Auszug - Weitere Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
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Wortprotokoll |
6.1.2 Verkehrszählung in Travemünde (Herr Lötsch) – 5.660
TOP 6.2.5 am 22.08.2022 (VO/2022/11373)
Wann, zu welchen Zeiten und mit welchen Ergebnissen wurden in Travemünde Verkehrszählungen durchgeführt?
Antwort
Die letzte Erhebung in Lübeck - Travemünde stammt aus dem Jahr 2021 mit folgendem Ergebnis:
Datum der Erhebung | Standort | Zählzeit | Kfz und Rad in der Zählzeit im Querschnitt | Begründung | ||
Kfz | Rad | |||||
Steenkamp auf Höhe der Schule am Meer | 5:00 | 20:00 | 3028 | 470 | Schulwegsicherung | |
Wedenberg nördlich Kowitzberg | 0:00 | 24:00 | 1342 | 331 | Aufhebung Radwegbenutzungspflicht | |
Teutendorfer Weg Höhe Bollbrügg | 0:00 | 24:00 | 818 | 40 | Planung Radweg Teutendorf Warnsdorf | |
Teutendorfer Weg FGÜ BÜ | 0:00 | 24:00 | 6891 | 2365 | Prüfung FGÜ | |
Teutendorfer Weg FGÜ Kita | 0:00 | 24:00 | 2326 | 452 | Prüfung FGÜ | |
Vogteistraße Höhe Hirtengang | 0:00 | 24:00 | 5191 | 390 | Prüfung FGÜ |
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.3 Verkehrssicherheit im Forstmeisterweg (Herr Pluschkell) – 5.660
TOP 6.2.3 am 07.11.2022 (VO/2022/11619)
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um den Straßenverkehr im Forstmeisterweg
zwischen Glashüttenweg und Torneiweg so zu optimieren, dass dort
1. der ÖPNV (Linie 12) nicht behindert wird,
2. für Radfahrende mehr Sicherheit geschaffen wird,
3. für Kfz ein regelkonformes Überholen von Radfahrenden zu ermöglichen und
4. für Kfz ein Begegnungsverkehr problemlos möglich wird?
Antwort
Zu Frage 1:
Der Straßenverkehrsbehörde sind bisher keine Behinderungen der Busse des Stadtverkehrs Lübeck in diesem Abschnitt des Fortmeisterweges bekannt. Die Straßenverkehrsbehörde wird in Abstimmung mit dem Stadtverkehr Lübeck klären, wo Behinderungen gegeben sind und prüfen, in welcher Form Verbesserungen herbeigeführt werden können.
Zu Frage 2:
Der Forstmeisterweg ist im Abschnitt zwischen Glashüttenweg und Torneiweg (150m) als Tempo 30-Zone eingerichtet. Durch die Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von max. 30 km/h wird für die Radfahrenden ein hohes Maß an Verkehrssicherheit erzeugt.
Die Anlage von Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradfahrerschutzstreifen ist in Tempo 30 Zonen nach der StVO nicht zulässig. Verbesserungen könnten nur dadurch erzielt werden, dass jegliches Parken in diesem Straßenabschnitt durch absolute Haltverbote unterbunden wird. Erfahrungsgemäß führt die Herausnahme des ruhenden Verkehrs zu erhöhten Fahrgeschwindigkeiten, so dass diese Maßnahme dem Wunsch nach mehr Sicherheit zu widerlaufen würde. Überdies wären bei der Herausnahme des Parkverkehrs aus der Straße auch die Belange der Anwohnenden zu berücksichtigen. Zurzeit besteht im Forstmeisterweg, stadteinwärts ein eingeschränktes Haltverbot, das als Ladezone für die Wohnblöcke Nr. 138-146 genutzt wird. Im letzten Abschnitt des Forstmeisterweges, stadtauswärts Richtung Torneiweg, besteht bereits ein absolutes Haltverbot.
Bei regelkonformen Verhaltens aller Verkehrsteilnehmenden sollte es zu keiner Gefährdung des Radverkehrs kommen.
Zu Frage 3 und 4:
Der Forstmeisterweg verfügt im genannten Abschnitt über eine Fahrbahnbreite von 6 m. Diese Fahrbahnbreite ermöglicht immer ein Überholen des Radverkehrs unter Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes. Probleme dürften sich nur dann ergeben, wenn regelwidrig im absoluten Haltverbot bzw. im eingeschränkten Haltverbot geparkt wird oder aber Begegnungsverkehr nicht abgewartet wird. Verkehrsteilnehmende haben beim Überholen ebenfalls den Seitenabstand von 1,50 zum Radverkehr einzuhalten. Sofern der Seitenabstand aufgrund von Gegenverkehr nicht eingehalten werden kann, darf nicht überholt werden. Ebenso besteht kein Anspruch der Verkehrsteilnehmenden auf eine ungehinderte Durchfahrt (Gegenverkehr freie Fahrt) durch eine Straße.
Weitere bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wie z.B. Blumenkästen, die zum „Slalomfahren“ zwingen, würden zu einer Behinderung der Busse führen und wären über die kurze Strecke von 150m nicht sinnvoll.
Bodenschwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung wären ebenfalls nicht zielführend, da diese zu einer hohen Lärmbelästigung für die Anwohnenden durch das Abbremsen und das Herunterfahren der Fahrzeuge von der Schwelle führt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.4 Sperrung Wakenitzweg (Herr Pluschkell) – 5.660
TOP 6.2.1 am 21.11.2022
Seit mehreren Monaten ist der seit gut 50 Jahren bestehende Uferwanderweg an der Wakenitz (Dräger-Wanderweg), der ein zentrales Naherholungsgebiet für die Bevölkerung darstellt, nicht vollständig nutzbar. Im Bauausschuss wurde hierzu bereits umfangreich berichtet. Ende Oktober 2022 wurde endlich ein erstes Teilstück wieder freigegeben. Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:
1. Wird der gesamte Wanderweg wieder für die Öffentlichkeit freigegeben? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?
2. Ist nach einer Freigabe eine Führung für interessierte Bürger vorgesehen, bei der die Schwierigkeiten einer frühzeitigeren Freigabe dargestellt werden?
3. Wird nach Beendigung der Baumarbeiten auch der Uferweg instandgesetzt? Fall ja, in welcher Weise (analog der Überarbeitung des Weges von der Straße Schäferstraße bis zur Wakenitzbrücke)?
Antwort
Am 11.11.2022 war der Abgabetermin der Ausschreibung für die noch offenen Baumpflegearbeiten am Wakenitzwanderweg. Das Submissionsergebnis liegt vor. Die Arbeiten sind am 29.11.2022 beauftragt worden. Nun wird ein Bauzeiten- und Ablaufplan mit dem Fachunternehmen abgestimmt. Wie bereits mitgeteilt, ist das erklärte Ziel die baumpflegerischen Arbeiten vor der nächsten Fällverbotsfrist Ende Februar 2023 abzuschließen.
Ein offizieller Begehungstermin kann nach Fertigstellung gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde angeboten werden. Grundsätzlich ist an dieser Stelle nochmal darauf hinzuweisen, dass die Sperrung des Weges rechtliche Grundlagen hat, damit die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit öffentlicher Wege gegeben ist.
Nach Beendigung der Baumpflegearbeiten wird die Beschädigung des Weges aufgenommen und im ersten Schritt die Verkehrssicherheit hergestellt, um eine unbedenkliche Nutzung des Weges zu gewährleisten. Entsprechend des Sanierungsaufwandes werden dann die Arbeiten geplant.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.