Auszug - AM Pluschkell (SPD): Schwarzbau Parkhaus Wehdehof
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Anfrage:
In der VO/2019/07000 vom 15.01.2019 hatte die Verwaltung dargelegt, dass beim Neubau des Parkhauses Wehdehof im Oktober 2017 verschiedene Verstöße gegen die erteilte Baugenehmigung festgestellt wurden. Die Verwaltung wollte diese Verstöße dadurch zu „heilen“, indem
- ein Teil der Schwarzbauten durch den Bauherrn beseitigt werden sollte,
- für die nicht zurückgebauten Schwarzbauten ein nachträglicher Bauantrag gestellt werden sollte und
- einige bauliche Veränderungen (z. B. Photovoltaikanlage, Granitpflaster) durchgeführt werden.
Hierzu frage ich wie folgt:
- Hält die Verwaltung diese Vorgehensweise (nachträgliche Legitimierung eines Schwarzbaus) für rechtlich und moralisch gerechtfertigt? Falls ja, warum?
- Entspricht diese besondere Vorgehensweise aus Sicht der Bauverwaltung dem Prinzip einer gerechten Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger? Falls ja, in welchen anderen Fällen wurde ebenso verfahren?
- Wann und in welchem Umfang ist der Bauherr den Vorstellungen Bauverwaltung zur „Heilung“ der festgestellten Verstöße gegen die Baugenehmigung gefolgt?
- Für den Fall, dass der Bauherr den Vorschlägen der Verwaltung nicht (vollständig) gefolgt ist: Wann und wie will die Bauverwaltung dafür sorgen, dass die beim Parkhaus Wehdehof festgestellten Schwarzbauten durch Rückbau vollständig beseitigt werden?
Aufgrund der Abwesenheit von Herrn Pluschkell wird die Anfrage von Frau Blankenburg übernommen.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme | x | |
Vertagung |
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Ohne Votum |
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