Auszug - Weitere Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

43. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

6.1.2 B-Pläne nach Alter (Frau Mählenhoff) 5.610

 TOP 5.2.15 am 19.10.2020

Frau Mählenhoff bittet um eine Auflistung von B-Plänen, sortiert nach dem Alter des jeweiligen Satzungsbeschlusses.

 

Abschließende Antwort am 07.12.2020

Die Liste mit den B-Plänen von 1951 bis laufend ist als Anlage beigefügt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.3 Erhöhte Rutschgefahr von eingefärbten Verkehrsflächen, insbesondere von Verkehrsflächen der Kreisverkehre (Herr Leber) 5.660

 TOP 5.2.9 am 19.10.2020

Immer wieder gibt es Meldungen, dass eingefärbte Verkehrsflächen bei einsetzendem Regen und bei Nässe schmierseifenähnlich rutschig werden. Dies stellt für Radfahrer und Fußnger eine nicht unerhebliche Gefahr dar. Stürze und Verletzungen können die Folge sein. Häufig genannt werden in diesem Zusammenhang die rot eingefärbten Flächen der Kreisverkehre, und hier insbesondere die des Mühlentortellers. Das Phänomen tritt ganzjährig auf, nicht nur in der kalten Jahreszeit mit feuchtem Laub und überfrierender Nässe. Vor dem Hintergrund der der Stadt obliegenden Verkehrswegsicherungspflicht auf Radwegen stellt sich die Frage, ob die Unfälle, die am Mühlentorteller bei Nässe gehäuft auftreten, mit der Beschaffenheit der Fahrbahnoberflächen im Zusammenhang stehen.

 

1. Für die Einfärbung zur Kennzeichnung von Verkehrsflächen und zur Entschärfung besonderer Gefahrenstellen stehen theoretisch mehrere Varianten zur Auswahl, z.B.:

a) der Einbau durchgefärbten Asphaltmischguts (Zusatz von Farbpigmenten),

b) eine auf die Oberfläche aufgebrachte Farbbeschichtung auf Kunstharzbasis,

c) ein einfacher Farbanstrich

d) sowie farbige Schlämme

Welche Erfahrungen konnten bislang im Hinblick auf Haltbarkeit, Farbintensität, Unterhaltungsaufwand und Griffigkeit gesammelt werden? Wie fällt der Wirtschaftlichkeitsvergleich der Einfärbungsmöglichkeiten aus?

 

2. Kann die Griffigkeit der Varianten „Farbbeschichtung auf Kunstharzbasis“ und „Farbanstrich“ durch Granulat verbessert werden, wenn dieses im Arbeitsschritt des Aufbringens „nass in nass“ aufgestreut wird?

 

3. Gibt es eine Möglichkeit die Griffigkeit bei bestehenden Verkehrsflächen nachträglich zu verbessern?

 

4. Wenn nein, können zumindest Zusatzsatzschilder („Achtung bei Nässe“) an besonderen Gefahrenpunkten wie dem Mühlentorteller angebracht werden?

 

Abschließende Antwort am 07.12.2020

Vom Bereich Stadtgrün und Verkehr sind im Stadtgebiet unterschiedliche Methoden zur Farbgebung von Radverkehrsflächen angewendet worden. Jedes Material weist spezifische Eigenarten auf. Das gilt auch bei den Oberflächen der Verkehrsflächen. Es ist also durchaus bei entsprechenden Witterungsverhältnissen damit zu rechnen, dass unterschiedliche Griffigkeiten gegeben sind. Besonders bei Metallflächen an Schiebern oder Schachtdeckeln aber auch Befestigungen mit Kupferschlackensteinen kann es dann gefährlich werden.

Bei den Radunfällen an den Kreisverkehren kann jedoch ein Zusammenhang mit dem Oberflächenmaterial nicht abgeleitet werden.

 

Zu 1.: Rot eingefärbte Asphaltflächen weisen eine lange „Lebensdauer“ auf. So sind die Flächen am Mühlentor- oder Ziegelteller bereits vor ca. 15 bzw. 30 Jahren eingebaut worden und immer noch in einem relativ guten Zustand, da sie insgesamt eingerbt und standfest sind.

Beschichtungen werden jedoch insbesondere in Kurven schnell „abradiert“; bei einfachen Anstrichen geschieht dieses noch schneller.

Der Unterhaltungsaufwand ist bei den zuletzt genannten Varianten entsprechend hoch, da Erneuerungen schneller notwendig werden.

Bei Asphaltmischungen ist demgegenüber eine erheblich längere Haltbarkeit gegeben, bei der Herstellung fallen für diese allerdings ungefähr die vierfachen Kosten gegenüber Beschichtungen an, da die Herstellung in kleineren Mengen erfolgt und nach der Mischung die Mischanlagen gesäubert werden müssen, bevor wieder ungerbter Asphalt hergestellt werden kann. Auch ist eine Erneuerung in kleineren Flächen nach z.B. Leitungsverlegungen erheblich aufwendiger.

 

Zu 2.: Beschichtungen werden beim Befahren mit der Zeit abgefahren. Auch das Abstreuen mit Granulat kann nur begrenzt dem Abrieb durch Befahren widerstehen.

 

Zu 3.: Auf Fahrbahnen wird gelegentlich die Fläche durch Anfräsen bearbeitet, um kurzfristig eine Aufrauhung zur erreichen. Das kann allerdings lediglich als Vorstufe für eine Sanierung der Fahrbahn angesehen werden. Diese Methode ist bei roten Beschichtungen auf Radverkehrsflächen nicht angebracht, da dann auch die Rotbeschichtung entfernt wird.

 

Zu 4.: Verkehrszeichen sind nur dort aufzustellen, wo sie zwingend notwendig sind. Da bei Nässe generell immer mit einer erhöhten Rutschgefahr zu rechnen ist, kann die generelle Anordnung an rot beschichteten Radwegfurten nicht erfolgen.

Bei dem hier angesprochenen Mühlentorteller ist die Radverkehrsanlage in rot eingerbtem Asphalt hergestellt, der keine anderen Eigenschaften bezüglich der Griffigkeit bzw. Rutschgefahr aufweist als der Asphalt der Fahrbahn. Dieses ist auch am Ziegelteller der Fall. Daher ist eine Beschilderung nicht möglich.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.4 LED Lichtmasten am Skandinavienkai (Herr Müller-Horn) 5.691

 TOP 6.2.6 am 16.11.2020

Herr Müller-Horn möchte eine ausführliche Darstellung der Finanzierung der Lichtmasten, auch unter dem Hinweis, dass in den finanziellen Auswirkungen der Vorlage die Einnahmen nicht erwähnt werden.

 

Abschließende Antwort am 07.12.2020 in nichtöffentlicher Sitzung unter TOP 13.1.3.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.5 Kreuzung Memelstraße / Posener Straße / Schwartauer Landstraße ( Herr Wienck) 5.660

 TOP 5.2.8 am 16.11.2020

Herr Wienck spricht die Kreuzung Memelstraße, Posener Straße und Schwartauer Landstraße an und möchte wissen, ob dies ein Unfallschwerpunkt sei und wenn ja, wie und ob es geplant sei, diese Zahlen zu verringern.

 

Abschließende Antwort am 07.12.2020

Auf Anfrage bei der Polizei ist von dort mitgeteilt worden, dass keine Erkenntnisse über eine Häufung von Unfällen vorliegen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.6 Baumpflanzungen Heiligen-Geist-Hospital (Herr Maertens) 5.660

 TOP 5.2.17am 19.10.2020

Herr Maertens fragt nach dem Sachstand der Baumpflanzungen vor dem Heilig-Geist-Hospital.

 

Abschließende Antwort am 07.12.2020

Vom Bereich Stadtgrün und Verkehr wird zur Beantwortung eine Power-Point-Präsentation erarbeitet. Sie soll am 18.01.2021 im Bauausschuss präsentiert werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.7 Bundesbank (Herr Ramcke) 5.651

 TOP 5.2.3am 21.09.2020 VO/2020/09317

Welche Pläne bestehen seitens der Verwaltung bezüglich der Nutzung des kompletten Geudes?

Welche Verwaltungsbereiche sollen dort einziehen?

 

Abschließende Antwort am 07.12.2020

Wie im Zwischenbericht Raumplanung vom 09.10.2019 dargestellt (vgl. VO/2019/07951), wird die Zusammenführung des GMHL (und ggf. weiterer Verwaltungseinheiten) am Standort Bundesbankgebäude untersucht. Auch die Nutzung des dortigen, mehrstöckigen Tresors für die Lagerung von Exponaten für die Völkerkunde ist Bestandteil dieser Untersuchung. Das Architekturbüro ppp aus Lübeck wurde hiermit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese hat ergeben, dass eine Zusammenführung des GMHL mit rund 120 Arbeitsplätzen an dem Standort möglich ist. Für weitere Verwaltungseinheiten stehen keine zusätzlichen Raumkapazitäten zur Verfügung.

Mit der Kulturstiftung werden Abstimmungsgespräche zur Nutzung der Tresorflächen geführt. Etwas problematisch ist dabei, dass die Tresorflächen aus Sicherheitsgründen nicht begangen werden dürfen, so lange der Betrieb als Bundesbankgebäude nicht aufgegeben ist (Besichtigungen der übrigen Flächen sind auch nur mit Teilnahme von Bundebank-Mitarbeiter:innen aus Frankfurt möglich, im Corona-Jahr 2020 gar nicht). Auf Grundlage der vorhandenen Pläne können die Ideen zur Nutzung dieser Flächen jedoch vertieft werden.

 

Das Gebäude ist als Verwaltungsstandort gut geeignet. Die Flächen sind barrierefrei erschlossen und der bauliche Zustand der Gebäude ist gut. Auch die vorhandenen, räumlichen Strukturen bieten eine gute Grundlage, um diese an die Anforderungen eines Verwaltungsgebäudes anzupassen. Einzelne Umbaumaßnahmen in den Geuden sind zwar erforderlich, jedoch bedarf es keiner vollständigen oder weitgehenden Entkernung, um Büroraumstrukturen aufzubauen. Eine Aufstockung des neueren Gebäudes ist möglich und zweckmäßig, um den Standort für die vorgesehene Nutzung zu optimieren.

 

Die Planung zur Nutzung der Gebäude durch das GMHL und die Kulturstiftung werden in 2021 weiter verfolgt. Nach Informationen der Bundesbank zu einer ggf. möglichen Übernahme des Gebäudes durch die HL frühestens Mitte 2023 könnte der weitere Zeitplan wie folgt aussehen:

2021/22: Fortführung konzeptionelle Planung Umnutzung/Umbau

Mitte 2023: Übernahme des Standorts durch die HL auf Grundlage eines noch zu erfolgenden Beschlusses durch die Bürgerschaft zum Erwerb der Gebäude

2023/24: Detailplanung, Vergabe und Beginn der Umbaumaßmaßnahmen

2025/26: Fertigstellung Baumaßnahmen und Nutzung durch GMHL/Kulturstiftung

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.8 Mobilitätskonzept Travemünde (Herr Müller-Horn) 5.610

 TOP 6.2.5 am 16.11.2020

Herr Müller-Horn spricht den Prüfauftrag aus der Bürgerschaft zum Mobilitätskonzept Travemünde an, und möchte wissen, wie der aktuelle Sachstand zu einer zweiten Erschließungsstraße nach Travemünde sei.

 

Abschließende Antwort am 07.12.2020

Derzeit sind die zuständigen Mitarbeiter:innen bei 610.2 u.a. mit der Abarbeitung des Bürgerschaftsauftrages zur möglichen Umgestaltung der Kreuzung Gneversdorfer Weg / Travemünder Landstraße / Torstraße (Haushaltsbegleitbeschluss 2020; Prüfung nördliche Umfahrung des REWE) befasst. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, kann die Prüfung der zweiten Ortszufahrt begonnen werden. Damit ist Anfang 2021 zu rechnen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.9 Stellenbesetzung in der Bauverwaltung (Herr Pluschkell) 5.660

 TOP 6.2.1 am 16.11.2020 VO/2020/09524

Am 05.11.2020 wurde die Stelle der Sachgebietsleitung Grünflächenbewirtschaftung intern ausgeschrieben. Dazu frage ich wie folgt:

 

  1. Seit wann ist diese Stelle unbesetzt?
  2. Was waren die Gründe für das Freiwerden dieser Stelle?
  3. Seit wann ist bekannt, dass diese Stelle neu zu besetzen ist?
  4. Wie ist das weitere Verfahren bis zur Neubesetzung dieser Stelle?
  5. Wann wird die Stelle voraussichtlich wieder besetzt sein?
  6. Welche Schritte waren/sind verwaltungsseitig erforderlich, um die Stellensetzung ordnungsgemäß durchzuführen? Welche Fristen sind dabei zu beachten?
  7. Wie wird für die Dauer des Wiederbesetzungsverfahrens die Erledigung der dieser Stelle zugeordneten Aufgaben sichergestellt?

 

Abschließende Antwort am 07.12.2020

Zu 1 + 2:

Die Stelle ist seit 01.02.2020 unbesetzt, da der Stelleninhaber pensioniert wurde.

 

Zu 3:

Mit Dienstantritt des ehemaligen Stelleninhabers war bekannt, wann er das Pensionsalter erreichen wird.

 

Zu 4 + 6:

Zur Nachbesetzung einer Planstelle muss ein Wiederbesetzungsantrag erfolgen. Dieser Antrag wurde am 01.12.2019 seitens des Bereiches Stadtgrün und Verkehr gestellt. Nach Genehmigung der Wiederbesetzung durch die Fachbereichsleitung Planen und Bauen wird der Antrag dem Personal- und Organisationsservice zur weiteren Bearbeitung übergeben. Hier wurde eine externe Stellenbesetzung beantragt. Bei externen Stellenbesetzungsverfahren muss die Genehmigung des Bürgermeisters eingeholt werden. Im Anschluss wurde die Stelle im März 2020 erstmals und im August 2020 erneut extern ausgeschrieben. Beide Verfahren verliefen ergebnislos, da keine geeigneten Bewerber:innen zur Verfügung standen. Nach erfolgter Umorganisation der Abteilung 5 Grün und Friedhöfe im Bereich Stadtgrün und Verkehr wurde die Planstelle am 05.11.2020 erneut, diesmal intern ausgeschrieben.

 

Zu 5:

Es ist davon auszugehen, dass eine Stellenbesetzung zum 01.01.2021 erfolgen kann.

 

Zu 7:

Der bisherigen stellvertretenden Sachgebietsleitung wurde die Leitung des Sachgebietes kommissarisch übertragen und seine bisherigen Aufgaben soweit möglich auf andere Mitarbeiter:innen umverteilt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.10 Bauliche Maßnahmen zur Verhinderung von Vandalismus im neuen Fahrradunterstand am Hafenbahnhof in Travemünde (Herr Leber) 5.660

 TOP 6.2.3 am 16.11.2020 VO/2020/09545

In der Vorwoche kam es zum wiederholten Mal zu Vandalismus-Aktionen im erst 2018 errichteten Fahrradunterstand am Hafenbahnhof in Travemünde. Gleich acht Räder von Pendlern und Touristen wurden an den frei zugänglichen Bügeln zerstört oder beschädigt. In einigen Fällen war die Fahrtüchtigkeit der Fahrräder nicht mehr gegeben. Konkret wurden Rücklichter zerschlagen, Schutzbleche und Reifen durch rohe Kraftanwendung verbogen sowie Sättel entwendet. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

 

  1. Mit welchen baulichen Maßnahmen kann die Situation im Fahrradunterstand verbessert werden? Macht es Sinn die bislang frei zugänglichen Stellflächen einzufrieden bzw. mit Gittern und Toren abzusperren?
  2. nnten zusätzliche oder andere Lichtquellen eine Lösung sein?
  3. nnen Überwachungskameras für mehr Sicherheit zu sorgen?
  4. Muss das Gesamtkonzept des Fahrradunterstandes noch einmal überdacht werden? Die Räder in der abgeschlossenen Fahrradgarage, die gegen Gebühr genutzt werden können, waren nicht betroffen.

 

Abschließende Antwort am 07.12.2020

Es ist bedauerlich, dass dieser Vandalismus zu beklagen ist. Leider wird von derartigen Vorfällen auch immer wieder von den Bahnsteigen der Bahnhaltepunkte berichtet. Es ist schwierig, ein attraktives Angebot einzurichten und beizubehalten, wenn durch derartige Taten die Nutzbarkeit eingeschränkt wird. Um sein Fahrrad nicht direkt der Gefahr der Beschädigung auszusetzen, können zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die mehr Schutz bieten. Derartige Möglichkeiten werden auch an den Fahrradabstellanlagen an den Bahnhöfen am Skandinavienkai und an der Vogteistraße (Hafenbahnhof) angeboten:

 

Zu 1.:

Neben den frei zugänglichen Fahrradabstellmöglichkeiten an den üblichen Anlehnbügeln sind auch Abstellmöglichkeiten in einem gesicherten eingehausten Unterstand möglich. Dieses Angebot wird noch nicht in dem Maße genutzt, so dass eine Erweiterung dieser gesicherten Abstellmöglichkeit noch nicht notwendig ist. Bei entsprechend höherer Nachfrage wäre ein Ausbau ins Auge zu fassen. Zur Nutzung ist allerdings eine Gebühr zu entrichten.

 

Zu 2.:

Eine Beleuchtung ist im Dachbereich integriert. Inwieweit eine Optimierung erforderlich ist, wird noch geprüft und wird gegebenenfalls nachgerüstet.

 

Zu 3.:

Der Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum ist an strenge Vorgaben geknüpft:

Auszug aus dem Virtuellen Datenschutzbüro / Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes S-H:

Eine Videoüberwachung ist ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und muss verhältnismäßig zum angestrebten Erfolg sein.

Bei einer Datenerhebung wie der Videoüberwachung ist daher zu bedenken, dass von ihr zwangsläufig sehr viele Personen betroffen sind, sobald sie die überwachte Örtlichkeit aufsuchen. Zweifellos werden einige potenzielle Täter vor dem Hintergrund eines höheren Entdeckungs- und Verfolgungsrisikos Orte meiden, die offen videoüberwacht werden, aber nicht gänzlich von ihrem Vorhaben Abstand nehmen.

Wann ist Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch öffentliche Stellen zussig?
Eine Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze durch die Kommunen ist nur dann zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass auch zunftig Straftaten begangen werden.

Voraussetzung ist daher eine rückblickende Beurteilung der Kriminalität sowie eine Kriminalitätsprognose für den vorgesehenen Standort der Videoüberwachungsanlage. Zur Bewertung und Darstellung der Kriminalität ist die Betrachtung der polizeilich erhobenen Daten zu Straftaten unumgänglich. Dabei müssen auch die jeweiligen Tatgelegenheitsstrukturen und kriminalgeografischen Gegebenheiten bewertet werden, die an einem Einkaufszentrum völlig anders sind als beispielsweise einem Bahnhof oder in einem Wohnviertel.“

 

 

Es ist mithin abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt. Wenn es wiederholt zu derartigen Taten kommt, wäre mit der Polizei über eine Strategie gegebenenfalls unter Einbeziehung des Einsatzes von Überwachungskameras zu befinden.

 

Zur 4.:

Die Kombination aus frei zugänglichen und separat gesicherten Fahrradabstellmöglichkeiten hat sich im Allgemeinen bewährt. Diejenigen, die ihr Fahrrad besonders gesichert abstellen möchten, müssen für diese Art des Abstellens allerdings über ein Buchungsportal einen Platz in der Anlage buchen und für die Nutzung dieses Angebotes bezahlen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.11 Nachhaltigkeitskriterien bei Bauaufträgen (Herr Ramcke)

 TOP 5.2.3 am 19.10.2020 VO/2020/09369

Welche Kriterien, Regelungen und Verfahren gibt es seitens des kommunalen Beschaffungsmanagements oder der Bauverwaltung, bei städtischen Bauaufträgen nachhaltige Materialien und Bauverfahren einzusetzen. Und wie wird sichergestellt, dass bei der Beauftragung externer Planer diese Regelungen ebenfalls angewendet werden, z. B. bei der Ausschreibung der Leistungen und dem Abschluss von Leistungsverträgen?

 

Abschließende Antwort am 07.12.2020

Der „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat von 2019 zielt auf Nachhaltigkeit im Hochbau ab. Ein vergleichbares Schriftwerk für den Straßen- und Wegebau ist (noch) nicht existent.

 

Dennoch wird entsprechend dem Sinn der Nachhaltigkeit versucht, auch im Straßen- und Wegebau umweltverträglich und gleichzeitig wirtschaftlich zu bauen.

Hier ist insbesondere die Auswahl von Rohstoffen für die Befestigungen eine entscheidende Frage, die im Sinne der Nachhaltigkeit gestellt werden kann. Hier kommt dem Recycling von bestehenden Befestigungen eine große Rolle zu. Für dieses haben die Straßenbauverwaltungen vertragliche und technische Voraussetzungen geschaffen, die das Verwenden von Ausbauasphalt auf möglichst hohem Niveau sicherstellen. Damit wird auch den Forderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entsprochen, nach dem ausgebauter Asphalt (Ausbauasphalt) in den Stoffkreislauf zurückgeführt wird.

Dieses kann allerdings nur bei unbelasteten Rohstoffen erfolgen.

 

Bei Straßenneubauten kommen neben dem Einsatz von Recyclingmaterial aber auch neue Baustoffe zur Anwendung. Je nach Art des erforderlichen Aufbaus, der maßgebend von der Belastung der Straße abhängt, ist dieser nach den einschlägigen Vorschriften herzustellen. Die Regelwerke sind so aufeinander abgestimmt, dass ihre Anwendungen zwingend gegeben sind und der Einsatz von Asphaltgranulat nicht nur bei der Herstellung von Mischgut für Asphalttragschichten, sondern auch für Asphaltbinder und Asphaltdeckschichten zum Stand der Technik geworden ist.

Ähnliches gilt für Betonfahrbahnen, die im innerstädtischen Bereich allerdings eine untergeordnete Rolle spielen.

 

Ebenso wird beim Boden darauf geachtet, dass dieser entsprechend seiner Klassifizierung nach LAGA (Bund / Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) einer Verwertung zugeführt wird.

Durch eine umfangreiche Vorabuntersuchung der jeweiligen Stoffe kann dies bereits im Leistungsverzeichnis berücksichtigt und vorgegeben werden.

 

Bei Brückenbauwerken wird versucht die Grundinstandsetzungen der Bauwerke, die ungefähr zum 1/3 oder halben Standzeit der Brücken fällig werden, einigermaßen termingerecht einzuhalten und durchzuführen. Nur dadurch kann die prognostizierte Standzeit der Bauwerke überhaupt erreicht und im besten Falle überschritten werden. Dieses Vorgehen kann allerdings aufgrund personeller und finanzieller Gegebenheiten nicht immer gesichert werden.

Bei den im Stadtgebiet vorhandenen Brücken aus Holz wird auf Tropenholz verzichtet und nur zertifizierte heimische Hölzer verwendet.

r die im Verlauf von Straßen errichteten Brücken überwiegend zur Verwendung kommende Baustoffe Stahl und Zement gibt es inzwischen auch erste Ansätze, diese klimaneutral herzustellen. Tiefergehende Erfahrungen liegen dazu noch nicht vor, so dass Aussagen zu Verfügbarkeit, technischer Gleichwertigkeit und Preisen derzeit noch nicht gemacht werden können.

Sicher ist aber, dass die Erzeugungsindustrie in diesen Bereichen mit zu den energieaufwändigsten gehört und voraussichtlich noch lange Zeit nicht auf die konventionelle Herstellung verzichtet werden kann.

 

Die Wahl der Straßenmöblierung ist zwar nur ein kleiner Aspekt, er wird jedoch immer vehement erörtert. Hier gilt es, bei Verwendung auf Tropenholz zu verzichten bzw. nur Holz aus zertifiziertem Anbau oder recycelte Kunststoffe einzusetzen.

Das geschieht auch im Spielplatzbau. Auch wird versucht, Standpfosten überwiegend aus Stahl zu verwenden oder zumindest Hölzer nur noch in einbetonierten Pfostenschuhen zu verbauen. Fundamente können dadurch erhalten werden und nur die Hölzer müssen ersetzt werden.

 

Die vorgenannten Vorgehensweisen fließen soweit es geht in die Erläuterungsberichte und Leistungsbeschreibungen sowie Ausschreibungstexte von Baumaßnahmen ein. Das gilt auch für bei Erstellung durch externe Büros. Vor Freigabe der entsprechenden Texte zur Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen Abstimmungen bzw. Prüfungen mit den entsprechenden Abteilungen des Bereiches Stadtgrün und Verkehr.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

6.1.12 Genehmigungsfähigkeit von zusätzlichen baulichen und sonstigen Maßnahmen mit dem Ziel die Außensaison in Zeiten von Corona zu verlängern (Herr Leber)

 TOP 5.2.6 am 21.09.2020 VO/2020/09354

Mit Sorge blicken Verantwortliche auf die nächsten Monate, wenn das Coronavirus in der kälteren Jahreszeit bessere Bedingungen zur Verbreitung vorfindet. Vieles was aktuell noch im Freien stattfindet, wird in geschlossene Räume verlagert, auch in der Gastronomie. Mehr Platz und bessere Durchlüftung das sind die Vorteile der Außengastronomie. Die Plätze im Freien verlieren mit sinkenden Temperaturen aber rasch an Attraktivität. Für Gastronomen sind existenzbedrohende Einschnitte zu berchten. Mit Gas-Heizpilzen und Elektro-Wärmestrahlern könnten Wirte ihre Gäste auch im Herbst draußen platzieren. Abstand zu halten ist dort oft einfacher als drinnen. Heizpilze sind umstritten. Als Alternative sind bauliche Maßnahmen denkbar, um Terrassen und Außenbereiche für die kalte Jahreszeit zu ertüchtigen.

 

In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:

 

Abschließende Antwort am 07.12.2020

Frage 1:

In Deutschland fehlt eine einheitliche „Heizpilzregelung“. Es obliegt den Kommunen etwaige Regelungen zu erlassen. In der Folge ergibt sich ein Flickenteppich. Generell erlaubt sind Heizpilze in Köln und Frankfurt. Generell verboten sind sie in Hannover, München und Stuttgart. In Zeiten von Corona temporär ausgesetzt wurden die Verbote in Berlin, Hamburg, Hildesheim und Tübingen. Wie hält es die Hansestadt? Gibt es ein generelles Verbot? Wenn ja, wo gilt es? Ist es beschränkt auf den öffentlichen Raum oder gilt es auch auf privaten Flächen? Gilt es nur für Gas betriebene oder auch für elektrisch betriebene Anlagen?

 Antwort zu Frage 1:

In der Hansestadt Lübeck gibt es kein formales Verbot für Heizpilze, weder im öffentlichen noch im privaten Raum. Die Lübecker Bürgerschaft hat allerdings den Klimanotstand ausgerufen, so dass es sich schon von daher verbietet, Heizpilze und Heizstrahler zu verwenden oder gar zu genehmigen, wenn eine Beantragung notwendig wäre.

 

Frage 2:

Von wie vielen Gas-Heizpilzen, -Heizstrahlern und -Heizpyramiden geht die Verwaltung im Stadtgebiet im öffentlichen Raum aus? Wie viele elektrisch betriebene Anlagen sind dort in Gebrauch? Für eine erste Einordnung der Dimension ist eine grobe Schätzung ausreichend.

 Antwort zu Frage 2:

Heizpilze und auch elektrische Heizstrahler gibt es im Zusammenhang mit gastronomischer Nutzung des öffentlichen Raumes so gut wie gar nicht. Allenfalls wird vereinzelt auf diese Art der Wärmeerzeugung zurückgegriffen.

 

Frage 3:

Auf welcher rechtlichen Grundlage werden entsprechende Verbote erlassen? Gibt es Bestandsschutz für bestehende Anlagen? Können Heizpilze, die vor einer etwaigen Regelung erworben wurden, weiter betrieben werden? Sind Heizpilze Bestandteil der Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Straßenraum?

Antwort zu Frage 3:

Heizpilze sind nicht Bestandteil der Sondernutzungserlaubnisse, sie werden allenfalls toleriert, wenn sie zwischen dem Mobiliar platziert und in der Gesamtbestuhlung inkl. Sonnenschirmen und Pflanzgefäßen integriert werden. Es wird in aller Regel an die Eigenverantwortung der Gastronomen appelliert, sich an die Klimaschutzziele zu halten und auf Heizpilze zu verzichten. Eine eventuell künftig zu beantragende Erlaubnis scheint jetzt, nachdem die Bürgerschaft den Klimanotstand ausgerufen hat, unmöglich.

 

Frage 4:

Ist eine Verlängerung der Genehmigung für eine erweiterte Außengastronomie über den 31. Oktober gegebenenfalls bis in das Frühjahr 2021 angedacht?

Antwort zu Frage 4:

Bereits seit Jahren gibt es diverse Gastronomen, denen antragsgemäß eine unbefristete, das ganze Jahr geltende Sondernutzungserlaubnis erteilt worden ist. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ist der Außengastronomie gegenüber so aufgestellt, dass im Rahmen der verkehrlichen Möglichkeiten den Ansprüchen und Wünschen der Gastronomen möglichst nachgekommen wird.

 

Frage 5:

Welche Auflagen gelten für die Verwendung von Heizpilzen und der damit oftmals in Verbindung stehenden großflächigen Einhausung von Freiluftplätzen mit Plastikplanen?

 Antwort:

Einhausungen von Außengastronomieflächen im öffentlichen Strenraum sind generell nicht genehmigungsfähig, weil der öffentliche Straßenraum, auch bei privater kommerzieller Nutzung, als solcher weiterhin erkennbar bleiben muss. Aus diesem Grunde ist die Verwendung von Plastikplanen, Fußbodenbelägen, Zäunen u.ä. ausdrücklich in den erteilten Sondernutzungserlaubnissen verboten.

 

 

Frage 6:

Von welch durchschnittlichem CO2 Ausstoß ist bei einem Gas-Heizpilz auszugehen? Wie bewertet die Verwaltung das Verhältnis von Ursache (temporärer Betrieb der Heizstrahler in Lübeck) und ihre Auswirkung auf den Klimawandel? Hierbei sollte becksichtigt werden, dass Gas-Heizpilze oft nur wenige Stunden und oft nur an wenigen Tagen in Betrieb sind.

Antwort zu Frage 6:

Gemäß Internetrecherche beträgt der CO2 Ausstoß je nach verwendetem Gerät ca. 3,5kg/Std. Wie schon in o.g. Antwort zu Frage 1 erwähnt, ist durch die Lübecker Bürgerschaft der Klimanotstand ausgerufen worden. Der Einsatz von Heizstrahlern und Heizpilzen widerspricht weiterhin den europäischen und deutschen Klimaschutzzielen und wäre daher aus Sicht der Verwaltung nicht genehmigungsfähig.

 

Frage 7:

Kann ein Umstieg von Gas-Heizpilzen auf mit Ökostrom betriebenen Induktionsheizungen eine Alternative sein? Wenn ja, welche Auflagen müssen beachtet werden.

Antwort auf Frage 7:

Dies kann seitens des Bereiches Stadtgrün und Verkehr nicht beurteilt werden.

 

Frage 8:

Wie bewertet die Verwaltung zusätzliche bauliche Maßnahmen? Temporäre Überdachungen, Zelte, aber auch feste aber auch temporäre Wintergärten drängen sich als Alternative auf. Sind solche Maßnahmen ausnahmsweise in Zeiten von Corona genehmigungsfähig, bzw. werden vorhandene Regelungen gelockert? Immerhin würden diese Maßnahmen dazu beitragen, dass der Infektionsschutz, der Klimaschutz und die Rettung der Existenzen gleichermaßen gewährleistet werden. Welche „Spielregeln“ssen beachtet werden?

Antwort zu Frage 8:

Die Verwaltung hat aufgrund der besonderen Situation in der Corona-Pandemie die gestalterischen Vorgaben für die Außengastronomie, insbesondere was Schirme und Windschutz angeht, bereits gelockert und steht bis zum heutigen Tag mit den Gastronomen im Austausch, was es für weitere Möglichkeiten zur winterlichen Nutzung der Außenflächen gibt.

 

Frage 9:

In Corona-zeiten hat die neue Außengastronomie viele Fans gewonnen. Wie bewertet die Hansestadt diesen Aspekt perspektivisch für die Zukunft, auch in der Zeit nach Corona?

Antwort zu Frage 9:

Die Hansestadt Lübeck hat bereits seit dem Jahrtausendwechsel mit den Gastronomen die Nutzung des öffentlichen Raumes zu gastronomischen Zwecken ständig erweitert und qualitativ verbessert. Es sind durch Umgestaltungen von Straßen und Plätzen, wie beispielsweise in der Vorderreihe oder An der Obertrave, viele Flächen entstanden, die den Gastronomen zur Nutzung überlassen worden sind und wo durch dieses beiderseitige Engagement die Aufenthaltsqualität sowohl für Einheimische und Touristen gleichermaßen erheblich verbessert wurde. Dieser Weg wird in bewährter Weise fortgesetzt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

Anlagen:  
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