Auszug - Anfrage des AM Frank Zahn zur Situation der Führerscheininhaber der Klassen C , CE bei den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lübeck  

31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 3.3.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 17.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/11777 Anfrage des AM Frank Zahn zur Situation der Führerscheininhaber der Klassen C , CE bei den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Odendahl, Sandra
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Klempau und Herr Cohrs sind ortsabwesend und lassen sich für die Ausschusssitzung entschuldigen. Herr Köstler erläutert kurz die Antwort in Vertretung des Stadtfeuerwehrverbandes und beantwortet weitere Fragen von AM Friedrichsen.

 

Grundsätzlich ist es richtig, dass die Anzahl an Fahrzeugen des Grund- und Katastrophenschutzes, die mit einem Führerschein Klasse C gefahren werden müssen, stetig zunehmen. Die Standardfahrzeuge können nicht mehr auf Fahrgestellen bis 7,5 Tonnen hergestellt werden. Da neue Führerscheininhaber ohnehin nur Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen fahren dürfen, muss auf jeden Fall geschult werden.

 

1)      Mit dem derzeit üblichen Führerschein Klasse B dürfen keine Großfahrzeuge ohne zusätzliche Schulung bewegt werden. Diese heutigen PKW-Führerscheine legitimieren lediglich zum Führen von Mehrzweckfahrzeugen (VW-Busse).
 

2)      Bis 2021 wurden jährlich 10 Kameradinnen und Kameraden zur Fahrschulausbildung entsandt. Diese Zahl war tatsächlich aufgrund der Bedarfe nicht mehr ausreichend, so dass das Ausbildungsbudget Fahrschule ab dem Haushaltsjahr 2022 und dann jährlich auf 22 Kameradinnen und Kameraden pro Jahr unsererseits erhöht wurde. Dieser Ansatz wurde auch in 2022 umgesetzt.

Zusätzlich besteht für derzeit noch 12 Einsatzfahrzeuge die Möglichkeit, einen sogenannten Feuerwehrführerschein zu erwerben, bei dem ein Inhaber der Klasse B durch feuerwehrinterne Theorie- und Praxisprüfungen befähigt wird, Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen nur für Feuerwehrzwecke zu führen. Aufgrund der weitergehenden Ersatzbeschaffungen läuft diese Möglichkeit aber immer weiter aus.
 

3)      Aufgrund der derzeitigen Kombination Klasse C und Feuerwehrführerschein ja. Aufgrund der unter 2) beschriebenen Erhöhung, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Einsatzbereitschaft erfolgt. Auch in 2023 werden 22 Kandidaten fortgebildet. Die Situation wird vom StFV intensiv beobachtet und bei Bedarf angepasst.
 

4)      Es gab natürlich Einschnkungen durch die Corona-Auflagen (Ausbildungs- und Prüfungstermine). Die vorgesehene Ausbildung ist aber in allen Jahren weitergelaufen und die Führerscheine wurden erlangt.
 

5)      Aufgrund der derzeitigen Kombination Klasse C und Feuerwehrführerschein nein. Die Situation wird vom StFV intensiv beobachtet und bei Bedarf, speziell bei Wegfall der Möglichkeit des Feuerwehrführerscheins, angepasst.

 


Anfrage:

 

Zu der Einsatzausstattung der FFW gehören neben Kraftfahrzeugen bis 2.8t auch zunehmend und überwiegend Fahrzeugen über 2.8t, die nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse „C“ oder „C1“ gefahren werden dürfen.

 

Bekanntermaßen werden Mitglieder der FFW durch Fortbildungsmaßnahmen geschult um neben einer vorhandenen und üblichen PKW-Führerscheinklasse einen LKW-hrerschein zu erwerben.

 

Ich bitte um ein Statement des Stadtfeuerwehrverbandes und um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1)      Wie stellt sich die FZ-Ausstattung der FFW dar, wie viele FZ können mit einer PKW-Führerscheinklasse, wie viele müssen mit einem LKW-Führerschein o.ä. Klassen betrieben werden.

2)      Wie viele Angehörige der FFWen werden jährlich ausgebildet um einen Führerschein der Klasse „C“ oder höher erwerben zu können.

3)      Ist das bestehende Fortbildungsprogramm zum Erwerb einer höherwertigen Führerscheinklasse auskömmlich um die Einsatzbereitschaft der FFW sicher zu stellen.

4)      Sind aufgrund von Corona-Beschränkungen Defizite bei der Fortbildung entstanden.

5)      Besteht „Handlungsbedarf“ um mehr Menschen zu schulen?