Auszug - Teilnahme der Hansestadt Lübeck am Konsolidierungsfonds des Landes Schleswig-Holstein  

13. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 26.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2019/07224 Teilnahme der Hansestadt Lübeck am Konsolidierungsfonds des Landes Schleswig-Holstein
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Upts, Thorsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert, dass mit der Vorlage die Teilnahme an dem Konsolidierungsfonds beschlossen werde. Es erfolge damit kein Beschluss über einzelne Maßnahmen.

Herr Bürgermeister Lindenau führt zudem aus, dass die Kürzung von Einzelmaßnahmen nicht mehr im Fokus stehe, sondern die Veränderung und Optimierung von Prozessen. Die Liste der aufgeführten Prozesse sei nicht abschließend, sondern werde fortgeführt. Um die Effektivität sicherzustellen, werden nur Maßnahmen in einer Größenordnung ab 10.000 Euro berücksichtigt. Oberstes Ziel sei die Ablösung von kurz- und mittelfristigen Kassenkrediten. Investive Maßnahmen, wie zum Beispiel betreffend Schulen oder den Brückenbau seien von dem Konsolidierungsfonds nicht betroffen. Der Konsolidierungsfonds finde lediglich im Bereich der laufenden Einnahmen und Ausgaben Anwendung.

 

Es sprechen im weiteren Verlauf Frau Zunft, Herr Fürter, Herr Simon, Herr Bürgermeister Lindenau, Herr Stolzenberg und Herr Reinhardt.

 

Herr Bürgermeister Lindenau sagt zu, möglichst bis zur nächsten Sitzung der Bürgerschaft am 28.03.2019 die mündliche Nachfrage von Herrn Stolzenberg zu beantworten, wie sich die veranschlagten 22 Millionen Euro aus den Grundstücksverkäufen zusammensetzen.


Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt

 

  1. bis spätestens zum 30. Juni 2019 einen Antrag auf Gewährung von Konsolidierungshilfen gem. § 11 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes zu stellen;

 

  1. auf Grundlage des in der Anlage 3 dargestellten Konsolidierungskonzeptes ist mit dem Innenminister ein öffentlich-rechtlicher Vertrag unter Einbeziehung des durch die Bürgerschaft gefassten Beschlusses VO/2018/06466 zum Haushalt 2019 mit einer Laufzeit bis 2024 abzustimmen und abzuschließen;

 

  1. die Zustimmung der Bürgerschaft zum Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung einzuholen.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig (bei 4 Enthaltungen), gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.