Auszug - Erhaltungsstrategie Fahrbahnen und Radwege / Nebenflächen  

17. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 03.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/07656 Erhaltungsstrategie Fahrbahnen und Radwege / Nebenflächen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Ness präsentiert die der Vorlage als Anlage beigefügten Präsentation.

 

Herr Lötsch möchte wissen, warum diese Maßnahmen erst für den Haushalt 2021 angemeldet werden sollen und ob es personell möglich sei, die 10 Mio. Euro auch abzuarbeiten.

Herr Ness erläutert, dass die Verwaltung erst ein Votum aus der Politik erhalten möchte, um ein Bauprogramm zu entwickeln, mit dem dann in Abstimmung mit den anderen externen Leitungsträgern eine Realisierung abgestimmt werde.

Frau Hagen ergänzt, dass geplant sei, sich hierfür personell zu verstärken (zwei Stellen, jeweils eine für Straßensanierung und Radwegebau).

 

Herr Howe verweist auf den damaligen Masterplan Straßen, bei dem zum Beispiel in Travemünde teilweise nur die Fahrbahnen saniert, und die Rad- und Fußwege nicht mit ertüchtigt wurden. Er sehe deshalb bei dieser Strategie eher die Radwege im Vordergrund.

Herr Ness erläutert noch einmal die geplanten Erfassungen der Radwege mit einem sog. Quad, welches aber auch nur von einer Firma in Deutschland vorgehalten werde.

 

Herr Leber hinterfragt die Messgenauigkeit der Fahrzeuge und möchte wissen, ob auch noch andere Werte mit einfließen.

Herr Ness verweist darauf, dass dies ein genormtes Verfahren sei.

 

Herr Leber möchte weiter wissen, welche Gesamtlänge die Radwege der Hansestadt Lübeck haben.

Frau Hagen erläutert, dass dies rund 810 Kilometer seien.

 

Herr Ramcke sieht diese Strategie als problematisch an, da die Planungskapazität seiner Meinung nach im Fachbereich nicht vorhanden sei. Diese Vorlage betrachte nur die Fahrbahnen und nicht die von der Verwaltung zugesagten Betrachtungsweisen von Hauswand zu Hauswand.

Frau Hagen verweist darauf, dass es das Ziel sei, die Situation kontinuierlich zu verbessern und diese Strategie darauf abziele, die bestehenden Straßen langfristig zu erhalten, so dass es letztendlich nicht immer zu einer langwierigen und kostenintensiven Grundinstandsetzung kommen müsse. Parallel zur Erhaltungsstrategie werde es selbstverständlich bei einzelnen Straßen gezielt zu Ausbaumaßnahmen kommen.

 

Frau Blankenburg sieht die Erhaltungsstrategie als positiv an und möchte wissen, wie der geplante Zeitablauf sei.

Frau Hagen führt aus, dass angestrebt werde, die Erhebung des Zustands der Nebenflächen (Rad- und Gehwege) noch 2019 abzuschließen, so dass dann unmittelbar die Auswertung der Daten erfolgen könne.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob dann für jedes Jahr im Haushalt ein fest eingeplanter Betrag zur Verfügung stehen solle, was Frau Hagen bejaht.

 

Herr Pluschkell stellt folgenden Ergänzungsantrag zu der Vorlage:

„Straßensanierung und Erhaltung sind vorzugsweise bei Straßen mit ÖPNV-Nutzung durchzuführen. Grundhafte Sanierungen sind vorzugsweise dort durchzuführen, wo der Straßenraum zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern verändert werden soll.“

 

Frau Hagen weist noch einmal darauf hin, dass selbstverständlich die Verkehrssicherungspflicht wahrgenommen werde und gibt auch den Hinweis, dass der teilweise schlechte Zustand der Straße durch den Schwerverkehr und damit auch durch den ÖPNV entstehe.

 

 

Herr Lötsch beantragt für eine Beratung eine Unterbrechung der Sitzung und unterbricht diese (17:31 Uhr).

Nach der Beratungspause eröffnet der Vorsitzende die Sitzung wieder (17:40 Uhr).

 

 

Herr Pluschkell stellt folgenden abgeänderten Ergänzungsantrag zu der Vorlage:

„Bei gleicher Priorisierung sind Straßensanierungen und Unterhaltungen vorzugsweise bei Straßen mit ÖPNV-Nutzung durchzuführen, bzw. bei Straßen, wo der Straßenraum zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern verändert werden soll.“

 

Herr Luetkens möchte wissen, aus welchen Gründen bisher der Sanierungsbedarf nicht abgearbeitet wurde, ob dies am Personal, am Geld oder an mangelnden Angeboten seitens der Baufirmen gelegen hat.

Frau Hagen erläutert, dass dies, bedingt durch eine Mischung aus allen angesprochenen Gründen, der Fall sei.

 

Herr Ramcke sieht es in der Pflicht der Hansestadt Lübeck, die Straßen verkehrssicher zu halten, aber als Kür, die Sanierung der Radwege voranzubringen, welche in der Vorlage als nicht konkret bezeichnet seien.

 

Frau Wulf-Wichmann merkt an, dass es genauso wichtig sei, die Fußwege mit zu betrachten und zu sanieren, da hier die schwächsten Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel Kinder und ältere Personen unterwegs seien.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den abgeänderten Ergänzungsantrag von Herrn Pluschkell abstimmen (Bei gleicher Priorisierung sind Straßensanierungen und Unterhaltungen vorzugsweise bei Straßen mit ÖPNV-Nutzung durchzuführen, bzw. bei Straßen, wo der Straßenraum zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern verändert werden soll.).

Abstimmungsergebnis:

Für den Ergänzungsantrag:  9 Stimmen

Gegen der Ergänzungsantrag: 4 Stimmen

Herr Luetkens war während der Abstimmung nicht anwesend.

Der Bauausschuss beschließt den Ergänzungsantrag mehrheitlich.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die geänderte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die geänderte Vorlage:  8 Stimmen

Gegen die geänderte Vorlage: 5 Stimmen

Herr Luetkens war während der Abstimmung nicht anwesend.

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß des Beschlussvorschlages mit der Änderung zu beschließen.

 

 

Nach Beendigung der Abstimmung betrat Herr Luetkens wieder den Sitzungssaal.

 


Beschluss:

Die Erhaltungsstrategie für Fahrbahnen, Radwege und Nebenflächen wird gemäß Anlage 1 umgesetzt. Die erforderlichen Finanzmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2021 haushaltsmäßig zu ordnen.

 

Bei gleicher Priorisierung sind Straßensanierungen und Unterhaltungen vorzugsweise bei Straßen mit ÖPNV-Nutzung durchzuführen, bzw. bei Straßen, wo der Straßenraum zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern verändert werden soll.