Auszug - Weitere Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

19. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.2 Planfeststellung Bahn Lübeck – Bad Kleinen (Frau Mählenhoff) – 5.610

 TOP 5.2.11 am 04.03.2019

Frau Mählenhoff möchte wissen, ob im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der DB Strecke Lübeck – Bad Kleinen auch die Hansestadt Lübeck betroffen sei.

 

Zwischenantwort:

Frau Hagen erläutert, dass ihrer Meinung nach hier auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck zwei Brückenbauwerke betroffen seien. Eine detaillierte Antwort werde aber noch nachgereicht.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Die Strecke Lübeck – Bad Kleinen ist Bestandteil der Ausbaustrecke Lübeck – Schwerin und wird künftig umfangreich modernisiert. In diesem Zusammenhang wird eine Oberleitungsanlage zwischen Lübeck und Bad Kleinen errichtet. Ebenfalls werden die signaltechnischen Anlagen durch digitale Stellwerkstechnik ersetzt. Der Streckenausbau ist im November 2018 im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) als Vorhaben des „Potenziellen Bedarfes“ in den „Vordringlichen Bedarf“ aufgerückt.

Weitere bauliche Maßnahmen werden dann voraussichtlich im Planfeststellungsverfahren zu klären sein. Die Maßnahmen stehen nicht in direktem Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung, sondern stellen ein eigenes Verfahren dar.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.3 FNP Hochwasserschutzbauten (Herr Vorkamp) – 5.610

 TOP 5.2.11 am 04.03.2019

Herr Vorkamp möchte wissen, ob in dem zu erstellenden FNP auch Hochwasserschutzbauten mit aufgenommen werden und welche Anforderungsprofile es hierfür gäbe.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt. Frau Hagen verweist zusätzlich darauf, dass hierzu zum Thema Küstenschutz der Bund noch Stellung nehmen müsste.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Im Flächennutzungsplan werden die Hochwassergebiete dargestellt. Weitere Bauflächen sind an diesen Stellen auszuschließen. Dort, wo sich Hochwassergebiete und bestehende Bauflächen überlagern, sind Maßnahmen des Hochwasserschutzes erforderlich – eine entsprechende Darstellung wird geprüft werden. Konkrete Bauwerke, wie zum Beispiel Schutzmauern, werden auf Ebene des Flächennutzungsplans aufgrund der Maßstäblichkeit des Planwerkes nicht dargestellt.

 

Weiter Nachfrage in der Sitzung am 19.08.2019

Herr Vorkamp merkt an, dass er nach nur einem speziellen Hochwasserschutzbauwerk im Rahmen des Flächennutzungsplanes gefragt habe und seiner Meinung nach die Antwort nicht ausreichend sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

5.1.4 Baupotential durch Dachaufstockung (Herr Ramcke) – 5.610

TOP 5.2.9 am 03.06.2019 – VO/2019/07784 – Ergänzende Antwort zur Antwort aus der Sitzung vom 17.06.2019 unter TOP 5.1.6

In der "Deutschlandstudie 2019" der TU Darmstadt und des Pestel-Institutes wurde ermittelt, welches Baupotenzial vorhanden ist, wenn Dachaufstockungen genutzt würden. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass auf Nichtwohngebäuden (Büro- und Geschäftshäusern) rund 1,3 Mio. Wohnungen errichtet werden könnten. Dazu die Frage: Welches Potential wäre für Lübeck dadurch zu mobilisieren?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 17.06.2019:

In der deutschlandweit geführten Diskussion zur Schaffung von Wohnraum durch Dachaufstockungen ist grundsätzlich festzuhalten, dass dies nicht kategorisch auf sämtliche bestehende Baugebiete innerhalb des Lübecker Stadtgebietes übertragen werden kann. Wo Dachaufstockungen möglich sind, muss in jedem konkreten Einfall betrachtet werden. Bei der Betrachtung sind städtebauliche Maßstäbe (Dichte, bauliche Höhenentwicklung, Auswirkungen auf benachbarte Gebiete usw.) anzuwenden und im Detail zu überprüfen und auszuloten. Insgesamt dürfte in den meisten Fällen bei Dachaufstockungen die Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich sein, um die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.

 

Bzgl. der konkreten Fragestellung hinsichtlich Dachaufstockungen für Wohnnutzungen auf Büro- oder Geschäftsgebäuden, die wohl vorwiegend in Gewerbegebieten gem. § 8 BauNVO oder Mischgebieten nach § 6 BauNVO oder in entsprechenden faktischen Baugebieten im Sinne des § 34 BauGB liegen, ist neben den obigen allgemeinen Hinweisen anzumerken, dass hier ggf. Nutzungskonflikte entstehen. Dies kann zu erheblichen Einschränkungen bestehender gewerblicher Nutzungen im jeweiligen Umfeld führen.

Die Potenziale in Lübeck sind daher derzeit nicht pauschal abschätzbar und können nur anhand konkreter Einzelfallbeispiele detaillierter geprüft und die Auswirkungen bewertet werden.

 

Ergänzende Antwort am 19.08.2019:

Eine flächendeckende Bestandsaufnahme zu Aufstockungsmaßnahmen im Bestand aller Immobilienarten wird seitens der Stadtplanung nicht angestrebt. Dies wäre mit sehr hohem Aufwand verbunden, zumal der Ermittlung des Bestandes die gezielte Ansprache aller Eigentümer folgen müsste. Die Effekte einer solchen Maßnahme sind nicht bezifferbar.

 

Weite Teile des genannten TU-Berichts beziehen sich jedoch auf Aufstockungen speziell von Supermärkten, was die Zahl der potentiell in Frage kommenden Gebäude einschränkt. Grundsätzlich steht der Bereich Stadtplanung und Bauordnung der Aufstockung von Handelsimmobilien offen gegenüber. Es ist davon auszugehen, dass in vielen Fällen ein Bebauungsplanverfahren erforderlich sein wird.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.5 Begrenzung von Ferienwohnungen (Herr Schümann) – 5.610

 TOP 5.2.15 am 06.05.2019

Herr Schümann spricht die in der Vorlage VO/2018/06771 gemachte Zusage an, dass zum zweiten Quartal 2019 die Öffentlichkeit über den Satzungsentwurf informiert werden solle. Er möchte hierzu wissen, wie der aktuelle Sachstand sei und ab wann welchem Zeitpunkt damit zu rechnen sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Die Bauverwaltung hat dem Bauausschuss im Juni 2019 eine Vorlage zur öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes vorgelegt (VO/2019/07680). Der Bauausschuss hat für diese am 17.06.2019 die Vertagung der Vorlage beschlossen, so dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung dadurch frühestens im August / September 2019 durchgeführt werden kann.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.6 IEK Block 74 (Rathaushof) (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.2 am 06.05.2019 – VO/2019/07464

Beinhaltet die Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ auch eine Weiterentwicklung des Sanierungsgebiets Block 74 (Rathaushof)?

Falls ja, welche aktuellen Planungen gibt es seitens der Hansestadt Lübeck für dieses Gebiet (Gebäude und Freiflächen)?

Welche Zwischennutzung ist für die Zeit bis zur endgültigen Sanierung vorgesehen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Ja, das Städtebauförderprogramm beinhaltet den Block 74.

Geplant und in Teilen als vorgezogene Maßnahme durchgeführt ist die Sanierung des Rathauses.

Darüber hinaus sind auch der Umbau und die Instandsetzung des Rathaushofes geplant. Die Gestaltung der Freiflächen sollen im Zusammenspiel mit Markt und den Freiflächen um St. Marien durch einen Wettbewerb geklärt werden.

 

Für das Rathaus ist keine Zwischennutzung geplant.

Für einzelne Räume am Rathaushof (Gastronomieeinheit) ist eine Zwischennutzung während der Bauphase des Buddenbrookhauses im Gespräch.

 

Das Städtebauliche Entwicklungskonzept (inkl. aller möglichen Maßnahmen im Fördergebiet) wurde im Juli 2019 durch das Ministerium in Kiel freigegeben. Die Beschlussvorlage wird derzeit erarbeitet und geht im September 2019 in die Gremien.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.7 Wahrnehmung von Aufgaben des Stadtbildpflegers (Herr Müller-Horn) – 5.610

 TOP 5.2.3 am 20.05.2019 – VO/2019/07678

Die Stelle des Stadtbildpflegers der Hansestadt Lübeck ist seit 2014 unbesetzt.

In diesem Zusammenhang wir um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Welche stadtbildpflegerischen Aufgaben werden seitdem von wem wahrgenommen?
  2. Warum wurde die Gestaltungssatzung für die Innenstadt von 1982(!) bisher nicht fortgeschrieben?
  3. Ist die personelle Ausdünnung in diesem Fachbereich der Grund für die bisher nicht erfolgte Fortschreibung der Gestaltungssatzung?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

  1. Stadtbildpflegerische Aufgaben außerhalb der Altstadt werden durch Frank Eckhardt (610.4) wahrgenommen, für die Altstadt durch fünf Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen der Abteilung 610.3. Darüber hinaus berät die Bauordnung / Einvernehmen (610.5) bei Bauanträgen. Aufgaben sind gestalterische Fragestellungen wie Farbgestaltung, Fenster, Profile, Bedachungen, Stadtmobiliar, Werbung, usw. Die Stelle eines Stadtbildpflegers für die Altstadt ist im Stellenplan für 2020 angemeldet worden.
  2. Die Gestaltungssatzung für die Innenstadt wurde als Testfassung für das Gründungsviertel fortgeschrieben und soll mit Baufortschritt evaluiert und basierend auf diesen Erkenntnissen neu aufgestellt werden.
  3. Nein. Die Gestaltungssatzung bildet nach wie vor eine qualifizierte Grundlage für Beratungen und Genehmigungen. Vor diesem Hintergrund wurde der Fortschreibung der Gestaltungssatzung bislang keine Priorität eingeräumt.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.8 Brückensanierung / Panzersperren (Herr Leber) – 5.660

 TOP 5.2.1 am 20.05.2019 – VO/2019/07665

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur- und Denkmalpflege am 13.05.2019 wurde berichtet, dass die Stadt die Panzersperren zur Altstadt unter Denkmalschutz gestellt hat. Die Panzersperren sind Zeitzeugen einer Epoche, die mit dem Mauerfall vor 30 Jahre endete. Das ist nachvollziehbar.

Mit Blick auf anstehende Brückensanierungsmaßnahmen ergeben sich folgende Fragen:

1.) Wie schätzt die Verwaltung den zeitlichen Mehraufwand bei Planung und Umsetzung der Sanierung ein, wenn die Panzersperren mit den Brückenköpfen als Sachgesamtheit erhalten werden müssen?

2.) Ist es überhaupt möglich einfach „so drum-herum“ zu bauen?

3.) Haben die Panzersperren Auswirkungen auf die Statik der Brücke / der Brückenköpfe?

4.) Mit welchen Zusatzkosten ist zu rechnen, wenn die Panzersperren mit den Brückenköpfen als Sachgesamtheit erhalten werden müssen?

5.) Ist mit Verzögerungen bei der Brückensanierung zu rechnen, da komplizierte Verhandlungen mit der Bundeswehr zu erwarten sind?

6.) Welcher zusätzliche Aufwand musste in der Vergangenheit betrieben werden um die Panzersperren zu erhalten. Wer trug hierbei die Kosten?

7.) Welche Möglichkeiten werden von der Verwaltung gesehen die Panzersperren als Denkmal sichtbar und zugänglich zu machen? Sichtbar sind aktuell im Wesentlichen nur eine Vielzahl von Gullideckeln vor den Brücken. Darunter befinden sich Öffnungen für die Panzersperren. Diese sind aber ebenso unsichtbar wie jeweils ein oder mehrere massive Stahlriegel, die im Boden versenkt sind. Auch nicht zu sehen sind die T-Träger, die die Anlage komplettieren.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

1.) Die Berücksichtigung der Panzersperren ist grundsätzlich bei der Planung schon immer mit vorgesehen worden, sie sollten bisher gemäß Beschluss der Bundeswehr zurückgebaut werden, wenn passenden Baumaßnahmen im Umfeld anstünden. Dieses wäre durch die Hansestadt Lübeck durchgeführt und durch die Bundeswehr bezahlt worden.

Ein tatsächlicher zeitlicher Mehraufwand ist wesentlich davon abhängig, in welchem Rahmen ein Erhalt des Brückenbauwerks erforderlich und möglich ist. So ist bei einer Sanierung im Bestand eher mit wenig Aufwand zu rechnen, während bei einem Ersatzneubau ein weiterer Zwangspunkt zu berücksichtigen ist. Konkrete Zahlen können hier aber nur genannt werden, wenn eine konkrete Planung vorliegt.

2.) Durch die Breite der Sperren, sie nehmen die komplette Straßenbreite bis in die Seitenanlagen ein, stellen sie ein erhebliches Hindernis vor allem für die Versorgungsleitungen dar. Der Ersatzneubau der Possehlbrücke wurde deutlich erleichtert durch den Rückbau der Sperranlage. Der Platz wurde gebraucht für eine aufwändige und komplizierte Verlegung der Versorgungsleitungen.

3.) Nein

4.) Die Panzersperren und die Widerlager stellen keine Einheit dar und werden auch keine „Sachgesamtheit“ werden. Sie sind zwei eigenständige Bauwerke und können so unabhängig, wie die Nähe zueinander es zulässt, bearbeitet werden. Die zu erwartenden Mehrkosten sind abhängig von der Art und dem Umfang der Arbeiten, die an den Brücken durchgeführt werden sollen und können nur genannt werden, wenn eine konkrete Planung vorliegt.

Für die Unterhaltung liegt ein Mehraufwand für den Straßenbaulastträger vor, da zwischen der Vielzahl von Schachtdeckeln Austausch von Asphalt nur im Handeinbau erfolgen kann.

5.) Eher nicht, da die Sanierung der Brücken als solche unabhängig ist von den Eigentums­verhältnissen. Es wird eher eine Frage sein, wer mögliche Mehrkosten zu zahlen hat. Die Bundeswehr ist sich bewusst, dass die Objekte einen historischen Denkmalwert besitzen, nähere Vereinbarungen dazu werden durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege mit der Bundeswehr verhandelt.

6.) Keiner seitens der Hansestadt Lübeck. Die Wartung und Unterhaltung erfolgte seitens der Bundeswehr.

7.) Sichtbar sind die Objekte bereits, so sollte es auch bleiben. Es bestehen Überlegungen, zusätzlich an geeigneter Stelle (z. B. Burgtorbrücke) in den Randbereichen des Gehwegs die Sperren didaktisch aufzubereiten, ggf. einen Schacht zu öffnen und mit den Sperren zu versehen sowie auf einer Tafel die Funktion zu erklären.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.9 Spielplatz Kampstraße (Frau Blankenburg) – 5.660

 TOP 5.2.4 am 17.06.2019 – VO/2019/07844

Welche Gründe liegen für die Errichtung eines Bauzaunes an dem in Schlutup neu hergerichteten Spielplatz Kampstraße zur Absperrung vor?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Der KSP Kampstraße ist für Unterhaltungsarbeiten wegen der sehr eingeschränkten Zufahrtmöglichkeiten vor allem beim Austausch von Fallschutzsand schon immer problematisch. Deshalb wurde versucht, bei der Grundüberholung den Anteil von Sand als Fallschutzbelag zu minimieren und Kunststoffgittermatten einzusetzen.

Bei den Klettergeräten kommt es nun zu einer unterschiedlichen Auslegung der erreichbaren Fallhöhen und den dadurch erforderlichen Kraftabbauwerten beim Fallschutzmaterial. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr hat deshalb im Interesse der Kinder sicherheitshalber die Spielgeräte bis zur Klärung abgesperrt. Zudem wurde ein externer Gutachter beauftragt die sogenannten „HIC“-Werte zum Kraftabbau vor Ort zu messen.

Nach Vorliegen des Gutachtens werden dann eventuell erforderliche Nachbesserungen vorgenommen und die Absperrungen entfernt.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.10 Verirrter Schwerlastverkehr im Ortskern von Travemünde (Herr Lötsch) – 5.660

 TOP 5.2.2 am 17.06.2019

  1. Ist der Verwaltung bekannt, dass es seit Beginn der Bauarbeiten auf der B75-Ausfahrt Skandinavienkai vermehrt zu Schwerlastverkehr im Ortsbereich von Travemünde kommt, der die direkte Zufahrt zum Skandinavienkai nicht findet?

 

  1. Ist die Ausschilderung des Skandinavienkais nach Ansicht der Verwaltung zurzeit ausreichend deutlich und gut verständlich für den ortsunkundigen überregionalen Schwerlastverkehr?

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Ausschilderung zu verbessern, damit die Verkehre zum Skandinavienkai den derzeit kürzesten und die Anwohner an wenigsten belastenden Weg finden?

 

  1. Welche Möglichkeiten gibt es nach Ansicht der Verwaltung, Maßnahmen zu ergreifen, damit sich der überregionale Schwerlastverkehr nicht in Wohngebiete und den Ortskern von Travemünde verirrt (Durchfahrtsverbote usw.)?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

zu 1.

Nein, weder die Polizei noch die Straßenverkehrsbehörde konnten vermehrten Schwerlastverkehr im Ortskern von Travemünde feststellen, der nicht die Zufahrt zum Skandinavienkai findet.

 

zu 2.

Ja, die Ausschilderung wird als ausreichend deutlich und gut verständlich eingeschätzt.

 

zu 3.

Mit Bezug auf die Antwort zu 2 erübrigt sich hier die Antwort.

 

zu 4.

Weder die Polizei noch die Straßenverkehrsbehörde nehmen verirrten überregionalen Schwerlastverkehr in den Wohngebieten und im Ortskern von Travemünde wahr. Es gibt aber zurzeit folgende größere Baustellen in Travemünde:

 

Größere öffentliche Baustellen:

  • An der Logleine
  • Achterdeck (endet Ende Juli / Anfang August)
  • Travemünder Landstraße
  • Nordmeerstraße

 

Private Großbaustellen (hier werden große Wohnblocks gebaut):

  • Strandredder
  • Steuerbord
  • Am Fahrenberg
  • Helldahl
  • Auf dem Baggersand
  • Fischereihafen
  • Priwall / Waterfront

Aufgrund dessen findet zurzeit starker Schwerlastverkehr in Travemünde statt, wobei dann sicherlich auch mal Lkws die falsche Baustelle anfahren.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.11 Sachstand Entwicklung des Kühne-Geländes (Herr Leber) – 5.610

 TOP 5.2.11 am 20.05.2019 – VO/2019/07675

Am 17.07.2017 informierte Vorhabenträger Bernd Kühne-Oertel letztmalig gemeinsam mit dem Architekten Frank Focke und dem Investor Frank Sadowsky über den aktuellen Sachstand auf dem Kühne-Gelände in Schlutup. Danach war das Projekt noch Gegenstand einzelner mündlicher Anfragen.

Insgesamt ist es ruhig geworden um schön gelegene Areal mit großem Potential.

Da die Entwicklung des Areals große Bedeutung für Schlutup hat hier einige Fragen:

 

- Wie ist der aktuelle Sachstand?

- Wie, wann und auf welche Weise könnte es mit der Entwicklung weiter gehen?

- Wann gab es zuletzt Gespräche mit dem Vorhabenträger?

- Was sind die Hauptknackpunkte im Projekt, die den aktuellen Stand der Dinge bedingen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Wie ist der Sachstand?

Die Verwaltung steht seit 2017 in einem wiederkehrenden Kontakt mit dem Grundstückseigentümer Herrn Kühne-Oertel.

Der Eigentümer hat 2018 die Abrissarbeiten der ehemaligen Fabrikgebäude der Fa. Kühne durchführen lassen. Im Jahr 2003 hat die Hansestadt Lübeck in Abstimmung mit der Fa. Kühne ein städtebauliches Gutachterverfahren mit vier Architekturbüros durchgeführt. 2017 hat der Eigentümer das damals erstplatzierte Büro Tschoban und Voss beauftragt, den städtebaulichen Entwurf, der eine maximale dreigeschossige Bebauung vorsieht, im Hinblick auf eine höhere städtebauliche Dichte zu überarbeiten. Diese Überarbeitung beinhaltete neben teilweise höheren Geschossen auch Baufelder auf dem Grundstück der Fa. Kühne nördlich des Palinger Weges, wo bis ca. 2003 teilweise ein unbefestigter Mitarbeiterparkplatz bestand (ca. 2.000 m² von 4.522 m² Gesamtfläche).

Diese gewünschten Baufelder liegen innerhalb eines seit 1993 rechtkräftig ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes, in welchem grundsätzlich ein Bauverbot besteht.

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung sowie die Untere Naturschutzbehörde haben hierzu folgende Erläuterungen und Hinweise gegeben:

  • Die Nachnutzung der seit ca. 16 Jahren bestehenden Gewerbebrache zur Entwicklung eines Wohngebietes wird begrüßt, ein Bebauungsplanverfahren zur Festsetzung von Wohnbauflächen wird in Aussicht gestellt.
  • Die vom Eigentümer gewünschte Bebauung des im Jahr 1993 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiets ist nicht genehmigungsfähig. Ein Entlassungsverfahren einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet wird aufgrund der an dieser Stelle überwiegenden Belange des Natur- und Landschaftsschutzes unter Berücksichtigung insbesondere des Orts- und Landschaftsbildes nicht in Aussicht gestellt.
  • Eine vom Eigentümer gewünschte höhere Bebauung fügt sich nicht in das Orts- und Landschaftsbild nah dem historischen Ortskern Schlutup und benachbart zu eingeschossigen Einfamilienhäusern ein. Damit sich das Vorhaben in das Orts- und Landschaftsbild einfügt, wird im Bereich entlang der Straße Lauer Weg eine Höhenentwicklung von max. drei Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss für verträglich beurteilt.

 

Wie, wann und auf welche Weise könnte es mit der Entwicklung weiter gehen?

Damit ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden kann, muss aus Sicht der Verwaltung ein die o.g. Punkte berücksichtigendes Bebauungskonzept abgestimmt werden. Das Verfahren steht auf dem ersten Platz der Warteliste der zu erstellenden Bebauungspläne.

 

Wann gab es zuletzt Gespräche mit dem Vorhabenträger?

Zuletzt hat es im April 2019 einen Austausch mit Herrn Kühne-Oertel und im Juni 2019 mit seinem Rechtsvertreter gegeben. Im Juli 2019 waren zudem der Vertreter des Eigentümers und der Rechtsanwalt bei Herrn Bürgermeister Lindenau vorstellig. Absprachegemäß zu diesem Austausch wartet die HL auf überarbeitete Pläne mit Aussagen zu den vorgesehenen Anteilen geförderter Wohnungsbau und Mietwohnungsbau.

 

Was sind die Hauptknackpunkte im Projekt, die den aktuellen Stand der Dinge bedingen?

Hauptknackpunkt ist die gewünschte Bebauung im Landschaftsschutzgebiet Schlutup. Weiterer Punkt ist die vom Eigentümer angestrebte Geschossigkeit, die über das für die Umgebung verträgliche Maß hinaus geht.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.12 Parken in Travemünde (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.6 am 18.02.2019 – VO/2019/07167

Die Lübecker Bürgerschaft hat am 31.01.2019 den Bürgermeister gebeten, ihr

1. in ihrer nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 25.06.2015 zum Bau einer Parkpalette am Standort "Am Fahrenberg" entgegen zu bringen.

2. zu berichten über den aktuellen Stand der Erstellung des B-Plans 32.12.00 - Am Lotsenberg / Parkhaus.

3. schnellstmöglich ein Realisierungskonzept "Parken in Travemünde" als Teil des von der Lübecker Bürgerschaft beauftragten Gesamtverkehrsplans Travemünde vorlegen.

 

Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

1. Ist gewährleistet, dass der Lübecker Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 28.02.2019 eine Beschlussvorlage zum Bau einer Parkpalette am Standort "Am Fahrenberg" entgegengebracht wird? Falls nein, wann wird die Lübecker Bürgerschaft die Beschlussvorlage erhalten?

2. Wann wird die Lübecker Bürgerschaft den Bericht über den aktuellen Stand der Erstellung des B-Plans 32.12.00 - Am Lotsenberg / Parkhaus voraussichtlich erhalten?

3. Wann wird der Lübecker Bürgerschaft der Gesamtverkehrsplan Travemünde zur Beratung und Beschlussfassung entgegengebracht?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Als Ersatz für die am Standort „Am Fahrenberg“ in Travemünde wegfallenden Parkplätze, hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 29.01.2015 den Bau einer Parkpalette am Standort Fahrenberg – hilfsweise am Lotsenberg - beschlossen. Die Umsetzung ist bis spätestens 2016 sicherzustellen.

 

Das Parkkonzept für Travemünde sieht entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss zwei Standorte für Parkhäuser vor, den Standort „Am Fahrenberg“ und den Standort „Am Lotsenberg“. Gemäß Parkkonzept soll zunächst der Standort „Am Lotsenberg“ entwickelt werden, da ein Investor bereit ist, das Parkhaus zu errichten, der Standort verkehrlich besser gelegen ist und mehr Kapazitäten aufnehmen kann.

Gemäß Kalkulation der KWL GmbH ist ein Parkhaus am Standort „An Fahrenberg“ nicht rentierlich, sodass Bau und Betrieb eines Parkhauses auf Dauer ein Zuschussgeschäft bleiben.

 

Sollte somit vorrangig ein Parkhaus auf dem städtischen Grundstück „Am Fahrenberg“ errichtet werden, ist die KWL GmbH mit der Realisierung zu beauftragen. Gemäß Bürgerschaftsauftrag von 2015 (s.o.) soll die KWL GmbH hierfür einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe des verbleibenden Verkaufserlöses aus dem Grundstück „Am Fahrenberg“ erhalten. Da der Erlös damals dem allgemeinen Haushalt zugeführt wurde, sind keine Mittel mehr vorhanden. Eine Übertragung der Mittel hat nicht stattgefunden.

 

Das Grundstück „Am Lotsenberg“ wurde 2016 für eine Vergabe im Erbbaurecht ausgeschrieben. In der Ausschreibung wurden die kostenseitige Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts und der Bau eines auf dieser Grundlage zulässigen öffentlichen Parkhauses bzw. einer Parkpalette vorgegeben.

Innerhalb der Ausschreibungsfrist wurde ein Gebot abgegeben. Unter Zugrundelegung des Gebotes wurde der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages zur Fixierung der Rahmenbedingungen (Laufzeit, Nutzungszweck, Durchführung B-Planverfahren, Sicherung der öffentlichen Nutzung) erstellt. Da der Bieter zwischenzeitlich verstorben ist und eine Stiftung gegründet wurde, sind mehrfach Gespräche mit dem Nachlassverwalter/Stiftungsverwalter geführt worden. Ob eine Realisierung des Vorhabens unter den geänderten Voraussetzungen weiterhin möglich ist, kann erst im Laufe des Septembers 2019 abschließend geklärt werden. Das Ergebnis wird der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben.

 

Das Realisierungskonzept sowie der Gesamtverkehrsplan sind in Arbeit.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.13 Herreninsel (Herr Howe) – 5.610

 TOP 5.2.5 am 20.05.2019

Herr Howe möchte über den aktuellen Sachstand bezüglich der Herreninsel informiert werden. Er habe unter anderem gehört, dass dort Grundstücke verkauft werden sollen, dies aber seitens der Stadt blockiert werde.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Die Prüfaufträge zu Lärm usw. werden dann bearbeitet, wenn der Hafenentwicklungsplan abgeschlossen ist und fundierte Aussagen zur zukünftigen Hafennutzung auf den gegenüberliegenden Hafenflächen vorliegen.

Die Stadt verkauft ihre stadteigenen Grundstücke auf der Herreninsel nicht, sondern behält diese im Eigentum, um sich zukünftige Entwicklungsoptionen zu sichern.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.14 Verkehrssituation in der Kieler Straße in Schönböcken (Herr Leber) – 5.660

 TOP 5.2.2 am 06.05.2019 – VO/2019/07752

Im allmorgendlichen Berufsverkehr bildet sich seit einiger Zeit auf der L184 (Kieler Straße) an der Kreuzung Hofland / Hutmacherring in Schönböcken ein Rückstau von beachtlichen Ausmaßen. Fahrzeuge im vorgelagerten Kreisverkehr sind keine Seltenheit. Ursächlich scheint die Ampelschaltung an dieser Kreuzung zu sein.

Gibt es einen besonderen Grund für die Taktung der Ampel oder wäre eine Anpassung an die Verkehrssituation möglich?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Dem Bereich Stadtgrün und Verkehr sind derzeit keine derartigen Rückstaus von Fahrzeugen bis in den vorgelagerten Kreisverkehr (Steinrader Hauptstraße) auf der K13 bekannt. (Die L184 (Segeberger Landstraße) befindet sich am Ende der K13 im Zuständigkeitsbereich des Kreises Ostholstein und ist in diesem Zusammenhang wohl nicht gemeint).

 

Die Ampelschaltung an der beschriebenen Kreuzung Hofland / Taschenmacherstraße ist eine koordinierte Anlage, die in eine sogenannte „Grüne Welle“ integriert ist. Diese beginnt dort und reicht über die Knotenpunkte Reepschlägerstraße, BAB-Nordrampe, BAB-Südrampe bis zum Knoten Herrenholz / Lohgerberstraße.

Die LSA-Anlage ist verkehrsabhängig geschaltet, d.h. sie passt sich den jeweiligen Verkehrsverhältnissen im Rahmen der „Grünen Welle“ an.

Eine Anpassung ist aus den o.g. Gründen sehr schwierig. Die Bauverwaltung wird jedoch diesen Bereich beobachten.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.15 Sichere Wege auf Marli (Frau Haltern) – 5.660

 TOP 5.2.1 am 17.06.2019 – VO/2019/07821

  1. In den letzten 15 Jahren sind am Sport- und Bolzplatz der Anton-Schilling-Schule vier Bäume in benachbarte Gärten gestürzt. Dieses vorausgeschickt frage ich: Wann erfolgte dort die letzte Kontrolle der Bäume auf Standsicherheit? Ist aus Sicht der Bauverwaltung die Standsicherheit der Bäume entlang der Grundstücksgrenze zwischen den Reihenhäusern Schenkendorfstraße und dem Sport- und Bolzplatz der Anton-Schilling-Schule noch gegeben? Besteht dort in absehbarer Zeit die Notwendigkeit einer Baumpflege?
  2. Die Straßenbeläge in der Heinrichstraße, Lauerhofstraße und Lützowstraße sind seit vielen Jahren sehr löchrig. Die Heinrichstraße wurde zwischenzeitlich saniert. In welchem Zustand befinden sich aus Sicht der Bauverwaltung die Straßen Lauerhofstraße und Lützowstraße? Werden dort demnächst ebenfalls Sanierungsarbeiten durchgeführt? Falls Ja, wann und in welchem Umfang?
  3. Der Hardenbergpfad ist eine wichtige fußläufige Wegeverbindung auf Marli, die sich nach Auffassung viele Anwohner in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet, was besonders bei regnerischem Wetter die Nutzung des Weges erschwert bzw. unmöglich macht. Dieses vorausgeschickt frage ich: Wann wird der Hardenbergpfad instand gesetzt?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Zu 1:

Dem Bereich Stadtgrün und Verkehr ist nicht bekannt, dass in den letzten 15 Jahren vier Bäume von der öffentlichen Fläche aus in die benachbarten Gärten gestürzt sind.

Auf der nördlichen Seite befindet sich ein Spielplatz des Bereiches Stadtgrün und Verkehr. Die Bäume wurden im Januar 2018 zuletzt gepflegt. Es sind derzeit keine baumpflegerischen Maßnahmen notwendig.

Auf der Südseite befindet sich ein Sportplatz mit Grünstreifen in Nachbarschaft zu Reihenhäusern der Schenkendorfstraße. Die Bäume im Grünstreifen wurden bisher noch nicht kontrolliert. Es ist in den nächsten Wochen geplant, diese in das Baumkataster aufnehmen zu lassen. Im Anschluss an die Aufnahme erfolgt die Abarbeitung der dabei festgestellten baumpflegerischen Maßnahmen und in den Folgejahren eine regelmäßige Kontrolle der Verkehrssicherheit.

Die Aufnahme des gesamten Baumbestandes, der sich in Zuständigkeit von Stadtgrün und Verkehr befindet, in das Baumkataster und dessen regelmäßige Kontrolle, konnte bisher aus kapazitiven Gründen nicht erfolgen. Derzeit werden einige wenige Flächen neu aufgenommen und die entsprechenden baumpflegerischen Maßnahmen abgearbeitet. Es ist geplant, die Gehölzaufnahme in den nächsten Jahren fortzusetzen.

 

Zu 2:

Die beiden genannten Straßen befinden sich in keinem guten, aber derzeit noch verkehrssicheren Zustand. Für die Lauerhofstraße ist für die nächsten Jahre (2020/2021) eine Sanierung mit einer DSK-Maßnahme vorgesehen.

In der Lützowstraße (Einbahnstraße mit einseitigem Parken) werden aufgrund der beengten Verhältnisse häufig die Gehwegbereiche überfahren und dadurch beschädigt. Hier werden laufend entsprechende Unterhaltungsarbeiten durchgeführt. Eine Sanierung der gesamten Straße ist derzeit nicht geplant.

 

Zu 3:

Der Hardenbergpfad als Fuß- und Radweg befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Die Entwässerungssituation ist jedoch schwierig, da immer wieder Wasser auch über einen längeren Zeitraum dort stehen bleibt. In der Regel besteht jedoch aufgrund der Breite des Weges immer die Möglichkeit, diesen auch bei Regenwetter zu nutzen. Kleinere Schäden werden laufend im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahmen beseitigt. Eine komplette Instandsetzung ist, auch aufgrund der Entwässerungssituation, jedoch nur durch einen Vollausbau möglich. Dieser ist derzeit jedoch nicht geplant.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.16 Sanierung Nienhüsener Straße (Herr Müller-Horn) – 5.660

 TOP 5.2.3 am 17.06.2019 – VO/2019/07830

Nachdem das Thema " Sanierung der Nienhüsener Straße " auch auf der Stadtteilkonferenz in Moisling am 24. April 2019 angesprochen wurde, wird um Beantwortung folgender Frage gebeten:

Wird die Nienhüsener Straße noch nachträglich in den Maßnahmenkatalog für Fahrbahnsanierungen in der Hansestadt Lübeck 2019 aufgenommen?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Die Sanierung der „Nienhüsener Straße“ ist noch nachträglich in den Maßnahmenkatalog für Fahrbahnsanierungen in der Hansestadt Lübeck aufgenommen worden.

Die Arbeiten zur Umsetzung erfolgen im Herbst 2019 im Zusammenhang mit den Maßnahmen „Bartelsholz“ und „Schenkenberger Weg“.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.17 Fußweg Steinrader Weg (Frau Mählenhoff) – 5.660

 TOP 5.2.6 am 03.06.2019 – VO/2019/07781

Vor dem Haus Steinrader Weg 69 ist der Fußweg stark beschädigt, weist eine lange Spalte im Asphaltbelag auf. Die Baumaßnahme Nr. 69 ist schon seit Monaten beendet. Wann wird der Fußweg erneuert?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Die Situation ist dem Bereich Stadtgrün und Verkehr bekannt. Der Gehweg wird im September 2019 endgültig hergestellt; gleichzeitig werden die öffentlichen Restflächen zwischen dem neu hergestellten Gehweg und Privatgrundstück bepflanzt.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.18 Schlözer Villa Israelsdorf (Frau Blankenburg) – 5.610

 TOP 5.2.6 am 03.06.2019 – VO/2019/07781

Gibt es für das Gelände der ehemaligen Schlözer-Villa in Israelsdorf (Buchenweg 2,

gelegen zwischen Buchenweg und Waldstraße) eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag?

Falls ja, was ist der Inhalt der Planung?

In welcher Weise wird Rücksicht genommen auf den alten Baumbestand, insbesondere

auf dort befindliche Naturdenkmale?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Nein, bis dato gibt es zu dem Grundstück Buchenweg 2 weder eine Bauvoranfrage noch einen Bauantrag.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.19 Ausstattung von Lichtsignalanlagen für Blinde und Sehbehinderte (Herr Pluschkell) – 5.660

 TOP 5.2.9 am 06.05.2019 – VO/2019/07564

Um blinden und sehbehinderten Menschen die Teilnahme am Straßenverkehr zu erleichtern, sollen Lichtsignalanlagen (LSA) und Fußgängerüberwegen (FGÜ) besonders ausgestattet sein. Hierzu frage ich wie folgt:

 

  1. Welche LSA und FGÜ in Lübeck haben eine Ausstattung, die blinden und sehbehinderten Menschen die Teilnahme am Straßenverkehr erleichtert?
  2. Gibt es bundesweit gültige Richtlinien und Vorgaben zur Ausstattung von LSA und FGÜ, um blinden und sehbehinderten Menschen die Teilnahme am Straßenverkehr zu erleichtern?
  3. Welche Formen der Ausstattung von LSA und FGÜ zur Erleichterung der Teilnahme von Blinden und Sehbehinderten am Straßenverkehr gibt es? Welche Formen gibt es in Lübeck?
  4. Was sind aus Sicht der Verwaltung die Kriterien, um einen FGÜ und eine LSA vorrangig mit Einrichtungen auszustatten, die blinden und sehbehinderten Menschen die Teilnahme am Straßenverkehr erleichtern?
  5. Gibt es in Lübeck ein Konzept zur systematischen Ausstattung von LSA mit Einrichtungen zur Erleichterung der Teilnahme von Blinden und Sehbehinderten am Straßenverkehr? Falls ja, was beinhaltet dieses Konzept? Falls nein, beabsichtigt die Bauverwaltung die Erstellung eines entsprechenden Konzepts?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Antwort zu Frage 1:

Es sind an 82 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet ein oder mehrere Furten mit akustischen und / oder taktilen Signalgebern ausgestattet.

An den Fußgängerüberwegen sind bislang nur an einigen wenigen Stellen Bodenindikatoren / Leitsysteme (Rippen- und /oder Noppenplatten) eingebaut worden, so z. B. am Lindenteller zur Hansestraße. An allen anderen Stellen in der Hansestadt (insgesamt gibt es ca. 86 FGÜ) sind derartige Einrichtungen nicht verbaut worden; es handelt sich hier durchweg um Altanlagen.

 

Antwort zu Frage 2:

Bei der Ausstattung mit akustischen und taktilen Signalgebern hält sich der Bereich Stadtgrün und Verkehr an die Empfehlungen der „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA, Ausgabe 2015). Diese Bauteile sind wiederum in der DIN 32981 „Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an Straßenverkehrs-Signalanlagen“ definiert. Hier sind u. a. Ausstattungsmerkmale und Tonfolgen beschrieben.

 

Für die Anlage von FGÜ für blinde und sehbehinderte Menschen finden sich ebenfalls Richtlinien und Vorgaben, so z. B. in der „DIN 32984, 2011-10, Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“, in der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)“sowie in den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“.

 

Antwort zu Frage 3:

An LSA werden Anforderungstaster mit taktilen Signalen (Vibrationsplatte) und akustische Signalgeber (Tongeber) eingesetzt. An einigen Signalanlagen wurden zudem Bodenindikatoren verbaut.

 

Für FGÜ gibt es entsprechende Leitsysteme (i.d.R. farblich abgesetzte Rippen und / oder Noppenplatten), welche eine zielgerichtete Führung ermöglichen sollen. In Lübeck wurde dies bei der Neugestaltung am Lindenplatz zur Hansestraße erstmalig berücksichtigt.

 

Stadtplanerisch sind jedoch nicht immer Kontraste gewünscht, wie z.B. bei dem Projekt „Mitten in Lübeck“. Hier wurde (z.B. am Klingenberg) ein Leitsystem (Rippenplatten) in Pflasterfarbe eingebaut, d.h. ohne Kontraste.

Als Bodenindikatoren wurden an verschiedenen Stellen in Lübeck auch bereits rauhe Kleinpflasterstreifen im Bereich von LSA –Anlagen eingebaut, um eine bessere „Ertastbarkeit“ der Kanten zwischen Gehweg und Straßenbereich zu erzielen.

 

Antwort zu Fragen 4 und 5:

Es gibt in Lübeck kein Konzept zur systematischen Ausstattung von LSA- und FGÜ- Anlagen. Die Ausstattung an LSA erfolgt auf Antrag einzelner Bürger, meist aber auf Anfrage der Blindenlehrer. Diese Maßnahmen werden i.d.R. innerhalb von ca. sechs bis acht Wochen abgearbeitet. Im Bereich Vorwerk erfolgte die Ausstattung in der Regel in Zusammenarbeit mit der Vorwerker Diakonie.

 

Bei Neubaumaßnahmen (z.B. An der Untertrave) erfolgt im Zusammenhang mit dem Einbau von Blindenleitsystemen meist auch eine Ausstattung der LSA mit den oben beschriebenen Bauteilen. Die heutigen Taster erlauben es u.a., neben einer normalen Anforderungsfunktion, die akustischen und taktilen Signale später durch direkte Programmierung des Tasters problemlos zu ergänzen (z.B. so geschehen an der LSA An der Untertrave / Engelsgrube).

 

Es ist jedoch auch zu erwähnen, dass die akustischen Signale in der Nähe von Wohnbebauungen von den Anwohnern nicht selten als störend empfunden werden, insbesondere abends und nachts. Aus diesen Gründen erfolgt daher an einigen Anlagen eine Abschaltung der akustischen Signale zu den Nachtzeiten.

 

Die Umrüstung / der Umbau von FGÜ erfolgt in der Regel bei Neuanlagen oder Überplanungen von bestehenden Anlagen aufgrund anstehender Baumaßnahmen. Hierbei werden dann o.g. Richtlinien entsprechend berücksichtigt. „Altanlagen“ werden derzeit nicht planmäßig nach einem Konzept umgerüstet.

 

Zu erwähnen ist, dass bei Neuplanungen von großen Baumaßnahmen mit Fördermitteln eine Abstimmung mit den betroffenen Vertretern des Behindertenrates / Behindertenbeauftragten stattfinden muss. Dieses schreiben die Förderrichtlinien vor.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.20 Materialität und Oberflächenbeschaffenheit von Radwegen in der Hansestadt (Herr Leber) – 5.660

 TOP 5.2.8 am 06.05.2019 – VO/2019/07553

In Norddeutschland scheint es unterschiedliche Ansätze bei der Wahl des Materials und bei der Ausgestaltung von Oberflächen von Radwegen zu geben. Während Städte wie Hamburg, Oldenburg in Oldenburg und Bremen konsequent und nahezu durchgängig auf Klinker oder Betonverbundsteine setzen, sind im Lübeck wie auch in anderen Städten durchweg asphaltierte Radwege zu finden.

 

In diesem Zusammenhang drängen sich gleich mehrere Fragen auf:

  1. Welche Kriterien sind in Lübeck für die Wahl des Fahrbahnmaterials entscheidend?
  2. Gibt es konkrete kommunale Vorgaben, die sich über Jahre als individuelle Lösung entwickelt haben und zu beachten sind? Eine bundesweit einheitliche Regelung scheint es diesbezüglich nicht zu geben
  3. Gibt es regionale Erfahrungswerte, die Einfluss auf die Wahl des Materials haben? Radwege in Bremen und in den Niederladen könnten eine Antwort auf die feuchten, moorigen und morastigen Untergründe sein, die für diese Regionen typisch sind. Wasserreiche Böden geben nach, federn und sind ständig in Bewegung. Asphalt würde der Dauerbelastung kaum standhalten und aufreißen.
  4. Spielen möglicherweise auch Kostenaspekte bei der Grundsatzentscheidung über die Materialität eine entscheidende Rolle? Ist es korrekt anzunehmen, dass ein mit Klinkern oder Betonverbundsteinen gestalteter Radweg ca. 1,5 bis 1,8 Mal so teuer ist wie ein asphaltierter Radweg?
  5. Wie bewertet die Verwaltung die Option, situativ zwischen beiden Materialvarianten wählen zu können? Es wäre denkbar, die Materialwahl von der perspektivisch erwarteten Bodenbeschaffenheit abhängig zu machen. Wäre absehbar, dass ein Radweg in einem kritischen Bereich angelegt werden muss, in dem über die nächsten Jahre z.B. Bodenwurzeln zu erwarten sind, dann könnte die flexiblere Variante mit Klinkern oder Verbundsteinen die bessere Wahl sein. Mit einer entsprechend voraus- schauenden Planung ließen sich Antworten auf Herausforderungen wie in der Roeckstraße finden.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Antwort zu Frage 1:

Für die Wahl des Oberflächenmaterials sind die Kriterien des kostengünstigen Bauens, der Straßenunterhaltung / des -betriebs und vor allem auch die des Fahrkomforts entscheidend. Die Bauweisen in Asphalt und Betonsteinpflaster sind kostenmäßig nahezu identisch, Klinker sind teurer und Natursteinmaterialien in „brauchbarer“ Oberflächenqualität am teuersten.

Gegen Natursteinpflaster und Klinker spricht neben der deutlich teureren Bauweise vor allem die erhöhte Rutschgefahr bei Nässe und Frost. Diese Nachteile können aus Sicht der Verwaltung die Vorteile der höheren Gestaltungsqualität und der höheren Nutzungsdauer / des tlw. geringeren Unterhaltungsaufwands nicht aufwiegen.

Die Asphaltbauweise hat sich in Lübeck als Standard etabliert, da diese gegenüber den anderen Bauweisen den höchsten Fahrkomfort bei allen Witterungslagen bei verhältnismäßig günstigen Baupreisen und kurzen Bauzeiten (bei Pflaster / Klinker zeitintensiver Verlegeaufwand) bietet. Zu beachten ist, dass der Asphalteinbau nur bei frostfreier trockener Witterung erfolgen kann (Deckeneinbau mindestens 10 C°, da nur 2,5 – 3 cm Deckschicht).

Pflasterbauweisen werden im Wesentlichen nur in Abschnitten mit altem Baumbestand und hohen Wurzellagen verwendet (Pflaster gleicht Höhenverschiebungen besser aus und ist tlw. im geringen Umfange drainfähig).

 

Antwort zu Frage 2:

Für Lübeck gibt es keine konkreten kommunalen Vorgaben. Es gelten die bei 1) genannten Kriterien. Bei Fördermaßnahmen werden alle Bauweisen, die den Richtlinien (vorrangig der RStO „Richtlinien für den standardisierten Oberbau von Verkehrsflächen“) akzeptiert. Bei der Wahl von höherwertigen Materialien wie Klinker oder Naturstein werden bei allgemeinen Straßenbaumaßnahmen nur die fiktiven Kosten für die Standardbauweisen Asphalt bzw. Betonpflaster als förderfähig anerkannt.

Es gibt keine bundeseinheitlichen Vorgaben für eine verbindliche Materialwahl, nur die Vorgaben an die Oberflächenbeschaffenheit (z. B. ERA „Empfehlung für Radverkehrsanlagen“ und DIN-Normen).

 

Antwort zu Frage 3:

Für Lübeck gibt es keine regionalspezifischen Erfahrungswerte. Die Asphaltbauweise hat sich deutschlandweit bei straßenbegleitenden Radwegen, vor allem im Außerortsbereich durchgesetzt (unabhängig, ob Gebirge, Flachland oder „Marschland“)

Insbesondere bei Steigungs- und Gefällestrecken entstehen bei der Wahl von Klinker- und Pflasterbauweisen erhöhte Kosten beim Bau und der Unterhaltung (Verschiebesicherung des Pflasterverbandes).

 

Antwort zu Frage 4:

Wie unter 1) genannt sind die Baukosten bei den Bauweisen in Asphalt und in Betonstein (einfacher grauer Verbund- bzw. Rechteckstein) nahezu identisch. Bei einer Klinkerbauweise entstehen für die reine Oberfläche fast die doppelten Kosten, für den Gesamtaufbau ca. 60-70 % höhere Kosten.

 

Antwort zu Frage 5:

Wie unter 1) genannt findet bei jeder Neuplanung bzw. grundhaften Sanierung bei vorhandenem Baumbestand eine Abwägung zwischen den beiden etablierten Bauweisen in Asphalt und Betonstein statt. So wurde z. B. aktuell beim Ausbau des Radweges „Bei der Lohmühle“ im Mai / Juni 2019 ca. 1/3 der Fläche auf Grund des vorhandenen Baum- und Wurzelbestandes mit Betonsteinen befestigt.

 

Die Radwege in der Hansestadt Lübeck haben folgende Oberflächen:

 

Oberflächenmaterial

Anteil an Radweglänge

Zirka Wert, Stand 2010

Asphalt

80%

wassergebunden / ungebunden

7%

Betonstein- / Verbundsteinpflaster

5%

Natursteinpflaster

2%

Betonplatten

1%

Klinker

1%

sonstige Materialien bzw. Material nicht erfasst

4%

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.21 Nutzung der in der Bundesverwaltung stehenden Leinpfade beidseits der Kanaltrave als Radwege (östliche Altstadtumfahrung) (Herr Leber) – 5.660/5.610/5.691

 TOP 5.2.11 am 06.05.2019 – VO/2019/07562

Auch abseits eines angedachten Radschnellweges von Bad Schwartau nach Groß Grönau sind schnelle Radwegeverbindungen denkbar. Die beiden in Bundesverwaltung stehenden Lein-pfade im Osten der Altstadtinsel werden seit vielen Jahren als Rad- und Fußwege genutzt.

 

Folgende Fragen ergeben sich in diesem Zusammenhang:

  1. Wie bewertet die Verwaltung den Wert und die Bedeutung der beiden Leinpfade im Osten der Altstadtinsel als schnelle Verbindung im Radwegesystem der Stadt sowie im Hinblick auf die Naherholungsmöglichkeit für Nichtradfahrer?
  2. Welchen Wert und welche Bedeutung könnten diese Verbindungen zukünftig als Erschließungsverbindungen im Osten der Altstadt haben?
  3. Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Ausbaustand der beiden Leinpfade?
  4. Welche baulichen Maßnahmen wären erforderlich um die Verbindung als vollwertigen Rad- bzw. als kombinierten Rad- und Fußweg klassifizieren zu können?
  5. Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, würde man diese Maßnahmen einseitig bzw. auch beidseitig umsetzen wollen? (Eine erste grobe Schätzung reicht)
  6. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Umstand, dass die Leinpfade an der Kanaltrave nicht als öffentliche Wege, sondern als Betriebswege zur Unterhaltung einer Bundeswasserstraße gewidmet sind?
  7. Wie schätzt die Verwaltung die Chancen einer Umwidmung ein? 
  8. Gab es in der Vergangenheit bereits entsprechende Gespräche mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck (WSA Lübeck) im Dienstbereich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, vormals Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord?
  9. Mit welchem Ergebnis konnten die Gespräche ggf. abgeschlossen werden?
  10. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar zumindest einen der beiden Leinpfade mit einem entsprechenden witterungsunabhängigen Oberflächenbelag zu versehen um einen hohen Fahrkomfort bei allen Wetterlagen zu sichern?
  11. Sieht das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Handlungsbedarf?
  12. Könnten sich Fördermöglichkeiten eines denkbaren Ausbaus aus der Klimaschutzrichtlinie ergeben?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Zur Einleitung:

Auch abseits eines angedachten Radschnellweges von Bad Schwartau nach Groß Grönau sind schnelle Radwegeverbindungen denkbar. Die beiden in Bundesverwaltung stehenden Leinpfade im Osten der Altstadtinsel werden seit vielen Jahren als Rad- und Fußwege genutzt.

Die Leinpfade sind um die Altstadtinsel herum und nach Süden bis zur Eisenbahnquerung Genin im Eigentum der Hansestadt Lübeck. Im weiteren Verlauf kanalaufwärts sind diese im Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Mit dem Bund wurde vertraglich vereinbart, dass die Hansestadt Lübeck diese Wege nutzen kann, wenn sie im Gegenzug die Verkehrssicherung, Unterhaltung und Sanierung bis zur Stadtgrenze bei Klempau übernimmt, da für den Bund die Wege zum Unterhalt des Kanals nicht mehr notwendig sind.

Die in der Anfrage erwähnten Wege betreffen auch Flächen der Lübeck Port Authority (LPA), welche dem Hafen zugeordnet sind. Für diese Flächen und Wege gelten andere Anforderungen als für Fahrradwege. Sofern Änderungen im Zusammenhang mit dem Radverkehrswegen erfolgen, ist auch zu klären, welcher Bereich stadtintern diese Flächen und Wege zukünftig betreut.

 

 

Antwort zu Frage 1:

Die beiden Leinpfade entlang der Kanaltrave bzw. des Elbe-Lübeck-Kanals haben eine hohe Bedeutung als Grünwegeverbindungen in der Stadt als auch als Zugang in die freie Landschaft. Zudem wird der Grünzug am Ufer westlich der Kanaltrave für die Stadtteile Innenstadt, St. Lorenz-Süd und St. Jürgen intensiv zur Naherholung genutzt, insbesondere zur Sportausübung (Joggen). Auf diesen Wegen verlaufen der Fernradweg ‚Alte Salzstraße‘ mit über 116 Kilometer von Lüneburg bis Lübeck, der Hanseatenweg und der Jakobsweg, damit haben diese auch touristische Bedeutung für die Hansestadt Lübeck. Die Wege sind wegen ihrer hohen Bedeutung für den Radverkehr als Alternativen zu den Hauptverkehrsstraßen mit einer Radwegweisung versehen.

Im Konzept „Fahrradfreundliches Lübeck“ von 2013 sind Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächen der Wege enthalten, u.a. auch eine Verbreiterung des Uferwegs auf der Westseite des Holstenhafens auf vier Meter und die Freigabe für den Radverkehr.

Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie „Radschnellweg Bad Schwartau – Groß Grönau“ werden derzeit Streckenführungen geprüft, dabei könnte eine Variante auch eine teilweise Führung auf den Wegen der Kanaltrave einbeziehen.

 

Antwort zu Frage 2:

Im Rahmen der Erarbeitung des Freiraumentwicklungsprogramms werden alle öffentlichen Grünzüge und Grünwege – und damit auch die beiden Leinpfade - hinsichtlich Ihrer Bedeutung und Funktionen als „Stadt-Wege“ im Kontext des gesamten städtischen Freiraums bewertet.

Die Stadt-Wege sollen auf möglichst reizvollen Routen die Stadtlandschaft erschließen und als Verbindungen zwischen den Stadtteilen und den großen Freiräumen der Stadt dienen. Zum einen soll mit dem zu entwickelnden Netz der Freiräume sowie dem Rad- und dem Fußwegesystem eine neue Infrastruktur urbaner Mobilität entstehen. Zum anderen haben die „Stadt-Wege“ als Grünverbindungen mit ihren linearen Strukturen eine wichtige Funktion für den Erhalt und Verbreitung der Tier- und Pflanzenarten und tragen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen bei.

Aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse, auch aus den Bürgerbeteiligungen, die schon stattgefunden haben, haben die Leinpfade eine wichtige Funktion für die Stadtteile St. Lorenz-Nord und Genin.

 

Antwort zu Frage 3:

Die Grünwege sind wassergebunden ausgebaut. Der Zustand der Wege ist unterschiedlich. In 2018 wurden Teilstrecken zwischen Sophienstraße und Hüxtertorbrücke sowie Hüxtertorbrücke bis Mühlentorbrücke (innenstadtseitig) auf insgesamt ca. 4.157 m² saniert. Die Deckschichten von wassergebundenen Wegen unterliegen einem Verschleiß und müssen je nach Zustand und Frequentierung alle paar Jahre erneuert werden, damit keine Pfützen entstehen und alte Tragschichten, bestehend u.a. aus groben Ziegelsteinen, abgedeckt sind. Aufgrund der hohen Sanierungskosten können leider immer nur sporadisch die Abschnitte saniert werden, wo der Handlungsbedarf am dringendsten ist.

Die Breite der Wege ist oftmals nicht ausreichend, um der abschnittsweisen hohen Frequentierung und den unterschiedlichen Nutzungen (Radfahrer, Jogger, Spaziergänger, Hunde, usw.) gerecht zu werden.

 

Antworten zu Fragen 4, 5, 10 und 12:

Die Leinpfade sind keine öffentlichen Verkehrsflächen im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes für Schleswig-Holstein, sie sind Bestandteil der öffentlichen Grünflächen. Bzgl. der Verkehrssicherheit und auch der Ausbaustandards sind die Grünwege nicht mit öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen gleichzusetzen. Es besteht keine besondere Verkehrssicherungspflicht. Üblichen Gefahren (Spurrillen, auch hinter einer Kurve) müssen Radfahrer erkennen und beherrschen. „Eine abweichende Beurteilung wäre nur dann angebracht, wenn der Weg als spezieller Radfahrweg so hergerichtet, ausgebaut und unterhalten würde, dass der Charakter als Grünweg zurücktritt und beim Benutzer der Eindruck hervorgerufen wird, als handele es sich hier um einen besonders ausgebauten Weg, bei dessen Benutzung man die üblichen Gefahren eines Feldwegs nicht in Rechnung zu stellen brauche. Damit wird klargestellt, dass die Zweckbestimmung des Weges den Umfang der Pflichten sowohl für den Nutzer als auch für den Verkehrssicherungspflichtigen regelt“ (LG Heidelberg, Az: 3 O 147/88).

Ein Ausbau nach ERA 2010 ist für diesen Grünweg nicht zwingend erforderlich und ist aus Sicht des Bereiches Stadtgrün und Verkehr auch nicht zielführend, da dies den Charakter des Grünzugs verändern würde. Die Wegefläche ist meist auf beiden Seiten durch starke Böschungen begrenzt wird. In Teilbereichen wäre aber eine Verbreiterung des Weges sinnvoll, um das Miteinander der verschiedenen Nutzer zu erleichtern und auch sicherer zu gestalten. Dazu sind Flächenankäufe bzw. Abstimmungen mit anderen Nutzern notwendig.

Eine Aussage zu den Kosten kann ohne eine ausreichende Datengrundlage nicht valide gemacht werden. Inwieweit eine Förderung möglich ist, kann erst nach Vorlage einer Entwurfsplanung geprüft werden. Prinzipiell fördert die Klimaschutzrichtlinie die Umgestaltung bestehender Radverkehrswege, um sie an ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen anzupassen (z.B. Wegverbreiterung, Anpassung der Streckenführung).

 

Antwort zu Frage 6:

Bisher sind keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung aufgetreten. Bauliche Änderungen hinsichtlich Querschnittserweiterungen, Betriebsweggeometrie, Kanalgeometrie, Bootszugänge, Geländer usw. wären jedoch abzustimmen.

 

Antworten zu Fragen 7, 8, 9 und 11:

Eine Umwidmung ist aus Sicht des Bereiches Stadtgrün und Verkehr nicht erforderlich. Daher gab es keine entsprechenden Gespräche.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.22 Nutzung der in städtischer Verwaltung stehenden Leinpfade beidseits des Stadtgrabens als Radwege (westliche Altstadtumfahrung) (Herr Leber) – 5.660/5.610/5.691

 TOP 5.2.12 am 06.05.2019 – VO/2019/07563

Auch abseits eines angedachten Radschnellweges von Bad Schwartau nach Groß Grönau sind schnelle Radwegeverbindungen denkbar. Schon heute existieren im Westen der Altstadt beidseits des Stadtgrabens Pfade / Leinpfade, die von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. Anders als an der Kanaltrave stehen diese Pfade in städtischer Verwaltung (LPA und Stadtgrün). Würden die bestehenden Lücken geschlossen (auf der Altstadtseite ist die Puppenbrücke aktuell unpassierbar, auf der Vorstadtseite ist das ehemalige Lorenzen-Gelände sowie der Bereich unterhalb der Puppenbrücke noch zu entwickeln), wären auf beiden Stadtgrabenseiten eine durchgängig befahrbare Radwegeverbindungen nutzbar.

 

Folgende Fragen ergeben sich in diesem Zusammenhang:

  1. Wie bewertet die Verwaltung den Wert und die Bedeutung der beiden Pfade im Westen der Altstadt als schnelle Verbindung im Radwegesystem der Stadt sowie im Hinblick auf die Naherholungsmöglichkeit für Nichtradfahrer?
  2. Welchen Wert und welche Bedeutung könnten diese Verbindungen zukünftig als Erschließungsverbindungen im Westen der Altstadt haben?
  3. Welche Entlastung wäre im Hinblick auf die Unfallhäufungsstelle Lindenteller zu erwarten, wenn entsprechende Wegebeziehungen zwischen Kreisverkehr und Pfad hergestellt würden.
  4. Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Ausbaustand beider Pfade / Leinpfade?
  5. Wie zeitnah könnten die bestehenden Lücken (Lorenzen-Gelände und Puppenbrücke) geschlossen werden um eine nahezu durchgängige Route am Wasser realisieren zu können.
  6. Welche baulichen Maßnahmen wären erforderlich, um die Verbindung als vollwertigen Rad- bzw. als kombinierten Rad- und Fußweg klassifizieren zu können?
  7. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar und sinnvoll, zumindest einen der beiden Pfade (z.B. den auf der Vorstadtseite mit einem witterungsunabhängigen Oberflächenbelag zu versehen, um einen hohen Fahrkomfort bei allen Wetterlagen zu sichern?
  8. Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, würde man diese Maßnahmen einseitig bzw. auch beidseitig umsetzen wollen? (Eine erste grobe Schätzung reicht).
  9. Könnten sich Fördermöglichkeiten eines denkbaren Ausbaus aus der Klimaschutzrichtlinie ergeben?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Antwort zu Frage 1:

Die beiden Pfade entlang des Stadtgrabens haben zurzeit eine durchschnittliche Bedeutung als Grünwegeverbindungen in der Stadt. Sie werden im Wesentlichen für die Naherholung genutzt. Aufgrund der fehlenden Durchgängigkeit der Wege und den daraus resultierenden notwendigen Wechsel auf Straßenzüge sind sie für eine schnelle Radwegeverbindung nicht optimal. Die fehlende  Durchgängigkeit ist einerseits dem Verlauf des Stadtgrabens als auch den fehlenden Flächen- bzw. Wegerechten geschuldet. Im Abschnitt „Wielandbrücke“ bis „Bei der Sägemühle“ ist der Weg mit einer Radwegweisung versehen.

Im Konzept „Fahrradfreundliches Lübeck“ von 2013 sind Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächen und Breiten der Wege enthalten, u.a. auch der Neubau eines drei Meter breiten Weges mit Aufständerung unterhalb der Puppenbrücke und der Neubau eines Wanderweges in wassergebundener Decke zwischen Puppenbrücke und Werftstraße.

 

Antwort zu Frage 2:

Im Rahmen der Erarbeitung des Freiraumentwicklungsprogramms werden alle öffentlichen Grünzüge und Grünwege – und damit auch diese beiden Pfade - hinsichtlich Ihrer Bedeutung und Funktionen als „Stadt-Wege“ im Kontext des gesamten städtischen Freiraums bewertet.

 

Die Stadt-Wege sollen auf möglichst reizvollen Routen die Stadtlandschaft erschließen und als Verbindungen zwischen den Stadtteilen und den großen Freiräumen der Stadt dienen. Zum einen soll mit dem zu entwickelnden Netz der Freiräume sowie dem Rad- und dem Fußwegesystem eine neue Infrastruktur urbaner Mobilität entstehen. Zum anderen haben die „Stadt-Wege“ als Grünverbindungen mit ihren linearen Strukturen eine wichtige Funktion für den Erhalt und Verbreitung der Tier- und Pflanzenarten und tragen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen bei.

 

Die Pfade sind am Ufer des Stadtgrabens nicht durchgängig zu befahren. Die Bedeutung ist maßgeblich von der Vernetzung der Stadtwege abhängig. Ohne eine Fußgänger- und fahrradfreundliche Durchgängigkeit und Ausbau der Wege wird die Bedeutung durchschnittlich bleiben.

 

Gemäß Bericht „Verlängerung des Travewanderweges zw. Lachswehr und Wielandstraße" von 2006 wird eine Beseitigung der Netzlücke empfohlen.

 

Antwort zu Frage 3:

Die Verwaltung geht davon aus, dass sich durch die Führung von Radfahrenden unter der Puppenbrücke und auch über eine neue Stadtgrabenbrücke die Unfallhäufigkeit im Kreisverkehr Lindenplatz deutlich reduzieren wird. Ein Durchfahren des Lindenplatzes von Radfahrenden ist dann für die unfallträchtigen Wegebeziehungen nicht mehr erforderlich und könnte sogar verboten werden.

 

Antwort zu Frage 4:

Die Grünwege sind wassergebunden ausgebaut. Der Zustand der Wege ist unterschiedlich.

Die Breite der Wege ist oftmals nicht ausreichend, um den unterschiedlichen Nutzungen (Radfahrer, Jogger, Spaziergänger, Hunde, usw.) gerecht zu werden.

 

Notwendig wären diverse Flächenankäufe, um einen Lückenschluss und eine Verbreiterung der Wege zu erreichen.

 

Antwort auf Frage 5:

Bei den Gehwegen unterhalb der Puppenbrücke handelt es sich um zwei Stege, die parallel zum Stadtgraben ein Unterqueren der Puppenbrücke ermöglichen. Sie sind mit stählernen Konsolen an die Widerlager der Brücke gehängt. Seit Dezember 2013 sind die Gehwege abgesperrt, da der Zustand der Konsolen den öffentlichen Verkehr nicht mehr zulassen. Eine Sanierung ist nicht mehr möglich, die Konsolen sind neu zu erstellen. Die Wege wurden vor allem von Joggern und Spaziergängern genutzt, sie ermöglichen eine Querung des Holstentor- bzw. Lindenplatzes im Zuge der Uferwege am Stadtgraben.

 

Angesichts des Zustandes vieler Brücken in Lübeck wird die Beseitigung der dauerhaften Sperrung der Gehwege unterhalb der Puppenbrücke als nicht vordringlich gesehen. Sowohl die finanziellen als auch die personellen Kapazitäten reichen nicht aus, alle Brücken, die dringend wieder auf einen mindestens befriedigenden Zustand gebracht werden müssen, gleichzeitig zu bearbeiten.

 

Die Puppenbrücke wird als kurzfristig zu sanieren eingestuft und steht somit bereits im Fokus des Bereichs Stadtgrün und Verkehr für die Planungen der nächsten Jahre. Spätestens im Zuge einer Grundinstandsetzung der Brücke werden natürlich auch die Gehwegkonsolen unterhalb der Brücke erneuert.

 

Bei Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel könnten die Planungen für eine Instandsetzung des Bauwerks einschließlich der Erneuerung der Konsolen in 2021 beginnen. Die Umsetzung in der Örtlichkeit würde dann ab 2022 / 2023 erfolgen.

Die Grundstücke am Ufer des Stadtgrabens unterhalb des Lorenzen- Grundstücks sind im Eigentum der Hansestadt Lübeck. Der B-Plan 03.02.00, Teilbereich II sieht bereits Wegetrassen vor.

 

Antworten zu Fragen 6 bis 9:

Die Pfade sind keine öffentlichen Verkehrsflächen im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes für Schleswig-Holstein, sie sind Bestandteil der öffentlichen Grünflächen. Bzgl. der Verkehrssicherheit und auch der Ausbaustandards sind die Grünwege nicht mit öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen gleichzusetzen. Es besteht keine besondere Verkehrssicherungspflicht. Üblichen Gefahren (Spurrillen, auch hinter einer Kurve) müssen Radfahrer erkennen und beherrschen. „Eine abweichende Beurteilung wäre nur dann angebracht, wenn der Weg als spezieller Radfahrweg so hergerichtet, ausgebaut und unterhalten würde, dass der Charakter als Grünweg zurücktritt und beim Benutzer der Eindruck hervorgerufen wird, als handele es sich hier um einen besonders ausgebauten Weg, bei dessen Benutzung man die üblichen Gefahren eines Feldwegs nicht in Rechnung zu stellen brauche. Damit wird klargestellt, dass die Zweckbestimmung des Weges den Umfang der Pflichten sowohl für den Nutzer als auch für den Verkehrssicherungspflichtigen regelt“ (LG Heidelberg, Az: 3 O 147/88).

 

Ein Ausbau nach ERA ist für diesen Grünweg nicht zwingend erforderlich und ist aus Sicht des Bereiches Stadtgrün und Verkehr auch nicht zielführend, da dies den Charakter des Grünzugs verändern würde.

 

Die Wegefläche ist meist auf beiden Seiten begrenzt. In Teilbereichen wäre eine Verbreiterung des Weges sinnvoll, um das Miteinander der verschiedenen Nutzer zu erleichtern und auch sicherer zu gestalten. Dazu sind Flächenankäufe bzw. Abstimmungen mit anderen Nutzern notwendig.

 

Eine Aussage zu den Kosten kann ohne eine ausreichende Datengrundlage nicht valide gemacht werden. Inwieweit eine Förderung möglich ist, kann erst nach Vorlage einer Entwurfsplanung geprüft werden. Prinzipiell fördert die Klimaschutzrichtlinie die Umgestaltung bestehender Radverkehrswege, um sie an ein erhöhtes Radverkehrs-aufkommen anzupassen (z. B. Wegverbreiterung, Anpassung der Streckenführung).

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.23 Unfälle Krummesser Landstraße (Herr Pluschkell) – 5.660

 TOP 5.2.1 am 06.05.2019 – VO/2019/07476

Gilt die Krummesser Landstraße ganz oder teilweise als Unfallhäufungslinie?

Welche Erkenntnisse gibt es seitens der Lübecker Unfallkommission bezüglich der Krummesser Landstraße?

Wann hat zuletzt eine Überprüfung der Verkehrssicherheit der Fahrbahn Lübecker Straße - Krummesser Landstraße zwischen Krummesse und Krummesser Baum stattgefunden? Was waren die Ergebnisse? Welche baulichen oder verkehrslenkenden Maßnahmen leiten sich daraus ab?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

Seit 2016 sind der Lübecker Unfallkommission insgesamt folgende acht Unfälle bekannt:

 

Datum

Ort / Unfall

Ursache

01.06.2016

Krummesser Landstraße 62 - Abbiegeunfall auf Privatgrundstück - Nachfolgender Verkehr hat überholt

Individuelles Fehlverhalten

21.10.2016

Beschädigung eines Fahrzeuges beim Vorbeifahren

Fahrfehler, nicht genügend Seitenabstand

25.01.2017

Krummesser Landstraße 33 - Abbiegeunfall auf Privatgrundstück - Nachfolgender Verkehr hat überholt

Individuelles Fehlverhalten

30.11.2017

Krummesser Landstraße / Lübecker Straße

Fahrfehler, durch Unachtsamkeit von der Fahrbahn abgekommen

22.12.2017

Krummesser Landstraße / Niemarker Weg – Kollision beim Abbiegen mit vorfahrtberechtigtem Gegenverkehr

Fahrfehler, Missachtung der Vorfahrt

05.06.2018

Zwei Radfahrende fahren ohne Fremdverschulden ineinander

Individuelles Fehlverhalten

14.02.2019

Abbiegeunfall, Missachtung der Vorfahrt

Individuelles Fehlverhalten

07.04.2019

Abkommen von der Fahrbahn nach links

Individuelles Fehlverhalten

 

Bei der Prüfung der Unfälle auf einen Unfallhäufungspunkt bzw. auf eine Unfallhäufungslinie sind nachfolgend aufgeführte rechtliche Grundlagen zu beachten:

 

Durchführung der örtlichen Verkehrsunfalluntersuchung

Als Grundlage für die Auswertung des Unfallgeschehens dienen insbesondere die Unfallblattsammlung und die Unfalltypensteckkarten, als Einjahreskarte für alle Unfälle und als Dreijahreskarte für Unfälle mit schwerem Personenschaden.

 

Unfallhäufungslinien - UHL

Unfallhäufungslinien liegen vor, wenn auf einem Straßenabschnitt eine bestimmte Anzahl oder Art von Unfällen in einem bestimmten Zeitraum gleichmäßig verteilt auftritt. Die zu betrachtenden Strecken sind innerorts ca. 300 Meter und außerorts mindestens 1.000 Meter lang.

 

Auffinden und Auswerten von Unfallhäufungsstellen und -linien

Der Ablauf des Verfahrens zum Auffinden und Auswerten von UHS und UHL besteht im Wesentlichen aus folgenden Schritten:

 

  • Auffinden von Punkten und Strecken im Straßennetz mit Auffälligkeiten des Unfallgeschehens (UHS und UHL) nach festgelegten Parametern (Ziffer 5.4.1)
  • Auswertung des Unfallgeschehens im Hinblick auf andere Gleichartigkeiten oder Zusammenhänge mit Hilfe von Unfalllisten und Unfalldiagrammen
  • Anregung entsprechender Maßnahmen zur Beseitigung unfallbegünstigender Faktoren und Überprüfung der Wirksamkeit durchgeführter Maßnahmen

 

Unfalltypensteckkarte

Grenzwerte

 

1 – Jahres Karte

-2- VU mit schwerem Personenschaden

-3- VU gleichen Typs

-6- VU verschiedenen Typs

3 – Jahres Karte

-3- VU mit schwerem Personenschaden

 

Auch wenn jeder Unfall für sich eine Tragödie für Familien, Angehörige und Betroffene darstellt, bleibt festzuhalten, dass es sich bei den Unfällen weder um Unfallhäufungsstellen noch um eine Unfallhäufungslinie handelt.

Für die Beurteilung muss die Unfallursache einen sachlichen in der Straße liegenden und keinen persönlichen (z. B. Unachtsamkeit, Gesundheit, usw.) im Fahrzeugführer liegenden Grund haben.

Dieser sachliche Grund ist bei keinem der Unfälle erkennbar.

 

Bereits seit 2016 hat das Sachgebiet „Straßenverkehrsbehörde“ immer wieder die Verkehrssituation im o. a. Straßenbereich in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger geprüft. Bei einem Vorgang wurde sogar in 2018 die Fachaufsichtsbehörde mit einbezogen, die bestätigte, dass die diesseitigen Entscheidungen, keine Geschwindigkeitsreduzierung und kein Überholverbot anzuordnen, richtig sind.

Sie stellte dabei auch heraus, dass Überholverbote nicht dem Schutz der Verkehrsteilnehmer dienen, die aus Grundstücken auf die Straße fahren.

Daher können aus rechtlichen Gründen keine baulichen oder verkehrslenkenden Maßnahmen abgeleitet werden.

 

Eine zuletzt am 27.05.2019 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung im Bereich des Krummesser Baums (Schule) ergab zudem, dass sich von 596 Fahrzeugen nur 17 nicht an die dort vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hielten.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.24 Auswirkungen einer Havarie eines Stagsegelschoners mit der Drehbrücke (Herr Leber) – 5.660

 TOP 5.2.4 am 20.05.2019 – VO/2019/07685

Am 19.05.2019 kam es im Bereich der Drehbrücke zu einem folgenschweren Schiffsunfall. Aus zunächst ungeklärter Ursache kollidierte ein 23,75 m langer Zwei-Mast-Segler bei der Einfahrt in den Museumshafen mit dem Brückenbauwerk der Drehbrücke. Sowohl am Brückenbauwerk selbst als auch am Stagsegelschoner sind erhebliche, sichtbare Schäden festzustellen. Diese lassen auf enorme Kräfte schließen, die im Moment der Havarie gewirkt haben müssen. Nach ersten Einschätzungen von Brückenexperten beschränken sich die Schäden an der Brücke auf leichte Beschädigungen ohne Auswirkung auf den Brücken- und Schiffsverkehr.

Die Art des Unfalls, die großen Kräfte, das Alter und die konstruktiven Besonderheiten der Brücke mit Wasserhydraulikanlage werfen Fragen auf und lassen weitere Untersuchungen sinnvoll erscheinen.

- Welche Auswirkungen hatte die Havarie auf die Statik des Brückenbauwerkes. Von zentraler Bedeutung dabei der Königstuhl, der sich im Moment des Unfalls im angehobenen Zustand befand und so alleine das Gesamtgewicht von 350 t des 38 m langen Hauptträgers trug? Das hochkomplexe und hochsensible System ruht seit 127 Jahren in sich und funktioniert nahezu einwandfrei. Bei einer Havarie wirken aber ungewöhnliche Kräfte, die Einfluss auf das gesamte System haben könnten. 

- Welche Auswirkungen hatte die Havarie auf die Steuerung der Brücke? Im Moment des Unfalls befand sich die Brücke in einer Drehbewegung und damit „auf Zug“. Bei einer Drehbewegung wird die Zugkraft der Hydraulikzylinder über ein Gestänge übertragen, das an den Enden über eine Gallsche Kette den Königstuhl umgreift. Auch diese Technik ist hochsensibel und verträgt keine störenden Eingriffe von außen. Alle wesentlichen Bauteile, wie Königstuhl, Zylinder, Pumpe und Steuerung sind noch original erhalten.

- Hat die Havarie Auswirkungen auf die angenommene Rest Lebensdauer der Drehbrücke (20-30 Jahre)?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

1. Welche Auswirkungen hatte die Havarie auf die Statik des Brückenbauwerkes. Von zentraler Bedeutung dabei der Königstuhl, der sich im Moment des Unfalls im angehobenen Zustand befand und so alleine das Gesamtgewicht von 350 t des 38 m langen Hauptträgers trug?

Die Beschädigungen der Brücke beschränken sich auf das Geländer und den Bohlenbelag des südlichen Gehwegs und einige Stellen des Korrosionsschutzes direkt. an der Anprallstelle.

Der Antrieb der Brücke und weitere Maschinenteile sowie tragende Teile der Konstruktion wurden nicht beschädigt.

2. Welche Auswirkungen hatte die Havarie auf die Steuerung der Brücke?

Es gab keine Auswirkungen. Einige wenige Endlagenschalter oder ähnliche Steuerelemente liegen gut schützt im Inneren der Brücke. Die Steuerung der Bewegungsabläufe erfolgt durch die Brückenwärter mit der Öffnung der entsprechenden Ventile.

Die hydraulische Kraftübertragung ist relativ unempfindlich gegen Stöße, da die Brücke nicht direkt über den Pumpenantrieb bewegt wird, sondern über einen Druckspeicher, der auch mögliche Druckspitzen aufnimmt.

3. Hat die Havarie Auswirkungen auf die angenommene Rest Lebensdauer der Drehbrücke (20-30 Jahre)?

Das ist nicht anzunehmen, da keine Schäden festgestellt werden konnten.

Die Verkehrssicherheit des Geländers wurde durch den Bauhof und eine Schlosserfirma kurzfristig wiederhergestellt. Die endgültige Reparatur des Geländers ist beauftragt. Die Wiederherstellung des beschädigten Korrosionsschutzes erfolgt im Zuge der laufenden Brückenunterhaltung.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.25 Natur- und Umweltschutz in der Bauleitplanung (Herr Ramcke) – 5.610

 TOP 5.2.6 am 06.05.2019 – VO/2019/07539

Neue Bauvorhaben stellen i.d.R. einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Auf der Grundlage des BauGB, §1, Abs. 6, Nr. 7. a), regelt der Gemeinsame Runderlass „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ v. 9.12.2013 in Schleswig-Holstein die Berücksichtigung der Kompensation in der Bauleitplanung.

In den Bebauungsplan-Satzungen findet sie ihren Niederschlag in Festsetzungen, die der Eingriffsvermeidung, Eingriffsverminderung und dem Eingriffsausgleich innerhalb oder außerhalb des Plangebietes dienen sollen. Diese „grünen“ Bestimmungen sind in gleicher Weise rechtsverbindlich wie die „grauen“ baulichen Festsetzungen.

Die Überwachung der Umsetzung und der dauerhaften Erhaltung der Maßnahmen ist Aufgabe der Stadt als Planungsträger und untere Bauaufsichtsbehörde.

Der Bürgermeister möge dazu bitte schriftlich folgende unten stehende Fragen beantworten:

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 19.08.2019:

1. Wie viele baulich umgesetzte B-Plan-Gebiete wurden gezielt in Bezug auf die Umsetzung bzw. andauernde Existenz der satzungsmäßigen Eingriffsvermeidungs-, Eingriffsminderungs- und Eingriffsausgleichsmaßnahmen kontrolliert?

Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.

Antwort:

In den Jahren 2015 bis 2018 jeweils keine.

 

2. Wie viele Verstöße gegen Festsetzungen zur Eingriffsvermeidung wurden festgestellt? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.

Antwort:

Im Jahr 2016 war es ein Verstoß, in den anderen drei Jahren waren es keine Verstöße.

 

3. Wie viele Verstöße gegen Festsetzungen zur Eingriffsverminderung wurden festgestellt? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

4. Wie viele Verstöße gegen Festsetzungen zum Eingriffsausgleich innerhalb des Plangebietes wurden festgestellt? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

5. Wie viele Verstöße gegen Festsetzungen zum Eingriffsausgleich außerhalb des Plangebietes wurden festgestellt? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einzeln aufführen.

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

6. Wie viele Verstöße wurden über behördliche Verfolgungsmaßnahmen nachträglich abgestellt? Bitte für die in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 festgestellten Verstöße einzeln aufführen.

Antwort:

Im Jahr 2016 war es ein Verstoß, in den anderen drei Jahren waren es keine Verstöße.

 

7. Wie viele Verstöße wurden über Zwangsmaßnahmen sanktioniert? Bitte für die in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 festgestellten Verstöße einzeln aufführen.

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

8. Werden private Bauherren/-frauen von der Stadt zusätzlich zum öffentlich einsehbaren B-Plan auf die „grünen“ Umweltfestsetzungen hingewiesen? Falls ja, in welcher Form findet dies statt? Falls nein, wie werden die Festsetzungen kommuniziert?

Antwort:

Nein, die Festsetzungen werden von der der Abteilung Bauaufsicht / Bauberatung / Prüfamt für Standsicherheit nicht kommuniziert.

 

Durch die zur Zeit gültige Landesbauordnung wird die Verantwortung für die Durchführung von Bauvorhaben im großen Maße dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und dem Bauleiter zugeordnet, damit entfallen weitestgehend Kontrollen nach Fertigstellung der Baumaßnahmen und somit ist auch die letzten Jahre der Personalstand entsprechend reduziert worden.

Auch beim Bauaufsichtstreffen der Städte im März diesen Jahres, an dem Mitarbeiter der HL regelmäßig teilnehmen, war der Umgang mit grünordnerischen Festsetzungen in Bebauungsplänen ein Thema und es ist bekannt, dass sehr kontrovers darüber diskutiert wird, ob die Zuständigkeit für die Umsetzung bei den Bauaufsichten liegt. Dort war Tenor, dass selten bei Verstößen gegen Grünfestsetzungen seitens der Bauaufsichten eingeschritten wird. Es wurde bei dem Treffen auch nochmals klargestellt, dass ein Nachbar keinen Anspruch darauf hat, dass bei Nichterfüllung bauaufsichtich eingeschritten wird.

 

Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

Herr Pluschkell möchte wissen, wie der Stand der Beantwortung der Anfrage zu dem Spielplatz Am Musennest sei. Er habe hier schon eine Antwort der Verwaltung erhalten, diese sei aber seiner Meinung nach nicht erschöpfend genug.

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

 

Herr Dr. Brock merkt an, dass er zu seiner Anfrage zum verwahrlosten Platz vor dem Spielplatz im Drägerpark die Antwort erhalten habe, dass im Zuge des zweiten Bauabschnittes im Sommer 2019 Abhilfe geschaffen werde. Hierzu möchte er wissen, wie der aktuelle Stand sei.

Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.