Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen
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Wortprotokoll |
Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Ferner macht die Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.
Der Vorsitzende verpflichtet das bürgerliche Ausschussmitglied Frau Friedrichsen und das stellvertretende bürgerliche Ausschussmitglied Frau Kuncke mit den Worten:
„Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht wurden:
TOP 7.1/ VO/202211248
Antrag von AM Dr. Lengen und AM Mauritz „Wir tun etwas für Bienen!“
Der Ausschuss stimmt mehrheitlich der Erweiterung der Tagesordnung unter
Bejahung der Dringlichkeit einstimmig zu.
Die Verwaltung beantragt das Vorziehen des TOP 8 „Polizeibeirat“ sowie des TOP 4.1 „Sachstand zur Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Bürger:innen“ nach TOP 2.1 und sodann die gemeinsame Behandlung. Die Vorsitzende lässt darüber abstimmen.
Der Ausschuss stimmt einstimmig der beantragten Veränderung der Tagesordnung zu.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich ist. Sie lässt über die Zuordnung des für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOP 12.1 Feuerwehrgerätehäuser abstimmen:
Der Ausschuss stimmt einstimmig der Zuordnung zum nichtöffentlichen Teil der
Sitzung zu.
Ferner teilt die Vorsitzende mit, dass gemäß § 35 Abs. 3 der GeschO der Bürgerschaft über die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorm Eintritt abzustimmen sei. Es wird um die Teilnahme von den zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung gebeten.
Der Ausschuss stimmt einstimmig der Teilnahme der zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden zu.
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