Auszug - Kulturentwicklungsleitlinien
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege folgender Antrag mehrheitlich angenommen wurde:
1.Die Bürgerschaft nimmt den vorliegenden Bericht „Kulturentwicklungslinien“ als Zwischenbericht zur Kenntnis.
2. Eine Arbeitsgruppe, unter der Federführung und Verantwortung der Senatorin für Kultur und Bildung, formuliert auf Vorschlag der Verwaltung den konkreten Arbeitsauftrag für die Kulturentwicklungsplanung und begleitet den Prozess bis zur Vorlage in der Bürgerschaft.
Erfahrungen aus anderen Kommunen sollen mit einbezogen werden. Die auf Seite 33 des vorliegenden Zwischenberichts formulierten Themenschwerpunkte („gemeinsame Identität als Kulturstadt, kulturelle Teilhabe sichern und aktivieren, (Frei)Räume schaffen, Vernetzung stärken und aktivieren, Kultur finanzieren und Kultur sichtbar machen) sind bei der Bearbeitung zu berücksichtigen.
3.Im Prozess der Kulturentwicklungsplanung sind breite Beteiligungsmöglichkeiten für Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Nutzer.innen in geeigneter Form herzustellen.
4.Alle Bürgerschaftsfraktionen und die BFL können je ein Mitglied in die Arbeitsgruppe entsenden. Zusätzliche fachkundige Mitglieder können auf Vorschlag hinzugezogen werden.
5.Dem Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege ist regelmäßig über den Fortgang des Planungsprozesses zu berichten.
Es spricht AM Stolzenberg.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage in der geänderten Fassung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege abstimmen.
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Leitlinien zur Kulturentwicklung (Seite 32 – 34) als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die kulturelle Entwicklung in der Hansestadt Lübeck.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die dreijährige Testphase „Zukunftslabor Kulturtreibhaus“ mit den in diesem Bericht genannten Aufgaben und Zuständigkeiten (Seite 36 – 40) zu erarbeiten und Drittmittel für die Umsetzung einzuwerben.
1.Die Bürgerschaft nimmt den vorliegenden Bericht „Kulturentwicklungslinien“ als Zwischenbericht zur Kenntnis.
2. Eine Arbeitsgruppe, unter der Federführung und Verantwortung der Senatorin für Kultur und Bildung, formuliert auf Vorschlag der Verwaltung den konkreten Arbeitsauftrag für die Kulturentwicklungsplanung und begleitet den Prozess bis zur Vorlage in der Bürgerschaft.
Erfahrungen aus anderen Kommunen sollen mit einbezogen werden. Die auf Seite 33 des vorliegenden Zwischenberichts formulierten Themenschwerpunkte („gemeinsame Identität als Kulturstadt, kulturelle Teilhabe sichern und aktivieren, (Frei)Räume schaffen, Vernetzung stärken und aktivieren, Kultur finanzieren und Kultur sichtbar machen) sind bei der Bearbeitung zu berücksichtigen.
3.Im Prozess der Kulturentwicklungsplanung sind breite Beteiligungsmöglichkeiten für Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Nutzer.innen in geeigneter Form herzustellen.
4.Alle Bürgerschaftsfraktionen und die BFL können je ein Mitglied in die Arbeitsgruppe entsenden. Zusätzliche fachkundige Mitglieder können auf Vorschlag hinzugezogen werden.
5.Dem Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege ist regelmäßig über den Fortgang des Planungsprozesses zu berichten.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft in der Fassung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege | einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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