Herr Schröder fragt nach dem Abstimmungsergebnis im Umweltausschuss.
Herr Wendorff gibt bekannt, dass der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung die Vorlage abgelehnt habe.
Herr Schröder führt aus, dass der Antrag nicht für notwendig gehalten werde. Es gebe bereits eine Verbotsregelung in der Landesbauordnung. Er erläutert den derzeitigen Umgang der Bauordnung mit dem Verbot.
Herr Biehlig sagt, dass nicht viel gemacht werden könne, wenn es sich um eine offenporige Versiegelung handle und fragt deswegen, ob diese Art der Versiegelung in zukünftigen gebieten verboten werden könne.
Herr Schröder weist darauf hin, dass das Problem sei, dass Flächenversiegelung trotzdem passiere und eher die Frage darin bestehe, wie damit umzugehen sei. Ordnungsrechtliche Maßnahmen würden einen sehr aufwändigen Prozess darstellen. Es gebe ja aber auch andere Maßnahmen die bereits durchgeführt werden würden, wie beispielsweise die Flyer-Aktion.
Herr Vorkamp fragt, ob bestehende Erhaltungssatzungen dahingehend erweitert werden könnten, dass die Vorfelder von Häusern reglementiert werden. Außerdem wolle er wissen, ob versigelte Flächen über die Niederschlagsgebühren gebührenpflichtig sein können.
Herr Lötsch merkt an, dass bereits festgestellt worden sei, dass eine eigenständige Satzung nicht benötigt werde.
Herr Vorkamp erwidert, dass er auf die Erweiterung bestehender Erhaltungssatzungen abziele.
Frau Hagen erklärt, dass es bereits geschützte Vorgartenstrukturen gebe.
Herr Pluschkell sagt, dass er den Vorschlag mit den Erhaltungssatzungen gut finde. Er wolle wissen, was in diesen Fällen die Kriterien der Verhältnismäßigkeit seien.
Herr Schröder entgegnet, dass dies von der Art und dem Umfang der Versiegelung abhängig sei und auch davon, ob Versickerung möglich sei.
Herr Pluschkell ergänzt seine Frage darum, wann es verhältnismäßig sei, die Versickerung zu überprüfen.
Herr Schröder führt aus, dass es von der personellen Ausstattung abhängig sei. Diese müsse groß genug sein, damit systematische Überprüfungen möglich seien. Erhaltungssatzungen seien noch ein anderes Thema, da es hierbei noch andere Schutzgüter gebe.
Herr Pluschkell sagt, dass dies eine unbefriedigende Antwort sei, aber der Fachkräftemangel sei nicht von der Hand zu weisen. Es würde wenig Sinn ergeben eine Satzung zu beschließen, deren Einhaltung nicht überprüft werden könne. Er schlägt vor, dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zu folgen.
Herr Matthies bittet Punkt 3 des Antrags zurückzuziehen, da es bereits eine Flyer-Aktion gegeben habe. Er hatte bereits einen ähnlichen Antrag gestellt und damals sei auch gesagt worden, dass die Problematik aufgrund des Personalmangels nicht überprüft werden könne.
Herr Pluschkell wiederholt, dass es keinen Sinn ergebe, ein Konzept zu erarbeiten, von dem man wisse, dass es nicht umgesetzt werden könne.
Herr Lötsch fügt an, dass die Verwaltung die Situation dargestellt habe und dies jeder zur Kenntnis nehmen und auf sich wirken lassen könne. Er hoffe auch auf eine Besserung der Personalsituation.
Herr Ingwersen fragt, ob eine Überprüfung per Google Street View eine Möglichkeit sei.
Frau Wulke-Eichenberg antwortet, dass diese Idee verwaltungsseitig auch bereits erwogen worden sei, aber über die Ansicht von Google Street View könne nicht entscheiden werden, ob es sich um eine Versiegelung handle, oder ob Schotter zulässigerweise als versickerungsfähige Mulchschicht bei Staudenpflanzungen aufgebracht worden sei.
Herr Schröder ergänzt, dass das Problem nicht in der Identifikation liege, sondern darin, den Leuten, die einen Schottergarten angelegt hätten, zu erklären, dass dies nicht zulässig sei, sowie in der Einleitung und Durchführung eventueller ordnungsrechtlicher Maßnahmen. Die derzeitigen Arbeitsressourcen würden woanders eingesetzt.