Auszug - Weitere Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

61. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

 

6.1.2 Bildstein im Rathaushof des Lübecker Rathauses vor dem Hintergrund der anstehenden Umgestaltung des Ensembles (Herr Leber) 5.651

 TOP 6.2.11 am 01.03.2021 VO/2021/09845

Anlässlich des dritten Hansetages 1983 in Lübeck wurde ein siegelrmiger Bildstein aus Kalkstein im Innenhof des Rathauses eingelassen. Das Objekt weist mittlerweile erhebliche Substanzverluste auf.

-          Welche Rolle wird dieses Relief bei den angedachten Umbauplänen des Rathaushofes spielen?

-          Ist eine Sanierung angedacht und möglich? Oder ist der Bildstein nicht mehr zu retten?

-          Ist für den Fall, dass der Bildstein abgängig ist, eine Neuauflage angedacht?

 

Abschließende Antwort am 06.12.2021

Zu 1.: Welche Rolle wird dieses Relief bei den angedachten Umbauplänen des Rathaushofes spielen?

Im Zuge der Sanierung des Rathaushofes und der Erneuerung der Pflasterflächen im Rathaushof und am Marienkirchhof, wird dieser Siegelstein wieder eingebunden und soll seinen zentralen Platz im Hof behalten.

 

Zu 2.: Ist eine Sanierung angedacht und möglich? Oder ist der Bildstein nicht mehr zu retten?

Im Zuge der weiteren Bearbeitung der Maßnahme wird geprüft, welche Schädigungen vorliegen und wie eine Sanierung aussehen kann. Dies wird erst im weiteren Planungsablauf in den nächsten Jahren erfolgen.

 

Zu 3.: Ist für den Fall, dass der Bildstein abgängig ist, eine Neuauflage angedacht?

Aufgrund des großen Interesses an diesem prägenden Ornament des Rathaushofes ist eine Erneuerung des Bildsteines bei dessen Abgängigkeit denkbar.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

6.1.3 Thematik Solarparks und ihrer baulichen Umsetzung im Stadtgebiet als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz (Herr Leber) 5.610

 TOP 6.2.1 am 06.09.2021 VO/2021/10428

Solarparks boomen. Sie können ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz sein. Darüber hinaus profitiert Kommunen durch die Gewerbesteuer und ggf. auch durch eine freiwillige Kommunalabgabe auf den erzeugten Strom. Hierzu habe die folgenden Fragen:

 

1. Wie viele Solarparks gibt es im Stadtgebiet aktuell?

2. Wie viele Solarparks sind geplant? Wie viele Flächen zur Nutzung sind angemeldet?

3. In welchem Planungsstadium befinden sich die Anlagen?

4. Wieviel Potential besteht noch in der Hansestadt Lübeck? Wieviel Prozent der Stadtfläche kann in Lübeck mit Solarparks belegt werden?

5. Welches Regelwerk gibt es in Lübeck für etwaige Solarpark-Vorhaben?

6. Wo könnten solche Parks in der Hansestadt entstehen und wo nicht?

7. Gibt es vorbelastete Flächen, beispielsweise entlang von Autobahnen und Eisenbahnlinien, aber auch versiegelte Flächen, etwa Industriebrachen oder ehemalige Deponien, die sich besonders eignen würden?

8. Gibt es Flächen, wo Solaranlagen weder Naturschutzgebiete noch geschützte Landschaftsteile beeinträchtigen würden?

9. Welcher Abstand muss zwischen Solaranlagen und der Wohnbebauung in Lübeck eingehalten werden?

10. Das Land arbeitet an einem sogenannten Beratungserlass für Solarparks. Wann wird mit der Fertigstellung gerechnet?

 

Abschließende Antwort am 06.12.2021

Im Gemeindegebiet der HL existiert eine Photovoltaik- Freiflächenanlage von den Stadtwerken Lübeck und den Entsorgungsbetreiben Lübeck auf der Deponie Niemark. Zudem haben die Stadtwerke eine Förderzusage erhalten, um eine Solarthermie-Freiflächenanlage im Süden vom Stadtteil Moisling im Bereich zwischen der BAB 20 und der Bahnstrecke Lübeck-Hamburg zu erstellen. Ein Bauleitplanverfahren zur Errichtung dieser Anlage befindet sich in der Vorbereitung. Anfragen von den Stadtwerken sowie weiteren privaten Akteuren liegen vor, die Planungen befinden sich jedoch noch im Anfangsstadium.

 

Nach dem aktuellen Erlass des Landes Schleswig-Holstein „Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ (Entwurf) muss grundsätzlich ein B-Plan aufgestellt werden, um eine Solar-Freiflächenanlage im Außenbereich zu errichten (siehe unten). Im Planungserlass wird empfohlen, ein informelles Rahmenkonzept für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen, um geeignete Standorte für Solar-Freiflächenanlagen zu identifizieren. Als geeignete Suchräume werden insbesondere versiegelte Flächen, Konversionsflächen, Flächen entlang von Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung oder anderweitig vorbelastete Flächen angesehen. Zudem werden in dem Entwurf Flächen mit einem besonderem Abwägungs- und Prüferfordernis (bspw. Landschaftsschutzgebiete und Naturparke) sowie Flächen mit einer fachrechtlichen Ausschlusswirkung (bspw. Naturschutzgebiete, Natura 200 Gebiete) benannt. Zwischen Wohnnutzungen und Solar-Freiflächenanlagen müssen keine generellen Mindestanstände eingehalten werden. Im Einzelfall müssen jedoch Maßnahmen ergriffen werden, um Blendwirkungen zu vermeiden. Zudem obliegt es der HL aus städtebaulichen oder landschaftsplanerischen Gründen Mindestabstände zu Wohnnutzungen oder sonstige Maßnahmen (bspw. Eingrünung) festzulegen. Die Klimaleitstelle der HL stellt in enger Abstimmung mit dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung ein entsprechendes informelles Rahmenkonzept auf. Der erste Entwurf des Konzeptes soll im 2. Quartal 2022 vorliegen. Der aktuelle Beratungserlass des Landes SH liegt ausschließlich als Entwurf vor, da das Kapitel „Raumordnerische Vorgaben“ aus dem Entwurf des Landesentwicklungsplans SH übernommen wurde, der selbst noch nicht in Kraft getreten ist. Abgesehen von diesem Kapitel handelt es sich um die finale Fassung des Beratungserlasses.

 

Entwurf Beratungserlass Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/staedtebau_und_stadtenwicklung/Downloads/erlass_SolarFreiflaechenanlagen.pdf

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.4 rderprogramm zum Ausbau der E-Ladeinfrastruktur (Herr Leber) 5.610

 TOP 6.2.2 am 07.06.2021 VO/2021/10185

Eines der größten Hindernisse bei der Einführung der Elektromobilität stellt ein bislang fehlendes flächendeckendes Netz von Strom-Tankstellen mit Schnellladesäulen dar. Der Bund will nun mit einem milliardenschweren Förderprogramm die entscheidenden Impulse setzen. Am 21.05.2021 beschloss der Bundestag hierzu ein Gesetz, wonach rund zwei Milliarden Euro bis Ende 2023 in den Aufbau von rund 1000 Strom-Tankstellen investiert werden sollen. Förderschwerpunkte bilden Strom-Tankstellen an Autobahnen und im ländlichen Raum. Die Tankstellen mit einer Leistung von über 150 Kilowatt sollen es möglich machen, ein Auto innerhalb einer Kaffee- oder Toilettenpause mit Strom zu betanken. In Lübeck gibt es gerade mal 2 Tankstellen mit einer Leistung von über 100 KW, einige wenige mit + 43 KW, viele mit +22 KW und 1 mit unter 11 KW.

 

  • Gibt es in der Hansestadt bereits Überlegungen die bestehende Ladeinfrastruktur leistungsmäßig auszubauen und dabei das beschriebene Förderprogramm zu nutzen?
  • rde sich nicht gerade der Skandinavien-Kai mit den vielen abfahrenden bzw. ankommenden Fahrzeugen am Autobahnende für eine E-Tankstelle im Sinne der Förderabsicht eignen?
  • Mit Niendorf, Kronsforde, Groß-Steinrade, Blankensee, Beidendorf, Vorrade, Wulfsdorf, Schlutup, Israelsdorf, Karlshof und dem Priwall gibt es auch im ländlichen Raum genügend Orte, in denen es bislang keine Ladeinfrastruktur gibt. Dies gilt übrigens auch für Kücknitz, abgesehen von einer Ladesäule mit unter 11 KW beim TZL. Timmendorf verfügt heute über ein wesentlich dichteres Netz an Ladesäulen.
  • Wird es ähnliche Programme auch für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb geben? Immerhin könnte auch hier eine entsprechende Ladeinfrastruktur zur höheren Akzeptanz und Verbreitung beitragen.

 

Abschließende Antwort am 06.12.2021

Gibt es in der Hansestadt bereits Überlegungen die bestehende Ladeinfrastruktur leistungsmäßig auszubauen und dabei das beschriebene Förderprogramm zu nutzen?

Das Schnellladegesetz (Gesetze zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge) ist am 01.07.2021 in Kraft getreten. Die Errichtung und der Betrieb des Deutschlandnetzes werden im Rahmen von zwei getrennten europaweiten Ausschreibungen vergeben werden:

1. durch Regionallose

2. durch bundesweite Lose an Autobahnen

 

Die Veröffentlichung der 900 Suchräume der Regionallose und das Preismodell standen im Mittelpunkt der Vorabbekanntgabe im August 2021 (weiterführende Informationen, wie z.B. eine interaktive Karte mit den Suchräumen sowie Dokumente und Inhalte zur Ausschreibung des Deutschlandnetzes (Regionallose), sind abrufbar unter: https://www.standorttool.de/strom/deutschlandnetz/).

 

Die 900 Suchräume verteilen sich auf 23 Regionallose in insgesamt 6 Regionen (Nord-West, Nord-Ost, Mitteldeutschland, Süd-Ost, Süd-West und West). Diese Suchräume (Radius von 2 Kilometern) geben ein bestimmtes Gebiet, z.B. rund um einen Verkehrsknotenpunkt, vor. In jedem Suchraum soll ein Schnellladestandort mit mindestens vier und bis zu 16 Schnellladepunkten entstehen. Die Bieter müssen geeignete Standorte innerhalb dieser Suchräume einbringen bzw. finden. Die Gewinner des Ausschreibungsverfahrens sind zum Aufbau und zur Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtet.

 

Die Suchräume mit der ID12030, Region-Nord-West, Region 1 Los 2, L-Hub 12 Schnellladepunkte (Buntekuh / Moisling / Sankt Lorenz-Süd / Genin) und der ID11003, Region-Nord-West, Region 1 Los 1, S-Hub 4 Schnellladepunkte (Sereetz / Dänischburg / Siems / Israelsdorf) befinden sich ausschließlich bzw. größtenteils im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck (Stand vom 16. August 2021).

 

Der Fördermittelgeber geht davon aus, dass mit den finalen Zuschlägen für die einzelnen Gebote im dritten Quartal 2022 zu rechnen ist. Angesprochen werden mit diesem Verfahren regional tätige Betreiber sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

 

rde sich nicht gerade der Skandinavien-Kai mit den vielen abfahrenden bzw. ankommenden Fahrzeugen am Autobahnende für eine E-Tankstelle im Sinne der Förderabsicht eignen?

Der Skandinavienkai in Lübeck-Travemünde ist außerhalb der Suchräume gelegen, die in der Ausschreibung des Deutschlandnetzes vorab definiert wurden.

 

Mit Niendorf, Kronsforde, Groß-Steinrade, Blankensee, Beidendorf, Vorrade, Wulfsdorf, Schlutup, Israelsdorf, Karlshof und dem Priwall gibt es auch im ländlichen Raum genügend Orte, in denen es bislang keine Ladeinfrastruktur gibt. Dies gilt übrigens auch für Kücknitz, abgesehen von einer Ladesäule mit unter 11 KW beim TZL. Timmendorf verfügt heute über ein wesentlich dichteres Netz an Ladesäulen.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird in den kommenden Monaten konzeptionell die Frage beantworten, an welchen Standorten und in welcher Form öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur geschaffen werden sollte.

 

Wird es ähnliche Programme auch für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb geben? Immerhin könnte auch hier eine entsprechende Ladeinfrastruktur zur höheren Akzeptanz und Verbreitung beitragen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert mit dem Aufruf zur Antragseinreichung öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Nutzfahrzeuge (10/2021). Weiterführende Informationen zum Förderaufruf sind abrufbar unter: https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderfinder/oeffentliche-wasserstofftankstellen-im-strassenverkehr-10-2021/

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.5 Einbauten am Schrangen (Herr Leber) 5.660

 TOP 6.2.10 am 01.03.2021 VO/2021/09844

Seit einiger Zeit sind die terrassenförmig angelegten Einbauten / Sitzgruppen am Schrangen in einem bedenklichen Zustand. Einzelne Elemente sind in Teilen angefault, Randleisten sind weggebrochen. Die vorgefundene Situation wirft nicht nur in optischer Hinsicht Fragen auf. Es stellt sich auch die Frage nach der Verkehrssicherheit.

 

- In welchen Zyklen werden Einbauten wie die am Schrangen auf ihren Zustand und ihre Betriebssicherheit hin überprüft?

- Wann ist im konkreten Fall mit einem Beheben der vorgefundenen Situation / mit einem Austausch der Holzlatten zu rechnen?

 

Abschließende Antwort am 06.12.2021

Die Verkehrssicherheit der Holzpodeste wird regelmäßig im Zuge der wöchentlichen Stra­ßenbegehung kontrolliert. Festgestellte Schadensmeldungen werden aufgenommen und zur Abarbeitung weitergeleitet.

Die eingebauten Hölzer sind jedoch insgesamt abgängig und müssen ausgetauscht werden.

Der Bereich Stadtwald der Hansestadt Lübeck wurde gebeten, die benötigten Hölzer für die Sitzpodeste anzufertigen. Mit einer Lieferung der neuen Hölzer wird ab Mitte 2022 gerechnet.

Gefahrenstellen werden bis zum vollständigen Austausch regelmäßig repariert, sodass die Verkehrssicherheit gewährleistet wird.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.6 Haltestelle Retteich (Frau Wulf-Wichmann) 5.610

 TOP 6.2.3 am 18.10.2021

Frau Wulf-Wichmann sagt, dass sie von einigen Busunternehmen angeschrieben worden sei, die am Retteich ihre Haltestellen hätten und befürchten würden, dass im Zuge des Neubaus ihre Haltestellen wegfielen. Sie fragt ob es hierzu bereits Planungen gebe.

 

Abschließende Antwort am 06.12.2021

Der Hansestadt Lübeck ist es ein großes Anliegen die Fern- und Reisebushaltestelle weiter zu verbessern. Deswegen wurde bei dem Vertragsschluss mit dem Investor auch die Fern- und Reisebushaltestelle miteingeschlossen.

Der Haltepunkt für Fern- und Reisebusse bleibt somit erhalten und wird sogar noch weiter ausgebaut. Im Zuge des Hotelneubaus werden auch die Haltestellen neugestaltet. Vier Haltepunkte werden in Sägezahnaufstellung zur besseren An- und Abfahrbarkeit gebaut. Der Fahrgastunterstand sowie die zwei Sitzbänke werden mit übernommen. Darüber hinaus gibt es erste Planungen, ein öffentliches WC und auch einen Verkaufsraum für Fahrkarten einzurichten.

Vorsorglich wird schon einmal darauf hinweisen, dass es im Zuge des Umbaus zu einer temporären Verschiebung der Haltestelle kommen wird. Es ist bewusst, dass die Verlegung der Haltestelle unglücklich ist. Die Ersatzhaltestelle wird voraussichtlich in der Wallstraße 3-5 eingerichtet.

Sobald absehbar ist, wann die Arbeiten in diesem Bereich starten, werden die betroffenen Busunternehmen benachrichtigt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.7 Parkverkehr Hövelnstraße (Herr Dr. Brock) 5.660

 TOP 6.2.2 am 01.11.2021

Herr Dr. Brock sagt, dass in der Hövelnstraße das Parken aufgehoben worden sei und möchte wissen warum. Die Parkplätze hätten auch die Funktion gehabt, den Verkehr zu bremsen, es gebe dort viele Kinder, und eigentlich sollte eine Aufhebung von Quartiersparkplätzen auch im Bauausschuss vorgestellt werden.

 

Abschließende Antwort am 06.12.2021

Die verkehrliche Situation in der Hövelnstraße zwischen Jürgen-Wullenwever-Straße und Roonstraße (B75) wurde auf Grund von Angaben aus der Bevölkerung durch die Straßenverkehrsbehörde und die Straßenbaubehörde sowie die Polizei überprüft.

 

Es ist festgestellt worden, dass in der Hövelnstraße bei einer Fahrbahnbreite von ca. 6,50 Metern in Richtung Roonstraße durchgehend am Fahrbahnrand geparkt wird und der Kfz-Verkehr in Richtung Roonstraße somit die Gegenfahrbahn nutzen muss. In der Folge führt dies zur Unpassierbarkeit der Fahrtrichtung Roonstraße rgen-Wullenwever-Straße für den allgemeinen Kfz-Verkehr und auch für die Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst. Weiter können Kraftfahrzeuge dann nicht von den Grundstücken in die Hövelnstraße einfahren.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie zur Erhaltung der Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs wurden die Verkehrszeichen 283 („absolutes“ Haltverbot) aufgestellt. Durch Zusatzzeichen wird die Geltungsdauer der Regelung auf montags bis freitags jeweils in der Zeit von 7 bis 19 Uhr begrenzt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.8 Durchfahrtsverbot der Straße Milbreed (Herr Matthies) 5.660

 TOP 6.2.1 am 16.08.2021 VO/2021/10323

Soll die Verkehrsanordnung zur Ausnahme des Durchfahrtverbotes für Hotelgäste über die Straße Milbreed nunmehr nach Fertigstellung der neuen Kanalbrücke Büssau aufgehoben werden?

 

Abschließende Antwort am 06.12.2021

Die Beschilderung zur Befahrung des Straßenzuges Milbreed/ Langjohrd ist von der Straßenverkehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger geprüft worden.

Es besteht demnach keine Notwendigkeit, die Beschilderung, die das Befahren für Hotelgäste neben dem landwirtschaftlichen Verkehr aus Richtung Süden zulässt, aufzuheben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.9 Verkehrssituation Kronsforder Landstraße / Gewerbepark Semiramis (Herr Dr. Lengen) 5.610

 TOP 6.2.2 am 15.11.2021 VO/2021/10653

  1. In der Vorlage (5.660) (TOP 5.2.1 am 15.09.2014) Geschwindigkeitsbegrenzung Kronsforder Landstraße kommt die Verwaltung schlussendlich zur Aussage, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h sind nicht gegeben, sodass diese nicht angeordnet werden kann.  -  Haben sich aus Sicht der Verwaltung gegebenenfalls gegenüber der Situation in 2014 Änderungen ergeben, die diese Aussage revidieren?  Falls ja, welche verkehrslenkenden Maßnahmen lassen sich daraus ableiten?

 

  1. Wann werden die beschlossenen Umbaumaßnahmen - Umbau des Kreisverkehrs Baltische Allee, Estlandring, Oslostraße zur Ampelkreuzung sowie Ausbau der Straßen Oslostre und Wasserfahr zur Durchgangsstraße von der Kronsforder Landstraße zur Baltischen Allee - umgesetzt?

 

  1. Liegen Gutachten zur Verkehrssituation und Lärm im Bereich Gewerbegebiet Genin/ Gewerbepark Semiramis/ A 20 und Kronsforder Allee bzw. Landstraße vor? Wenn ja, wann sollen diese dem Bauausschuss, möglichst mit anwesendem Gutachter für Rückfragen, vorgestellt werden?

 

  1. Wann und in welchem Umfang wurden bislang die Betroffenen (z.B. KWL, Betriebe und Anwohner:innen) in die Planungen mit einbezogen bzw. darüber informiert und welche Veranstaltungen oder Gespräche sind noch vorgesehen?

 

  1. Wenn die Kreuzung Kronsforder Landstr. / Wasserfahr ausgebaut sein wird, wird der dortige Verkehr noch stärker sein. Schon jetzt scheinen die Lärmbelästigungen 7 bis 9 dB(A) tagsüber und nachts erhöht zu sein. Welche Maßnahmen werden von der Hansestadt Lübeck getroffen, um die Grenzwerte möglichst gar nicht zu überschreiten?

 

 Abschließende Antwort am 06.12.2021

 

  1. In der Vorlage (5.660) (TOP 5.2.1 am 15.09.2014) Geschwindigkeitsbegrenzung Kronsforder Landstraße kommt die Verwaltung schlussendlich zur Aussage, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h sind nicht gegeben, sodass diese nicht angeordnet werden kann.  -  Haben sich aus Sicht der Verwaltung gegebenenfalls gegenüber der Situation in 2014 Änderungen ergeben, die diese Aussage revidieren?  Falls ja, welche verkehrslenkenden Maßnahmen lassen sich daraus ableiten?

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat nach nochmaliger Prüfung des Sachverhaltes das Anhörungsverfahren zur Anordnung von Ortstafeln eingeleitet. Hierbei werden die Polizei und der Straßenbaulastträger (in diesem Fall der LBV) um Stellungnahme zu dem Vorschlag gebeten. Nach Vorliegen der Stellungnahmen kann über eine Anordnung entschieden werden.

 

  1. Wann werden die beschlossenen Umbaumaßnahmen - Umbau des Kreisverkehrs Baltische Allee, Estlandring, Oslostraße zur Ampelkreuzung sowie Ausbau der Straßen Oslostraße und Wasserfahr zur Durchgangsstraße von der Kronsforder Landstraße zur Baltischen Allee - umgesetzt?

 

Gemäß städtebaulichem Vertrag zwischen der KWL und der HL erfolgt der Umbau des Kreisverkehrs Baltische Allee, Estlandring, Oslostraße zur Ampelkreuzung durch die HL und die Öffnung von Oslostraße und Wasserfahr als Verbindungsstraße zwischen Kronsforder Landstraße und Baltischer Allee durch die KWL.

 

Mit dem Umbau des Kreisverkehr-Knotens Baltische Allee, Estlandring, Oslostraße zur Ampelkreuzung ist frühestens in 2 Jahren zu rechnen.

 

Die Planungen zur Öffnung Oslostraße - Wasserfahr laufen derzeit. Die Ausführung ist für das Jahr 2022 geplant.

 

 

  1. Liegen Gutachten zur Verkehrssituation und Lärm im Bereich Gewerbegebiet Genin/ Gewerbepark Semiramis/ A 20 und Kronsforder Allee bzw. Landstraße vor? Wenn ja, wann sollen diese dem Bauausschuss, möglichst mit anwesendem Gutachter für Rückfragen, vorgestellt werden?

 

Es liegen derzeit vier Gutachten vor:

 

  • Die erste Untersuchung erfolgte 2016 zur Beurteilung der Auswirkung auf die anliegenden Grundstücke bei der Öffnung der Wasserfahr. Die Untersuchung wurde im Zuge des B-Planverfahrens 17.57.00 Baltische Allee / Wasserfahr durchgeführt und zeigt die Situation im Bestand (derzeitige Situation) und die Situation nach der Öffnung der Wasserfahr. Im Ergebnis des Lärmgutachtens ist aufgrund der Zunahme der Lärmbelastung für die Wohnhäuser im Einmündungsbereich Wasserfahr Kronsforder Landstraße eine Lärmschutzwand notwendig.

 

  • Die zweite Berechnung ist zur frühzeitigen Behördenbeteiligung des Bebauungsplans 15.04.00 Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - erfolgt (Gutachten Stand September 2019). Hier wurde die durch den B-Plan 17.52.00 ermöglichte Öffnung der Verbindung Oslostraße - Wasserfahr als Ausgangssituation (Status Quo) in die Berechnungen eingestellt. Die Berechnungen berücksichtigen zudem das südlich der BAB 20 geplante Gewerbegebiet. Sie zeigt die Lärmbelastung für die lärmzugewandten Fassaden der Häuser Kronsforder Landstraße 74, 86, 96a und 112 durch die Mehrverkehre auf, die aufgrund des neuen Gewerbegebiets zusätzlich an den Häusern an der Kronsforder Landstraße vorbeifahren. Das Gutachten setzt sich mit den unterschiedlichen Möglichkeiten auseinander, wie die Anwohner:innen vor der Lärmerhöhung geschützt werden können (Verlängerung der Lärmschutzwand, Flüsterasphalt, Temporeduktion, passiver Lärmschutz an den Häusern).

 

  • Die dritte Berechnung ist im Auftrag der KWL für den Ausbau des Knotenpunktes Kronsforder Landstraße - Wasserfahr vorgenommen worden. Hier wurde geprüft, ob durch den baulichen Eingriff in die Straßen Wasserfahr und Kronsforder Landstraße eine wesentliche Änderung vorliegt, und ob ggf. Ansprüche auf Schallschutzmaß­nahmen gemäß der 16. BImSchV für die angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen festzustellen sind.

 

  • Die vierte Berechnung erfolgte für die förmliche Behördenbeteiligung des Bebau­ungsplans 15.04.00 Kronsforder Landstraße südl. BAB 20 (Stand November 2021). Hier wurde die Lärmbelastung für alle Wohngebäude, die entlang der Kronsforder Landstraße von den Mehrverkehren aus dem geplanten Gewerbegebiet betroffen sind (Hausnummern 70-112, 201) und hier für die relevanten Fassaden im Erdgeschoss und (wenn vorhanden) im 1. Obergeschoss berechnet.

 

Die Vorstellung von Gutachten, die im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens erstellt worden sind, ist im Bauausschuss nicht üblich. Das aktuelle Gutachten wird im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung versandt und ist im Rahmen der öffentlichen Auslegung für jede:n interessierte:n Bürger:in einsehbar. Sollte der Bauausschuss darüber hinaus eine Erläuterung durch den Lärmgutachter wünschen, wäre ein entsprechender Termin mit diesem abzustimmen.

 

 

  1. Wann und in welchem Umfang wurden bislang die Betroffenen (z.B. KWL, Betriebe und Anwohner:innen) in die Planungen mit einbezogen bzw. darüber informiert und welche Veranstaltungen oder Gespräche sind noch vorgesehen?

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr -  wurden die Anwohner:innen im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB zweimal beteiligt. Mit den Anwohnern der Kronsforder Landstraße 70 / Ecke Wasserfahr wurden darüber hinaus von der KWL direkte Gespräche geführt. Der B-Plan trat am 25.07.2018 in Kraft. Dieser B-Plan schafft das Planrecht für den Umbau des Einmündungsbereichs.

 

Im Rahmen des laufenden B-Planverfahrens 15.04.00 Kronsforder südlich BAB 20 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezember 2019 statt. Die öffentliche Veranstaltung am 04.12.2019 im i-Punkt der Bauverwaltung sowie die Bereitstellung der Unterlagen für drei Wochen im i-Punkt und im Internet wurden ortsüblich in den LN bekannt gemacht. Die Unterlagen sind auch nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe­teiligung noch im Internet einsehbar.

Über die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren hinaus wurden wegen der von der KWL geplanten Umbaumaßnahmen die Anwohner der Kronsforder Landstraße am 30.09.2021 zu einem Informationstermin in die Mediadocks eingeladen. Hier erschienen 18 Anwohner:innen, die von der KWL und der Stadtplanung über die geplanten Maßnahmen informiert wurden.

Es ist beabsichtigt, die Anwohner:innen baldmöglichst (wenn möglich noch im Januar 2022) zu einem weiteren Abstimmungstermin einzuladen, sobald die abgestimmten Planungen für den Bereich vorliegen und eine Entscheidung über eine Geschwindigkeitsreduktion gefällt wurde.

Die Anwohner:innen der Kronsforder Landstraße 70 / Ecke Wasserfahr und Kronsforder Landstraße 72 werden unabhängig davon von der KWL direkt kontaktiert, da mit diesen der Bau der Lärmschutzwand nahe der jeweiligen Grundstücksgrenzen abgestimmt werden muss.

 

 

  1. Wenn die Kreuzung Kronsforder Landstr. / Wasserfahr ausgebaut sein wird, wird der dortige Verkehr noch stärker sein. Schon jetzt scheinen die Lärmbelästigungen 7 bis 9 dB(A) tagsüber und nachts erhöht zu sein. Welche Maßnahmen werden von der Hansestadt Lübeck getroffen, um die Grenzwerte möglichst gar nicht zu überschreiten?
     

Es wird die Möglichkeit einer Temporeduzierung von jetzt 70 km/h auf 50 km/h angestrebt und geprüft (siehe Antwort zu Nr. 1). Außerdem wird die Verlängerung der für den B-Plan 17.57.00 im Kreuzungsbereich notwendigen Lärmschutzwand im Abschnitt Kronsforder Landstraße 74-88 als Variante betrachtet. Des Weiteren wird der Einbau von Flüsterasphalt geprüft. Den baulichen Maßnahmen an der Straße muss der Landesbetrieb für Verkehr (LBV) als Straßenbaulastträger zustimmen.

Sofern es auch bei Kombination mehrerer Maßnahmen noch zu einer Erhöhung der Lärmbelastung durch die Mehrverkehre aus dem südlich der BAB 20 geplanten Gewerbegebiet kommt, wird durch einen Gutachter geprüft werden, ob passive Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) an den Häusern erforderlich sind. Sofern der Schallschutz im Bestand nicht ausreicht, wird die KWL den Hauseigentümer:innen die Durchführung entsprechender Maßnahmen anbieten.

 

 

  1. Wann und wo wird die Ausschreibung zum Bau der Kreuzung Kronsforder Landstr. / Wasserfahr veröffentlicht?

 

Die Ausschreibung wird nach derzeitiger Planung der KWL im zweiten Quartal 2022 im gängigen Ausschreibungsportal der B_I Medien (vormals Bauwirtschaftliche Informationen) veröffentlicht.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.