Auszug - Weitere Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

35. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

 

5.1.3 Parken und Halten von Kfz auf Radwegen (Herr Pluschkell) – 5.660

 TOP 5.2.5 am 18.05.2020 (VO/2020/08933)

In zunehmendem Maße ist festzustellen, dass Lieferfahrzeuge und andere Kfz auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Fahrradfahrer:innen abgestellt werden. Dieses ist in ganz Lübeck, insbesondere an Orten mit gewerblichen Einrichtungen (Einzelhandel, Betriebe) feststellbar, - auch Umfeld der Lübecker Altstadt (An der Untertrave, Kanalstraße, Falkenstraße, Hüxterdamm, Hüxtertorallee, Mühlenbrücke, Rehderbrücke).

Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

  1. Welche Regelungen gibt es, um dem Lieferverkehr ausreichend Raum zu geben für ein ordnungsgemäßes Abstellen seiner Fahrzeuge (z. B. Haltezonen in den Parkstreifen)?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es seitens der Hansestadt Lübeck und der Polizei, um Verstöße gegen die StVO - hier: ordnungswidriges Parken und Abstellen von Kfz auf Radwegen - konsequent zu erfassen und zu ahnden?
  3. Wie viele solcher Verstöße wurden in den letzten drei Jahren mit einem Bußgeld belegt? Gab es dabei örtliche Schwerpunkte?
  4. Sind die aktuellen Regelungen aus Sicht der Verwaltung ausreichend? Falls nein, - welche Verbesserungen sind aus Sicht der Verwaltung erforderlich

 

Abschließende Antwort am 15.06.2020 von 5.660 und der Polizei

Antwort zu Frage 1:

Insbesondere in der Lübecker Altstadt befinden sich zahlreiche Bereiche mit eingeschränktem Haltverbot. Zudem ist Lieferverkehr in allen Straßen inklusive der Fußgängerzonen (teilweise zeitlich eingeschränkt) zugelassen. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, auf gebührenpflichtigen und mit Parkscheibe zu benutzenden Parkplätzen zum Be- und Entladen zu halten. Denn die Parkerlaubnis gilt erst mit dem Auslegen des Parkscheins oder der Parkscheibe. Vorher gilt dort ein Park-, aber nicht ein Haltverbot. Daher kann in solchen Bereichen auch Be- und Entladen und natürlich auch zum Ein- und Aussteigen gehalten werden.

 

Antwort zu Frage 2:

Hinsichtlich der Schutzstreifen für Radfahrer gab es das Problem, dass das Halten erlaubt war, sofern keine VZ 283 aufgestellt waren. Lieferfahrzeuge begingen also keine Ordnungswidrigkeit, wenn sie auf dem Schutzstreifen gehalten haben.

Zur Frage, welche Möglichkeiten gibt es, um Verstöße konsequent zu erfassen und zu ahnden, lautet die Antwort: Verkehrsüberwachung.

 

Antwort zu Frage 3:

Es gibt keinerlei Statistiken / Auswertungen bei der Polizei hinsichtlich der Verstöße und der Örtlichkeiten.

 

Antwort zu Frage 4:

Ja, die aktuellen Regelungen in Verbindung mit den seit 28.04.2020 höheren Bußgeldern sind ausreichend.

 

 

5.1.4 Kommunalspur Ratzeburger Allee (Herr Ramcke) – 5.660

 TOP 5.2.8 am 18.11.2019

Herr Ramcke fragt nach, wie der Sachstand bezüglich der Kommunalspur in der Ratzeburger Allee sei.

 

Abschließende Antwort am 15.06.2020

Die Ratzeburger Allee ist die südliche Vorzugstrasse in der Machbarkeitsstudie für den Radschnellweg zwischen Bad Schwartau und Groß Grönau. In diesem Jahr wird das Ergebnis dieser Studie vorliegen und sich entscheiden, ob und wie ein Radschnellweg in Lübeck umgesetzt werden kann. Von dieser Entscheidung hängt das weitere Vorgehen zur Realisierung einer Kommunalspur in der Ratzeburger Allee ab. In der Machbarkeitsstudie werden verschiedene Modellquerschnitte untersucht und bewertet, unter anderem auch die gemeinsame Führung von Radverkehr und Linienbussen. Unabhängig von der Radschnellwegeplanung wird die Idee von Kommunalspuren bei Neuaufstellung des VEP im Rahmen der Evaluation des derzeitigen VEP neu zu überdenken sein.

 

 

5.1.5 Memelstraße (Herr Wienck) – 5.660

 TOP 5.2.9 am 04.05.2020

Herr Wienck merkt an, dass in dem kleinen Sackgassenstück der Memelstraße durch Privatpersonen ein Teil der Oberfläche der Straße / Gehweg aufgebrochen worden sei und dann mit Ziegelsteinen wieder verschlossen wurde. Er möchte wissen, ob dies der Verwaltung bekannt sei und was dagegen unternommen werde.

 

Abschließende Antwort am 15.06.2020

Da eine genaue Bezeichnung der Örtlichkeit nicht erfolgt ist, wurden vom städtischen Bauhof die Memelstraße (keine Sackgasse) sowie die von ihr abzweigenden Straßen Brailleweg, Helen-Keller-Weg und Tremser Weg (alles Sackgassen) nach der entsprechenden Pflasterung abgesucht.

Es konnte keine derartige Pflasterung gefunden werden.

 

 

5.1.6 Randstreifen Wesloer Landstraße (Frau Wulf-Wichmann) – 5.660

 TOP 5.2.9 am 18.05.2020

Frau Wulf-Wichmann merkt an, dass der ehemals begrünte Fahrbahnstreifen an der Wesloer Landstraße schwarz sei und möchte wissen, ob dort Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt worden seien.

 

Abschließende Antwort am 15.06.2020

Vom Bereich Stadtgrün und Verkehr werden bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns seit Jahrzehnten keine Pestizide mehr verwendet. Es werden lediglich mechanische Geräte wie Rasenmäher eingesetzt.

Falls es sich jedoch um gepflasterte Fahrbahnrandstreifen handelt, so sind die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) zuständig. Die EBL haben derzeit eine Firma damit beauftragt, die Begrünung testweise im Heißwasserverfahren abzubrennen. Die Auswertung des Verfahrens wird in Kürze erfolgen.

Diesbezüglich sind beim Bereich Stadtgrün und Verkehr schon viele Beschwerden wegen Bienenschutz und Artenvielfalt etc. eingegangen. Die EBL sind davon in Kenntnis gesetzt worden und haben dazu erklärt, dass die Verwendung von Wasser zur Reduzierung des Wildwuchses im öffentlichen Verkehrsraum ökologisch der Verwendung von Abbrennen mit Gas oder Verwendung von Pestiziden Vorteile eingeräumt werden können. Der Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist bei diesen Flächen hohe Priorität einzuräumen und die bestens geeignete Methode hinsichtlich Wirkung und Nebenwirkungen anzuwenden. Die Beurteilung nach Abschluss des Tests wird über das weitere Umgehen mit der erprobten Methode entscheiden.

 

 

5.1.7 Wachstumsstörungen einzelner Linden an der Untertrave (Herr Leber) – 5.660

 TOP 5.2.6 am 04.05.2020 – VO/2020/08888

„Der Mai ist gekommen, die Bäume schlagen aus ….“. Alle Bäume? Nein, an der Untertrave weisen mindestens sechs Linden auffällige Wachstumsstörungen auf. Während umstehende Linden ein voll ausgebildetes Blattwerk erkennen lassen, lässt sich bei sechs Linden ein Wachstum nur erahnen. Zudem zeigen weitere Bäume ein auffälliges Triebsterben in den Ästen und der Krone.

 

In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

(1) - Wie sind die Beobachtungen zu interpretieren. Liegt ein ernsthaftes Problem vor?

(2) - Wie sind die Schadursachen zu bewerten?

(3) - Welche Rolle spielt die Trockenheit der letzten Sommer?

(4) - Welche Rolle spielt die Verdichtung?

(5) - Wie anfällig sind die geschwächten Bäume für einen Pilzbefall?

(6) - Welche Folgeerscheinungen sind zu erwarten?

(7) - Welche Maßnahmen zur Regeneration sind denkbar?

(8) - Welche Maßnahmen könnte man zur Standortoptimierung (Bewässerung, Düngung, Bodenlockerung, Rückschnitt der geschädigten Triebe, etc.) durchführen?

(9) - Die Wurzeln haben über die Jahre weitere Gehwegplatten angehoben. Wie will man dauerhaft mit dieser Problematik umgehen? Die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit steht zunehmend in Frage.

 

Abschließende Antwort am 15.06.2020

Die Antwort zum Zustand der Linden an der Untertrave wurde bereits mehrfach gegeben, zuletzt auf eine Anfrage aus dem Bauausschuss am 19.08.2019. Der Zustand der Bäume hat sich seitdem nicht wesentlich verändert.

Da die Fragen sich überschneiden, ergänzt der Bereich Stadtgrün und Verkehr hier nur die bereits getroffenen Antworten.

 

Zu aktuellen Fragen 1-8:

Antwort vom 19.08.2019: Zu 1. Wie ist der Zustand der Bäume in Parks und an Straßen in Lübeck einzuschätzen?

 

Der Baumbestand leidet deutlich unter der anhaltenden und offensichtlich regelmäßig wiederkehrenden Trockenheit.

Die Eigenschaften des Standortes spielen eine sehr wichtige Rolle bei der Reaktionsfähigkeit der Bäume auf diese langen Trockenphasen. So zeigen Bäume in großen Grünanlagen noch relativ wenig Trockenschäden, wohingegen Bäume auf Problemstandorten wie Hanglagen oder an schlechten Bodenverhältnissen und auch Kleinanlagen größere Schäden zeigen und die Rate der abgestorbenen Bäume deutlich größer ist. Besonders schwierig ist es für Straßenbäume die Wasserversorgung sicherzustellen, da der Wurzelraum beengt ist und die Bodenversiegelung kaum Niederschlagswasser verfügbar macht.

Ganz grundsätzlich zeigen sich an Bäumen die bereits durch einen schlechten Standort mit geringem Wurzelraum geschwächt sind die größten Schäden bis zum Totalversagen. Streusalz kann durch ausbleibenden Regen im Frühjahr nicht ausgewaschen werden und verhindert die Nährstoff- und Wasseraufnahme der Bäume.

Die Anzahl absterbender, vor allem Straßenbäume, wird bei einem weiteren trockenen Jahr exponential steigen. Deutliche Zeichen für die schlechte Versorgung sind die geringe Blattmasse, was sowohl die Anzahl als auch die Größe der Blätter betrifft aber auch der frühe Laubfall und die starke Zunahme von Totholzästen.

 

Die hinterfragten Standorte An der Untertrave, MuK und Einsiedelstraße sind ein Beispiel für Standortbedingungen mit schlechtem anstehenden Boden, hoher Bodenversiegelung und geringer natürlicher Wasserzufuhr bzw. Wasserspeicherfähigkeit.

 

Vergleichbar zu den Linden an der Untertrave sind die Linden an der Willy-Brand-Alle, die trotz Bewässerung in einem sehr schlechten Zustand sind und keinen Zuwachs bilden.

Die Winter-Linde ist generell ein Baum, der sich nur sehr langsam erholt und dazu neigt, in Schwächephasen viel Totholz zu bilden. Hier sehen wir im gesamten Stadtgebiet ein großes Risikopotential.

 

Bei den Bäumen an der MuK handelt es sich um Schwedische Mehlbeeren, die am Ende Ihrer natürlichen Standzeit angekommen sind und neben den Trockenschäden altersgerechte Schäden aufzeigen. Des Weiteren sind einige Bäume mit holzzersetzenden Pilzen befallen.

 

Die Eichen an der Einsiedelstraße stehen ebenfalls auf einem schlechten Baugrund und Wasser kann nur schwer gespeichert werden. Es ist bereits eine ganze Reihe an Bäumen abgestorben. Durch einen starken Rückschnitt mit dosierten Düngergaben wurde versucht, die Bäume zu revitalisieren. Dies ist nur zum Teil gelungen, sodass in den kommenden Jahren mit weiteren Abgängen zu rechnen ist. Es ist geplant, eine Nachpflanzung mit einer an die schlechten Bodenverhältnisse angepassten Baumart durchzuführen.

 

Zur aktuellen Fragen 8:

Maßnahmen zur allgemeinen Standortsanierung sind theoretisch an allen Problemstandorten möglich. Der Aufwand ist jedoch sowohl in der Analyse, der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung sehr hoch und der Erfolg, nicht nur an dem Standort Untertrave, fraglich und zum Teil extrem kostenintensiv.

Es stehen zudem derzeit keine Ingenieurkapazitäten für die Betreuung von Standortsanierungen an Bäumen im Bereich Stadtgrün und Verkehr zur Verfügung.

 

Zur aktuellen Fragen 9:

Durch die Straßenbegeher des Bereichs Stadtgrün und Verkehr werden regelmäßige Streckenkontrollen durchgeführt, Gefahrenstellen werden aufgenommen, dokumentiert und entsprechend der Gefahreneinstufung werden die Schadstellen beseitigt.

Im Bereich drückender Baumwurzeln werden häufig die Betonplatten entfernt und eine wassergebundene Deckschicht eingebaut, um Stolperstellen zu beseitigen.

Im Bereich der Untertrave sind wegen des vorhandenen Baumbestands keine anderen Baumaßnahmen möglich.

 

 

5.1.8 Verkehrsberuhigter Bereich untere Mengstraße (Herr Müller-Horn) – 5.660

 TOP 5.2.12 am 04.05.2020

Herr Müller-Horn möchte wissen, ob es angedacht sei, oder sogar geplant werde, den unteren Teil der Mengstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.

 

Abschließende Antwort am 15.06.2020

Die Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich mit Verkehrszeichen 325 (umgangssprach­lich „Spielstraße“) in der Mengstraße ist in Erwägung gezogen worden.

Wegen der beengten Verhältnisse und der hohen Nachfrage nach (Bewohner-) Parkplätzen lässt sich die für einen Verkehrsberuhigten Bereich gemäß Verwaltungsvorschrift zur StVO notwendige Aufenthaltsfunktion allerdings nicht schaffen.

Es wird lediglich im mittleren Bereich der Mengstraße eine Optimierung der Parkaufstellung für den ruhenden Verkehr geben.

Der Straßenabschnitt verbleibt auch zukünftig im Bereich der Tempo-30-Zone mit Zufahrtsbeschränkung.

 

 

5.1.9 Bebauung Goebenstraße / Marliring / Folke-Bernadotte-Straße (Herr Pluschkell) – 2.280

 TOP 5.2.2 am 04.05.2020 – VO/2020/08841

Ist es möglich, bei der für das Grundstück Goebenstraße / Marliring /Folke-Bernadotte-Straße geplanten Bebauung eine verkehrliche Erschließung des Grundstücks über die Straße Marliring vorzunehmen und somit die erforderlichen Pkw-Stellplätze im westlichen Bereich des Grundstücks anzulegen?

Welche Voraussetzungen müssten hierfür gegeben sein?

Welche Auswirkungen hätte dies auf die Lage der geplanten Blockbebauung und deren Abstand zu bereits bestehenden Bebauung?

 

Abschließende Antwort am 15.06.2020 vom Bereich Liegenschaften (2.280)

Die Käuferin des Grundstücks hatte seinerzeit im Rahmen ihrer vorbereitenden Planungen zur Bebauung beim Fachbereich 5 nach einer Erschließungsmöglichkeit über den Marliring gefragt. Diese Anfrage wurde aufgrund der auf dem Grundstück zu erhaltenden Großbäume zum Marliring hin und aufgrund der direkt vor dem Grundstück am Marliring gelegenen Bushaltestelle abschlägig beantwortet. Die Erschließung erfolgt daher über die Folke-Bernadotte-Straße. Die Baugenehmigung wurde bereits erteilt, mit dem Bau soll im Herbst begonnen werden.

 

 

5.1.10 Verkehrsversuch Vorderreihe (Frau Haltern)

Frau Haltern möchte wissen, wie es mit der Beantwortung ihrer Anfrage zur Vorderreihe aussehe, die sie in der Sitzung am 18.05.2020 gestellt habe (VO/2020/08917).

 

Herr Johannsen erläutert, dass es wichtig sei, die gesetzlichen Voraussetzungen einzuhalten. Es wurde vom Land einen Aussage erwartet, ob es möglich sei, eine saisonale Fußgängerzone (FGZ) einzurichten. Hierzu liege nun seit dem 27.05.2020 eine schriftliche Zusage vor. Allerdings sei dies nicht mit einem Verkehrsversuch gleichzusetzen. Hierbei müsse auch entschieden werden, wie mit den Radfahrenden und dem Lieferverkehr umgegangen werde. Eine Umsetzung in 2020 sei daher nicht möglich.

Frau Haltern spricht die schnelle Umsetzung des Verkehrsversuches in der Beckergrube an.

Herr Johannsen führt aus, dass bei einem Verkehrsversuch u.a. die Entwicklung der Verkehre ermittelt werde, diese seien im Zusammenhang mit der Vorderreihe in Travemünde bekannt.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebenen Antworten zur Kenntnis.