Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Übernahme bauliche Anforderungen des EWKG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund der von den Mitgliedern des Bauausschusses einstimmig festgelegten Zeit zur Beendigung des Bauausschusses (20:00 Uhr) bzw. Beendigung des öffentlichen Teils der Sitzung (19:00 Uhr) konnte dieser Tagesordnungspunkt nicht mehr behandelt werden, da diese Zeit bereits überschritten war und wird dadurch auf die nächste Sitzung des Bauausschusses vertagt.
Beschluss:
1. Der Bürgermeister wird aufgefordert die in den Absätzen 3, 5, 6, 7, und 8 des §4 Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) für das Land definierten baulichen Standards bei sämtlichen Bauvorhaben der Stadt und aller Eigenbetriebe sinngemäß anzuwenden. In den Gesellschaften mit städtischer Mehrheitsbeteiligung wird der Bürgermeister beauftragt, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss vorzulegen.
2. Weiterhin sollen für sämtliche für sämtliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Rahmen von Baumaßnahmen die Anforderungen des §7 Absatz 1 LHO hinsichtlich der Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgekosten in Form einer Lebenszyklusbetrachtung berücksichtigt werden.
Hierbei sind die letzten beiden Sätze aus §4 (2) EWKG hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Folgekosten anzuwenden.
3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die hierfür ggf. erforderlichen höheren Investitionskosten bis zur nächsten Haushaltssitzung zu beziffern und in der erforderlichen Höhe in den Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung | X | |
Ohne Votum |
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