Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

14. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 01.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:52 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5.1.1 Baulicher Zustand von Kaianlagen insbesondere von Spundwänden und anderen Stahlwasserbauten in den Lübecker Häfen (Herr Leber) – 5.691

 TOP 5.2.8 am 18.02.2019

Nach Medienberichten klaffte Ende Januar auf der Wasserseite des Schuppens 9 am Hansekai im Hansahafen ein tiefes Loch im Pflaster. Es reicht etwa 3,50m unter das Fundament des Schuppens. Ursächlich war eine Öffnung in der 115 Jahre alten Spundwand, durch die über einen längeren Zeitraum Erdreich ausgespült wurde. Experten gehen von Altersschwäche der Kaianlage in diesem Bereich aus. Als Sofortmaßnahme wurden Stahlplatten vor die schadhafte Stelle geschweißt.

 

Folgende Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang:

  • Handelt es sich bei dem Vorfall um einen Einzelfall oder ist mit weiteren, ähnlich gelagerten Fällen in der nächsten Zeit zu rechnen?
  • Kommt es zu einer Häufung von Setzungen und Versackungen an den Kaianlagen?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich für die Standsicherheit auf der Kaianlage?
  • Wie bewertet die Verwaltung (LPA) generell den Zustand der Kaianlagen und insbesondere auch den Zustand der Spundwände in den Lübecker Häfen?
  • 115 Jahre sind ein stolzes Alter. Von welcher durchschnittlichen Lebensdauer ist bei Spundwänden unter normalen Bedingungen auszugehen?
  • Die Korrosion hat Einfluss auf den Erhaltungszustand. Wie verhält sich die Korrosion in der Luftzone, der Spritzwasserzone und der Niedrigwasserzone der Spundwände?
  • Unterliegen Spundwände und andere Stahlwasserbauten in den Lübecker Häfen einem regelmäßigen Inspektionsrhythmus? Wer führt die Inspektionen aus?
  • Wann wurden im Hansahafen letztmalig Spundwandmessungen durchgeführt?
  • Wann erfolgten solche Messungen in den anderen Häfen?
  • Von welcher durchschnittlicher Restwanddicke kann im Hansahafen ausgegangen werden?
  • Welche Konsequenzen sind aus dem aktuellen Vorfall zu ziehen?

 

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 01.04.2019:

Für Kaimauern und andere Wasserbauwerke existiert, anders als z.B. im Brückenbau, keine vereinheitlichende DIN-Norm für Untersuchungen, Bewertungen und Inspektionen. Einzig die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) hat in den 1990er Jahren begonnen, einheitliche Regelungen für die regelmäßige Bauwerksinspektion aufzustellen. Seither wurden diese kontinuierlich weiterentwickelt.

Durch eine Initiative der Hansestadt Lübeck kommt es seit 2011 zu regelmäßigen Treffen diverser norddeutscher Hafenmanagementorganisationen (bremenports, Niedersachsen Ports, ROSTOCK PORT und Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg). Hintergrund dieser Treffen ist eine Vereinheitlichung von Bauwerksinspektionen, ein Erfahrungsaustausch zu möglichen Untersuchungsmethoden, den Umgang mit Schadenfällen und die Feststellung der erforderlichen Häufigkeit von Untersuchungen. Der Zusammenschluss dieses Gremiums nennt sich Bauwerksinspektion Nord (BWI-Nord).

 

Die BWI-Nord konnte die WSV dafür gewinnen, die bereits erarbeiteten Erfahrungen, Erkenntnisse, Strukturen und das EDV-System der WSV mit dem Namen WSVPruf auch den Mitgliedern der BWI-Nord zugänglich zu machen. Es wurde ein Vertrag zur Nutzung der von der WSV erstellten Software, die Pflege der Daten und die Softwareweiterentwicklung zwischen WSV und BWI-Nord geschlossen. Seither finden rund einmal jährlich regelmäßige Treffen der BWI-Nord statt.

 

Die LPA hat in den darauffolgenden Jahren kontinuierlich Kaimauern in das System eingepflegt bzw. pflegt diese laufend noch ein. Aufgrund der Vielzahl an Objekten und der Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs ist nur mit einem begrenzten Ressourceneinsatz die Erledigung dieser Erstaufnahme möglich. Das System gliedert sich auf in eine sogenannte Bauwerksinspektion (alle sechs Jahre), eine Bauwerksuntersuchung (alle sechs Jahre) und eine Bauwerksbesichtigung (jährlich bzw. unterjährig).

 

Die noch nicht eingepflegten Kaimauern werden regelmäßig, je nach festgestelltem Zustand durch Taucher abgetaucht und land- wie wasserseitig auf Schäden oder Auffälligkeiten untersucht. Durch die LPA werden nur die sich im Eigentum der HL befindlichen Kaimauern untersucht, da die Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit der baulichen Anlagen in erster Linie Aufgabe des jeweiligen Eigentümers ist. Aufgrund der Diversität der Kaimauern, also der Vielzahl unterschiedlicher Konstruktionsformen, fallen die Untersuchungen sehr unterschiedlich aus.

 

Neben der Tatsache, dass die ältesten Kaimauern aus dem 19. Jahrhundert stammen, sind die Konstruktionstypen auch entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsansprüche unterschiedlich.

Für die Beurteilung der Standsicherheit ist weiterhin die Entwicklung der einwirkenden Lasten bedeutsam. So gibt es wie beispielsweise am Schuppen 9 Bereiche, an denen ursprünglich Umschlag stattfand und damit große Lasten im unmittelbaren Kaimauerbereich wirkten, die heute keine nennenswerte Belastung mehr erfahren.

 

Entsprechend den Ergebnissen der Bauwerksinspektion führt die LPA Planungen für Instandsetzungs- und Neubaumaßnahmen aus und meldet Neuinvestitionen im Haushalt bzw. Investitionsprogramm der HL an. Im Bedarfsfall erfolgen auch Nutzungseinschränkungen bzw. Sperrungen von Teilflächen, wie beispielsweise am Anleger 4 im Vorwerker Hafen.

 

Dies vorausgeschickt antwortet die Verwaltung auf die Fragen im Einzelnen.

Handelt es sich bei dem Vorfall um einen Einzelfall oder ist mit weiteren, ähnlich gelagerten Fällen in der nächsten Zeit zu rechnen?

Bei dem angesprochenen Ereignis handelt es sich um ein typisches Schadensbild bei älteren Spundwandkonstruktionen, das nicht auf ein strukturelles Versagen der Anlage deutet. Derartige Ereignisse können an senkrechten Uferbauwerken in Spundwandbauweise insbesondere in Situationen mit hohem Wasserüberdruck auf der Landseite nicht ausgeschlossen werden. Solche Belastungssituationen treten nach Hochwasserereignissen auf.

Im Rahmen der vorgenannten Bauwerksinspektion kann bei Tauchereinsätzen erkannt werden, ob die jeweilige Konstruktion potentiell gefährdet ist, einen derartigen Schaden zu erfahren.

 

Kommt es zu einer Häufung von Setzungen und Versackungen an den Kaianlagen?

Nein. Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.

 

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Standsicherheit auf der Kaianlage?

Keine.

 

Wie bewertet die Verwaltung (LPA) generell den Zustand der Kaianlagen und insbesondere auch den Zustand der Spundwände in den Lübecker Häfen?

Die Bewertung der Bauwerke ergibt sich durch die Eingaben in die Software WSVPruf. Aufgrund der unterschiedlichen Bauwerke, deren Alters- und Nutzungsstruktur bestehen sehr unterschiedliche Bewertungen der jeweiligen Kaianlagen. Diese sind für die bisher untersuchten Bauwerke überwiegend in einem guten bis zufriedenstellenden Zustand. Einzelne Anlage (z.B. Anleger 4 im Vorwerke Hafen) haben der Prüfung nicht mehr standgehalten, sind deshalb gesperrt oder nur eingeschränkt nutzbar.

 

115 Jahre sind ein stolzes Alter. Von welcher durchschnittlichen Lebensdauer ist bei Spundwänden unter normalen Bedingungen auszugehen?

Das ist abhängig von der Konstruktionsart und der Nutzung. Kaianlagen für Industriehäfen werden rechnerisch entsprechend der Empfehlung des Arbeitsausschusses für Ufereinfassungen auf 40 Jahre ausgelegt.

Eine Verlängerung der Lebensdauer ist dann durch bauwerksspezifische Maßnahmen, wie z.B. durch die Anbringung einer kathodischen Korrosionsschutzanlage, möglich.

 

Zudem stehen in der HL noch einige Kaianlagen mit einem Alter von ca. 130 Jahren, die durchaus den derzeitigen Nutzungsanforderungen noch entsprechen.

 

Die Korrosion hat Einfluss auf den Erhaltungszustand. Wie verhält sich die Korrosion in der Luftzone, der Spritzwasserzone und der Niedrigwasserzone der Spundwände?

Spritzwasser- und Niedrigwasserzone sind in etwa gleicher Intensität von der Korrosion betroffen. Luftzone und Tiefwasserzone (≤ - 1,50 m NN) sind geringer betroffen. Die Abrostungsraten, die in Lübeck unterschiedlich stark ausfallen, da der Salzgehalt des Travewassers in Travemünde wesentlich höher ausfällt als in der Innenstadt, werden in die Spundwandbemessung mit aufgenommen. Maßgeblich ist hier die stärkste Abrostung, also die Wasserwechselzone.

 

Unterliegen Spundwände und andere Stahlwasserbauten in den Lübecker Häfen einem regelmäßigen Inspektionsrhythmus? Wer führt die Inspektionen aus?

Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.

 

Wann wurden im Hansahafen letztmalig Spundwandmessungen durchgeführt?

Die Wand in diesem Bereich wird regelmäßig etwa alle drei Jahre abgetaucht. Eine Messung kann aufgrund des Materials (Holzspundbohlen) nicht durchgeführt werden, erfolgt demnach nur optisch.

 

Wann erfolgten solche Messungen in den anderen Häfen?

Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.

 

Von welcher durchschnittlicher Restwanddicke kann im Hansahafen ausgegangen werden?

Konstruktionsbedingt liegen die Holzspundbohlen unterhalb der Wasserwechselzone. Der Salzgehalt in der Innenstadt ist zu gering für die Bohrpfahlmuschel. Somit unterliegen die Holzspundbohlen einer sehr geringen bzw. vernachlässigbaren Abnutzung.

 

Welche Konsequenzen sind aus dem aktuellen Vorfall zu ziehen?

Die LPA sieht aktuell keine Veranlassung, das sich insgesamt bewährte Verfahren für die Bauwerksinspektion und Verkehrssicherung zu ändern. Die beim Austausch mit den Mitgliedern des BWI-Nord gewonnenen Erkenntnisse werden von der LPA bei der Organisation der Verkehrssicherung berücksichtigt und führen fortlaufend zu einer Anpassung des Verfahrens.

Um schnellstmöglich die Erstaufnahme aller Bauwerke abgeschlossen zu haben, wird die LPA für den Haushalt 2020 zusätzliche Mittel anmelden, mit denen dann externe Auftragnehmer im Rahmen von Ingenieurverträgen eingebunden werden können.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.2 Ladeinfrastruktur – Ladesäule Beckergrube (Herr Leber) – Netze Lübeck

 TOP 5.2.4 am 21.01.2019

Warum konnte die Ladesäule bislang nicht repariert werden?

Bis wann ist eine Lösung möglich?

Welche Schritte und Maßnahmen werden angedacht um vergleichbare Fälle zukünftig zu vermeiden?

Wie kann das Störungsmanagement von der Meldung einer Störung bis zur Behebung der Selbigen verbessert werden?

 

Zwischenantwort:

Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an Netze Lübeck weitergeleitet. Sobald von dort eine Antwort kommt, wird diese im Bauausschuss mitgeteilt.

 

Abschließende Antwort am 01.04.2019 von Netz-Lübeck:

Netz-Lübeck informiert darüber, dass die angesprochene Ladesäule bereits seit Anfang Februar 2019 wieder im Betrieb ist. Hierbei war es schwierig das Problem des Defektes zu ermitteln. Letztendlich war ein nicht vorhandenes Teil defekt, welches erst noch bestellt werden musste.

Um solche Warte- bzw. Ausfallzeiten in Zukunft zu vermeiden wurde bei der zuständigen Stelle ein kleines Ersatzteillager angelegt, um auf verschiedenste Ausfälle zeitnah reagieren zu können.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.3 Bau- und Betriebshof „Hinter den Kirschkaten“ (Herr Pluschkell) – 5.660

 TOP 5.2.11 am 04.02.2019

Wie ist der Stand hinsichtlich der Verlagerung des Bau- und Betriebshofes „Hinter den Kirschkaten“?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 01.04.2019:

Die Verlagerung des Bau- und Betriebshofes „Hinter den Kirschkaten“ kann erst dann erfolgen, wenn der Bau des zentralen Baubetriebshofes erfolgt ist. Eine konkrete Zeitangabe kann noch nicht gemacht werden. Der zentrale Baubetriebshof ist zurzeit in der Anfangsphase der Planung. Vorrang wurde zuerst die Planung des Werkplatzes Friedhof Vorwerk erstellt, damit nach Inkrafttreten des B-Plans „Alte Stadtgärtnerei“ keine Verzögerung bei der Erschließung eintritt.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.4 Querung Schanzenbergweg Höhe Hohlweg (Herr Zander) – 5.660

 TOP 5.2.7 am 19.11.2018 – VO/2018/06710

Überquert man auf einer Brücke mit angegliedertem Radweg die A20, kommt ein Hinweis-schild, nach dem man durch den Höhlweg zum Flughafen und nach Wulfsdorf kommt. Leider wird die Überquerung der Straße durch eine Leitplanke an dieser Stelle verhindert.

 

• Wer ist für die Verkehrsleitung (auf Fahrradverkehr) und Ausschilderung an dieser Stelle verantwortlich?

• Wie soll nach Ansicht der Stadt eine sichere und direkte Überquerung des Schanzenberg-wegs an dieser Stelle erfolgen?

• Welche baulichen oder verkehrsleitenden Veränderungen schlägt die Verwaltung vor?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 01.04.2019:

Die Ausschilderung ist Bestandteil der Radwegweisung, die von der Verkehrsplanung betreut wird. Um eine sichere Verkehrsführung zu gewährleisten, müsste die vorhandene Leitplanke teilweise zurückgebaut bzw. die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben werden. Aktuell wird eine Verkehrszählung durchgeführt. Im Anschluss erfolgt die Prüfung und ggf. Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.5 Planungsstand Sanierung Nienhüsener Straße (Herr Müller-Horn) – 5.660

 TOP 5.2.3 am 18.03.2019 – VO/2019/07388

Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich der Sanierung der Nienhüsener Straße - zwischen Nienhüsen und Wesenberger Straße?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 01.04.2019:

Derzeit gibt es keine Planungen für die Sanierung bzw. Instandsetzung Nienhüsener Straße zwischen Nienhüsen und Wesenberger Straße.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.6 Planungsstand Sanierung Schenkenberger Weg (Herr Müller-Horn) – 5.660

 TOP 5.2.4 am 18.03.2019 – VO/2019/07389

Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich der Sanierung des Schenkenberger Wegs - Abschnitt: Wesenbergerheide bis zur Grinau / Am Ziegelhof?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 01.04.2019:

Die Sanierung des Schenkenberger Weges ist im Haushalt 2019 unter dem Titel „Deckensanierungen Moorgarten“ eingeplant. Hier sollen die Verbindungsstraßen Bartelsholz (zwischen Moorgartener Straße und Wesenberger Straße) sowie Schenkenberger Weg (zwischen Moorgartener Straße und Brücke Grinau) durch das Aufbringen einer Deck- und Tragschicht im Hocheinbau saniert werden.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.7 Lichtmasten als Ladestationen (Herr Müller-Horn) – 5.660

 TOP 5.2.5 am 18.03.2019 – VO/2019/07391

 TOP 5.2.2 am 01.04.2019 – VO/2019/07289 (Ergänzungsanfrage)

a) Laut Beantwortung der Anfrage VO/2018/06640 hält die Verwaltung die Möglichkeit, Lichtmasten als Ladestationen zu verwenden u.a. deshalb als nicht geeignet, weil die Lichtmasten in der Regel nicht dicht genug am Fahrbahnrand aufgestellt sind und das Ladekabel vom Lichtmast zum Fahrzeug den öffentlichen Gehweg kreuzen würde.

Dieses würde eine potentielle Gefahrenquelle darstellen.

 

Hierzu stellen sich folgende Fragen:

  • Wird überprüft, ob eine unterirdische Verlegung der Leitung rechtwinklig vom Lichtmast bis zu einer Ladestation am Fahrbahnrand möglich ist?
  • Wird überprüft, ob bei Austausch defekter Lichtmasten oder bei Sanierung aufgrund mangelnder Standfestigkeit von Lichtmasten eine Versetzung an den Fahrbahnrand/Parkstreifen möglich ist?

 

Dies betrifft die Situation "Fahrbahn-Parkstreifen-Bordstein-Radweg-Gehweg". Aktuell stehen zahlreiche Lichtmasten zwischen Rad- und Gehweg. Diese werden dann, wenn sie erneuert werden, allerdings NICHT in Richtung Parkstreifen, sondern in Richtung Grundstücksgrenze versetzt.

 

b) In selber Vorlage berichtet die Verwaltung von einem Förderprogramm des Bundes zum Ausbau der Elektromobilität, die eine Förderhöhe von bis zu 60% vorsieht. Hat die Verwaltung auch Kenntnis über die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur?

 

https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Elektromobilitaet/

Ladeinfrastruktur/Ladeinfrastruktur.html

 

Hierzu stellen sich folgende Fragen:

  • Ist der Verwaltung bekannt, dass der dritte und somit vermutlich letzte Förderaufruf hierzu am 21.02.2019 geendet hat?
  • Ist seitens der Verwaltung bereits ein Förderantrag gestellt worden?
  • Welche Fördertöpfe sind der Verwaltung sonst noch bekannt?

 

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 01.04.2019:

Wird überprüft, ob eine unterirdische Verlegung der Leitung rechtwinklig vom Lichtmast bis zu einer Ladestation am Fahrbahnrand möglich ist?

Ein rechtwinkliger Abgang vom Lichtmast bis zu einer Ladestation wäre möglich, jedoch wäre auch hierbei nicht genügend Ladespannung vorhanden, da das Beleuchtungskabel, wie schon in der Beantwortung der Anfrage VO/2018/06640 beschrieben, zu schwach dimensioniert ist. Eine entsprechende Ladestation müsste dann durch Dritte installiert werden und würde nur mit den bereits beschriebenen Einschränkungen zur Verfügung stehen.

 

Wird überprüft, ob bei Austausch defekter Lichtmasten oder bei Sanierung aufgrund mangelnder Standfestigkeit von Lichtmasten eine Versetzung an den Fahrbahnrand/Parkstreifen möglich ist?

Ein Austausch von Einzelmasten erfolgt  in der Regel immer an gleicher Stelle, um das Beleuchtungsprofil der Straße zu erhalten.

Bei Erneuerungen der Lichtmasten in größerer Anzahl bzw. in ganzer Straßenlänge erfolgt die Versetzung an die Grundstücksgrenze, um auch hier ein gleichbleibendes Beleuchtungsprofil zu erhalten und um möglichst wenige Einbauten im öffentlich genutzten Raum zu haben.

 

Auch hier würden bei einer Versetzung an den Fahrbahnrand / Parkstreifen die Einschränkungen gelten, da aufgrund der geringen Leistungsbereitstellung durch das Beleuchtungskabel nur eine sehr eingeschränkte Nutzung möglich wäre.

 

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr empfehlt daher, wie bereits in der zitierten Vorlage beschrieben, grundsätzlich separate Anschlusssäulen zu installieren, welche direkt an das ebenso verfügbare, aber deutlich leistungsstärkere Netz des Versorgungsbetreibers angeschlossen sind.

 

Ist der Verwaltung bekannt, dass der dritte und somit vermutlich letzte Förderaufruf hierzu am 21.02.2019 geendet hat?

Ist seitens der Verwaltung bereits ein Förderantrag gestellt worden?

Welche Fördertöpfe sind der Verwaltung sonst noch bekannt?

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ist zuständig für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den Straßen und Wegen der Hansestadt Lübeck. Dies beinhaltet auch eine Sicherstellung einer entsprechenden Straßenbeleuchtung.

Die Errichtung und Bereitstellung von Ladestationen für Elektromobilität und damit verbunden der „Verkauf“ von Strom ist keine Aufgabe des Bereiches Stadtgrün und Verkehr. Bislang wurde dieses Themenfeld federführend von den Stromanbietern, hier Netz Lübeck, bearbeitet. Diese haben sich nach Kenntnis des Bereiches Stadtgrün und Verkehr auch mit dem Thema der Förderung beschäftigt und alle in Lübeck vorhandenen Ladesäulen installiert.

Daher gibt es seitens des Bereiches Stadtgrün und Verkehr keine Aktivitäten hinsichtlich der oben genannten Fragen zur Förderung.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

5.1.8 Unfallkommission (Herr Pluschkell) – 5.660

 TOP 5.2.4 am 04.03.2019 – VO/2019/07283

  1. Von wem wurde die Unfallkommission installiert? Auf welcher rechtlichen Grundlage geschah dies?
  2. Welche Rechte und Pflichten hat die Unfallkommission?
  3. Ist die Unfallkommission in irgendeiner Form weisungsberechtigt? Falls ja, in welcher Form?
  4. Wer bestimmt die Mitglieder der Unfallkommission?
  5. Wer ist gegenüber der Unfallkommission weisungsbefugt?
  6. Wer gehört der Unfallkommission an (Name, entsendende Stelle, Funktion)?
  7. Warum hat sich die Unfallkommission in den vergangenen Jahren nicht zum Thema Lindenplatz geäußert?
  8. Laut Verkehrssicherheitsbericht fanden am Lindenplatz im Jahr 2017 am Lindenplatz / Einfahrt von Moislinger Allee kommend vier Unfälle statt. In der Liste der der häufigsten Unfallstellen befindet sich dieser Unfallpunkt auf Rang 14. Warum äußert sich die Unfallkommission zu diesem Punkt und schweigt zu den TOP 10 der häufigsten Unfallstellen?

 

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Abschließende Antwort am 01.04.2019:

Die oben stehenden Fragen wurden in der Bauausschusssitzung am 04.03.2019 anhand der vom Bereich Stadtgrün und Verkehr vorgestellten Power-Point-Präsentation, die den Bauausschussmitgliedern zusätzlich per Mail zugesandt wurde, beantwortet.

 

Der Bauausschuss nimmt die gegebene Antwort zur Kenntnis.