Antrag:
Die Bürgerschaft möge beschließen,
Der Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen welche Straßen im Lübecker Stadtgebiet temporär in verkehrsberuhigte Bereiche bzw. Shared Space umgewandelt werden können. Bauliche Voraussetzungen, die sonst mit der Errichtung von verkehrsberuhigten Bereichen einhergehen, können hierfür temporär zurückgestellt werden.
Für eine entsprechende Ausweisung bzw. Beschilderung dieser verkehrsberuhigten Bereiche ist zu sorgen. Der Bürgermeister soll der Bürgerschaft in der Juni-Sitzung über Straßen berichten.
Um der Problemlage zügig zu begegnen, dass in Lübeck manche Fußwege so beschaffen sind, dass zwei einander begegnende Personen nicht unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m passieren können, sind alternativ geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.
Bezugnehmend auf die Neuordnung des Straßenraumes gemäß (1.) sollen vor allem hochfrequentierte Straßen einen Schwerpunkt der Prüfung darstellen.
Es soll ferner geprüft werden, auf welchen einzelnen Straßen in Lübeck, die für die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen nicht in Frage kommen, ein temporäres Tempolimit von 20 km/h Straßen ausgewiesen werden kann, wenn Fußwege nicht durchgängig eine Breite von mindestens zwei Metern haben.
Herr Leber möchte wissen, ob hier nur eine Prüfung durchgeführt werden solle, oder ob es um konkrete Umsetzungsmaßnahmen gehe. Da der Antrag bereits vom 25.05.2020 sei, möchte es zusätzlich wissen, wie realitätsnah dieser aktuell noch sei.
Herr Flasbarth merkt an, dass es sich bei dem Antrag nur um eine Prüfung handele. Wichtig sei es nur, dass die Verwaltung bei Bedarf ein Konzept in der Schublade habe.
Herr Lötsch stellt fest, dass eine Prüfung auf dem gesamten Gebiet der Hansestadt Lübeck ein sehr großer Aufwand für die Verwaltung sei.
Herr Pluschkell erläutert, dass bei dem Antrag im Bauausschuss von Herrn Howe der Tenor gewesen sei, dass nur die Straßen geprüft werden sollen, die auch ein hohes Fußgängeraufkommen haben und nicht die gesamte Hansestadt Lübeck.
Frau Hagen erklärt, dass so eine Maßnahme nach Auskunft des Gesundheitsamtes nicht notwendig sei.
Herr Howe führt aus, dass bei einer Umsetzung der Maßnahme nicht nur die Coronakrise betrachtet werden dürfe, sondern auch der Klimaschutz.
Herr Lötsch weist darauf hin, dass im Antrag auf die Coronakrise verwiesen werde und von „temporär“ die Rede sei.
Herr Fürst merkt an, dass die Coronakrise Anlass gewesen sei, auch längerfristige Maßnahmen umzusetzen. Er spricht explizit die Wahmstraße an, wo es an einigen Stellen nicht möglich sei, dass sich zwei Rollstuhlfahrer:innen begegnen können, ohne dass einer/eine auf die Straße ausweichen müsse. Dies gilt es mit dem Antrag zu prüfen.
Herr Flasbarth stellt noch einmal fest, dass nicht die gesamte Hansestadt Lübeck gemeint sei, sondern nur bestimmte Straßen.
Herr Leber appelliert, realistisch zu denken, da es seiner Meinung nach der Verwaltung bekannt sein sollte, wo sich solche Engpässe befinden und diese daher auch schnell reagieren könne.
Herr Stabe sieht in dem Antrag, dass hier mit Blick auf die Coronakrise versucht werden solle in Lübeck flächendecken 20 bzw. 30 km/h einzuführen.
Frau Haltern bitte um eine Unterbrechung von 5 Minuten.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung (18:02 Uhr)
Der Vorsitzende führt die Sitzung weiter fort (18:10 Uhr).
Herr Vorkamp appelliert noch einmal an die Verwaltung den Zustand der Wahmstraße nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Seiner Meinung nach würde schon eine weiße Linie auf der Fahrbahn in Verbindung mit dem Wegfall von ca. 10 Parkplätzen im Engstellenbereich dazu führen, dass die Situation sich verbessere.
Frau Hagen sagt zu, dass die Verwaltung bezüglich der Wahmstraße im Zuge einer Bestandsaufnahme prüfen werde, was dort relativ schnell umsetzbar sei.
Herr Pluschkell merkt an, dass der Antrag eigentlich schon mit dem beschlossenen interfraktionellen Änderungsantrag der SPD und CDU in der Bürgerschaft zu den 49 Maßnahmen im Zuge des Klimanotstandes, erledigt sei.
Herr Flasbarth führt aus, dass es sich hier um eine Sofortmaßnahme im Zuge der Coronakrise handele und nicht um ein dauerhaftes Programm.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.