Auszug - Antrag des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Umplanung des Neuen Buddenbrookhauses
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert seine Vorlage und erinnert, dass die Thematik mehrfach Gegenstand im Kulturausschuss und im Arbeitskreis Archäologie und Denkmalpflege war. Die Verhältnismäßigkeit zwischen Eingriff in die Denkmalsubstanz und dem erzielten Nutzen stimme nicht. Der Vorsitzende spricht sich für einen sensiblen Umgang mit der Substanz aus.
AM Petereit fragt zum aktuellen Sachstand des Verfahrens. Fr. Senatorin Frank erklärt, dass eine Bauvoranfrage eingereicht wurde. Auf Nachfrage ergänzt Fr. Dr. Hunecke, dass die Denkmalpflege im Verfahren eine ablehnende Stellungnahme abgegeben habe.
AM Dr. Junghans bittet darum, die Stellungnahme der Denkmalpflege zur Bauvoranfrage dem Protokoll beizufügen. [Anm. des Bereichs Recht zur Wortmeldung: Bei der besagten Stellungnahme handelt es sich um den Bestandteil eines laufenden Verwaltungsverfahrens, dessen Inhalte grundsätzlich nicht allgemein öffentlich zugänglich sind. Der Bitte auf Beifügung zum Protokoll kann deshalb nicht entsprochen werden. Den Gremienmitgliedern steht gemäß §§ 30 Abs. 1, 36, 46 S. 7 GO neben dem Anspruch auf Auskunftserteilung das Recht auf Einsichtnahme in Verwaltungsvorgänge zu, sofern nicht nach § 30 Abs. 2 GO Geheimhaltungspflichten bestehen oder die berechtigten Interessen Einzelner beeinträchtigt werden könnten. Vorliegend geht es um ein Verfahren mit ausschließlich behördlicher Beteiligung, so dass Akteneinsicht zu gewähren wäre.]
AM Burkard macht deutlich, dass sich seine Fraktion nach längerer Abwägung für die Variante Museum mit etwas weniger, aber restauriertem historischem Gewölbekeller und gegen den die Gebäudenutzung einschränkenden vollständigen Erhalt ausspreche. Er kündigt an, dass seine Fraktion gegen den vorliegenden Antrag stimmen werde.
Der Vorsitzende lässt punktweise über den Antrag abstimmen.
Beschluss:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das NEUE Buddenbrookhaus so zu planen, dass Zerstörungen oder Maßnahmen, welche die geschützte Substanz der Kulturdenkmale Mengstraße 4 und 6 wesentlich beeinträchtigen, vermieden werden.
2. Die unmaßstäbliche Höhenentwicklung des geplanten Daches über den bestehenden Schaugiebel des Gebäudes Mengstraße 4 soll durch Umplanungen deutlich zurück genommen werden.
Abstimmungsergebnis zu Pkt. 1 | einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 2 | |
Nein-Stimmen | 8 | |
Enthaltungen | 4 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Abstimmungsergebnis zu Pkt. 2 | einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 1 | |
Nein-Stimmen | 8 | |
Enthaltungen | 5 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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