Auszug - Weitere Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

17. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.2 Masten / Zebrastreifen in Schlutup (Herr Lötsch) – 5.660

 TOP 5.2.25 am 06.05.2019

Herr Lötsch spricht die in Schlutup aufgelösten Zebrastreifen an und führt aus, dass die Schilder hierzu abgebaut wurden, die dazugehörigen Masten aber noch dort stehen. Er möchte wissen, ob und wenn ja, wann diese entfernt werden.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 03.06.2019:

Für die Entfernung des Auslegermastes am ehemaligen Fußgängerüberweg Wesloer Straße / Westphalstraße konnte noch keine Firma gefunden werden. Sobald hier eine Firma mit freien Kapazitäten zur Verfügung steht, kann die Beauftragung zur Entfernung erfolgen.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.3 Unterhaltungsstrategie Straßen / Friedhofsallee (Herr Pluschkell) – 5.660

 TOP 5.2.3 am 06.05.2019 – VO/2019/07528

Nach Mitteilung der Bauverwaltung vom 19.11.2018 soll die Erhaltungsstrategie Straßen aktualisiert und von den politischen Gremien im Frühjahr 2019 beschlossen werden. Diesbezüglich frage ich wie folgt:

 

  1. Wann wird dem Bauausschuss die aktualisierte Unterhaltungsstrategie Straßen zur Beratung vorgelegt?

 

  1. Wurde bei der Aktualisierung auch eine Sanierung der Friedhofsallee (zwei Abschnitte mit einer konsumtiven und ein kleiner Abschnitt mit einer investiven Erhaltungsmaßnahme), insbesondere im Einmündungsbereich Paul-Gerhardt-Straße, mit berücksichtigt?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 03.06.2019:

Es ist vorgesehen, den Bauausschuss am 03.06.2019 zu erreichen.

 

In der Friedhofsallee sind nach Auswertung der ZEB 2018 insgesamt vier Erhaltungsabschnitte für eine konsumtive Sanierung vorgesehen. Der Einmündungsbereich Paul-Gerhardt-Straße ist hiervon nicht betroffen, da in diesem Bereich keine Auffälligkeiten festgestellt worden sind.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.4 Straßenumbenennung (Herr Howe) – 5.660

 TOP 5.2.6 am 20.05.2019

Herr Howe möchte wissen, wie der aktuelle Sachstand bei der Umbenennung der beiden Straßen Pfitznerstraße und Lenardweg sei.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 03.06.2019:

Die von der Umbenennung der Pfitznerstraße und des Lenardweg Betroffenen wurden angeschrieben und um aktive Mithilfe bei der Findung eines neuen Straßennamens (Musiker; Naturwissenschaftler) innerhalb der nächsten acht Wochen nach Zugang des Schreibens aufgefordert. Erste Antworten treffen ein, die – so ist es geplant – nach der Rückbenennung des Hindenburgplatzes (14.08.2019) ausgewertet werden.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.5 Bahnhaltepunkt Moisling (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.2 am 04.03.2019 – VO/2019/07276

Hinsicht der Planungen für die Einrichtung eines Bahnhaltepunkts Moisling frage ich:

  1. Wie sieht aus Sicht der Hansestadt Lübeck der Zeitplan für die Planung und Realisierung des Bahnhaltepunkts Moisling aus?
  2. Welche Stellen sind an der Realisierung beteiligt? Welche Leistungen haben die einzelnen Stellen zu erbringen?
  3. Wie ist der aktuelle Stand der Planung um Umsetzung seitens der Hansestadt Lübeck? Wie ist hier das weitere Planungs- und Umsetzungsprocedere? Welche Kosten kommen dabei auf die Hansestadt Lübeck zu? Welche Fördermittel sind zu erwarten?
  4. Wie soll die Verkehrsanbindung des Bahnhaltepunkts für den ÖPNV (Wendeplatz), den motorisierten Individualverkehr (Parkflächen) und barrierefrei für Fußgänger entwickelt werden? Verfügt die Hansestadt Lübeck über die hierfür erforderlichen Flächen?
  5. Inwieweit wurde die Planung mit der Deutschen Bahn abgestimmt? Gibt es schon Anfragen oder Vorgaben von der Deutschen Bahn? Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 03.06.2019:

Antwort zu Frage 1: Seitens der DB Station und Service wurde der Hansestadt Lübeck eine Inbetriebnahme des Bahnhaltepunkts zum Fahrplanwechsel Winter 2022 als Zielgröße mitgeteilt. Hierfür ist ein Beginn des damit verbundenen Planfeststellungsverfahrens im 2. Quartal 2020 notwendig.

Antwort zu Frage 2: Als Infrastrukturbetreiber ist die DB Netze zuständig für Planung des Bahnhaltepunkts. Seitens des Landes agieren sowohl das MWVATT als auch die NAH.SH entsprechend ihrer Funktion als SPNV-Aufgabenträger/-gesellschaft als übergreifende Projektkoordinatoren bzw. Finanziers für den Bahnhaltepunkt. Die Hansestadt Lübeck ist zuständig für die Planung und Herrichtung des Bahnhofumfelds.

Antwort zu Frage 3: Die Gestaltung des Bahnhofsumfelds ist zunächst Bestandteil des städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs für die „Neue Mitte Moisling“. Im Anschluss erfolgen die notwendigen, weiteren Planungsschritte. Die damit verbunden Kostenschätzungen sind Bestandteil dieser Planungen. Grundsätzlich besteht seitens des Landes aber eine Fördermöglichkeit für Maßnahmen der Gestaltung von Bahnhofsumfeldern mittels Landes-GVFG.

Antwort zu Frage 4: Siehe hierzu Antwort Nr. 3.

Antwort zu Frage 5: Alle unter Nummer 2 genannten Akteursgruppen befinden sich in einem permanenten Austausch. Zurzeit erfolgt die Ermittlung der Vorzugsvariante für den Haltepunkt / die Bahnsteige.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.6 Treppenstufen ehemaliges C&A-Gebäude (Herr Müller-Horn) – 5.610

 TOP 5.2.23 am 06.05.2019

Herr Müller-Horn möchte wissen, warum und mit welcher Begründung die Treppenstufen beim ehemaligen C&A – Gebäude vor REWE in den öffentlichen Raum gelegt wurden und nicht innerhalb des Gebäudes.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 03.06.2019:

Eine barrierrefreie Erschließung des Gebäudes in dem Zugangsbereich des REWE konnte aus Platzgründen nur über eine Rampenanlage im Öffentlichen Raum erfolgen.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr war im Baugenehmigungsverfahren involviert und hat eine Sondernutzungserlaubnis für die Treppen-Rampenanlage erteilt.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.7 Bahnlärm und Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der festen Fehmarnbeltquerung (Herr Leber) – 5.610 – VO/2019/07286

 TOP 5.2.7 am 04.03.2019

Die Hansestadt hat im Zuge der Planungen zur Fehmarnbeltquerung Forderungen in Höhe von 50 Mio. Euro für mehr Lärmschutz entlang der Eisenbahnstrecke vom Tremser Teich bis zum Billerbäckweg in Reecke angemeldet. Damit soll einheitlich ein Lärmpegel von 49 Dezibel in der Nacht möglich werden.

 

Auf welchen Untersuchungen bzw. Messungen basieren die bisherigen Erkenntnisse zur Lärmsituation entlang der Strecke?

Unter welchen Bedingungen besteht ein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz?

Welche konkreten Schutzmaßnahmen sind im Abschnitt vom Hauptbahnhof bis zur Travebrücke vorgesehen?

Lärmschutz ist das Eine. Sichtbeziehungen und Sichtachsen das Andere. Gerade im Bereich des nördlichen Bahnhofsvorfeldes gibt es interessante Sichtbeziehungen auf die Lübecker Altstadt und den Hafen, die durch entsprechende Lärmschutzwände verbaut würden. Welche Lösungen abgesehen von Lärmschutzwänden und Lärmschutzfenstern wären noch denkbar, um Menschen einerseits vor Lärm zu schützen, sie andererseits aber nicht vom Geschehen jenseits der Lärmschutzwände abzukoppeln?

Wie stehen die Chancen die Bahn doch noch zu einem realistischen Stresstest zu bewegen? Die „Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung“ aus dem Jahre 2012 lässt wesentliche Aspekte wie den Zugverkehr der Hafenbahn unberücksichtigt und kann insoweit nur bedingt als aussagefähig bewertet werden. Das bisherige Vorgehen der Bahn verwundert, müsste es der Bahn doch darum gehen, einen leistungsfähigen Eisenbahnknotenpunkt in Lübeck zu betreiben. Mit einer entsprechenden Simulation im Rahmen des Stresstestes hätte auch sie eine solide Grundlage für die Einschätzung, dass dies auch so ist.

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 03.06.2019:

Die Hansestadt hat im Zuge der Planungen zur Fehmarnbeltquerung Forderungen in Höhe von 50 Mio. Euro für mehr Lärmschutz entlang der Eisenbahnstrecke vom Tremser Teich bis zum Billerbäckweg in Reecke angemeldet. Damit soll einheitlich ein Lärmpegel von 49 Dezibel in der Nacht möglich werden.

 

Auf welchen Untersuchungen bzw. Messungen basieren die bisherigen Erkenntnisse zur Lärmsituation entlang der Strecke?

 Es liegen drei Untersuchungen vor:

  • Berechnungen im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamts (EBA) für den Ballungsraum Lübeck (Jahr: 2017; Aussagen für sämtliche Streckenabschnitte im Stadtgebiet; Darstellung des Ist-Zustandes);
  • Gutachten zur Lärmsanierung des Bundes (Jahr 2014, Aussagen für Bereiche nördlich Hbf bis Stadtgrenze, Bereich Hauptgüterbahnhof, Moisling);
  • Lärmstudie für den Hauptgüterbahnhof (Jahr 2018, Studie in Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens).

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Untersuchungen auf unterschiedlichen Datengrundlagen und Simulationsmethoden aufbauen und sich außerdem an unterschiedlichen Grenz-, bzw. Richtwerten orientieren. Dementsprechend können lediglich überschlägige Aussagen zu den möglichen Betroffenheiten gemacht werden.

 

Unter welchen Bedingungen besteht ein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz?

Ein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz besteht, wenn eine „wesentliche bauliche Änderung“ eines Schienenweges im Sinne des § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV vorliegt. Davon kann entweder ausgegangen werden, wenn ein erheblicher baulicher Eingriff zu einem Neubau durchgehender Gleise führt, oder wenn infolge einer durch Baumaßnahmen herbeigeführten Erhöhung der Zugzahlen ein Anstieg der Beurteilungspegel um mehr als 3 dB(A) oder auf 70/60 dB(A) zu erwarten ist. Eine wesentliche bauliche Änderung liegt auch dann vor, wenn ein bereits vorliegender Beurteilungspegel in Misch- bzw. Wohngebieten oberhalb von 70/60 dB(A) durch einen „erheblichen baulichen Eingriff“ noch weiter erhöht wird.

Das Eisenbahnbundesamt (EBA) geht dann von einem erheblichen baulichen Eingriff aus, wenn „äußerlich erkennbar in die Substanz des Schienenwegs (…) eingegriffen wird“ oder „wenn (…) anzunehmen ist, (dass) durch (…) Baumaßnahmen die (…) Leistungsfähigkeit des Verkehrsweges erhöht wird“ (EBA-Vermerk vom 23.07.2014). Dementsprechend könnten auch Änderungen in der Signaltechnik o.ä. Lärmschutzmaßnahmen erforderlich machen, falls diese dazu führen, dass die o.g. Pegelerhöhungen / -überschreitungen der 16. BImSchV eintreten.

 

Welche konkreten Schutzmaßnahmen sind im Abschnitt vom Hauptbahnhof bis zur Travebrücke vorgesehen?

Im erwähnten Abschnitt liegt ein rechtlicher Anspruch auf Schall- und Erschütterungsschutz nach 16. BImSchV bzw. DIN 4150 vor. Nach derzeitigem Stand sind für den gesamten Bereich außenliegende Lärmschutzwände in Höhe von sechs Metern vorgesehen, zudem in weiten Teilen Mittelwände mit Höhen zwischen drei und vier Metern. Auf diese Weise besteht nach Aussage der DB die Möglichkeit, die Grenzwerte der 16. BImSchV in 95 Prozent der Fälle (3.000 Schutzfälle) einzuhalten. Für die verbleibenden fünf Prozent (insgesamt ca. 150 Schutzfälle) sind passive Maßnahmen, d.h. über Schallschutzfenster, erforderlich.

 

Lärmschutz ist das Eine. Sichtbeziehungen und Sichtachsen das Andere. Gerade im Bereich des nördlichen Bahnhofsvorfeldes gibt es interessante Sichtbeziehungen auf die Lübecker Altstadt und den Hafen, die durch entsprechende Lärmschutzwände verbaut würden. Welche Lösungen abgesehen von Lärmschutzwänden und Lärmschutzfenstern wären noch denkbar, um Menschen einerseits vor Lärm zu schützen, sie andererseits aber nicht vom Geschehen jenseits der Lärmschutzwände abzukoppeln?

Für den Abschnitt sind keine gesetzlichen Schutzmaßnahmen vorgesehen. Die übergesetzlichen Forderungen der Hansestadt Lübeck (s. VO/2019/07236) sind für diesen und weitere relevante Bereiche mit einem Prüfvorbehalt versehen, um ggfs. auf passive Maßnahmen auszuweichen. Für den Bereich des Hauptgüterbahnhofs ist auf die Belange des Stadtbildes im Rahmen des Scoping-Termins zum Planfeststellungsverfahren hingewiesen worden.

Für den Bereich nördlich des Hauptbahnhofs ist die Forderung nach einer Einhausung der Strecke geprüft worden. Sie kommt jedoch aus verschiedenen baulichen und betriebstechnischen Fragen nicht in Frage (s. mündlicher Bericht im Bauausschuss vom 1. April 2019).

 

Wie stehen die Chancen die Bahn doch noch zu einem realistischen Stresstest zu bewegen? Die „Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung“ aus dem Jahre 2012 lässt wesentliche Aspekte wie den Zugverkehr der Hafenbahn unberücksichtigt und kann insoweit nur bedingt als aussagefähig bewertet werden. Das bisherige Vorgehen der Bahn verwundert, müsste es der Bahn doch darum gehen, einen leistungsfähigen Eisenbahnknotenpunkt in Lübeck zu betreiben. Mit einer entsprechenden Simulation im Rahmen des Stresstestes hätte auch sie eine solide Grundlage für die Einschätzung, dass dies auch so ist.

Einer Durchführung eines „Stresstests“ / einer eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Leistungsfähigkeitsuntersuchung (EBWU) unter den Rahmenbedingungen, die die Hansestadt Lübeck für erforderlich hält, stehen – anders als ursprünglich durch die DB geäußert – keine ausdrücklichen Regelungen / Vorschriften der DB oder des EBA entgegen. Bei der Frage, welche Verkehre einbezogen werden, handelt sich nach Aussage der Deutschen Bahn vielmehr um eine bislang nicht hinterfragte Praxis der zuständigen Abteilung im DB-Konzern.

Da die Hansestadt Lübeck andererseits keinen rechtlichen Anspruch auf Durchführung einer EBWU unter den von ihr gewünschten Bedingungen geltend machen kann, ist die Forderung nach Durchführung einer EBWU in den übergesetzlichen Forderungskatalog der Region eingeflossen. Sie wird auch in Gesprächen / im Schriftverkehr mit der DB weiterhin aufrechterhalten.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.