Auszug - Bebauungsplan 21.09.00 - Moisling Süd/ Solarpark - und zugehörige 142. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellungsbeschlüsse
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Leber sagt, dass in der Vorlage die Blendwirkung beschrieben sei und fragt, wer dort geblendet werde. Weiterhin sei das Areal sehr groß und habe noch Platz für einen dritten Abschnitt, weswegen er wissen wolle, ob dies nicht auch im Flächennutzungsplan berücksichtigt werden müsse.
Herr Ramcke begrüße die Vorlage, hätte sich aber gewünscht, dass die Solaranlage im Bauausschuss vorgestellt werde. Weiterhin fragt er, welche Nutzung für die Restflächen zwischen der Bahn und den Straßen vorgesehen sei.
Frau Belchhaus führt aus, dass die Blendung untersucht werde, da es darum gehe, alle Aspekte abzudecken. Möglicherweise könne die Autobahn oder der Flugverkehr betroffen sein. Die Planung des Flächennutzungsplans sei noch in der Erarbeitung, daher solle dem nicht vorgegriffen werden. Wie die Restflächen genutzt werden würden, sei dem Stadtentwicklungsprozess vorbehalten. Landwirtschaftliche Nutzung sei ohnehin möglich, es könne aber auch sinnvoll sein das Gebiet der Natur zu überlassen.
Herr Ramcke bittet darum, dass die Anlage im Bauausschuss vorgestellt werde.
Frau Hagen sagt zu, diesbezüglich auf die Stadtwerke zuzugehen.
Beschluss:
1. Für den im Stadtteil Moisling Süd westlich des Oberbüssauer Wegs und südlich der Bahnstrecke Hamburg - Lübeck gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 21.09.00 – Moisling Süd/ Solarpark - aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 21.09.00 – Moisling Süd/ Solarpark - im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (142. Änderung).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Solarparks als Solarthermieanlage zur Versorgung des Fernwärmenetzes im Stadtteil Moisling geschaffen werden.
2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden; parallel dazu werden die Unterlagen auf den Internetseiten der Hansestadt einsehbar sein.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 14 | |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß der Beschlussvorlage.