Auszug - AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) und Lars Lehrke (Die Unabhängigen): Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Siegenbrink geht auf die Auswirkungen der vielfachen Umwandlung von Erstwohnsitzen zu Ferienwohnungen bzw. Zweitwohnsitzen ein. Sie nennt hierbei u. a. die Preissteigerung und den Leerstand von Zweitwohnungen als negative Entwicklungen. Herr Lehrke nimmt hierzu ergänzenden Bezug auf die Lübecker Altstadt, wo genau diese Dinge in einer Satzung geregelt wurden. Herr Martens schließt sich der Einschätzung von Frau Siegenbrink und Herrn Lehrke an, auch Herr Krause sieht die grundsätzliche Entwicklung der reduzierten Erstwohnsitze im Ortskern kritisch. Nach Einschätzung von Herrn Simon ist eine solche Entwicklung in gleichem Maße auch in anderen Orten festzustellen. Herr Simon verweist zum erforderlichen Wohnraum im Stadtteil Travemünde auf die zwei geplanten Neubaugebiete.
Zur bestehenden Beschlusslage und dem Arbeitsauftrag der Verwaltung sprechen Herr Reinhardt, Herr Dr. Flasbarth, Herr Krause, Herr Senator Schindler und Frau Kempke. Herr Reinhardt macht hierbei deutlich, dass die Verwaltung nach der Lübecker Altstadt bereits an einer Satzung für die Travemünder Altstadt arbeitet. Herr Dr. Flasbarth berichtet hierzu, dass nach Auskunft der Verwaltung im Bauausschuss die Arbeiten hierzu zu Gunsten von priorisierten Vorgängen eingestellt wurden.
Der Vorsitzende und Herr Senator Schindler verweisen zum Antrag auf die Zuständigkeit des Bauausschusses, dieser ist auch für das entsprechende Satzungsrecht verantwortlich. Hierzu sprechen Herr Dr. Flasbarth, Herr Krause, Herr Senator Schindler, Herr Simon und Herr Reinhardt. Herr Dr. Flasbarth stellt anschließend den folgenden Änderungsantrag:
Der erste Satz des Antrages wird wie folgt geändert und der Antrag dem Bauausschuss als Empfehlung übersandt:
„Dem Bauausschuss wird empfohlen, den Bürgermeister aufzufordern, der Bürgerschaft bis Juli 2021 ein Gesamtkonzept für die Begrenzung der Umwandlung von Wohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde vorzulegen.“
Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Antrag:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft bis Juni 2021 ein Gesamtkonzept für die Begrenzung der Umwandlung von Wohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde vorzulegen.
Dabei ist zu berücksichtigen:
1) Wie zweckmäßig ist die zukünftige Begrenzung der Umwandlung in Ferienwohnungen mit Hilfe einer Milieuschutzsatzung?
2) Wie zweckmäßig ist eine zukünftige Begrenzung der Umwandlung von Wohnraum in Zweitwohnungen und welche geeigneten Instrumente stehen dafür zur Verfügung?
3) Welches Ausmaß hat der Betrieb ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Ferienwohnungen und welche Schritte sind zu dessen Eindämmung sinnvoll?
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
nimmt den Änderungsantrag mehrheitlich an.
(10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
empfiehlt dem Bauausschuss mehrheitlich,
gemäß Antragsvorschlag zu entscheiden.
(10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 10 | |
Nein-Stimmen | 4 | |
Enthaltungen | 1 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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