Auszug - Aufbau einer Ehrenamtskoordination "Bürgerschaftliches Engagement" in der Hansestadt Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Anlass: Beschluss der Bürgerschaft vom 26.09.2019, VO/2019/08082-27
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden städtischen Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt in der Hansestadt Lübeck in Kooperation mit der Freiwilligenagentur ePunkt e.V. auf der Grundlage des Erstkonzeptes (Anlage 2) zu.
- Zum Aufbau und zur dauerhaften Fortführung einer Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt in der Hansestadt Lübeck werden die erforderlichen Personal-Ressourcen mit insgesamt 1,5 VZÄ Planstellen und Sachmittel im Rahmen des Stellenplan- und Haushaltsplanverfahrens 2021 geordnet (Anlage 2).
Interimsweise werden im Haushaltsjahr 2020 aus dem zentralen Stellenpool 1,5 Planstellen für die Besetzung dieser Stellen zur Verfügung gestellt.
Eine Teilfinanzierung soll vorrangig über die beantragten Fördermittel aus der Förderrichtlinie für die Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2019 erfolgen (siehe Beschlusspunkt 5.).
- Auf der Grundlage des Konzeptes und des Finanzplans von ePunkt e.V. (Anlage 3) gewährt die Hansestadt Lübeck in 2020 haushaltsneutral einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 63.000 EUR an ePunkt e.V.
- Zur dauerhaften Sicherung der Aufgabenwahrnehmung bei ePunkt e.V. im Rahmen der Kooperation mit der Hansestadt Lübeck wird ab 2021 ein Budgetvertrag im Rahmen der Budgetverhandlungen mit ePunkt e.V. zur Finanzierung einer Vollzeitstelle und anteiliger Sachkosten in Höhe von 63.000 € pro Jahr geschlossen. Hiermit wird eine trägerunabhängige Servicestelle für alle Vereine, Freien Träger, Organisationen, Einrichtungen, die mit Ehrenamtlichen arbeiten, dauerhaft finanziert.
- Da es sich um einen neuen Budgetvertrag für freiwillige Leistungen handelt, ist der strukturelle Zuschuss ab 2021 auf der Grundlage des Konsolidierungsvertrages der Hansestadt Lübeck mit dem Land Schleswig-Holstein zu kompensieren. Auf Vorschlag der Verwaltung erfolgt dies im Rahmen der Budgetverhandlungen für die neue Budgetvertragsperiode 2021 – 2024 durch eine strukturelle Kürzung des Basisverhandlungsbetrages (Zuschuss 2020) um 0,838 % für Zuschüsse an alle Freien Träger mit Budgetverträgen gemäß Anlage 4.
- Es wird ein Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung zur organisatorischen Unterstützung von Ehrenamtlichen im kommunalen Raum mit dem Ziel einer maximalen Förderung für die Jahre 2020 - 2022 auf der Grundlage der vorläufigen Gesamtkostenermittlung (Anlage 5) gestellt.
- Der Bürgerschaft ist im 1. Halbjahr 2021 über den Stand des Aufbaus einer Ehrenamtskoordination „Bürgerschaftliches Engagement“ in Lübeck zu berichten.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum | x |