Auszug - Bebauungsplan 22.04.00 - Buntekuh / Pinassenweg - Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Empfehlung des Ausschusses für die abschließende Entscheidung der Bürgerschaft:
Herr Müller beanstandet, dass unter 5.3.2 Gehrechte (Seite 19 der Begründung) eine Beleuchtung der Wege nicht vorgesehen sei, diese sei aber notwendig. Herr Zahn vermisst zudem den Stellplatzschlüssel für die Ausweisung der Fahrradstellplätze unter 5.2.7 Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen (Seite 17 der Begründung – siehe auch Teil B: Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung 6.2 Stellplatzschlüssel).
Bei der Abstimmung waren die AM Langbehn und Lüttke nicht anwesend.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig entsprechend dem Beschlussvorschlags - unter Berücksichtigung der Ergänzungen - zu beschließen..
Anmerkung der Protokollführung nach der Sitzung:
Auszug aus dem Teil B des Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg:
6.2 Stellplatzschlüssel
Prüfung und Abwägung:
Die Unterbringung von öffentlichen Fahrradstellplätzen ist grundsätzlich möglich und kann beispielsweise im Bereich des Quartiersplatzes, im Bereich des BHKW oder auch in
den Wohngebäuden im WA 2 untergebracht werden. Eine gesonderte Festsetzung auf Bebauungsplanebene ist dazu nicht erforderlich und schränkt die flexible Anordnung später
ein.
Beide Anmerkungen zu 5.3.2 und 5.2.7 können nach Aussage des FB Planen und Bauen nicht im B-Plan berücksichtigt werden.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
| Einstimmig |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Ohne Votum |
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