6.1.3 Verkehrsführung Kaiserallee (Herr Pluschkell) – 5.660
TOP 13.2.1 am 03.04.2023
Herr Pluschkell weist auf seine Anfrage hin, die er unter TOP 8 gestellt habe. Die Kaiserallee dürfe nur noch einseitig befahren werden und die Radverkehre sollen nun über die Strandpromenade geführt werden. Da die Promenade immer recht voll sei, sehe er dies als problematisch an, insbesondere da Lastenräder und E-Bikes mehr Platz einnehmen würden. Deswegen wolle er wissen, ob es eine Möglichkeit gebe, dies anderweitig zu regeln.
Antwort
Die Strandpromenade hat auch in diesem Abschnitt eine Breite von 10 m, so dass sich dort das Miteinander von Zufußgehenden und Radfahrenden (auch E-Bikes und Lastenräder) verträgt.
Auch sind weder in den vergangenen Jahren noch seit Gründonnerstag 2023 (Beginn der saisonalen Einbahnstraße) Konflikte oder Gefährdungen aufgrund des Radverkehrs in diesem Abschnitt der Strandpromenade u. a. durch die Polizei festgestellt worden. Diesbezüglich wurde aktuell auch noch beim zuständigen Polizeirevier nachgefragt.
Es besteht somit verkehrsrechtlich kein Handlungsbedarf.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.4 Barrierefreiheit und Spielplätze (Herr Ramcke) – 5.660
TOP 6.2.2 am 20.03.2023
Bezugnehmend auf die Pressemeldung der Stadt vom 23.01.2023 zum Thema „Freiraumplanung meisterst kreativ Herausforderungen bei der Spielplatzgestaltung“ folgende Fragen:
- Welcher Bereich führt die Beratung zur Barrierefreiheit/Barrierearmut bei den Planungen durch?
- Hat eine Beteiligung des Beirats für Menschen mit Behinderungen stattgefunden, wenn nicht, aus welchem Grunde hat diese nicht stattgefunden?
- Welche besonderen Elemente wurden hier mit dem Fokus Inklusion und gegen eine Diskriminierung eingesetzt?
Antwort
1. Welcher Bereich führt die Beratung zu Barrierefreiheit/Barrierearmut bei den Planungen durch?
Im Bereich Stadtgrün und Verkehr kümmert sich die Abteilung Freiraumplanung um die Gestaltung der Spielplätze. Eine externe Beratung ist nicht notwendig. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr plant seit wenigen Jahren grundsätzlich neue, wie auch zu überholende Spiel- und Freizeitflächen als Begegnungsort und Bewegungsfläche für alle Generationen, ob mit oder ohne Einschränkungen. Dabei berücksichtigt die Planung die geltenden DIN-Normen, orientiert sich aber auch an aktuellen Richtlinien, wie den „Nürnberger Leitlinien für Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, -höfen und Aktionsflächen“.
So wird beispielsweise weitestgehend auf eine stufenlose Erreichbarkeit des Geländes und der Spielräume, unter Berücksichtigung der Topographie, geachtet. Dazu gehört auch, dass die einzelnen Spielgeräte und –räume miteinander verbunden werden und diese barrierefrei zu erreichen sind.
2. Hat eine Beteiligung des Beirats für Menschen mit Behinderungen stattgefunden, wenn nicht, aus welchem Grunde hat diese nicht stattgefunden?
Da es sich bei dem Spielplatz in der Wellmannstraße um eine Instandsetzungsmaßnahme handelte, war eine Beteiligung des Beirats für Menschen mit Behinderungen nicht notwendig. Die Anlage wurde durch die Freiraumplanung erweitert, sodass eine Erreichbarkeit der Geräte für alle Altersklassen geschaffen werden konnte.
3. Welche besonderen Elemente wurden hier mit dem Fokus Inklusion und gegen eine Diskriminierung eingesetzt?
Für die Verbindung der Spielgeräte und –räume wurde ein qualitativ hochwertiger, weicher und überrollbarer Kunststoffbelag eingesetzt, der auch als Fallschutz dient. Die Verbindung der einzelnen Spielflächen untereinander durch den Kunststoffbelag stellt die Zugänglichkeit und damit Bespielbarkeit durch möglichst viele Kinder und begleitende Erwachsene sicher.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.5 Verlegung von Glasfaserkabeln in Travemünde (Herr Matthies) – 5.660
TOP 6.2.4 am 20.03.2023 (VO/2023/12055)
Die Stadtwerke Lübeck haben in einer Informationsveranstaltung am 01.03.2023 darüber informiert, dass sie in Kürze mit der Verlegung von Glasfaserkabeln in Travemünde beginnen werden. In der ersten Phase sollen Kabel in Ivendorf und der Teutendorfer Siedlung verlegen werden.
Sind diese sinnvollen begleitenden Maßnahmen jetzt auch in Travemünde vorgesehen und stehen die dafür benötigten Mittel im Haushalt bereit? Wenn nein, warum nicht?
Antwort
Zur Beantwortung wird auf die Beschlussvorlage „Projektfreigabe: Beteiligung beim Breitbandausbau - Erneuerung technisch abgängiger Beleuchtung und desolaten Gehwegflächen in Travemünde-Teutendorfer Siedlung und Ivendorf im Zuge des Breitbandausbaus“ (VO/2023/12096) verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.6 Bäume für den Klimaschutz (Herr Pluschkell) – 5.660
TOP 6.2.3 am 21.03.2022 (VO/2022/10998)
Die Lübecker Bürgerschaft hat am 30.09.2021 zum Produkthaushalt des FB 5 beschlossen: "511001 Grün- u. Landschaftsbau. - Das Ziel "Mehr Straßenbäume/Neupflanzungen in den Jahren 2021 - 2024: jeweils mindestens 30 Stück (gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2021)" wird geändert in "Mehr Straßenbäume/Neupflanzungen in den Jahren 2021 - 2024: jeweils mindestens 100 Stück". Dieser Beschluss ist insofern fehlerhaft, als dass Neupflanzungen in den Jahren 2022 - 2025 gemeint sein müssen, da sich der Beschluss auf den Haushalt 2022 bezieht.
Dieser Beschluss erfolgte angesichts des Berichts der Verwaltung im Bauausschuss am 06.09.2021 über Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses "Bäume für den Klimaschutz" (VO/2021/09983).
Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:
1. Wann und wo erfolgen in diesem Jahr die 100 Neupflanzungen? Um welche Baumarten und Baumgrößen handelt es sich dabei?
2. Sind anstelle der Neupflanzungen auch Ersatzpflanzungen für die zum größten Teil bereits seit mehreren Jahren gefällten Straßenbäume vorgesehen? Falls ja, wann und wo erfolgen die Ersatzpflanzungen?
3. Verfügt die Hansestadt Lübeck über eine Zusammenstellung der Standorte, an denen in den letzten 10 Jahren Straßenbäume gefällt wurden? Wie viele Standorte sind dokumentiert? Um welche Standorte handelt es sich? Wann erfolgen an den jeweiligen Standorten die Ersatzpflanzungen?
4. Falls an einzelnen Standorten ausnahmsweise keine Ersatzpflanzung geplant sein sollte: Warum soll diese Pflanzung nicht erfolgen? Wo ist ortsnah ein Ersatz/Ausgleich geplant?
5. Da laut Mitteilung der Verwaltung Ersatzpflanzungen nur nach den Möglichkeiten der örtlichen Gegebenheiten und im Rahmen personellen Möglichkeiten durchgeführt werden können: Wann werden diese Pflanzungen hilfsweise an Dritte vergeben? Was ist unter "Möglichkeiten der örtlichen Gegebenheiten" konkret zu verstehen?
Antwort
zu 1. Anliegend ist eine Liste (Die Liste liegt der Niederschrift als Anlage bei) mit insgesamt 483 geplanten Baumpflanzungen beigefügt. Exemplarisch sind hier genannt Ahorn, Linden und Eichen mit einem ca. Stammdurchmesser zwischen 12 und 18 cm.
zu 2. Ja, es sind auch Nachpflanzungen von Straßenbäumen in der Liste enthalten. Beispielhaft in der Moislinger Allee und in Travemünde.
zu 3. Eine Auswertung ist zwar möglich, aber nur mit größerem Aufwand und dafür fehlen dem Bereich die Mitarbeiter:innen. Die Nachpflanzung erfolgt im Zuge von Straßensanierungen und Umbaumaßnahmen, sowie durch gezielte Pflanzausschreibungen.
zu 4. Jede Nachpflanzung muss vorher im Zuge der Planung hinsichtlich Platzangebot, Leitungsverläufe, Parkdruck etc. überprüft werden, damit eine Standzeit von möglichst mindestens 50 Jahren erreicht werden kann.
zu 5. Pflanzungen werden zu fast 100% an Dritte vergeben. Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung liegen aber meist in Verantwortung der Verwaltung.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.