum Nachbarschaftsbüro nutzungsgerecht sicher und barrierefrei zu planen und zu gestalten? Falls nein, welche Nachbesserungen sind möglich?
  2. Wurde die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs oder einer Fußgänger-LSA in der Kolberger Straße vor dem Hochhaus Kolberger Platz geprüft. Falls ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Welche weiteren Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgänger:innen, welche die Kolberger Straße in diesem Bereich queren wollen, gibt es aus Sicht der Verwaltung?
  4. Wird die Verwaltung für eine verbesserte Sicherheit bei der Querung der Kolberger Straße sorgen? Falls ja, wann und auf welche Weise? Falls nein, warum nicht?

 

 

TOP 6.2.3 am 06.03.2023 (VO/2022/11973)

Wann wird eine Beantwortung meiner Anfrage vom 07.11.2022 bezüglich eines Füßgängerüberwegs in der Kolberger Straße (VO/2022/11612; siehe Anlage) im Bauausschuss erfolgen?

Die wesentlichen Fragen sind dabei: Wird die Verwaltung für eine verbesserte Sicherheit bei der Querung der Kolberger Straße sorgen? Falls ja, wann und auf welche Weise?

 Falls nein, warum nicht?

 

TOP 6.2.1 am 03.04.2023 (ohne Nr.)

Wann wird eine Beantwortung meiner Anfrage vom 07.11.2022 und 28.02.2023 bezüglich eines Füßgänger:innenüberwegs in der Kolberger Straße (VO/2022/11612; VO/2023/11973) im Bauausschuss erfolgen?

Wird die Verwaltung für eine verbesserte Sicherheit bei der Querung der Kolberger Straße sorgen? Falls ja, wann und auf welche Weise? Falls nein, warum nicht?

 

 Antwort

Im November 2021 wurden in der Wendischen Straße gegenüber dem Sachsenweg, vor der dortigen Schule Verkehrszählungen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass dort aufgrund der ermittelten geringen Verkehre (Fahrzeuge, Radfahrende und Fußgänger:innen) kein Fußgängerüberweg (FGÜ) in Betracht kommt und demzufolge auch keine Lichtzeichensignalanlage (LSA). Aufgrund der Nähe zum Kolberger Platz, die meisten Verkehre aus der Wendischen Straße werden auch die Kolberger Straße passieren, kann das Ergebnis diese Zählung auch 1:1 hierher übertragen werden.

Möglich wäre eine Fahrbahnverengung bzw. eine Vorstreckung des Gehweges, um die zu überquerenden Straßenbreite zu verringern.

Auch eine Reduzierung der dortigen Geschwindigkeit von 30 Km/h, analog zur Situation vor Schulen, Kindergärten und Senior:inneneinrichtungen wäre eine Möglichkeit.

In beiden Fällen wäre zunächst einmal zu prüfen, ob diese regelmäßigen Querungen überhaupt stattfinden oder ob es sich hierbei nur um Einzelfälle handelt.

Davon unabhängig wird der Bereich die Fahrbahnverengung planen. Es gibt hier jedoch hohe Anforderungen an den Standort der möglichen Überquerung, da die notwendigen Straßenbreiten und Abstände zu Einmündungen und Bushaltestellen beachtet werden müssen.

Im Rahmen dieser Planung wird auch die Prüfung der Geschwindigkeitsreduzierung durchgeführt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.11 Verkehrsberuhigung Steinrader Hauptstraße in Groß Steinrade (Herr Leber)

TOP 6.2.6 am 05.09.2022 (VO/2023/11433)

Die Anwohner in Groß Steinrade wünschen sich eine Verkehrsberuhigung in der Steinrader Hauptstraße. Welche Möglichkeiten gibt es eine solche zu realisieren?

 

Antwort

Zur Umsetzung einer Verkehrsberuhigung ist eine umfangreiche Planung erforderlich. Hierzu gehören u.a. die Erstellung einer Verkehrszählung und die Zusammenstellung weiterer Grundlagendaten. Darüber hinaus muss eine Bürgerbeteiligung erfolgen, um festzustellen, wo Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sinnvoll sind. Eine Umsetzung ist unter Berücksichtigung des Arbeitsprogramms der Hansestadt eher nur mittelfristig möglich.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.12 Umbau Kreuzung Steenkamp/Kowitzberg (Herr Ingwersen)

TOP 6.2.10 am 06.03.2023 (ohne Nr.)

Herr Ingwersen fragt, wann der Umbau Kreuzung Steenkamp/Kowitzberg beginnt.

 

Antwort

Es handelt sich um eine leichte Aufweitung des Kurvenbereichs vom Steenkamp in den Kowitzberg. Hierzu muss eine kleine Planung erstellt werden. Die Planung wird im Herbst erfolgen. Die Umsetzung kann frühestens nach Ende des Bauverbots für Straßen mit Bedeutung ab 16.09.2023 erfolgen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

Herr Lötsch fragt zu seiner Anfrage bzgl. des Bahnübergangs Niederbüssauer Weg, ob es dazu näheres gebe.

Frau Hagen antwortet, dass es dort jetzt ein Planfeststellungsverfahren gebe. Eine ablehnende Stellungnahme seitens der Stadt sei verfasst worden und dazu werde eine Entscheidung getroffen werden.

Herr Schröder ergänzt, dass es eine Auswertung geben werde, die der Stadt übermittelt werde.

 

Herr Matthies wundert sich zu seiner Nachfrage bzgl. des Baggersands, warum die Anzahl an Stellplätzen nicht aus dem Bauantrag ermittelt werden könne. Er bittet darum, dies nachzufragen.

 

Herr Mauritz bittet um eine Beantwortung seiner Anfrage zu den Toiletten auf dem Baggersand.

 

Frau Mählenhoff bittet ergänzend zur Antwort bzgl. der Bäumen für den Klimaschutz um Aussage, wie die Bäume am Baugebiet Semiramis gepflegt werden würden, da diese ziemlich traurig aussähen.