Auszug - NEU !!!Empfehlung des Bauausschusses aus seiner Sitzung am 19.08.2019 zur Beschlussvorlage zum Thema Vorgaben Wettbewerb Schlachthof (VO/2019/07765)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
- Protokollierung siehe unter TOP 9.2 -
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Wettbewerb für das ehemalige Schlachthofareal und die direkt angrenzenden Bereiche entsprechend der Varianten 3 auszuloben.
Variante 3:
Es werden folgende Vorgaben für den Wettbewerb für das ehemalige Schlachthofareal beschlossen:
- Integriertes, städtebauliche Entwicklungskonzept unter Berücksichtigung der denk-
malpflegerischen Vorgaben im Gebiet zwischen Matthäistraße, Schwartauer Allee, Karlstraße und Katharinenstraße
- Entwicklung eines in Stufen entwickelbaren gemischt genutzten Quartiers, in dem auf
dem ehemaligen Schlachthofareal sowohl Wohnen als auch Nahversorgung unter Integration der denkmalgeschützten Strukturen und Bauten stattfindet
- Mindestens 250 Wohneinheiten, davon mindestens 40% geförderter Wohnraum
- Verbrauchermarkt mit höchstens 2900 m² Verkaufsfläche inklusive Getränkemarkt
und zuzüglich Konzessionäre (ca. 250 m²)
- Nachnutzung des denkmalgeschützten Verwaltungsbaus und der Großviehschlacht-
halle
- Städtebaulich verträgliche Verortung der Kfz-Stellplätze (z. B. Tiefgaragen, Park-
paletten) und der Warenanlieferung
- Grünverbindung zwischen St. Lorenz Nord und Roddenkoppel, Naherholung
- Konzeptionelle Einbindung der angrenzenden Bereiche
- Energieeffiziente und klimafreundliche Bauweise und Versorgung
Abstimmungsergebnis
| Einstimmig |
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Ja-Stimmen | 32 | |
Nein-Stimmen | 14 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Ohne Votum |
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Die Bürgerschaft nimmt mehrheitlich die Empfehlung des Bauausschusses und damit den Änderungsantrag mit VO Nr. 2019/08051 an.
Herr Puschaddel übernimmt den Vorsitz.