Auszug - Beantwortung von Anfragen
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Wortprotokoll |
Schriftliche Beantwortung der Anfragen von AM Wind-Olßon vom 20.08.2019 nach der Sitzung:
- In Travemünde, Baggersand und Fahrenberg, sind anlässlich von Bauarbeiten diverse Bäume abgeholzt worden. Ist eine Ersatzanpflanzung und ggfls. Wo erfolgt? Oder ist eine Ausgleichszahlung erfolgt? Diese Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund, dass geplant ist, eine Million Bäume zu pflanzen.
Antwort des Bereichs 5.660:
Für die Baumaßnahme Baggersand/Hafenquartier gemäß B-Plan 32.14.00 wurde ein Antrag auf Waldumwandlung seitens der KWL gestellt (siehe Anlagen – inkl. Lageplan).
Hierin wird die Größe der Waldfläche, die einer anderen Nutzungsart (Parkplatz) zugeführt wurde, mit 15.347 m² angegeben. Diese Fläche wurde mit einer Ersatzaufforstung im Umfang von 30.694 m² in Niendorf-Moorgarten ausgeglichen. Zusammen mit weiteren auszugleichenden Maßnahmen „rund um den neuen Parkplatz“ belaufen sich die Ersatzaufforstungen auf 38.700 m².
Für die Maßnahme Am Fahrenberg liegen hier im Bereich 5.660 keine Angaben vor.
- Welche Flächen in Lübeck sind für „Graffitti“-Malereien (oder andere) freigegeben?
Ist der Ordnungsdienst darüber informiert?
Antwort des Bereichs 5.660 Stadtgrün und Verkehr:
Für das Sprayen freigegeben sind die Brückenpfeiler der Marienbrücke auf der Ostseite einschließlich unserer Bauhofwand und dem stadtseitigen Widerlager sowie auf der Westseite auf der Böschung zum Stadtgraben (natürlich immer auf eigene Gefahr). Auch das Sprayen auf dem Flusspfeiler und der flussseitigen Bauhofwand wird geduldet (wenn man denn dort hinkommt) . Die Flächen werden auch entsprechend mehr oder weniger rege genutzt. Ausdrücklich nicht freigegeben sind die Pfeiler im Bahnbereich, weil es hier lebensgefährlich ist, zu sprayen. Außerdem ist das Betreten des Bahngeländes ohnehin nicht erlaubt. Weitere Flächen sind an den Widerlagerflächen der Straßenbrücke Ivendorf (Überführung der K 10/des Zubringers zur B 75) zwischen Ivendorf und Kücknitz freigegeben.
Die Polizei ist über die Freigabe informiert, das Ordnungsamt wurde von unserer Seite hierüber nicht informiert.
Antwot des Bereichs 3.322 Melde- und Gewerbeangelegenheiten:
Das Ordnungsamt hat keinerlei Informationen, welche Flächen in Lübeck offiziell für Graffiti freigegeben sind.
- Bei Großveranstaltungen in Lübeck: Wer räumt auf? Wer zahlt für die entstandenen Kosten?
Antwort der Entsorgungsbetriebe Lübeck:
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck betreuen Großveranstaltungen im Hinblick auf die Abfallentsorgung. Bezahlt werden die Kosten vom jeweiligen Veranstalter – dies werde vorher abgesprochen und festgelegt.
Bei einigen Veranstaltungen reinigen die EBL nur auf befestigten Flächen. Auch hier trägt der Veranstalter die Kosten. Grundsätzlich ist der Veranstalter verantwortlich für die Reinigung der Veranstaltungsfläche, könne aber auf Drittfirmen zurückgreifen. Jede Veranstaltung müsse angezeigt werden, der Bereich Gewerbeangelegenheiten verweist im Festsetzungsbescheid speziell darauf, dass eine Reinigung zu erfolgen habe: „Sofern die Reinigung der Veranstaltungsfläche nicht unverzüglich nach Veranstaltungsende begonnen und abgeschlossen wird, ist die Hansestadt Lübeck – Entsorgungsbetriebe – berechtigt, die Reinigung selbst durchzuführen oder von beauftragten Dritten auf Kosten des Veranstalters durchführen zu lassen.“
- Zur Wallhalbinsel: Sind erforderliche Genehmigungen (Ausschank u.a.?) vorhanden? Wie gestaltet sich die Unterbringung von Flüchtlingen zurzeit?
Antwort des Bereichs 2.500.55 – Flüchtlingsunterbringung
Auf der Wallhalbinsel sind aktuell keine Flüchtlinge durch die Hansestadt Lübeck untergebracht.
Antwort des Bereichs 3.322 – Melde- und Gewerbeangelegenheiten:
Eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz liegt für die „Alternative“ nicht vor, da es sich um keinen Betrieb handelt, der die Bedingungen des Gewerbebegriffs erfüllt. Dazu wäre u.a. eine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich. Es liegen jedoch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass durch das Verabreichen von Getränken an Ort und Stelle Überschüsse über die Aufwendungen hinaus, die für die Unterhaltung der Gaststätte aufzubringen sind, erzielt werden.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Eingriffskompensation_Waldaufforstung-Niendorf-Moorgarten_Lageplan (540 KB) |