Auszug - Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
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Wortprotokoll |
6.1.1 Volksfestplatz (Herr Lötsch) – 5.610
TOP 6.2.1 am 07.03.2022 (VO/2022/10876)
Wie lange ist die Nutzung des ehemaligen Volksfestplatzes durch das Land vorgesehen?
Welche Einnahmen / Kosten gibt es für die Hansestadt Lübeck?
Wird die Entwicklung als Baugebiet durch die Nutzung des Landes behindert?
Abschließende Antwort am 02.05.2022
Die Nutzung durch das Landgericht ist gemäß Antrag für zwei Jahre bis Ende März 2024 genehmigt.
Die HL generiert Einnahmen, solange die Nutzung auf dem Volksfestplatz besteht. Kosten entstehen keine.
Die Entwicklung als Baugebiet wird nicht behindert, Entwurfsbearbeitung und das Bebauungsplanverfahren können parallel zu den Zwischennutzungen erfolgen. Altlastensanierung und nachfolgende Erschließung können nach Abzug der o.g. Nutzungen ab 2026 erfolgen.
Aufgrund neuer Bedarfe bei der Sanierung des Bodelschwinghauses am Meesenring verlängert und erweitert sich die Zwischennutzung des Volksfestplatzes durch die Obdachlosenunterkunft bis 2025.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.2 Strategie Bodenbevorratung (Frau Haltern) – 5.610
TOP 6.2.1 am 07.06.2021 (VO/2022/10172)
Mit dem Bürgerschaftsbeschluss vom 27.08.2020 (VO/2020/09014) wurde u.a. unter Punkt drei der Vorlage Folgendes beschlossen:
Die Verwaltung erarbeitet zeitnah eine Strategie zur Bodenbevorratung und legt dieses der Lübecker Bürgerschaft noch im Jahr 2020 zur Beratung vor.
Meine Anfrage:
Wie weit ist der Stand der Erarbeitung einer entsprechenden Strategie zur Bodenbevorratung? Wann liegt uns das Ergebnis vor?
Abschließende Antwort am 02.05.2022
Im Zusammenhang mit dem „Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan“ (VO/2021/10558) wurde seitens der Verwaltung ein Beschlussvorschlag zur aktiven Baulandentwicklung in der Hansestadt Lübeck eingebracht (Anlage C), der einen Baustein zur Etablierung einer strategischen Bodenbevorratung umfasst.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
6.1.3 Änderung Bebauung am Güterbahnhof (Herr Ramcke) – 5.610
TOP 6.2.8 am 21.03.2021
Herr Ramcke sagt, dass er von einer Anwohnerin gehört habe, dass Oberflächen des Baugebiets Güterbahnhof anders bebaut werden würden, als im B-Plan festgelegt. Er fragt, ob der Verwaltung dazu etwas bekannt sei.
Abschließende Antwort am 02.05.2022
Es wurden keine Änderungen zu den festgesetzten Oberflächen beantragt.
Möglicherweise sind die Baustraßen gemeint, diese können abweichend von den Festsetzungen für die Bauzeit eingerichtet werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.