Auszug - Anfrage des AM Thomas Markus Leber (FDP) zum Einsatz von CO2-Messgeräten / CO2-Ampeln im Rahmen der Corona-Prävention in öffentlichen Räumen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Anfrage:
Unterricht in Zeiten der Corona-Pandemie: Schülerinnen und Schüler in einem Klassenraum über Stunden - das bereitet Sorgen hinsichtlich der Aerosole und der Ansteckungsgefahr. Eine konkrete Lüftungsanweisung der Landesregierung sieht für Schulen regelmäßige Lüftungsintervalle vor: Auf ein 20 minütiges Unterrichtsintervall folgt ein 5 minütiges Lüftungsintervall! Eine allgemeine Lüftungsempfehlung gibt es auch für andere öffentliche Räume.
Doch wann ist es unter Berücksichtigung der konkreten Raumumstände Zeit zum Lüften? Viele Faktoren spiele eine Rolle. So z.B. die Raumgröße, die Personenanzahl, die Frage ob die Menschen im Raum Mund-Nasenschutz tragen und ob alle sprechen oder nur wenige.
CO2 Messegeräte / CO2-Ampeln ermitteln die individuelle CO2-Konzentration im Raum, geben Aufschluss über die Luftqualität, erinnern ans Lüften und tragen so dazu bei die Corona-Ansteckungsgefahr zu mindern. Seit Dezember 2019 sind spezielle Messgeräte in Lübeck im Einsatz, die die CO2-Konzentration, sowie weitere Parameter wie die Luftfeuchtigkeit in der Raumluft in 3 Lübecker Kitas im Rahmen des Pilotprojektes „Smart Kita“ messen. Das Projekt ist Teil des Netzwerkes EnergieCluster Digitales Lübeck. Das Messspektrum geht weit über jenes von CO2-Ampeln hinaus.
1. Welche Projekterfahrungen konnten bislang gesammelt werden?
2. Welche Bedeutung könnte das Projekt im Hinblick auf die Corona-Prävention haben?
3. Wie bewertet die Verwaltung die Kosten-Nutzen-Relation?
4. Wäre es möglich eine größere Anzahl von Geräten kurzfristig auch in weiteren öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Ämtern zu installieren?
5. Am 16.10.2020 informierte die Kultusministerin darüber, dass die Landesregierung zur Unterstützung der Schulträger bei notwendigen Investitionen ein 15 Millionen-Euro-Programm aufgelegt hat. Förderfähig sind sowohl Aufwendungen für den Erwerb von Sachmitteln, die zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes und zur Einhaltung infektionsschutzrechtlicher Maßgaben erforderlich sind (hierzu zählen auch CO2-Belüftungsampeln) als auch Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schultoiletten, zur Sanierung oder Austausch von Fenstern sowie zum Einbau von Belüftungsanlagen. Welche konkreten Anträge wurden in Lübeck gestellt?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme | X | |
Vertagung |
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Ohne Votum |
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