Auszug - SPD-Fraktion und CDU-Fraktion zum Wohnungsmarktkonzept
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ramcke beantragt die punktweise Abstimmung. Dem Punkt 2 c) könne er zustimmen, dem Rest des Antrags nicht.
Frau Hagen führt aus, dass der Wohnungsmarktbericht seinerzeit als Ersatz für das Wohnungsmarktkonzept eingeführt worden sei, da das Konzept recht statisch wäre. Wenn es wiederbelebt werden solle, wolle sich die Verwaltung mit der Politik zusammensetzen, um sicherzustellen, dass die Politik in dem Konzept das erhält, was sie für nötig halte.
Herr Ramcke schlägt die Vertagung des Antrags vor.
Herr Lötsch sagt, dass es wichtig sei, ein Konzept zu haben und einen Bericht über den aktuellen Zustand. Es sei besser, wenn dort eine Aufteilung vorgenommen werde, auch wenn es sich in diesem Fall hauptsächlich um Begrifflichkeiten handle.
Herr Schröder sagt, dass sich die Verwaltung mit der Wohnungswirtschaft austauschen wolle, welche Ansätze hilfreich seien und dies in das Konzept eingespeist werden könne, weswegen er den Vorschlag mache, den Antrag zu vertagen.
Herr Lötsch antwortet, dass der Antrag nicht ausschließe, parallel Gespräche zu führen. Er befürworte dies auch, aber er sehe darin keinen Grund, den Antrag zu vertagen.
Herr Ramcke weist darauf hin, dass angeboten worden sei, dass sich Politik und Verwaltung dazu noch austauschen könnten, ob dann jetzt bereits darüber abgestimmt werden müsse.
Herr Lötsch entgegnet, dass er es positiv ansehe, wenn sich Verwaltung und Politik an einen Tisch setzen würden, er den Antrag aber als Anstoß für das Thema sehe.
Herr Vorkamp kritisiert, dass durch den Antrag ein gewaltiger Arbeitsaufwand auf die Verwaltung zukomme, ihm sei der Antrag zu global gefasst.
Antrag:
Der Bürgermeister wird gebeten, aufgrund der Dringlichkeit ab dem Jahr 2023 sowohl einen Wohnungsmarktbericht und ein Wohnungsmarktkonzept zu erstellen.
1. Der Wohnungsmarktbericht soll die bisherigen statistischen Auswertungen enthalten.
Zusätzlich sollen folgende Angaben enthalten sein:
a) Darstellung und Bewertung der Akteur-Strukturdaten am Wohnungsmarkt (wer besitzt welche Wohnungsbestände, wer baut Miet- und Eigentumswohnungen, welche Rolle spielen private Kleinvermieter, Eigentümer und Selbstnutzer).
b) Quantitative und qualitative Erfassung der Haushalte in Lübeck nach Stadtteilen.
c) Quantitative Erfassung des Angebotes nach Stadtteilen an Mietwohnungen nach Mietpreiskategorien (z.B. bis 6,00 €/qm, bis 8 €/qm, bis 10 €/qm, bis 12,00 €/qm, über 12 €/qm)
d) Darstellung der Neubauten und Sanierungen der letzten 5 bis 10 Jahre, der laufenden Wohnungsbauvorhaben und der konkret geplanten Vorhaben (was ist bereits geschafft oder steht kurz bevor den Markt zu entlasten).
2. Das Wohnungsmarktkonzept soll auf Grundlage der bisherigen Bürgerschaftsbeschlüsse (z.B. VO/2019/07446) zur Wohnungsmarkt- und Baulandentwicklung:
a) Prognose der Haushalte für die nächsten 10 Jahre (wenn möglich über 15 Jahre)
b) Darstellung neuer Wohnmodelle (Baugemeinschaften, Tiny Houses, Seniorenwohngemeinschaften) und Ableitung von Chancen und Konsequenzen für die Wohnungsnachfrage.
c) Mögliche Beschleunigungsmaßnahmen für die Erteilung von Plan- und Baugenehmigungen aufzeichnen.
d) Mögliche Maßnahmen zum Ausgleich negativer Folgen von konjunkturellen Einbrüchen
e) Abgleich von Angebot (Zeitpunkt der Analyse) und aktueller Nachfrage (was muss noch auf den Weg gebracht werden).
f) Abgestimmte Priorisierung von Entwicklungen und Flächen als Ergebnis der Analyse.
ermöglichen.
3. Zur Unterstützung soll eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung / Politik / Wohnungswirtschaft und weitere Akteure (z.B. Mietverein) eingerichtet werden. Die Arbeitsgruppe begleitet die Erstellung des Berichts und des Konzeptes, und kann Änderungen und Erweiterungen der Aufgabenstellung empfehlen (diese sollen dann durch den Hauptausschuss beschlossen werden).
4. Es soll eine finanzielle Beteiligung der Wohnungswirtschaft wie beim Wohnungsmarktkonzept 2013 vereinbart bzw. angestrebt werden. Dafür sind die entsprechenden Akteure einzubinden.
Abstimmungsergebnis:
Der Vorsitzende lässt über Punkt 2 c) des Antrags abstimmen.
Für den Antrag: 14 Stimmen
Der Bauausschuss stimmt dem Punkt 2 c) des Antrags einstimmig zu.
Der Vorsitzende lässt über die Punkte 1 a) – d) und 2 a), 2 b), 2 d) – f) sowie die Punkte 3 und 4 abstimmen.
Für den Antrag 11 Stimmen
Gegen den Antrag: 3 Stimmen
Der Bauausschuss stimmt den Punkten 1 a) – d) und 2 a), 2 b), 2 d) – f) sowie den Punkten 3 und 4 des Antrags mehrheitlich zu.