Auszug - AM Puhle (SPD): Dringlichkeitsantrag - Geschwisterermäßigung neu regeln
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Jürgensen erklärt, dass sich die Geschwisterermäßigung grundsätzlich nach einem verlässlichen Betreuungsvertrag nach dem Modell Ganztag an Schule richte. Dies bedeute, dass eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen in der Woche gewährleistet sein müsse.
Die Waldorfschule hätte den Ganztag zwar noch nicht umgesetzt, dennoch gewährleiste sie eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen pro Woche, so dass die Geschwisterermäßigung dort auch greife.
Bei Förderschulen werde genauso verfahren wie bei der Waldorfschule, wenn das Angebot vergleichbar sei.
Besuchen Lübecker Schüler:innen eine Grundschule in einer Umlandgemeinde wäre grundsätzliche auch eine Einbeziehung in die Geschwisterermäßigung möglich. Ein Verfahren dafür müsste noch entwickelt werden.
Auf Nachfragen von Frau Schulte-Ostermann erklärt Frau Rieper, dass die Schülerclubs in der 5. und 6. Klasse der Trave Grund- und Gemeinschaftsschule erst in diesem Jahr beginnen und dann auch berücksichtigt würden und dass die Geschwisterermäßigung rückwirkend zum 01.08.2020 greife.
Auf Nachfrage von Frau Schulte-Ostermann zur Frühkindbetreuung antwortet Herr Jürgensen.
Herr Puhle schlägt vor entsprechend den Ausführungen der Verwaltung zu beschließen und schlägt folgende Änderungen vor, über die er im Anschluss abstimmen lässt.
Beschluss:
In der Vorlage „Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege“ ist §7 – Geltungsbereich – der Sozialstaffelsatzung wie folgt zu ergänzen und somit – anders als zuletzt beschlossen – zu ändern:
Darüber hinaus gilt §5 – Geschwisterregelung – für alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt in Lübeck haben und die Betreuungseinrichtung einer Lübecker Grund- und/oder Gemeinschaftsschule, eines Grundschulförderzentrums oder die Kindertagespflege besuchen.
- Die Geschwisterermäßigung in der Schulkindbetreuung richtet sich grundsätzlich nach einem verlässlichen Betreuungsvertrag nach dem Modell Ganztag an Schule in Höhe von 70 € / 100 € / 120 €. Einzelne gebuchte Früh- bzw. Randbetreuungszeiten sowie AG-Angebote sind ausgenommen.
- An der Waldorfschule wird das Modell Ganztag an Schule noch nicht umgesetzt. Dennoch erfolgt eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen i. d. Woche bzw. mindesten 70 € im Monat. Daher kann die Geschwisterermäßigung dort auch berücksichtigt werden.
- Wenn an den Förderschulen Matthias-Leithoff-Schule und Schule Wilhelmshöhe eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen / Woche bzw. 70 € / Monat erfolgt, dann greift auch dort, unabhängig von der Umsetzung des Ganztages, die Geschwisterermäßigung.
- Besuchen Lübecker Schüler:innen eine Grundschule in einer Umlandgemeinde, sollte grundsätzlich auch eine Einbeziehung in die Geschwisterermäßigung möglich sein. Ein Verfahren dafür ist noch zu entwickeln.
Die Geschwisterermäßigung greift rückwirkend zum 01.08.2020.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 14 | |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den geänderten Antrag zu beschließen.