5.1.1 Milieuschutz Travemünde – Herr Ramcke – 5.610 / 2.830
TOP 5.2.2 am 16.09.2019 – VO/2019/08146
In jüngerer Zeit scheint es in (der Altstadt von) Travemünde vermehrt zu Umwandlungen von Dauer- in gewerbliche Ferienwohnungen zu kommen (z.B. Fehlingstr., Nordmeerstr., Schwedenstr.), wodurch reguläre Bewohner vertrieben werden und der Charakter des Ortes sich merklich wandelt.
Dazu möge der Bürgermeister bitte folgende Fragen beantworten:
- Ist der Verwaltung die Intensität und Tempo der Umwandlung von Dauer- in gewerbliche Ferienwohnungen in Travemünde bekannt?
- Wie viele Ferienwohnungen in Travemünde wurden in den letzten fünf Jahren beim Kurbetrieb neu angemeldet, Neubau exklusive?
- Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über nicht registrierte Ferienwohnungen in Travemünde, z.B. aus Online-Portalen?
- Im August 2018 wurde der Bürgermeister aufgefordert, zu berichten, ob eine Milieuschutzsatzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum für gewerbliche Ferienwohnungen auch für andere Stadtteile als der Innenstadt zweckmäßig ist (VO/2018/06330). Wann ist mit diesem Bericht zu rechnen?
Abschließende Antwort am 02.12.2019
Ist der Verwaltung die Intensität und Tempo der Umwandlung von Dauer- in gewerbliche Ferienwohnungen in Travemünde bekannt?
Die Bauverwaltung hat das Melderegister des Kurbetriebes vorliegen. Aus dieser Unterlage sind Lage und die Größe der als Ferienwohnung und Gästezimmer registrierten Beherbergungsbetriebe bekannt. Das Melderegister erfasst jedoch lediglich die Bettenzahl und differenziert nicht zwischen Gästezimmern und Ferienwohnungen. Darüber hinaus beinhaltet das Register einige Sammelposten für Anbieter von mehreren Standorten ohne räumliche Verortung der angebotenen Quartiere.
In dem Register sind auch die originär als Ferienwohnung errichteten und genehmigten Unterkünfte gelistet (z.B. Planet Haus auf den Priwall, Appartementhaus neben dem Aja-Hotel), sodass das Register keinen belastbaren Hinweis für die Anzahl erfolgter Umnutzungen bietet.
Eine qualifizierte Aussage zu den in Travemünde vorhandenen Ferienwohnungen kann nur durch eine vollständige Internetrecherche erreicht werden. Der ermittelte Bestand muss wiederum – analog zum Vorgehen in der Lübecker Altstadt – abgeglichen werden:
- Wie viele dieser Ferienwohnungen sind mit Neubau- oder Umnutzungsantrag genehmigt,
- Wie viele dieser Ferienwohnungen bestehen aufgrund nicht genehmigter Umnutzung in zu Dauerwohnzwecken genehmigten Wohnungen und Einfamilienhäusern,
- Wie viele dieser formal nicht genehmigten Ferienwohnungen sind materiell genehmigungsfähig und könnten von daher ggf. Bestandsschutz genießen.
Daneben gibt es eine hohe Zahl an Zweitwohnungen, die im Sprachgebrauch auch als Ferienwohnungen für die Eigentümer fungieren. Sie unterscheiden sich jedoch von den gewerblich genutzten Ferienwohnungen dadurch, dass sie weiterhin als Dauerwohnnutzung gelten, auch wenn sie nur einige Wochen im Jahr bewohnt sind.
Eine Begrenzung der Zunahme von Zweitwohnungen ermöglichen seit 2017 Fremdenverkehrssatzungen nach dem BauGB. Da die für Teile Travemündes geltende ältere Fremdenverkehrssatzung diese Option noch nicht beinhaltet, prüft der Bereich Stadtplanung und Bauordnung ergänzend die Neufassung und räumliche Erweiterung der bestehenden Fremdenverkehrssatzung. Ziel ist mit dem Zusammenspiel beider Satzungen den noch vorhandenen Bestand an dauergenutzten Wohnraum zu schützen.
Von Seiten der Unabhängigen wurde bereits eine Internetrecherche auf den Anbieterseiten von Ferienwohnungen durchgeführt. Ob diese Recherche die Beauftragung einer gesonderten Untersuchung - wie sie im Sommer 2018 für die Lübecker Altstadt durchgeführt wurde – ersetzen kann, kann erst nach Zurverfügungstellung und Auswertung der Erhebungen beurteilt werden.
Im laufenden Jahr 2019 Jahr ist eine Zunahme der Umnutzungsanträge im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen. Diese Anträge umfassen sowohl ältere schon länger erfolgte Umnutzungen als auch neu geplante Umnutzungen. Die Zunahme der Antragstellungen rührt vermutlich durch die Sensibilisierung aufgrund der Diskussion in der Altstadt und durch Kenntnis des politischen Prüfauftrages für Travemünde.
Wie viele Ferienwohnungen in Travemünde wurden in den letzten fünf Jahren beim Kurbetrieb neu angemeldet, Neubau exklusive?
Gemäß Auskunft des Kurbetriebs haben sich in den letzten fünf Jahren 118 neue Vermieter einer Ferienwohnung angemeldet. Es ist nicht bekannt, wie viele Vermieter davon die Ferienwohnung bereits als solche übernommen haben.
Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über nicht registrierte Ferienwohnungen in Travemünde, z.B. aus Online-Portalen?
Der Bauverwaltung liegen hierzu bisher keine Erkenntnisse vor. Erst eine Auswertung der Online-Portale (siehe zu 1.) kann belastbare Zahlen hierzu liefern.
Der Kurbetrieb wird Im Rahmen von Internet-Recherchen hin und wieder auf noch nicht angemeldete Vermieter aufmerksam. Diese werden sodann auf Ihre Verpflichtungen zur Einziehung der Kurabgabe hingewiesen und sind in der unter Pkt. 2 genannten Anzahl neuer Vermieter enthalten. Anmeldung beim Kurbetrieb und Zahlung der Kurabgabe können auch für baurechtlich nicht genehmigte Ferienwohnungen erfolgen. Die Zahlung der Kurabgabe ist nicht als Genehmigung zu verstehen: Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, einen Nutzungsantrag zu stellen.
Im August 2018 wurde der Bürgermeister aufgefordert, zu berichten, ob eine Milieuschutzsatzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum für gewerbliche Ferienwohnungen auch für andere Stadtteile als der Innenstadt zweckmäßig ist (VO/2018/06330). Wann ist mit diesem Bericht zu rechnen?
Die Bauverwaltung hat derzeit keine Kapazitäten, an der Prüfung für die Eignung einer Erhaltungssatzung für Wohngebiete in anderen Stadtteilen zu arbeiten.
Für Travemünde ist die Untersuchung für das erste Halbjahr 2020 vorgesehen. Die Bauverwaltung hat zur Frage der zeitlichen Befassung bereits rückgemeldet, dass eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Travemünder Ferienwohnungsproblematik erst nach Abschluss des Erhaltungssatzungsverfahrens für die Lübecker Altstadt möglich ist. Für Travemünde wird eine Berichterstattung für das zweite Quartal 2020 angestrebt. Für andere Stadtteile kann eine Ermittlung des Ferienwohnungsbestandes derzeit nicht zugesagt werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.2 Ergebnisse der Teilnahme an der Aktion „SH blüht auf“ (Herr Ramcke) – 5.660
TOP 5.2.2 am 02.09.2019 – VO/2019/08118
- Auf welchen Flächen wurden in der Vergangenheit die Sämereien aus der Aktion „SH blüht auf„ ausgesät?
- Auf welchen Flächen wurde aus anderen Beständen Wildblumensamen ausgesät? Woher stammen die Samenmischungen?
- Wie ist der Erfolg?
- Werden die Flächen alljährlich neu eingesät oder fallen ausreichend Wildblumensamen aus, um eine dauerhafte Begrünung mit Wildblumenmischungen zu garantieren?
Abschließende Antwort am 02.12.2019
Zu 1.):
Die angesprochenen Sämereien aus der Aktion „SH blüht auf“ wurden bisher auf einer Fläche in der Baltischen Allee (7.765 m2), am Ziegelteller im Grünzug Beethovenstraße (2.260 m2) und im Wiesental beim Kutterweg (1.540 m2) ausgebracht.
Zu 2.):
Zu den Wildblumenwiesen, die mit anderen, nicht geförderten Samenmischungen angesät wurden, zählen u.a. Flächen am Andersenring, in der Beethovenstraße, am Gustav-Radbruch-Platz, in der Friedhofsallee, am Lindenteller, in der Possehlstraße, im Mittelstreifen am St. Jürgen-Ring und in der Seelandstraße. Weitere Flächen befinden sich am Kowitzberg, im Heinrich-Behrens-Weg, in der Solmitzstraße, in der Kanalstraße, in der Neuen Hafenstraße, am Zarnewenzweg, im Drägerpark, auf dem Friedhof Vorwerk und im Schulgarten. Dabei wurden überwiegend Regio-Saatgut-Blühmischungen verwendet. Auf einigen Flächen wurden zusätzlich einjährige Pflanzen ausgesät, um einen schnellen Blüheffekt zu erzielen.
Zu 3.):
Die Wildblumenflächen werden von der Bevölkerung sehr positiv wahrgenommen und es wird ein hoher ökologischer Wert für die Fauna erwartet. Nach einigen Startschwierigkeiten funktioniert nun die Ansaat und Pflege der Flächen sehr gut. Herausfordernd bleibt hierbei u.a. die Abhängigkeit von Standort, Wetter- und Bodenverhältnissen. Es müssen noch weitere Erfahrungen gesammelt werden, um die Vorgehensweisen zu perfektionieren und die richtigen Blühmischungen an den richtigen Standorten zu finden.
Zu 4.):
Da fast ausschließlich mehrjährige Wildblumensaaten verwendet werden ist eine Nachsaat nur in sehr geringem Umfang notwendig. Die stetige Untersuchung der Flächen, welche Saaten sich von allein etablieren und welche nicht, ist aber sehr zeitaufwendig und bedarf noch etwas Zeit .Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass Wildblumenflächen nicht ohne Pflege auskommen. Dominanter nicht erwünschter Aufwuchs wir Brombeeren, Beifuß, Brennnessel und andere starkwüchsige Pflanzen müssen regelmäßig manuell entfernt werden.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.3 UKSH Hubschrauberlandeplatz (Herr Wienck) – 5.610 / 2.280
TOP 5.2.5 am 21.10.2019 – VO/2019/08228
Befindet sich der jetzige Hubschrauberlandeplatz vom UKSH in der Marie-Curie-Straße auf städtischem Grund?
Abschließende Antwort am 02.12.2019 vom Bereich Liegenschaften (2.280)
Bei der Fläche auf dem sich der angesprochenen Hubschrauberlandeplatz befindet, handelt es sich um eine Fläche des UKSH und ist demzufolge dem Land zugeordnet.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.4 Kletterspielplatz Priwallpromenade (Herr Müller-Horn) – 5.660
TOP 5.2.2 am 04.11.2019 – VO/2019/08307
Mit dem Bau der Promenade auf dem Priwall im Bereich beachbay wurde auch ein Kletterspielplatz errichtet, der sich auf einer sehr schrägen Ebene der Uferböschung befindet. Dieser Kletterspielplatz weist ein Gefälle von ca. 20%, entsprechend 30% Steigung, auf. Weder in DIN 1176 noch 1177 ist eine schräge Ebene für einen Spielplatz erwähnt. Alle in den Normen genannten Angaben über Gefälle und Fallhöhen beziehen sich auf Geräte, errichtet auf einer horizontalen Fläche.
Seit der Fertigstellung im Frühjahr ist der Kletterspielplatz mit einem Bauzaun umstellt. Der Grund dafür ist, dass der Spielplatz nicht frei gegeben ist. Er weist den Mangel der Fall- und Unfallgefahr der spielenden Kinder auf der enormen Schräge auf. Es wurde ein Gutachter bestellt.
Vor diesem Hintergrund wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welcher Ausschuss hat den Bau beschlossen?
- Welches Amt ist für die Planung und Auftragsvergabe verantwortlich?
- Wer hat den Sachverständigen beauftragt: Amt oder Hersteller?
- Wer trägt die Kosten für diesen?
- Wer bezahlt den notwendigen Um- oder Abbau des Spielplatzes?
- Wer trägt die Kosten für einen mit Reliefsteinen versehenen Weg, der von der Ostseestation über die Promenade hinweg zum Spielplatz führt?
- Wie hoch waren die Kosten für den Spielplatz?
Abschließende Antwort am 02.12.2019:
Beim „Reusen“-Spielplatz handele es ich um ein Unikat mit Alleinstellungsmerkmal, wie vom Fördergeber angeregt. Daher ist die Konstruktion zudem auch noch auf einem steinernen Deckwerk, das als Schutz vor Hochwasser und Wellenschlag nicht verändert werden konnte, nicht ganz einfach.
Die Anlage eines Spielplatzes auf einer geneigten Fläche ist nach DIN 1176 bzw. 1177 nicht unmöglich, aber gegenüber einer waagerechten Fläche durchaus erschwert. Es gibt in der DIN zusätzlich Zuschläge in der möglichen Fallhöhe für den Aufprall auf geneigte Bauteile, da die Norm davon ausgeht, dass bei einem schrägen Auftreffen die Energie abgemildert wird.
Die Schräge selbst stellt auch nicht das Problem dar, dieses liegt an mehreren anderen Punkten wie der tatsächlichen Einbauhöhe des waagerechten Netzes, dem möglichen Aufprall auf Befestigungsteile, der Ausführung des Netzes im Böschungsbereich und dessen zu starken Durchhang bei Belastung, an Abspannseilen, die zum Balancieren verwendet werden können u.a. mehr.
In der Norm gibt es zudem unterschiedliche Angaben im Teil 1, der sich allgemein mit Spielgeräten beschäftigt und dem Teil 11, der insgesamt größere Fallhöhen bei Seilspielgeräten möglich macht. Dies liegt darin begründet, dass bei Netzkonstruktionen davon ausgegangen wird, dass bei der Benutzung drei Körperteile (Hände, Füße) Kontakt zum Netz haben und damit ein Abfangen für den Nutzenden leicht ist und dabei im Extremfall ein Fall senkrecht in die Konstruktion und damit auf das Netz passieren würde, nicht nach außen. Allerdings ist der Teil 11 wieder im Zusammenhang mit dem Teil 1 anzuwenden, was vielleicht die Problematik verdeutlicht.
Es werden Änderungen am Spielplatz vorgenommen werden müssen, über die Maßnahmen im Detail wird noch intensiv verhandelt, da sie natürlich jeweils mit Kosten verbunden sind. Es wird von Verwaltungsseite keine Freigabe eines auch subjektiv betrachtet gefahrenbehafteten Spielplatzes geben.
Zu den Fragen im Einzelnen:
Zu 1.:
Die Beschlüsse zum ersten und zum zweiten bis fünften Bauabschnitt wurden jeweils von der Bürgerschaft gefasst, beginnend im Jahre 2015.
Zu 2.:
Die Federführung für die Planung und den Bau hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr, alle Planungen wurden mit dem Bereich Schule und Sport als zukünftige verwaltende Dienststelle und den Kurbetrieben Travemünde abgestimmt. Die Planungen und die dazu gehörigen Kostenschätzungen wurden mit dem Fördergeldgeber abgestimmt.
Zu 3.:
Die Sicherheitstechnische Prüfung und Abnahme der eingebauten Spielgeräte durch einen unabhängigen und öffentlich bestellten Sachverständigen ist Teil des Leistungsverzeichnisses und damit Bestandteil des Angebotes und des Bauauftrages.
Zu 4.:
Die Kosten werden über das Bauvorhaben abgerechnet und entsprechend vom Auftraggeber mit der Bauabrechnung bezahlt.
Zu 5.:
Die Kosten für zusätzliche Maßnahmen wie den Schutz der Geländerpfosten und der Treppenseite gegen einen möglichen Aufprall spielender Kinder und einen Auslaufschutz am Steg, die sich aus der Sicherheitstechnischen Prüfung ergeben haben, sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Änderungen, die sich aus Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Bauweise ergeben, hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm beauftragte Gerätehersteller zu bezahlen. Ein Abbau ist nicht erforderlich, die Sicherheitsbedenken richten sich nicht gegen die Böschung, auf der das Spielgerät zu Teilen steht.
Zu 6.:
Der geschwungene Pflasterweg ist Teil der gestalterischen Idee und damit Bestandteil der Ausführungsplanung und des Bauauftrages und wird aus der Maßnahme bezahlt.
Zu 7.:
Die Auftragssumme „Seilspielplatz“ ist rund 270.000 Euro brutto.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.5 Sachstand B-Plan 03.02.01 Fackenburger Allee / Stadtgraben TB II (Herr Lutzkat) – 5.610
TOP 5.2.1 am 18.11.2019 – VO/2019/08378
Am 20.03.2017 hat der Bauausschuss einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 03.02.01 Fackenburger Allee / Stadtgraben TB II (1. Änderung) (VO/2017/04623) beschlossen.
Am 29.6.2017 hat die Bürgerschaft zum selbigen B-Plan die Höhenbegrenzung auf die ursprüngliche Planung vom Juli 2014 begrenzt.
Die Verwaltung wird gebeten den aktuellen Sachstand zum Bebauungsplan 03.02.01 im Ausschuss darzulegen.
Abschließende Antwort am 02.12.2019:
Der Aufstellungsbeschluss wurde auf Wunsch des damaligen Investors und seinen Planungen gefasst. Mit dem Tod des Investors Ende 2017 wurde die Planung nicht weiter verfolgt. Das Grundstück ist in die Verwaltung einer Stiftung übergegangen. Bis zu einer neuen Planung gilt der darunter liegende rechtskräftige Bebauungsplan mit Rechtskraft vom 03.07.2014.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.6 Fußgängerweg über Wiese bei der Eutiner Straße (Frau Blankenburg) – 5.660
TOP 5.2.3 am 02.09.2019
Frau Blankenburg möchte wissen, wer für die Beleuchtung des Fußgängerweges auf der Wiese im Gebiet Eutiner Straße, hinter der Plöner Straße, zuständig ist.
Abschließende Antwort am 02.12.2019:
Für die Unterhaltung und Instandsetzung der genannten Wegebeleuchtung ist der Bereich Stadtgrün und Verkehr zuständig.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.7 Deckschicht Otternweg (Herr Lötsch) – 5.660
TOP 5.2.4 am 18.11.2019
Herr Lötsch fragt, warum im Otternweg eine neue Deckschicht nur in Teilbereichen gemacht werde, obwohl es Sinn ergeben würde, die Straße komplett zu erneuern.
Abschließende Antwort am 02.12.2019:
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr hat sich als Straßenbaulastträger im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht an 116 Metern des Otternweges bei der Maßnahme der EBL beteiligt. Dieser Abschnitt war stark sanierungsbedürftig und daher war eine Beteiligung sinnvoll.
Der restliche Teil des Weges ist noch in einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand, so dass eine neue Deckschicht auf gesamter Breite aus Unterhaltungsmitteln nicht erforderlich ist. Die Verkehrssicherheit ist gegeben und konsumtive Mittel stehen nur begrenzt zur Verfügung und müssen daher sinnvoll im gesamten Stadtgebiet eingesetzt werden.
Der Abschnitt am Bauende ist zwar ebenfalls in einem schlechten Zustand, aber aufgrund der zu erwartenden Baumaßnahme (privater Hausbau) ist eine neue Deckschicht zu diesem Zeitpunkt hier nicht sinnvoll. Der Baustellenverkehr würde durch Rangieren eine neue Decke beschädigen. Der Bauhof wird nach Abschluss der privaten Maßnahme dieses Teilstück ebenfalls sanieren.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.8 Zebrastreifen Königstraße Ecke Wahmstraße (Herr Pluschkell) – 5.660
TOP 5.2.4 am 21.10.2019 – VO/2019/08224
Ist es möglich, im Verlauf der Königstraße östlich in der Wahmstraße einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen, Zeichen 293) einzurichten? Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung hinsichtlich der Verkehrssicherheit in diesem Kreuzungsbereich?
Abschließende Antwort am 02.12.2019:
Der Arbeitskreis für Verkehrsfragen hat sich in seiner Sitzung am 20. Juli 2016 mit einer ähnlichen Anfrage aus dem Bauausschuss befasst und die nachfolgende Einschätzung (auszugsweise) abgegeben:
„Im Bauausschuss ist angefragt worden, ob für diese Kreuzung eine Überplanung vorgesehen ist, um insbesondere die Querungen des Fußverkehrs zu sichern.
Vom Arbeitskreis wird auf die besonderen Gegebenheiten an dieser Kreuzung hingewiesen. Wegen des Linienbusverkehrs sind für die Einfahrt von der „oberen“ Wahmstraße in die Königstraße die Bordlinien während des Baus des „Haerder-Centers“ neu festgelegt worden. Da auch gleichzeitig Linienbusbetrieb aus der südlichen Königstraße in die „obere“ Wahmstraße einbiegt, ist dieser Fahrbahnbereich relativ stark aufgeweitet.
Der Fußgängerüberweg an der nördlichen Königstraße hat bei der Einführung der Tempo-30-Zone für die Altstadtinsel Bestandsschutz. Ansonsten sind keine Sicherungen vorhanden.
Von der Verkehrsplanung wird auf eine 2003 durchgeführte Verkehrserhebung hingewiesen, bei der zwar die nach den Richtlinien erforderlichen Querungen erreicht worden sind, aber die Zahl der Kfz weit unter den notwendigen Werten festgestellt worden ist. Zurzeit wird kein Handlungsbedarf gesehen.“
Da sich an den Verkehrsverhältnissen seit 2016 keine nennenswerten Änderungen ergeben haben, kann die Anlegung eines Fußgängerüberweges aufgrund der geltenden Vorschriften an der angefragten Stelle nicht in Aussicht gestellt werden. Eine besondere Gefährdungslage lässt sich anhand der aktuellen Unfallaufnahmen der Polizei nicht ableiten.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.9 Anteil der HL bei Maßnahmenförderungen Barrierefreiheit (Herr Lötsch) – 5.610
TOP 5.2.10 am 18.11.2019
Herr Lötsch fragt, wie hoch der Anteil der HL an Maßnahmenförderungen zur Barrierefreiheit ist, wenn die Deutsche Bahn oder nah.sh an dem Projekt beteiligt sind.
Abschließende Antwort am 02.12.2019:
An Projekten der Deutschen Bahn (z.B. Herrichtung eines Bahnhaltepunktes) ist die HL finanziell nicht beteiligt. Wenn ein Bahnhaltepunkt z.B. verkehrlich angebunden werden soll, ist dies dann in der Zuständigkeit der HL und kann mit GVFG-Mittel (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gefördert werden. Die Förderquote beträgt 75 % der förderfähigen Kosten. Nicht förderfähig sind z.B. Grunderwerb oder Planungskosten.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Müller-Horn moniert, dass seine Anfrage bezüglich der Verkehrssituation in der Paulstraße (TOP 5.2.7 am 21.10.2019) noch nicht beantwortet wurde.
Frau Blankenburg fragt nach, ob der Fußweg durch die Grünanlage der Eutiner Straße (siehe TOP 5.1.6) beleuchtet oder in den Prozess Sichere Wege mitaufgenommen werden könne. Es reiche ihr, wenn die Frage in dem noch kommenden Bericht der Verwaltung zur Beleuchtung von Wegen behandelt werde.
Herr Howe fragt nach, wann seine Anfrage zur Parallelstraße in der Travemünder Allee (TOP 5.2.3 am 04.11.2019) beantwortet werde.
Frau Hagen antwortet, dass die Antwort im Protokoll der Bauausschusssitzung vom 18.11.2019 (TOP 5.1.6) enthalten sei.
Herr Pluschkell fragt, wann seine Anfrage bezüglich des Bauhofs Hinter den Kirschkaten beantwortet werde (TOP 5.2.11 am 04.02.2019).
Abschließende Antwort zur Niederschrift:
Die Anfrage wurde in der Bauausschusssitzung am 01.04.2019 beantwortet.
Frau Haltern fragt, wann ihre Anfrage bezüglich des Zeitplans am Fischereihafens (TOP 5.2.9 am 21.10.2019) beantwortet werde.
Abschließende Antwort zur Niederschrift:
Die Anfrage wurde in der Bauausschusssitzung am 18.11.2019 beantwortet.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.