Auszug - Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Köhler bedankt sich im Namen der Stabsstelle Integration beim Fachbereich 4 für die gute Zusammenarbeit und stellt das kommunale Integrationskonzept anhand einiger Folien vor (siehe Anlage 2).
Beschluss:
Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck
Beschluss:
1. Die Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck wird
als ganzheitliches Handlungskonzept für die zukünftige Integrationsarbeit beschlossen. Seine Leit- und Teilziele sind bei Planungen, Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.
2. Das kommunale Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck ist den sich wandelnden
Bedingungen anzupassen, seine Leit- und Teilziele sowie die hinterlegten Priorisierungen
sind dementsprechend durch Fortschreibungen zu aktualisieren.
3. Die Umsetzung der vorgeschlagenen und mit einer groben Kostenschätzung hinterlegten
Maßnahmen zur Erfüllung der Leit- und Teilziele, erfolgt durch die Verwaltung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind vorbehaltlich der Machbarkeit - hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben und der tatsächlichen Kosten – vor der Umsetzung, von der Verwaltung zu prüfen. Maßnahmen, die einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, sind über ein geordnetes Stellenplanverfahren zu ordnen. Die sich aus den Maßnahmen ergebenden laufenden und einmaligen Kosten dürfen die unter 5. genannte jährliche Gesamtsumme nicht überschreiten. Der Einsatz von Drittmitteln ist vorrangig vor städtischen in Anspruch zu nehmen. Bestehende Drittmittel, die im Verlaufe der Umsetzung einer Maßnahme entfallen, sind zukünftig nicht durch städtische Mittel zu ersetzen.
4. Das Haushaltsverfahren ist für 2021 abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahmen,
die in 2021 noch nicht im Haushalt geordnet sind besteht ein Finanzierungsvorbehalt. Unterjährig wäre deshalb im Rahmen der Bewirtschaftung, eine Deckung herzustellen.
5. Die jährliche Gesamtsumme für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt ab 2022 100.000€. Diese Gesamtsumme kann zugunsten der Umsetzung einzelner Maßnahmen um bis zu 20 % überschritten werden. Die Stabsstelle Integration setzt sich rechtzeitig und zu Beginn des Haushaltsplanungsverfahrens mit den jeweiligen Fachbereichen in Verbindung, in deren Zuständigkeit die Umsetzung der Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr fällt. Die zuständigen Bereiche planen die benötigten Mittel und ordnen diese im Haushalt bei ihrem jeweiligen Produkt.
6. Die Berichterstattung über die Wirkung und Erfolge des Integrationskonzeptes erfolgt alle
zwei Jahre über einen indikatorengestützten Integrationsbericht.
Die vorgeschlagenen Indikatoren sind hierzu in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Fachbereichen/Bereiche um Zielwerte zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 13 | |
Nein-Stimmen | 0 | |
Enthaltungen | 1 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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