Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Verpflichtungen / Feststellung der Tagesordnung  

27. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 17:59 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende, Hr. Stolzenberg, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

 

Der Vorsitzende verpflichtet die (stellvertretenden) bürgerlichen Ausschussmitglieder Hr. Bauer, Fr. DAmico, Hr. Hansen, Hr. Kreft, Hr. P. Wegner und Fr. Schedel mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“ [Anm. d. Protokollführung: Fr. DAmico und Fr. Schedel sind als Gäste anwesend.]

 

Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss. AM Leber teilt mit, dass er Vorsitzender des Vereins der Freunde der Stadtbibliothek Lübeck e. V. ist und befangen sein könnte. Er bittet den Vorsitzenden, über seine Befangenheit zu TOP 13.1 abstimmen zu lassen. Der Ausschuss erklärt AM Leber einstimmig für nicht befangen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht wurden:

 

-          NEU TOP 3.5 AM Karin Burakowski (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Kulturförderung in Lübeck

 

-          NEU TOP 4.1.1 Antrag des AM Ulf Hansen zu VO/2020/08734 Aktionsplan Antisemitismus

 

-          NEU TOP 13.1 Annahme einer Erbschaft an die Hansestadt beck für die Stadtbibliothek

 

Der Vorsitzende lässt über die Dringlichkeit des TOP 13.1 abstimmen:

 

Der Ausschuss r Kultur und Denkmalpflege stimmt mehrheitlich
(7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
der Ergänzung der Tagesordnung um TOP 13.1
unter Bejahung der Dringlichkeit zu.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit der anwesenden AM über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich ist. Ersst über die Zuordnung den für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOP 13.1 abstimmen:

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stimmt mehrheitlich
(8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen)
der nichtöffentlichen Behandlung des TOP 13.1 zu.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass gem. § 39 Abs. 3 der GeschO der Bürgerschaft über die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vor Eintritt abzustimmen ist.

 

Fr. Senatorin Frank bittet um die Teilnahme von:

- Hr. Wagner, Fachbereichscontrolling

- Hr. Schleiwies, Bereichsleitung Stadtbibliothek

 

Der Ausschuss r Kultur und Denkmalpflege stimmt einstimmig
der Teilnahme von Hr. Wagner und Hr. Schleiwies
am nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

AM Schindler beantragt die erneute Vertagung der Beratung zu TOP 5 auf die nächste Sitzung, da die angekündigte Stellungnahme der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit Die Gemeinnützige noch nicht vorliegt. Der Vorsitzende stellt hierzu einen weitergehenden Vertagungsantrag, demnach der TOP 5 mit den dazugehörigen Vorlagen erst wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird, wenn die Stellungnahme der Gemeinnützigen dem Ausschuss vorliegt. AM Steffen merkt hierzu an, dass die Vorlagen unter TOP 5 weiterhin als Marker und damit für die Öffentlichkeit sichtbar auf der Tagesordnung stehen sollten, da sie sonst vom Radar der allgemeinen Aufmerksamkeit verschwinden könnten.

Der Vorsitzende lässt über seinen weitergehenden Vertagungsantrag abstimmen:

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stimmt mehrheitlich
(8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen)

der Vertagung der Beratung des TOP 5 zu.

 

AM Grabitz betritt zum Ende des TOP 1 den Sitzungssaal und nimmt ab 16:15 Uhr an der Sitzung teil. Der Vorsitzende verpflichtet das (stellvertretende) bürgerliche Ausschussmitglied Fr. Grabitz mit den Worten: „Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten, weise Sie auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hin und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“

 

Die Tagesordnung wird damit unter Bejahung der vorgetragenen Änderungen festgestellt.