Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
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Wortprotokoll |
5.1.4 Fördermittel Barrierefreiheit (Frau Wulf-Wichmann) – 5.651
TOP 5.2.21 am 19.08.2019
Frau Wulf-Wichmann möchte wissen, ob die Verwaltung Anträge zu den von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Fördermitteln in Höhe von 10 Mio. Euro bis 2022 gestellt habe.
Abschließende Antwort am 21.10.2019:
Die Verwaltung hat bisher keinen Antrag gestellt. Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber werden hier in erster Linie Projekte mit ganzheitlichen Konzepten zur Barrierefreiheit (also z.B. auch visuelle und haptische Maßnahmen) gefördert. Einzelne Maßnahmen zum Einbau eines Aufzugs sind nicht der grundsätzlich Sinn dieser Förderung. Sie werden in der Priorisierung ganz hinten angestellt. Eine Bewilligung ist unwahrscheinlich.
Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.
5.1.5 Verwahrloster Spielplatz im Drägerpark (Herr Dr. Brock) – 5.660
TOP 5.1 am 19.08.2019
Herr Dr. Brock merkt an, dass er zu seiner Anfrage zum verwahrlosten Platz vor dem Spielplatz im Drägerpark die Antwort erhalten habe, dass im Zuge des zweiten Bauabschnittes im Sommer 2019 Abhilfe geschaffen werde. Hierzu möchte er wissen, wie der aktuelle Stand sei.
Antwort am 16.09.2019:
Der KSP Drägerpark ist aus Sicht der Verwaltung keinesfalls verwahrlost. Die neuen Wasserspieleinrichtungen erfreuen sich eines regen Zuspruchs. Die Pflanzungen am zweiten Bauabschnitt („Waldläuferpfad“) wurden in der Vegetationsruhe vorbereitend vom Außendienst zurückgeschnitten. Es wurde eine Förderung der Baumaßnahmen von der Possehlstiftung zugesagt, diese fällt jedoch nicht so hoch aus wie erhofft. Zurzeit versucht die Verwaltung, die fehlenden Finanzmittel aus Haushaltsausgaberesten anderer Maßnahmen zusammen zu bekommen um noch in diesem Jahr die Ausschreibung des zweiten Bauabschnittes herausgeben zu können.
Weitere Nachfrage am 16.09.2019:
Herr Dr. Brock fragt nach, warum nach Abschluss der Bauarbeiten der Rasen nicht wieder neu aufbereitet worden sei?
Abschließende Antwort zur Nachfrage am 21.10.2019:
Die Baustraße, die auch für den zweiten Bauabschnitt genutzt werden soll, wurde zwischendurch nicht wieder als Rasen angelegt, da diese Kosten dann ein zweites Mal angefallen wären. Wie oben dargestellt, sollte der zweite Bauabschnitt zeitnäher erfolgen als es jetzt möglich ist.
Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.
5.1.6 Baumfällung Schule Grönauer Baum (Frau Blankenburg) – 5.660
TOP 5.2.4 am 02.09.2019
Frau Blankenburg merkt an, dass vor dem Gebäude der Schule Grönauer Baum Baumfällungen vorgenommen wurden, um einen Parkplatz zu bauen. Sie möchte wissen, ob dafür eine Genehmigung vorliegt.
Antwort am 21.10.2019:
Für die hier angefragten Bäume gibt es die Zustimmung von der UNB Az.: 3.390.02.47.11 – 371/2017 vom 24.11.2017, diese genehmigungsfrei fällen zu dürfen, da sie in einer geplanten und nicht verschiebbaren Feuerwehrzufahrt standen. Ein weiterer Baum war nicht mehr verkehrssicher, bestätigt durch die Stellungnahme von 5.660.5-2 vom 04.12.2017.
Weitere Nachfrage am 16.09.2019:
Frau Blankenburg fragt nach, warum die Bäume mit der Begründung gefällt werden durften, dass dort eine Feuerwehrzufahrt gebaut werden würde, wenn dort aber jetzt stattdessen Parkplätze gebaut werden würden.
Abschließende Antwort zur Nachfrage am 21.10.2019:
Die gefällten Bäume standen in der geplanten und nicht verschiebbaren Feuerwehrzufahrt. Im Bereich, in dem die Parkplätze gebaut werden, standen Sträucher.
Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.
5.1.7 Solardachziegel und Solardachpfannen auf denkmalgeschützten Gebäuden in Lübeck (Frau Jansen) – 5.651
TOP 5.2.1 am 02.09.2019 – VO/2019/08073
Solardachziegel und -pfannen sind Photovoltaikmodule in Dachziegel- oder Dachpfannenform. Anders als herkömmliche Solarmodule, die per Haken und Schienen auf die bestehende Dachhaut aufgebracht oder darin eingelassen werden, kommen sie wie normale Ziegel und Pfannen als Dachhaut zum Einsatz und produzieren zugleich Solarstrom. Solardachziegel und -pfannen können in den Lübeck typischen Dachfarben geliefert werden.
- Verwendet die Stadt Lübeck bereits Solardachziegel oder -pfannen auf städtischen Gebäuden, wenn diese aus Gründen des Denkmalschutzes nicht mit einer klassischen Photovoltaikanlage ausgestattet werden dürfen? Wird dies beabsichtigt?
- Wenn 1. mit Nein beantwortet wird, möge die Bausenatorin mit der Denkmalpflege und dem UNESCO Weltkulturerbe klären, dass bei denkmalgeschützten Gebäuden - innerhalb oder außerhalb der Innenstadt - Solardachziegel und -pfannen verwendet werden können.
- Welche speziellen Fördermöglichkeiten bestehen für Solardachziegel und -pfannen für öffentliche und private Gebäude?
Abschließende Antwort am 21.10.2019:
Das GMHL setzt diese Dachsysteme an Steildächern von städtischen Gebäuden bislang nicht ein.
Einem Einsatz, vorerst an einem „Pilotprojekt“, steht das GMHL sehr positiv gegenüber. Voraussetzungen sind dabei die Möglichkeiten der bestehenden, elektrotechnischen Anlage zur Einspeisung des regenerativ gewonnenen Stroms.
Das GMHL wird bei einem der anstehenden Projekte, welches die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllt, die Montage einer Referenzfläche prüfen. Denkmalpflege und Stadtplanung werden in diesem Zuge eingebunden. Eine Umsetzung wird jedoch erst mittelfristig erwartet.
Im Rahmen des ausgerufenen Klimanotstandes sowie der Teilnahme am European Energy Award findet eine im Sommer 2019 aufgenommene, enge Zusammenarbeit zwischen Klimaleitstelle / dem Team „Klima, Immissionen und gesundheitlicher Umweltschutz“ und dem GMHL statt. Das GMHL hat nach den Fördermöglichkeiten zu Solardachziegel gefragt und erhielt die Rückmeldung, dass aktuell solche Programme nicht bekannt sind. Die Klimaleitstelle teilte zudem mit, dass die Beschäftigung mit angebotenen Förderprogrammen nach Ausweitung der Teams voraussichtlich ab Frühjahr 2020 deutlich intensiviert wird. Dann werden auch zu diesen Maßnahmen Möglichkeiten recherchiert und an das GMHL kommuniziert.
Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.
5.1.8 August-Bebel-Kita (Herr Lötsch) – FB4
TOP 5.2.8 am 16.09.2019
Herr Lötsch möchte wissen, warum die August-Bebel-Kita nicht im Haushalt aufgeführt ist, aber weiterhin in der Jugendhilfeplanung.
Zwischenantwort:
Da sich die Zuständigkeit zur Beantwortung dieser Frage nicht im Fachbereich 5 befindet, wird sie an den Fachbereich 4 weitergeleitet. Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort am 21.10.2019 durch den Fachbereich 4:
Der Fachbereich 4 hat die Baumaßnahme Ersatzneubau für die Kita Moislinger Berg (Kita August-Bebel-Straße) wie vereinbart mit 75.000 EUR im Haushalt 2020 angemeldet.
Im Zuge der Kürzungen aus der Senatsklausur wurde das Projekt aufgrund der Priorisierung leider nicht in die Haushaltsanmeldung 2020 aufgenommen.
Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.