Auszug - NEU! Die Unabhängigen: Änderungsantrag zu VO/2019/07291: Mobilitätskonzept Travemünde  

10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.1.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 29.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 22:13 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2019/07291-06 Die Unabhängigen: Änderungsantrag zu VO/2019/07291: Mobilitätskonzept Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2019/07291
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Claudia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antrag wurde zurückgezogen.

 

- Protokollierung siehe unter TOP 9.1 -


Beschluss:

1. Das Mobilitätskonzept wird als Teil eines Gesamtverkehrsplanes für Travemünde zur

Kenntnis genommen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Gesamtverkehrsplan mit hoher zeitlicher Priorität

weiterzuentwickeln, und zwar durch Einbeziehung ergänzender und übergreifender mittel- und langfristiger Entwicklungsziele, um letztlich zu einem zukunftsorientierten Gesamtverkehrsplan für Travemünde gem. Bürgerschaftsbeschluss von 2015 (VO/2015/02384) zu kommen. Wichtigster Bestandteil des Gesamtverkehrsplans ist dabei eine strategisch-konzeptionelle Ebene bis 2030 mit Zielen und Maßnahmen, die geeignet sind in Travemünde die notwendige Verkehrswende zugunsten einer nachhaltigen urbanen Mobilität herbeizuführen, die sowohl den Bedürfnissen der BürgerInnen Travemündes, der Travemünder Wirtschaft als auch der Touristen entspricht.

3. Wesentlicher Teil eines Gesamtverkehrsplans wird die Erstellung eines strategischen

Konzeptes zur Reduzierung des PKW-Verkehrs sein. Dafür wird die Beteiligungsform

einer beratenden Arbeitsgruppe vorgeschlagen (AG Verkehrswende). Die Arbeitsgruppe

tagt grundsätzlich öffentlich.

4. Die im Mobilitätskonzept angeführten Einzelmaßnahmen sind an den Zielen des Gesamtverkehrsplanes auszurichten. Bis dahin sind ausschließlich Maßnahmen umzusetzen,

die notwendig sind, um die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit des Verkehrs

aufrechtzuerhalten.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, vertiefende Untersuchungen zur Realisierung einer

leistungsfähigen zweiten Haupterschließung Travemündes für den Kfz-Verkehr zu

veranlassen.