Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen
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Wortprotokoll |
Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Ferner macht die Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht wurden:
TOP 3.1.1 Sitzungstermine 2022
TOP 3.3.2 LüMo
TOP 7.1 Antrag zu TOP 3.2.1
TOP 14.1 Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens Tauchen
TOP 14.2 Ersatzbeschaffung einer Heißbrandanlage
Sie lässt über die Dringlichkeit einzeln abstimmen. Der Ausschuss stimmt der Erweiterung der Tagesordnung unter Bejahung der Dringlichkeit jeweils einstimmig zu.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich ist.
Herr Stolzenberg hinterfragt die Gründe für die nichtöffentliche Behandlung. Frau Mählenhoff erklärt, dass aufgrund von personenbezogenem Datenschutz und Vertragsangelegenheiten keine öffentliche Behandlung erfolgen könne.
Sie lässt über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOP einzeln abstimmen:
TOP 12.1 Umweltbelastungen an der Trave
TOP 12.2 Gewerbegebiet Semimaris
TOP 12.3 Feuerwehrgerätehäuser
TOP 14.1 Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens Tauchen und
TOP 14.2 Ersatzbeschaffung einer Heißbrandübungsanlage
Der Ausschuss stimmt der nichtöffentlichen Behandlung einstimmig mit einer Enthaltung zu.
Ferner teilt die Vorsitzende mit, dass gem. § 39 Abs. 3 der GeschO der Bürgerschaft über die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vor Eintritt abzustimmen ist. Der Ausschuss stimmt einstimmig der Teilnahme der zuständigen Mitarbeiter der Feuerwehr sowie von Herrn Zeckel (3.390), Herrn Babendererde (5.651), Herrn Gerdes und Herrn Dr. Bruns (KWL) zu.
Es ist kein zu verpflichtendes bürgerliches Ausschussmitglied anwesend.