Herr Ramcke fragt, ob bei dem Gebäude auch eine Photovoltaikanlage eingebaut werden könne und ob es Absprachen mit den Stadtwerken gegeben habe, ob anstelle von dem Gasbrennkessel und Blockheizkraftwerken regenerative Anlagen eingesetzt werden könnten.
Herr Bunk antwortet, dass die Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage einzurichten eine Standardprüfung bei jedem Projekt sei. Hier könne allerdings aus denkmalschutzrechtlichen Gründen keine Photovoltaikanlage eingebaut werden.
Herr Kunz führt aus, dass verschiedene Varianten der Wärmeerzeugung geprüft worden seien, auch regenerative Wärmeerzeugung, ein Blockheizkraftwerk habe sich aber als die wirtschaftlichste Lösung dargestellt, sowohl im Einbau als auch im Betrieb. Der Grund dafür sei, dass die Wärmeverteilung im bereits vorliegenden Zustand belassen werden könne und vorhandene Teile weiterverwendet werden könnten.
Herr Bunk ergänzt, dass außerdem eine Direktvergabe an die Stadtwerke nicht möglich sei, da die Stadtwerke nicht In-House-vergabefähig seien. Die Leistung müsse ausgeschrieben werden.
Herr Ramcke sagt, dass es ihm weniger um die Stadtwerke gehe, sondern eher darum, dass die Klimaleitstelle sich in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken viel mit regenerativer Versorgung auseinandergesetzt habe und die Frage bestehe, wie bei dem Ziel des langfristigen Klimaschutzes die kurzfristigen Kosten mit den langfristigen Kosten aufgewogen werden würden. Die Gaskosten könnten sich in Zukunft auch ändern. Daher sei die Frage, ob das vorhandene Know-How eingebunden und andere Lösungen angedacht worden seien.
Herr Kunz entgegnet, dass bei allen neuen Bauvorhaben überlegt werden müsse, welche Maßnahmen regenerativ umgesetzt werden könnten. Am einfachsten sei dies natürlich bei Gebäuden mit einem niedrigen Energiebedarf, aber bei dem vorliegenden Gebäude wären einerseits die Maßnahmen nicht durch den Denkmalschutz mitgetragen worden und andererseits hätten die Raumgrößen massiv reduziert werden müssen. Die gewählte Variante sei das, was sinnvoll umzusetzen sei, regenerative Lösungen würden sich hierbei leider nicht anbieten.
Herr Dr. Flasbarth sagt, dass die Bürgerschaft beschlossen habe, dass Lübeck in 19 Jahren klimaneutral sein solle, insofern sehe er solche Einbauten kritisch. Er wolle wissen, in welchem Zeithorizont die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt worden sei. Er könne auch nachvollziehen, dass regenerative Lösungen im Altbau schwieriger umzusetzen seien als im Neubau, aber gegebenenfalls könne im Bauausschuss in Zukunft einmal dargestellt werden, wie dies errechnet werde.
Herr Kunz antwortet, dass der die konkreten Zahlen gerade nicht nennen könne, aber die Betrachtungsweise seien die Kosten der Errichtung sowie die Betriebskosten über die Lebensdauer der Anlage, die in der Regel mit 15 Jahren angesetzt werden würden. Anschließend finde ein Kostenvergleich der Varianten statt.
Herr Howe fragt, warum nicht bereits heute eine regenerative Anlage eingebaut werde, wenn absehbar sei, dass in 15 Jahren eine neue Anlage eingebaut werden müsse, und warum nicht bereits Gespräche geführt worden seien, beispielsweise eine Quartiersheizung einzurichten.
Herr Kunz legt dar, dass es sich bei einer Quartiersheizung um eine Entscheidung handle, die sich nicht nur auf die vorliegende Maßnahme beziehe, und an der die Stadtwerke auch Interesse haben müssten, was aber derzeit nicht bewertet werden könne. Weiterhin seien die Kosten bereits bei knapp über 10 Millionen Euro, deswegen wolle man die Kosten gering halten. Wenn beispielsweise eine Pelletheizung eingebaut werden solle, müsste zusätzlich noch ein Lager gebaut werden, was nicht in bestehenden Strukturen untergebracht werden könnte, was die Kosten erhöhe. Was vorliege, sei aus wirtschaftlicher Sicht die beste Lösung, andere Lösungen ließen sich nur ideologisch begründen.