Auszug - Gesprächsrunde mit Frau Senatorin Joanna Hagen
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Wortprotokoll |
Frau Hagen berichtet über die Gehweg-Situation in der HL.
Anfang 2020 fand der Start einer Zustandserfassung statt. Es erfolgte eine elektronisch gestützte Befahrung der Geh-und Radwege mit Spezialfahrzeugen. Allgemein bundesweit sind keine Regelwerke zur Erhaltungsklasse von Geh- und Radwegen vorhanden. Bei der elektronisch gestützten Zustandserfassung ist die HL Vorreiter in Deutschland.
Im Herbst 2020 wurde aufgrund dieser Daten eine Erhaltungsstrategie erstellt. Es gibt 1,75 Millionen m2 Gehwege in der HL. 5000m2 wurden davon bereits saniert. Setzt man eine mittlere Lebensdauer der Gehwege von 50 Jahren zu Grunde, so müsste das 7-fache per Anno saniert werden. Ab 2022 ist der Plan, 10.000m2 per Anno zu sanieren. Priorität haben die bei der Befahrung festgestellten schlechtesten Gehwege.
Die Sanierungsstrategie wird nach 5 Jahren geprüft. Im Zuge des Breitbandausbaus (Glasfasernetz) werden dort mit Absprache der Tiefbaufirmen die Gehwege saniert, welche im Zuge der Bauarbeiten aufgenommen werden. Dazu besteht ein finanzielles Abkommen.
Hinsichtlich der sanierten, bzw. neu gebauten Gehwege wird die Moislinger Allee und Teile der Ratzeburger Allee von allen Anwesenden gelobt.
Frau Müller erwähnt farblich markierte Stellen die sie in Ihrem Urlaub auf Föhr bemerkte. Offensichtlich waren das aber nur Marker für die Firmen bzgl. Instandsetzung.
Aktuell geplante Maßnahmen zur Sanierung, noch in 2021 werden uns noch zu gesendet. Sie gab den Hinweis auf die Vorlage 2021/10307 Anlage 2 in Allris.
Des Weiteren wurde im Fb5 eine Stelle für einen weiteren Verkehrsplaner geschaffen, der nur für die Geh- und Radwegeplanung zuständig sein soll. Die Stelle muss aber noch besetzt werden.
Herr Nitz kritisiert den Umbau des Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) am Gustav Radbruch Platz Ecke Roeckstraße. Hier wurde der Überweg durch eine Lichtzeichenanlage ersetzt, an der aber taktile Linien für sehbeeinträchtigte Menschen fehlen.
Der Gast Herr Lanken (Blind) bestätigt, dass dadurch schon gefährliche Situationen entstanden sind. Bei der Begehung Anfang 2021 u.a. mit Frau Dien wurde dieser Umbau nicht erwähnt. Der AKV hat den Umbau initiiert, es sind sich alle Anwesenden einig, dass dort schnellstmöglich taktile Platten in den Gehweg eingebaut werden müssen.
Der FB5 möge bitte dem Beirat bitte mitteilen bis wann der korrekte Einbau der taktilen Bodenplatten erfolgen wird.
Das Thematik der E-Sccoter kommt zur Diskussion, Herr Nitz startet eine Präsentation mit dem Beamer und zeigt Beispielfotos von behindernd abgestellten E-Scootern auf Gehwegen. Die Rechtmäßigkeit wird ebenso wie ein Nichttätig werden seitens der HL wird hinterfragt.
Frau Hagen erwähnt die Kooperation mit dem Stadtverkehr, Frau Dr. Höhnke und die Qualitätsvereinbarung mit dem E-Scooter Anbietern.
(Gudrun Müller verlässt um 18.05 Uhr die Sitzung zusammen mit dem Dolmetscher)
Frau Hagen spricht von guter Zusammenarbeit mit den E-Scooter Anbietern Voi und Tier.
Herr Nitz beschreibt eine Situation vom 29.09.2021 in der Mühlenstraße: Ein Voi Scooter wurde abgestellt, der Mietvertrag konnte ohne ersichtliches Foto der Abstellsituation beendet werden. Gegenüber der Presse (LN 15.09.2021) hatte der Anbieter erklärt, dass nur mit einem Foto der Abstellsituation der jeweilige Mietvorgang beendet werden kann. Der Vermieter wird die Dokumentation prüfen, Fake-Fotos führen nach einmaliger Abmahnung zur Vertragsauflösung durch den Vermieter. Ein Anruf beim Anbieter Tier am 04.10.2021, nach 5 Minuten Warteschleife meldete sich der Support zwecks Klärung, musste aber ergebnislos abgebrochen werden, weil die Mitarbeiterin in der Hotline wohl aufgrund fehlender Sprachkompetenz sich außerstande sah einen Rückrufauftrag entgegen zu nehmen.
Herr Nitz fordert Frau Hagen auf, die Anbieter mehr in die Pflicht zu nehmen. Frau Bade hinterfragt warum hier keine Ahndung seitens der Verkehrsüberwachung stattfindet.
Herr Fettköther erläutert kurz dass hier aufgrund bundesweit bestehender Gesetzeslage (Stvg, Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) keine gesetzliche Grundlage zu gebührenpflichtigen Verwarnungen seitens der Verkehrsüberwachung besteht. Aufgrund der gesetzlichen Regelung besteht keine Handhabe und dass die Entfernung der E-Scooter bei Vorliegen von Behinderungen nur aufgrund der Qualitätsvereinbarung möglich sei.
Frau Hagen stimmt zu, erwähnt das die Thematik zur Sondernutzung bei den E-Scootern sehr diffus ist. Einige Gerichte haben diese Fahrzeuge zwar bzgl. Sondernutzung eingestuft, aber das sind Einzelfälle. Eine schnellstmögliche Grundsatzentscheidung auf Bundesebene muss erfolgen. Sie erklärt das die bestehende Qualitätsvereinbarung offensichtlich keinen vertraglichen Status mit Unterschrift(en) hätte, es wäre eher eine Willenserklärung der Unternehmen, ohne Beteiligung bzw. bisher erfolgter Prüfung durch den Bereich Recht.
Der Stadtverkehr Lübeck wurde seitens der HL um Nachverhandlungen mit den Anbietern gebeten. Herr Nitz kritisiert nochmals die Duldung von behindernd abgestellten E-Scootern.
Die Situation des Behindertenparkplatzes in der Beckergrube ggü. dem Theater wird erörtert. Seit Monaten wartet der Beirat auf eine Nachricht vom den zuständigen Mitarbeiter:innen der Sondernutzung, die Situation ist mit Stand von heute unverändert, ein rechtsseitiges Aussteigen auf dem zweiten AGPP ist für Mobilitäts eingeschränkte Personen nicht realisierbar da hier ein Gastronom Außensitzplätze incl. Pflanzkübeln unmittelbar am Rand der Parkplatzes unterhält..