Auszug - Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen
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Wortprotokoll |
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.
Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass Tonbandaufzeichnungen vorgenommen werden, die ausschließlich der Protokollerstellung dienen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nachstehende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht wurden:
NEU - TOP 3.14/VO 8579
Anfrage von AM Birte Duggen betr. Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister
NEU - TOP 3.15/VO 8585
Anfrage von AM Dr. Flasbarth betr. Nutzungsentgelte in Lübeck
NEU - TOP 5.2.1/VO 8509-01
Antrag von AM Dr. Flasbarth & AM Thorsten Fürter betr. Digitale Strategie – Rahmenkonzept der Hansestadt Lübeck
TOP 5.11/ VO 8602
Austauschvorlage betr. Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ im Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“
Herr Fürter zieht den Antrag zu Punkt 7.2 „Sprachen von Migrant:innen berücksichtigen“ unter Hinweis darauf, dass Herr Bürgermeister Lindenau bereits entsprechend reagiert habe und sich der Antrag damit erledigt habe, zurück.
Herr Bürgermeister Lindenau verweist in diesem Zusammenhang auf unterschiedliche Funktionen der Homepage der Hansestadt Lübeck. Unter anderem sei eine Übersetzung der Texte in 18 Sprachen möglich, sowie eine Vorlesefunktion vorhanden.
Der Vorsitzende teilt weiter mit, dass die Erweiterung der TO im Wege der Dringlichkeit um Punkt 5.12/VO 8527 „Projektfreigabe für die kurzfristige Sicherung des Parkhauses Holstentor“ vorgesehen ist.
Der Vorsitzende lässt über die Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit abstimmen.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig (bei 1 Enthaltung)
der Erweiterung der Tagesordnung unter Bejahung der Dringlichkeit
um den TOP 5.12 zu.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen
erforderlich ist.
Er lässt über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOP einzeln abstimmen:
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 11.1 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 12.1 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 12.2 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 12.3 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.1 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.2 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.3 zu.
Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit
(bei 1 Gegenstimme) der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.4 zu.
Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit
(bei 1 Gegenstimme) der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.5zu.
Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit
(bei 1 Gegenstimme)der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.6 zu.
Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit
(bei 1 Gegenstimme)der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.7 zu.
Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit
(11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen) der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.8 zu.
Der Hauptausschuss stimmt mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit
(11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen) der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.9 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.10 zu.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der nichtöffentlichen Beratung
des TOP 14.11 zu.