5.1.1 Gewölbekeller und Domhof (Herr Ramcke) – 5.651
TOP 5.2.4 am 01.04.2019 – VO/2019/07426
Aufbauend auf die Antwort von Frau Dr. Hunecke zur Vorlage VO/2019/06886, folgende Fragen an das GMHL:
- Aus welchem Grund wurden hier trotz Förderzusage, das eine Projekte abgebrochen?
- Wann werden die noch offenen Baumängel klassifiziert, priorisiert, haushälterisch geordnet?
- Zu welchen Mängeln bestehen bereits Maßnahmen und bis wann können diese begonnen und ausgeschrieben werden?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort am 06.05.2019:
Beantwortung zu „Gewölbekeller St. Annen“:
Zu 1.: In den Jahren 2015 und 2017 wurden, nach deutlichen Haushaltskürzungen, die zur Durchführung des Projektes im Haushalt vorgesehenen Mittel in Höhe von zuletzt 1.624.000,00 Euro im Rahmen der Haushaltsberatungen zu Gunsten anderer verkehrssicherheitsrelevanter Projekte gestrichen.
Die bereits zugesagten Fördermittel in Höhe von 50% konnten entsprechend nicht angenommen werden.
Zu 2.: Die Baumängel und notwendigen, finanziellen Mittel sind bereits in einer EW-Bau detailliert erfasst worden.
Die HL muss Projekte auch weiterhin nach Prioritäten bearbeiten. Vordringlich werden dabei solche Projekte behandelt, an denen aus Gründen der derzeit eingeschränkten Verkehrssicherheit ein dringender Handlungsbedarf besteht. Für den Gewölbekeller St. Annen trifft dies aktuell nicht zu, weshalb hier aktuell keine Fortsetzung der Instandsetzungsplanung und -ausführung erfolgt.
Zu 3.: Es wurden bislang noch keine Maßnahmen beauftragt (siehe auch Antwort zu Frage 1 und 2)
Beantwortung zu „Spätgotische Schauwand im Domkirchhof“:
Zu 1.: Das Projekt „Schauwand im Domkirchhof“ wurde nicht abgebrochen.
Zu 2.: Die EW Bau wurde nach erforderlichen, umfangreichen Untersuchungen und Langzeitklimamessungen im Oktober 2018 zusammengestellt und umfasst jetzt neben der Schauwand und dem Renaissanceportal auch dringend erforderliche Maßnahmen im Dach- und Kellerbereich des Archives sowie im Heizungskeller.
Da die jetzt für alle Teilprojekte erforderliche Kosten in Höhe von 1.617.000,00 Euro die ursprünglich nur für die Schauwand und das Renaissanceportal geschätzten Kosten von 325.000,00 Euro bei Weitem überschreiten, werden die notwendigen Mittel für die Haushaltsanmeldungen der kommenden Jahre berücksichtigt.
Zu. 3.: Als Sofortmaßnahme wurde jetzt die Neueindeckung der Spätgotischen Schauwand und die hierfür erforderliche Gerüststellung ausgeschrieben und beauftragt. Baubeginn war der 02.04.2019.
Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.
5.1.2 Planungsstand ehemaliges Pommernzentrum (Frau Steffen) – 5.610
TOP 5.2.9 am 01.04.2019 – VO/2019/07457
Wie ist der aktuelle Planungsstand für die an einen Investor veräußerte Fläche des ehemaligen Pommernzentrums?
Welche Nutzung ist vorgesehen?
Wird bei einer Wohnnutzung im Bebauungsplan die vorgeschriebene Quote von 30% Sozialbauwohnungen aufgenommen?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort am 06.05.2019:
Das Bebauungsplanverfahren ist bislang noch nicht förmlich eingeleitet.
Ein Investor hat eine Teilfläche - derzeit bebaut mit dem Pommernzentrum - erworben mit dem Ziel, die nicht mehr benötigten Gebäude abzureißen und auf dem Grundstück Geschosswohnungsbau zu errichten.
In einem Lärmgutachten wird derzeit die Verträglichkeit der geplanten Wohnnutzungen mit den Lärmimmissionen z.B. vom Hafen und vom Sportplatz untersucht.
Der Bebauungsplan für den Bereich des Pommernzentrums hat zum Ziel, die bestehenden Wohn- und Ferienwohnungsnutzungen planungsrechtlich zu sichern und für Teilbereiche eine neue Wohnbebauung zu ermöglichen. Er dient somit der Wiedernutzung brachgefallener Flächen im bebauten Innenbereich.
Die Umsetzung der Quote von 30% geförderten Wohnungsbau wird gemäß den Vorgaben aus dem Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.03.2019 (VO/2019/07032) durch städtebaulichen Vertrag gesichert.
Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.
5.1.3 Denkmalschutz an Lübecker Schulen (Herr Luetkens) – Fachbereich 4
TOP 5.2.3 am 19.11.2018 – VO/2018/06693
In alten Lübecker Schulen die unter Denkmalschutz stehen dürfen keine baulichen Umbauten getätigt werden, auch wenn sie den Schulbetrieb in den betreffenden Schulen sehr erleichtern würden. Zum Beispiel dürfen in der Julius-Leber-Schule am Marquardplatz keine Wände zur Verkleinerung von Klassenräumen wegen dem Denkmalschutz eingezogen werden.
Das im Jahre 2016 verkauften Gebäude der ehemaligen Außenstelle der Friedrich-List-Schule in Schwartauer Allee 42/44, das auch unter Denkmalschutz steht, wird inzwischen von einem Hamburger Investor zu einen Studentenwohnheim umgebaut. Zu diesen Abläufen habe ich einige Fragen:
(1) Entsprechen die Umbauten in der ehemaligen Friedrich-List-Schule in der Schwartauer Allee 42/44, die Anforderungen eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes?
(2) Wie wurde bei den installierten Schallschutzdecken in der ehemaligen Friedrich-List-Schule verfahren?
Zwischenantwort:
Da die Zuständigkeit zur Beantwortung dieser Anfrage komplett beim Fachbereich 4 liegt, wird diese Anfrage dorthin weitergeleitet und sobald von dort eine Beantwortung vorliegt, wird diese im Bauausschuss bekannt gegeben.
Abschließende Antwort am 06.05.2019 vom Fachbereich 4:
Auf der Grundlage des gültigen Denkmalschutzgesetzes S-H von 2015 gem. § 12 bedarf „Die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines Kulturdenkmals“ einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Dies erfolgt ohne Unterscheidung privaten oder öffentlichen Eigentums. „Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Denkmale erforderlich ist. Sie ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen….“ §13 (2)
In Bezug auf Schulen ist dabei besondere Beachtung dem §1 (3) DSchG S-H zu schenken: „Das Land, die Kreise und die Gemeinden fördern diese Aufgabe. Das Land, die Kreise und die Gemeinden und alle Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts haben sich ihren Denkmälern in besonderem Maße anzunehmen und diese vorbildlich zu pflegen.“
Die im ersten Satz der Anfrage zu lesenden Aussage: „In alten Lübecker Schulen die unter Denkmalschutz stehen dürfen keine baulichen Umbauten getätigt werden“, ist daher nicht zutreffend.
Bezüglich des genannten Kulturdenkmals von besonderem Wert, Julius-Leber-Schule, kann die Abt. Denkmalpflege folgenden Sachstand mitteilen:
Das Schulgebäude Marquardplatz 7, früher Bernt-Notke-Schule, steht seit 2007 unter Denkmalschutz. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf den gesamten Komplex bestehend aus Schulgebäude und Turnhalle.
Die Akte enthält
- Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung für: Umbau der Räume im 2.OG, dat. 13.08.2015,denkmalrechtliche Genehmigung erteilt am 01.09.2015/Baugenehmigung vom 30.09.2015
- Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung für: Baumaßnahme im Rahmen des Projekts LN2020 (Erweiterung des Landesdatennetzes) dat. 15.02.2018
- Gesprächsprotokolle zwischen Architekten und Mitarbeiterin Abt. Denkmalpflege zur aktuellen Sanierungsplanung der Schule
Ein aktueller Bauantrag liegt der Abt. Denkmalpflege derzeit nicht vor.
Nach bisherigem Kenntnisstand wurde bislang eine Machbarkeitsstudie unter Beteiligung der Abt. Denkmalpflege und ein VGV-Verfahren zur Erstellung einer Planung durchgeführt. Die beabsichtigte Sanierungsmaßnahme befindet sich zurzeit in Vorprüfung. Die der Abt. Denkmalpflege berät die Planer auf der Grundlage vorgelegter Vorentwurfsunterlagen und stimmt diverse Teilmaßnahmen im Detail ab. Gemäß des letzte Protokolls einer Begehung vom 29.03.2019 sind die in den betr. Unterlagen eingezeichneten Maßnahmen bislang einvernehmlich in diesem Verfahren erörtert worden.
Die denkmalrechtliche Versagung des Einbaus von Trennwänden in Klassenräumen ist bislang nicht erfolgt. Eine Problemstellung dieser Art lässt sich aus den vorhandenen Abstimmungen nicht nachvollziehen.
Das ehemalige Schulgebäude Schwartauer Allee 44, früher Friederich-List-Schule, steht seit 2015 unter Denkmalschutz. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf das gesamte Gebäude.
Die Akte enthält
- Bauvoranfrage Nutzungsänderung Kellergeschoß und Schuppen/Turnhalle, dat. 14.09.2105; denkmalpflegerische Stellungnahme 19.10.2015
- Bauantrag für Umbau und Nutzungsänderung, dat. 28.09.2017,
- Bauantrag für Umbau und Nutzungsänderung, dat. 12.12.2017, Baugenehmigung dat. 02.02.2018
- Denkmalpflegerische Stellungnahme zu Mängelrügen Fenster, Treppen, Schornsteinköpfe, dat. 18.12.2018
- Abweichungsantrag zu Bau vom Bike Ports entlang der Grundstücksgrenze, dat. 13.12.2018, Denkmalrechtliche Genehmigung vom 22.01.2019
Zu 1.: Entsprechen die Umbauten in der ehemaligen Friedrich-List-Schule in der Schwartauer Allee 44 den Anforderungen eine unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes?
Die 2017 beantragten Maßnahmen wurden denkmalrechtlich positiv geprüft. Es liegt eine denkmalrechtliche Genehmigung mit Auflagen vor. Der Umbau ist so gestaltet, dass die historische Raumstruktur mit einem Mittelflur und aufgereihten Klassenräumen erhalten bleibt. Raumteilungen und andere Einbauten erfolgten in reversibler Leichtbauweise.
Über den Einbau von Schallschutzdecken liegen der Abt. Denkmalpflege keine Angaben vor.
Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.
5.1.4 Nachpflanzung von Straßenbäumen (Frau Steffen) – 5.660
TOP 5.2.1 am 01.04.2019 – VO/2019/07396
Im gesamten Stadtgebiet werden Straßenbäume entnommen und nicht wieder nachgepflanzt. Baumstümpfe geben ein trostloses Bild ab.
Bäume in der Stadt sind wichtig, nicht nur für die Ästhetik - fortlaufender Straßenzug, Erhalt des Alleecharakters – sondern vor allem für das Kleinklima und für den Schutz der Stadt vor Erwärmung.
In diesem Zusammenhang wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wird die Entnahme der Bäume im Baumkataster dokumentiert?
2. Nach welchen Kriterien werden Bäume nachgepflanzt?
3. Ist eine Neupflanzung im Bereich der Musik- und Kongresshalle für dieses Jahr vorgesehen?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort am 06.05.2019:
Zu 1) Die Fällung von Bäumen wird in der Regel im Baumkataster dokumentiert. Ausnahmen sind Bäume, die nicht im Baumkataster enthalten sind. Derzeit sind ca. 55.000 Bäume im Kataster enthalten, wobei die Straßenbäume vollständig aufgenommen sind. Wir gehen davon aus, dass der Bereich Stadtgrün und Verkehr allerdings für insgesamt ca. 100.000 Bäume zuständig ist. Bei dem noch nicht aufgenommenen Gehölzbestand handelt es sich vor allem um größere Gehölzflächen, die sich in Grünzügen befinden. Zurzeit werden diese Flächen in das Baumkataster aufgenommen.
Zu 2) Eine Nachpflanzung erfolgt entsprechend der Vorgaben der FLL-Richtlinie: Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1 und 2 und natürlich unter Beachtung der DIN Normen.
Eine Pflanzung von Bäumen kann dann erfolgen, wenn ausreichend günstige Standortbedingungen vorhanden sind. Zum Beispiel ist es entscheidend für die gesunde Entwicklung eines Baumes, dass ein ausreichend großer ober- und unterirdischer Raum zur Verfügung steht, wobei der ausgewachsene Zustand des Baumes beachtet werden muss.
Zu 3) Es ist beabsichtigt, dass im Winterhalbjahr 2019 / 2020 Pflanzungen von Straßenbäumen in der Hansestadt Lübeck durchgeführt werden. Wegen der begrenzten personellen Kapazitäten können die Pflanzungen aber nicht fest zugesagt werden. Falls diese erfolgt, werden die Standorte an der Musik- und Kongresshalle bzw. an der Willy-Brandt-Allee für Bäume geprüft.
Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.
5.1.5 Fußgängerüberweg Ivendorfer Landstraße (Frau Steffen) – 5.660
TOP 5.2.8 am 01.04.2019 – VO/2019/07456
Ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die Ivendorfer Landstraße in der Höhe der Bahnhaltestelle Lübeck Travemünde Skandinavienkai und Europaweg möglich?
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Abschließende Antwort am 06.05.2019:
Die Anlage von Fußgängerüberwegen oder von Fußgängersignalanlagen kommt nach entsprechenden bundeseinheitlichen Richtlinien nur in Betracht, wenn bestimmte Verkehrsstärken (Fußgänger und Fahrzeuge) vorliegen.
s. Tabelle aus der R-FGÜ 2001
Kfz/h ------- Fußg./h | 0-200 | 200-300 | 300-450 | 450-600 | 600-750 | Über 750 |
0-50 | | | | | | |
50-100 | | FGÜ möglich | FGÜ möglich | FGÜ empfohlen | FGÜ möglich | |
100-150 | | FGÜ möglich | FGÜ empfohlen | FGÜ empfohlen | FGÜ möglich | |
über 150 | | FGÜ möglich | | | | |
Tabelle 2: Einsatzbereiche für FGÜ
Zuletzt wurden 2008 Verkehrszählungen durchgeführt. Damals gab es in einem 10 Stunden Zählzeitraum insgesamt 134 Fußgängerquerungen. In der Spitzenstunde waren es 34 Fußgängerquerungen. Damit waren 2008 die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht erfüllt.
Um die verkehrliche Situation neu prüfen zu können, sind neuerliche Zählungen vorzunehmen. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bereich Stadtgrün und Verkehr abschließend berichten.
Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.