Auszug - Städtebauliche Erhaltungssatzung "Brolingplatz" und zugehörige Aufhebungssatzung für Städtebauliche Erhaltungssatzung - Katharinenstraße, Warendorpstraße, Marquardstraße - in St. Lorenz Nord  

22. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 21.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:51 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08043 Städtebauliche Erhaltungssatzung "Brolingplatz" und zugehörige Aufhebungssatzung für Städtebauliche Erhaltungssatzung - Katharinenstraße, Warendorpstraße, Marquardstraße - in St. Lorenz Nord
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Eckhardt, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Zander erklärt sich für befangen teilt mit, dass er daher weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teilnehmen werde.

 

Herr Schröder beantwortet folgende, vorab vom CDU-Ortsverein gestellte, Fragen zu der Vorlage.

 

Inwieweit beeinflusst die Erhaltungssatzung Brolingplatz die von der Stadt Lübeck geforderte Wohnraumbeschaffung?

Die städtebauliche Erhaltungssatzung wirke sich nicht direkt auf den Wohnungsmarkt aus, sondern sei dazu gedacht, das Gebiet zu erhalten und aufzuwerten. Freie Grundstücke könnten weiterhin bebaut werden, solange sie sich in die bestehende Lage einfügen würden.

 

Durch die geplante Landesbauordnung ist eine Wohnraumverdichtung vorgesehen. Wie verträgt es sich, wenn durch die Erhaltungssatzung keine Dachböden durch Anheben der Dächer zur Neuschaffung von Wohnraum mehr möglich sein sollten?

Viele Hausbesitzer besitzen einen Kriechboden von 1,00 bis 1,80 Meter Höhe. Ist durch die Dacherhöhung neuer Wohnraum möglich?

Dachanhebungen oder Änderungen an den Dachböden würden durch die Erhaltungssatzung nicht grundsätzlich ausgeschlossen, Um- und Neubauten müssten sich aber in die bestehende Umgebung einfügen. Sollte ein Antrag auf Umbau des Dachbodens abgelehnt werden, würde dies eher an anderen Regelungen als dem Erhaltungsrecht bzw. der Erhaltungssatzung liegen.

 

Sind E-Ladestationen vor dem Haus möglich, inkl. Teilversiegelung?

Wenn es zulässig ist, könne eine E-Ladestation aufgestellt werden, allerdings seien die Vorgärten in dem betroffenen Gebiet eher klein und neue Parkmöglichkeiten nicht vorgesehen. Das Gebiet sei geprägt durch durchgängig gepflegte Vorgärten, die auch gemäß § 8 Abs. 1 der Landesbauordnung als nicht überbaute Fläche wasseraufnahmefähig zu belassen seien, was gegen eine Teilversiegelung sprechen würde.

 

Ist Wärmedämmung außen möglich?

Ob eine Wärmedämmung außen möglich sei komme auf den Einzelfall an. Gebäude mit straßenseitigen Außenverzierungen, zum Beispiel Stuck oder ähnliches, müssten voraussichtlich innen gedämmt werden. Außendämmung wäre dann nur an den Außenseiten und der Rückseite des Hauses möglich, an der Straßenseite würde sie möglicherweise nicht ins Straßenbild passen

 

Die bürokratischen Hürden für die Genehmigung von Veränderungen und Erweiterungen sollten geringgehalten und schnell erteilt werden.

Grundsätzlich würden derartige Anträge innerhalb eines Monats beschieden werden.

 

Der Klimanotstand ist zurzeit nur eine Hülle. Wie vereinbaren sich in der Zukunft Klimanotstand und Erhaltungssatzung in Lübeck?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) würde spezielle Kreditmöglichkeiten für Umbauten zum Zwecke des Klimaschutzes anbieten, wodurch die von der Erhaltungssatzung betroffenen Gebäude von den Eigentümern saniert werden könnten. Auch würden die festgesetzten Gärten gute Sickerflächen für den Niederschlag anbieten.

 

Frau Hagen weist darauf hin, dass es bei der Aufstellung der Erhaltungssatzung nicht darum ginge, Baumaßnahmen zu verhindern. Es handele sich lediglich um einen Genehmigungsvorbehalt, durch den Baumaßnahmen oder die Ausführungsweise gegebenenfalls anzupassen wären, um sich in das Erscheinungsbild des Gebietes einzufügen.

 

Herr Müller-Horn ist der Meinung, dass die Fensterteilung das Gebiet enorm prägen würde und fragt nach, warum die Fenster nicht Gegenstand der Erhaltungssatzung seien.

Herr Eckhardt erklärt, dass die Fenster in der Erhaltungssatzung extra aufgeführt seien.

 

Herr Ramcke möchte wissen, wie alt der Auftrag für die Aufstellung dieser Erhaltungssatzung sei.

Herr Eckhardt antwortet, dass der Auftrag schon über 20 Jahre alt sei, vorher aber nie die Kapazitäten in der Stadtverwaltung zur Umsetzung verfügbar gewesen wären.

 

Herr Ramcke fragt weitergehend, ob der Umgriff des Gebiets derselbe wie vor 20 Jahren sei und warum nicht das Gebiet am Warendorpplatz auf der östlichen Seite der Schwartauer Allee mit in den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung miteinbezogen worden sei.

Herr Eckhardt antwortet, dass der Umgriff des Gebiets im Prinzip derselbe wie vor 20 Jahren sei, mit lediglich geringfügigen Änderungen. Der Bereich auf der anderen Seite der Schwartauer Allee sei mit seiner vorrangigen gewerblichen Bebauung historisch anders geprägt und die Bebauung in dem Bereich sei nicht ausreichend zusammenhängend, um es zum Bestandteil des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung zu machen.

 


Beschluss:

  1. Für den zwischen Kerckringstraße, Brolingstraße, Schwartauer Allee, Katharinenstraße, Marquardstraße, Fackenburger Allee und Waisenhofstraße im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellten Bereich wird die Erhaltungssatzung „Brolingplatz“ zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Anlage 1) beschlossen und die Begründung (Anlage 3) gebilligt.
  2. Für die „Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil St. Lorenz Nord - Katharinenstraße, Warendorpstraße, Marquardstraße- vom 28.02.1990 wird die Aufhebungssatzung (Anlage 4) beschlossen. 

Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

11

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.