Auszug - Anfrage AM Gregor Voht (FREIE WÄHLER): Verbraucherinsolvenzen in Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kewitz erläutert, dass sich diese enorme Erhöhung für Beratungen und Eröffnungen der Verbraucherinsolvenzverfahren dadurch erklären lässt, dass es eine Insolvenzrechtsreform gegeben hat, die eine Verkürzung der Insolvenzverfahren von 6 auf 3 Jahre implizierte.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Beschluss:
Am 1. März 2022 hat das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein neue Zahlen zu Verbraucherinsolvenzen in Schleswig-Holstein für das Jahr 2021 veröffentlicht. Während sich landesweit die Anzahl der beantragten Verfahren fast verdoppelt hat, stieg die Anzahl in der Hansestadt Lübeck von 2020 auf 2021 sogar um 209%.
Im Produkt 315001 "Soziale Einrichtungen und Angebote" des städtischen Haushalts wird in den Strukturdaten aktuell angenommen, dass sich die Beratungskontakte in der städtischen Schuldnerberatung von einem Ist-Wert 2020 von 1.423 auf 1.500 im Jahr 2021 entwickeln und bis zum Jahr 2025 stabil bei 1.500 bleiben. Es ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Beratungskontakte im Jahr 2021 tatsächlich und welche Tendenz ist im noch laufenden Jahr 2022 zu erkennen?
2. Reichen die Kapazitäten der städtischen Schuldnerberatung weiterhin aus?
3. Ist eine Korrektur der erwarteten Beratungskontakte für die Folgejahre notwendig?
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme | X | |
Vertagung |
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Ohne Votum |
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