Auszug - Informationen zum aktuellen Umsetzungsstand "Weiterbetrieb HGH"  

33. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 02.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll

Hier werden TOP 3.1 sowie TOP 3.3 zusammen beraten.

 

Frau Senatorin Steinrücke führt in das Thema ein.

 

Herr Ronny Schmidt von Assmann Schmidt Ingenieure berichte von seiner erneuten Prüfung und stellt das Ergebnis vor. Er stellt dar, dass nach seiner Auffassung die Gebäudeteile Schankhaus (rot), Kammerhaus (blau) und Koberg (gelb) herzurichten sind und darüber hinaus der grüne gekennzeichnete Gebäudeteil weiter im Betrieb verbleiben könnte.

 

Herr Babendererde erläutert die Rolle des GMHL als Berater für die Stiftungsverwaltung. Er führt aus, dass seitens des GMHL, der Feuerwehr und der Bauordnung eine konkrete Gefahr für die Bewohner:innen gesehen wird. Er berichtet von der mangelhaften und insbesondere der elektrischen Gebäudetechnik, die eine Brandentstehung auslösen kann, in dessen Zusammenhang es mit unzureichenden Abschnittsbildungen zwischen den Bereichen sehr schnell zu einem Vollbrand kommen wird. Unabhängig von einer Brandmeldeanlage, geben die dortige Umstände Anlass zur größten Sorge, dass es erheblichen schneller zu einem Brand kommen könnte, als in einem neueren Gebäude.

 

Anlass zur Befürchtung gibt, dass wenn es brennen sollte, es sehr schnell zu einem Vollbrand kommen wird. Unabhängig von einer Brandmeldeanlage, geben die dortige Umstände Anlass zur größten Sorge, dass es erheblichen schneller zu einem Brand kommen könnte, als in einem neueren Gebäude.

Ergänzend zu den Anmerkungen von Herrn Barbendererde führt Herr Tabbert folgendes aus:

Die Feuerwehr hat mit dem Schreiben vom 20.03.2023 eine Stellungnahme zum Konzept „Aufrechterhaltung des Weiterbetriebes des SeniorInnenEinrichtungen im HGH“, erstellt durch Assmann Schmidt Ingenieure, verfasst.

Grundsätzlich sind die brandschutztechnischen Maßnahmen des genehmigten Brandschutzkonzeptes vom 02.06.2020 umzusetzen, damit die Schutzziele der Landesbauordnung erfüllt werden. Dies sind im Einzelnen (Auszug aus der Stellungnahme):

 

-          Einbau und Vorhandensein von Brandschutztellerventilen und Kaltrauchsperren sowie Schottungen in Decken und Trennwänden zur Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch.

-          Der Einbau einer Mietbrandmeldeanlage wird seitens der Brandschutzdienststelle ausdrücklich begrüßt und als notwendig erachtet. Hierdurch kann die Entstehung eines Brandes schnell detektiert werden. Weiterhin sind allerdings die Anforderungen hinsichtlich der stillen und direkten Alarmierung der Pflegekräfte gemäß des genehmigten Brandschutzkonzeptes vom 02.06.2020 umzusetzen.

-          Um wirksame Löschmaßnahmen und eine Menschenrettung durchzuführen kann auf die Steigleitungen nicht verzichtet werden.

-          Eine Objektfunkanlage (Gebäudefunk) ermöglicht den Einsatzkräften eine gesicherte Kommunikation über Digitalfunk, um eine rasche Menschrettung einzuleiten und durchzuführen. In einem vermeintlichen Einsatz dürfen Einsatzkräfte nicht zum Aufbau und Betrieb sogenannter „Funkbrücken/ Vermittlerstellen“ zweckentfremdet werden, da dieses Personal bei der Menschenrettung und wirksamen Löschmaßnahmen fehlen würde.

 

Herr Schröder berichtet, dass in den nächsten Tagen ein Anhörungsschreiben zur bevorstehenden Nutzungsuntersagung herausgesandt und eine Nutzungsuntersagung die Folge sein wird. Damit wird ein Weiterbetrieb über den 30.09.2023 hinaus nicht möglich sein.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird der vorgelegte Vorschlag als geeigneter Lösungsansatz für die Brandmeldeanlage eingeschätzt. Er kann jedoch nicht dazu dienen, die Gesamtthematik des Brandschutzes im nötigen Umfang zur Abwendung der konkreten Gefahrenlage zu lösen. Insbesondere die erforderlichen umfangreichen baulichen Maßnahmen, die für eine Betriebssicherheit erforderlich sind, werden vom vorgelegten Vorschlag nicht berührt.

 

Frau Sinner erläutert die finanziellen Auswirkungen einer Sanierung, die aus Stiftungsmitteln nicht leistbar sein wird, sondern dann aus dem städtischen Haushalt zu leisten ist.

 

Weiter sprechen Herr Jens Schmidt, Frau Alheid und Herr Schulken.

 

Herr Wadehn stellt dar, dass die Kosten für die Bewohner:innen in einem erheblichen Umfang steigen würden.

 

Herr Dr. Flasbarth erfragt, was man nach der Grundsanierung mit dem HGH machen will, ob eine Grundsanierung im laufenden Betrieb möglich ist und wie man es schaffen kann, eine Nutzungsuntersagung zum 30.09.2023 zu verhindern.

 

Hierzu sprechen Frau Senatorin Steinrücke, Herr Babendererde, Herr Tabbert, Frau Akyurt und Herr Voht, Frau Jansen, Frau Zeplin und Herr Müller.

 

Herr Ronny Schmidt verlässt um 17:52 Uhr die Sitzung.

 

Herr Müller-Lornsen stellt einen 3-Punkte-Antrag der im Laufe der Debatte zurückgezogen wird, um diesem im Hauptausschuss einzubringen.

 

Der Ausschuss nimmt die Informationen zu TOP 3.2 und die Antworten zu TOP 3.3 zur Kenntnis.