Auszug - Antwort auf die Anfrage des AM Thomas Rathcke zu Kindertagesstätten  

29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 4.2.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 02.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:13 - 19:43 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/10842-01 Antwort auf die Anfrage des AM Thomas Rathcke zu Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2022/10842
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Beteiligt:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen
Bearbeiter/-in: Beesel, Sven   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die ursprünglich aus dem Hauptausschuss stammende Anfrage wurde abschließend in den Jugendhilfeausschuss verwiesen.

 

 

Begründung

 

Frage:

1. Gibt es außer im Bereich "Verpflegungskosten" weitere finanzielle Zuwendungen an städtische Kindertagesstätten aus dem städtischen Haushalt, die Kindertagesstätten freier Träger

nicht über die Budgetverträge oder andere städtische rdermöglichkeiten zukommmen?

 

Antwort:

Der örtliche Jugendhilfeträger zahlt dem Bereich städtische Kitas keine Leistungen, die freie Träger nicht ebenfalls vertraglich erhalten oder als Förderleistung beantragen können.

 

 

Frage:

2. Wie ist der von der Bürgerschaft beschlossene Vertretungspool für städt. Kindertagesstätten zur Zeit personell besetzt? Falls Stellen nicht besetzt sind, wie lange ist dies bereits der

Fall?

 

Antwort:

Es gibt 14,5 Planstellen für Springkräfte, die aber nicht alle durchgängig besetzt sind. Generell verbleiben die als Springkräfte eingestellten Mitarbeitenden meist nicht lange auf diesen Stellen, sondern wechseln zügig auf freie Planstellen einer Städtischen Kita. Stand 01.02.2022 sind 5,44 Planstellen unbesetzt.

 

Durch die Einrichtung der Planstellen für die Springkräfte ergibt sich faktisch keine finanzielle Besserstellung des städtischen Trägers, weil durch z. B. unbesetzte Planstellen oder Langzeiterkrankungen im Ergebnis kein höherer Zuschussbedarf entsteht.

 

 

Frage:

3. Die eingerichtete Klasse zur praxisintegrierten Ausbildung von Erziehern und Erzieherinnen wird aus dem Haushalt finanziert. Wie teilt sich die Besetzung der Auszubildenden auf freie Träger und den städtischen Träger auf? Konnten weitere Mittel aus anderen

Quellen eingeworben werden bzw. ist dies absehbar in Zukunft möglich?

 

Antwort:

Von 20 vergebenen Zusagen für PIA-Förderung aus städtischen Mitteln gingen 3 an den städtischen Träger und 17 an freie Träger. Für diesen Jahrgang wurden keine Fremdmittel eingeworben.

 

Vom Land Schleswig-Holstein ist eine Förderrichtlinie in Aussicht gestellt, wonach das Land eine Anschub-Finanzierung von 400 EUR pro Monat im ersten Ausbildungsjahr pro PIA-Platz finanzieren wird (für die HL 24 Plätze). Die restlichen Mittel müssten die Träger aufbringen, sofern die Hansestadt Lübeck die Förderung nicht aus eigenen Mitteln aufstockt.

 

 

Frage:

4. Durch die Kitareform des Landes ist die Finanzierung landesweit, insbesondere durch das Standard-Qualität-Kosten-Modell, transparenter und vergleichbarer geworden. Diese Transparenz war bisher durch die Budgetverträge nicht gegeben. Diese Transparenz ist wichtig um zu erkennen, inwiefern der landesweite Standard finanziert wird und wo die Kitaförderung  in Lübeck oberhalb dieses Standards liegt. Wie hat die Verwaltung in den gerade abgeschlossenen Budgetverträgen sichergestellt, dass der städtische Förderanteil zukünftig  ebenso transparent und vergleichbar ist?

 

Antwort:

Das Standard-Qualität-Kosten-Modell (SQKM) ist gem. KitaG erst ab 2025 verbindlich anzuwenden. Bei der Verlängerung der Budgetverträge bis Ende 2024 wurden die Budgetsummen für die Träger erhöht, um die Leistungen, welche sich zusätzlich aus der Kita-Reform ergeben, gegenzufinanzieren (dabei handelt es sich z. B: um Verfügungs- und Leitungsanteile oder Kosten für Qualitätsmanagement und pädagogische Fachberatung, Details s. VO/2021/10338 der Bürgerschaftssitzung vom 30.09.2021).

 

Eine landesweite Vergleichbarkeit ist generell erst ab 2025 gegeben, weil vom SQKM abweichende Finanzierungsmodelle anderer Standortgemeinden ebenfalls bis Ende 2024 fortgelten können (§ 57 Abs. 2 Nr. 2 KitaG).


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

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einstimmige Ablehnung

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Ja-Stimmen

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Nein-Stimmen

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Enthaltungen

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Kenntnisnahme

X

Vertagung

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Ohne Votum

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Die Antwort wird vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen.