Auszug - NEU: mündl. Anfrage AM Leber betr. Öffentlichkeit von Vorlagen  

10. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.12
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Rückblickend auf eine am 11.02.2019 im Kulturausschuss erfolgte Diskussion zur Frage der öffentlichen/nicht-öffentlichen Behandlung der Vorlage über die Bestellung eines Erbbaurechtes in der Wallstraße stellt Herr Leber die Frage, wie zukünftig mit der Zuordnung und Behandlung von Vorlagen umgegangen werden solle, insbesondere mit Vorlagen, welche personenbezogene/schützenswerte Informationen beinhalten.

 

Es spricht Herr Bürgermeister Lindenau.

 

Herr Stolzenberg teilt mit, dass es während der im Kulturausschuss erfolgten Diskussion um die Frage ging, ob Grundstücksangelegenheiten grundsätzlich öffentlich beraten werden können. Herr Stolzenberg bittet Herrn Rojahn die seit Änderung der Gemeindeordnung (GO) im Jahr 2012 geltenden gesetzlichen Regelungen darzulegen.

 

Herr Rojahn führt hierzu aus, dass es keine geborenen nichtöffentlichen Angelegenheiten gebe, jedoch Angelegenheiten, die der Sache nach nichtöffentlich sind. Hierzu gehören Grundstücksangelegenheiten. Zum einen, da Daten von Privatpersonen bekannt werden und zum anderen, da es im öffentliche Interesse liege, Preise nicht bekannt zu geben.

Ausnahmen könne es geben. Eine Abstimmung habe im Einzelfall zu erfolgen. Dies wird in den Ausschüssen so gehandhabt, dass grundsätzlich eine einzelne Abstimmung über die Zuordnung von Tagesordnungspunkten zum nichtöffentlichen Teil erfolge. Zu beachten sei hierbei, dass es zwar ein politischer Beschluss mit zweidrittel Mehrheit sei, es sich jedoch um eine rechtsgebundene Frage handle.

 

Es diskutieren im weiteren Verlauf Herr Stolzenberg, Herr Bürgermeister Lindenau und Herr Böhm.

Abschließend wird sich darauf verständigt, dass eine in der Vergangenheit bereits erfolgte Ausarbeitung zur Klärung der Frage über die Zuordnung von Tagesordnungspunkten an alle Ausschussgeschäftsstellen verteilt werde.


Der Hauptausschuss

nimmt Kenntnis.